Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: BRAK verurteilt Umgehung rechtsstaatlicher Grundsätze

Scharfe Kritik hat die BRAK am Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) geübt. Mit dem Gesetz, das am 29.6.2020 vom Bundestag verabschiedet und das am 30.6.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wurden verschiedene steuerliche Entlastungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie umgesetzt. Dazu zählt u.a. die zum 1.7.2020 in Kraft getretene zeitweise Reduktion der Umsatzsteuer. Die Kritik der BRAK gilt jedoch nicht den steuerlichen Entlastungen, sondern zwei erheblichen Verschärfungen des Steuerstrafrechts, die mit der Corona-Pandemie nicht in Verbindung stehen, aber gleichwohl in dem Eil-Gesetz mit untergebracht wurden. Unter dem Deckmantel der Pandemie derartige Verschärfungen vorzunehmen, hält BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels für mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien unvereinbar.

Die BRAK hatte ihre Kritik bereits im Gesetzgebungsverfahren angebracht, u.a. durch ein Schreiben an die Bundesjustizministerin sowie durch eine Stellungnahme ihrer Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht. Die Umgehung des regulären parlamentarischen Verfahrens für die steuerstrafrechtlichen Änderungen hält Wessels für untragbar; er fordert, die nicht mit der Pandemie zusammenhängenden Vorschriften aus dem Gesetz zu streichen.

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