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Schleswig-Holsteinischen
Notarkammer
Systemrelevanz der Anwaltschaft in Schleswig-Holstein
Seit dem 18.05.2020 werden auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Anwaltsnotarinnen und -notare und deren Kanzleipersonal in Schleswig-Holstein als systemrelevant eingestuft. Die Ersatzverkündung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (in Kraft vom 18.05.2020 bis 07.06.2020) finden Sie nachstehend.