11.06.2014 – Verkehrsunfall im Ausland – Wie verhalte ich mich als Geschädigter?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Millionen deutscher Touristen verreisen jedes Jahr ins Ausland, etwa die Hälfte davon ist mit dem eigenen Wagen unterwegs. Kommt es auf den vollen Straßen zum Unfall, ist der Ärger meist groß, denn auch ein im Verkehrsrecht versierter deutscher Rechtsanwalt kann mit der Regulierung von Auslandsschäden Probleme haben.

Innerhalb der EU und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gibt es jetzt aber erhebliche Erleichterungen. Nach einer EU-Richtlinie kann die Schadensregulierung nach Auslandsunfällen nicht nur im Unfallland über die Haftpflichtversicherung des Schädigers, sondern auch im Land des Geschädigten über einen so genannten Schadensregulierungsbeauftragten der verantwortlichen Versicherung erfolgen. Das Regulierungsverfahren wird erheblich erleichtert, da in der eigenen Sprache korrespondiert werden kann. Auskunftsstelle für die von den ausländischen Versicherern in Deutschland eingerichteten Regulierungsbeauftragten ist der Zentralruf der Versicherer GDV Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg.

Grundsätzlich muss aber Folgendes beachtet werden: Für die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Und hier sind die Unterschiede gravierend: Zum Beispiel sind in Italien die Kosten eines privat hinzugezogenen Sachverständigen nicht erstattungsfähig; in der Schweiz werden Mietwagenkosten generell nur dann bezahlt, wenn eine berufliche Notwendigkeit für die Inanspruchnahme nachgewiesen werden kann; in der tschechischen Republik werden Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Wertminderung überhaupt nicht ersetzt.

Wesentlich einfacher ist die Rechtslage bei Unfällen mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland. Für die Abwicklung ist hier deutsches Recht maßgeblich. Soweit z.B. für außereuropäische Länder kein Regulierungsbeauftragter in Deutschland ansprechbar ist, übernimmt das „Deutsche Büro Grüne Karte e.V.“ in Hamburg die Schadensregulierung. Es benennt die deutsche Versicherung, welche die Abwicklung des Schadensfalles für die ausländische Versicherung durchführt.

Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem Anwalt beraten lassen. Anwälte, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben, nennt Ihnen in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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