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26.08.2019 – Insolvenz von Autohändlern – Kunde darf angezahlten PKW oft weiterhin fahren
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer sich ein Fahrzeug zulegen möchte, ohne einen Kauf mit einer einmaligen Zahlung abzuschließen, hat unterschiedliche Finanzierungsoptionen. Ein Kunde kann eine Ratenzahlung vereinbaren oder einen PKW für eine bestimmte Zeit leasen. Heikel wird es, wenn der Autohändler plötzlich Insolvenz anmeldet, während ein Vertrag läuft. Je nach Situation hat der Verbraucher unterschiedliche Rechte.
Besitzer behält PKW nach Anzahlung
Ersteht ein Kunde ein Auto über Ratenzahlung, hat bereits angezahlt und ist in Besitz des Fahrzeugs, kann es ihm nicht einfach weggenommen werden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den bestehenden Vertrag gebunden. Auch der Insolvenzverwalter wird sich nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag lösen, vorausgesetzt, der Kunde hat die Anzahlung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet und besitzt das Auto bereits. Der Käufer ist bei Vorbehalt des Eigentums durch den Verkäufer noch kein Eigentümer, weshalb das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist. Sobald der Käufer die Rechnung vollständig begleicht, geht das Eigentum nach § 161 BGB jedoch auf ihn über.
Insolvenzverwalter muss Kaufverträge nicht immer erfüllen
Anders sieht es aus, wenn der Käufer den ersten Teilbetrag bezahlt hat (Anzahlung), sich das Fahrzeug vor Verfahrenseröffnung aber noch nicht in dessen Besitz befindet. Dann hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die Erfüllung des Kaufvertrages abzulehnen. In diesem Fall stellt die Anzahlung des Kunden eine einfache Insolvenzforderung dar. Im Laufe des Insolvenzverfahrens entscheidet sich, welche Quote der Kunde, der nun Gläubiger ist, für die Insolvenzforderung ausgezahlt bekommt.
Leasingfinanzierungsvertrag inklusive Sicherungsübereignung
Laufende, sogenannte Leasingfinanzierungsverträge können je nach festgelegten Konditionen fortbestehen oder nicht. Wurde mit dem Vertrag eine Sicherungsübereignung vereinbart, besteht der Vertrag in der Regel fort. Hat der Autohändler als Leasingfinanzierungsgeber dem Kunden den Fahrzeugbesitz verschafft und hat somit der Kunden ein Anwartschaftsrecht erworben, wurden die Vertragsbedingungen für gewöhnlich von allen Seiten erfüllt. Die Insolvenzmasse wird hier nicht belastet. Der Kunde kann das Auto also weiter fahren und wird mit Erfüllung des Vertrages Eigentümer des Autos.
Nach Vertragsende kein Kauf möglich
Wenn lediglich ein einfacher Leasingvertrag ohne Sicherungsübereignung besteht, kann der Insolvenzverwalter frei über den Fortgang entscheiden. Entscheidet er für die weitere Vertragserfüllung, behält der Leasingnehmer den PKW und zahlt die Raten fort. Fällt die Entscheidung dagegen, muss der Leasingnehmer das Fahrzeug herausgeben und kann einen Anspruch wegen Nichterfüllung als Insolvenzforderung geltend machen. Eine mit Leasingverträgen gegebenenfalls einhergehende Kaufoption nach Ablauf der Leasingzeit ist im Falle einer Insolvenz aufgrund des Wahlrechts des Insolvenzverwalters nicht durchsetzbar.
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