Neue Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften zur Einhaltung des Berufsrechts in § 31 BORA tritt am 01.10.2023 in Kraft
Die 7. Satzungsversammlung hat am 08.05.2023 einen neuen § 31 BORA, der die Einhaltung des Berufsrechts in Berufsausübungsgesellschaften sicherstellen soll, beschlossen. Die Neuregelung konkretisiert § 59e Abs. 2 BRAO, wonach die Gesellschaften durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen, dass berufsrechtliche Verstöße…