27.02.2018 – Schadensabwicklung nach Autounfall / Falsche Rechtsberatung wird teuer

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nach einem Autounfall liegen die Nerven blank. Dennoch gilt es, die nächsten Schritte mit Verstand anzugehen. Der Service einiger Autowerkstätten, Reparatur und Schadensabwicklung aus einer Hand anzubieten, klingt verlockend. Laufereien und lästiger Papierkram blieben dem Betroffenen erspart. Doch ob das Autohaus den Schaden immer im Sinne des Unfallopfers reguliert, ist fraglich. Eine mangelhafte Rechtsberatung kann teuer werden.

 

Nicht im Sinne des Verbrauchers

Geht es um die Frage, ob eine Abrechnung auf Totalschaden- oder Reparaturbasis erfolgt, muss der Betroffene damit rechnen, dass das Autohaus eigene Interessen verfolgt. Für die Werkstatt können der Weiterverkauf des Unfallautos und der Verkauf eines Ersatzfahrzeugs unter Umständen lukrativer sein als die Reparatur des Wagens.

 

Mietwagen lohnt sich nicht immer

Auch das Mietwagenangebot für die Zeit, in der sich das Unfallauto in Reparatur befindet bzw. ein Ersatzwagen beschafft wird, unterbreitet das Autohaus nicht uneigennützig. Betroffene sollten die Konditionen kritisch hinterfragen. Denn meist weiß der Geschädigte nicht, wie marktgerecht der Preis ist und ob er überhaupt Anspruch auf einen Mietwagen hat. Unter Umständen lohnt es sich finanziell sogar, Nutzungsausfall geltend zu machen.

 

Ansprüche richtig durchsetzen

Solange die Haftungsfrage, die Höhe des Schadensersatzes, mögliche Ansprüche auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden oder Schmerzensgeld nicht eindeutig geklärt sind, bleibt das Unfallopfer auf den Kosten sitzen. Um diese Punkte im Sinne des Verbrauchers zu regeln, sind fundierte Rechtskenntnisse erforderlich. Das gilt auch für die Frage, ob die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Mietwagenkosten erstattet und ob die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt. Unfallopfer sollten daher frühzeitig den Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Ist darüber hinaus die von der Werkstatt eingeleitete Schadensabwicklung schon sehr verfahren, wird der Rechtsanwalt den Fall möglicherweise nicht mehr übernehmen. Der Betroffene verliert berechtigte Ansprüche, wenn er nicht fachgemäß beraten wird. Eine fehlerhafte Beratung ist übrigens auch für das Autohaus mit Haftungsrisiken verbunden.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

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