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Notarkammer
13.06.2016 – Kostenfalle Smartphone – Praktisch, aber tückisch
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer ein Smartphone hat, nutzt zumeist auch viele Apps. Zwar ist das Herunterladen dieser Programme meist kostenlos, doch die eingeblendeten Werbebanner haben es in sich. Schon ein einfaches Anklicken kann dazu führen, dass der Kunde bei einer Drittfirma geführt wird, die dem Mobilfunkanbieter Forderungen zum Einzug übermittelt. Außerdem kann es unvorsichtigen Nutzern leicht passieren, dass sich ihre Geräte aufgrund von Systemeinstellungen oder Apps unbemerkt ins Internet einwählen und z.B. durch den Download von Updates immense Gebühren verursachen. Kosten von bis zu 20 Euro pro Megabyte Datenverkehr sind bei ungünstigen Tarifen keine Seltenheit. So kann schon der Download eines einzigen Musikstücks mit 100 Euro zu Buche schlagen.
Aber auch eine Prepaid-Guthabenkarte bietet keine Sicherheit: Rutscht das Guthabenkonto ins Minus, wird bei Wiederaufladen erst der negative Saldo ausgeglichen. Für Jugendliche können solche unbewusst abgeschlossenen Abonnements der erste Schritt in die Schuldenfalle sein.
Übertriebene Rechnungen abwehren
Doch offene Forderungen von Drittanbietern berechtigen den Anbieter nicht dazu, den Anschluss zu sperren, wenn der Kunde die Forderungen bestreitet. Außerdem hat der Kunde gegenüber seinem Mobilfunkanbieter Anspruch darauf, den Anschluss für Drittanbieter präventiv sperren zu lassen. Weiterhin sollten Nutzer mit überteuerten Rechnungen bei ihrem Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen und einen Einzelverbindungsnachweis verlangen. Ist dieser nicht korrekt, ist man unter Umständen nicht verpflichtet zu zahlen. Vereinzelt hat es bereits Streitfälle gegeben, bei denen Gerichte den Anbieter in der Pflicht sahen, das Auflaufen sehr hoher Kosten durch eine Sperre zu verhindern.
Vorsicht an Auslandsgrenzen
Aber selbst Smartphone-Nutzer mit geeigneten Tarifen sind nicht gefeit vor bösen Überraschungen: Wer sich in der Nähe einer ausländischen Grenze befindet, sollte bereits dort darauf achten, dass sich das Handy nicht automatisch in ein nahe gelegenes ausländisches Netz einwählt. Doch der Gesetzgeber und die EU haben inzwischen erste Verbesserungen für den Kunden geschaffen. Bei Interneteinwahlen im EU-Ausland muss der Anbieter ab einem Betrag von 60 Euro eine Sperre einrichten. Außerdem gilt in der EU eine Preisobergrenze von 20Cent/MB (zzgl. Mehrwertsteuer) pro angefangenes Megabyte.
Roaming ade
Ab dem 30.04.2016 gibt es keine regulierten Obergrenzen beim Roaming mehr, sondern nur noch Aufschläge auf den Heimattarif. Diese Aufschläge bewegen sich in einer Größenordnung von 0,05 Euro je Minute für abgehende Anrufe und 0,02 Euro je SMS. Für eingehende Anrufe, die für viele Mobilfunknutzer bisher eine unerwartete Kostenfalle waren, werden die Aufschläge noch festgesetzt. Sie sollen aber unter den Kosten für abgehende Anrufe liegen. Außerdem darf die Summe aus Inlandspreis und Aufschlägen die Höchstbeträge für Endkundenentgelte (zzgl. MwSt.) überschreiten – 0,19 Euro pro Minute für abgehende Anrufe; 0,05 Euro für eingehende Anrufe; 0,06 Euro für SMS und 0,20 Euro je Megabyte Datenvolumen.
Darüber hinaus haben die Europäische Kommission, der Ministerrat und das Europäische Parlament die weitgehende Abschaffung von Roaming-Gebühren für Mobilfunknutzer im EU-Ausland für Anrufe, SMS und Internetzugang zum 15. Juni 2017 beschlossen.
Schutz vor Roaming-Missbrauch
Allerdings treten auch zwei Einschränkungen zum Schutz der Mobilfunkanbieter vor Missbrauch in Kraft. Sofern der Nutzer eine noch festzulegende Grenze überschreitet, sollen die Mobilfunkanbieter dem Endkunden weiterhin das Roaming in Rechnung stellen können. Mit dieser Maßnahme soll u.a. das Dauer-Roaming unterbunden werden. Zum anderen müssen Kunden in Ausnahmefällen mit Minimalaufschlägen rechnen, wenn Betreiber ihre Kosten nachweislich nicht decken und beweisen können, dass sich dies auf die Inlandspreise auswirkt.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.
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