Zahlungsverkehr mit den Gerichten und Justizbehörden in Schleswig-Holstein ab 01.01.2021

Ab dem 1. Januar 2021 gibt es Änderungen im Zahlungsverkehr mit den Justizbehörden im Land. Mit Jahresbeginn sind Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen unbar zu leisten. Als Zahlungsmittel stehen dann die Überweisung auf ein Konto der Landeskasse sowie die Verwendung einer noch nicht entwerteten elektronischen Kostenmarke zur Verfügung. Die elektronischen Kostenmarken können ohne zeitaufwändige Registrierung auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (https://justiz.de/kostenmarke/index.php) über einen anwenderfreundlichen Webshop erworben werden. Abdrucke von Gerichtskostenstemplern werden als Zahlungsmittel
nicht mehr angenommen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Justizzahlungsverordnung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/Service/GVOBl/GVOBl/2020/gvobl_21_2020.pdf?__blob=publicationFile&v=3