25.09.2017 – Förderung bei der Kinderbetreuung / Elterngeld planvoll beantragen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Um sich der Kinderbetreuung zu widmen, haben Mütter und Väter seit 2007 Anspruch auf finanzielle Förderung vom Staat. Inzwischen können sich Eltern zwischen verschiedenen Elterngeldmodellen entscheiden oder sie sogar miteinander kombinieren. Je nach den individuellen Lebensumständen sollten sie abwägen, welche Gestaltung vorteilhaft ist. Wer das falsche Modell für sich wählt, zahlt unter Umständen drauf.

 

Zusatzleistung vom Staat

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens. Je nach Gehalt beträgt die Förderung 65 bis 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, das werdende Mütter und Väter zwölf Monate vor der Geburt verdient haben. Bei Geringverdienern mit einem Gehalt von unter 1.000 Euro steigt das Elterngeld prozentual. Gezahlt werden mindestens 300 Euro, höchstens aber 1.800 Euro pro Monat. Bis zu 14 Monaten werden Eltern gefördert, wenn jeder Elternteil mindestens eine zweimonatige berufliche Auszeit nimmt. Ansonsten zahlt der Staat das Elterngeld für maximal zwölf Monate.

 

Bonus bei Geschwistern

Gibt es in der Familie bereits Nachwuchs, erhöht sich das Elterngeld um zehn Prozent. Der Geschwisterbonus wird bis zum dritten Lebensjahr bei einem Geschwisterkind bzw. bis zum sechsten Lebensjahr bei mehreren Geschwistern gezahlt. Lebt in der Familie ein Kind mit Behinderung, besteht der Anspruch bis zum 14. Lebensjahr des Geschwisters. Auch bei Mehrlingsgeburten dürfen Eltern mit einem höherem Förderbetrag rechnen.

 

Auch Oma und Opa haben Anspruch

Von der Zusatzleistung profitieren auch Eltern von Adoptivkindern und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und das Kind nicht von den leiblichen Eltern betreut wird – Verwandte dritten Grades, also Großeltern oder Tanten und Onkel. Sofern eine Niederlassungserlaubnis oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, sind auch nicht EU-Ausländer berechtigt, das Elterngeld zu beziehen.

 

Arbeit und Familie vereinen

Wer früh wieder in den Beruf einsteigen möchte, sollte Elterngeld Plus beantragen. Dank dieser Fördervariante können Betroffene schnell wieder in Teilzeit arbeiten und den Bezug des Elterngeldes verlängern. Elterngeld Plus wird 24 Monate gezahlt. Es berechnet sich wie das herkömmliche Elterngeld, allerdings beträgt der Zuschuss nur die Hälfte – mindestens 150 Euro, höchstens aber 900 pro Monat.

 

Bonus mit dem Partner

Mit dem Partnerschaftsbonus können Mütter und Väter sogar bis zu 28 Monate finanziell unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass sie gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Monaten durchschnittlich 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Eine Förderung, die mit dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist, erhalten auch Alleinerziehende. Dank der Elterngeldreform in 2015 haben Eltern, die Elterngeld Plus beantragen, Anspruch auf Teilzeitarbeit. Nur wenn der Arbeitgeber die verringerte Arbeitszeit spätestens vier Wochen nach der Antragstellung auf Teilzeitbeschäftigung zwischen Geburt und dem dritten Geburtstag des Kindes ablehnt, verlieren Betroffene die Berechtigung. Eine Ablehnung rechtfertigen jedoch nur dringende betriebliche Gründe, die der Arbeitgeber nachweisen muss.

 

Steuervorteile ausnutzen

Für verheiratete Eltern kann das Elterngeld Plus auch steuerliche Vorteile haben: Bei Eheleuten, die zusammen zur Einkommenssteuer veranlagt werden, wird die Förderung beim individuellen Steuersatz berücksichtigt. Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsmonate sind untereinander kombinierbar. Was die Eltern wählen, müssen sie monatsweise festlegen. Der Antrag auf Elterngeld wird je nach Bundesland in verschiedenen Stellen beantragt. In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Soziale Dienste der jeweiligen Kreise zuständig dafür.

 

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