21.02.2022 – Auf der Straße hat es „gekracht“ – Was Unfallbeteiligte beachten sollten

Auf der Straße hat es „gekracht“

Was Unfallbeteiligte beachten sollten

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskam­mer. Bei Blechschäden nach Autounfällen geht es um sofortige Schadensbeseitigung und damit um Geld. Die Beachtung einiger Grundregeln sowie eine rechtzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt helfen, unnötigen Rechtsstreit und Kosten zu vermeiden.

Beweise sichern

In einigen Bundesländern erscheint die Polizei bei Unfällen ohne Personenschäden nur noch dann am Unfallort, wenn erhebliche Verkehrsverstöße oder -schäden vorliegen. Diese fehlende Unfallaufnahme kann dann zu Beweisschwierigkeiten bei der Geltendmachung von Ansprüchen führen. Betroffene sollten daher unmittelbar nach einem Unfall Beweise sammeln, insbesondere durch Fotos von der Unfallstelle und von den beteiligten Fahrzeugen, am besten in der Kollisionsstellung. Lassen sich Zeugen feststellen, sollten neben Namen auch deren Adressen notiert werden.

Haftungsfrage klären

Die Beurteilung der Haftungsfrage ist von entscheidender Bedeutung für das weitere Vorgehen nach einem Unfall. Betroffene Personen sollten sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob eine Mithaftung wegen Mitverschuldens oder aus der sogenannten Betriebsgefahr einzukalkulieren ist. Betriebsgefahr meint die Möglichkeit einer Gefährdung, die automatisch von der Einbringung eines Kraftfahrzeugs in den Straßenverkehr ausgeht.

Mitschuld durch falsches Verhalten

Auch durch falsches Verhalten in den Tagen nach einem Verkehrsunfall kann sich der Geschädigte dem Vorwurf des Mitverschuldens aussetzen und dadurch Ansprüche verlieren. Aus diesem Grunde sollte sich der Geschädigte sofort nach einem Schadensfall beraten lassen, bevor er sich zwischen der Inanspruchnahme eines Mietwagens oder der Reparatur des Fahrzeuges entscheidet.

Rechtsberatung nach Unfall unerlässlich

Nur wer sich genau in der Welt des Versicherungsrechts auskennt, kann auch in Fällen des nicht unerheblichen Mitverschuldens die eigenen Ansprüche durchsetzen. Wissen die Geschädigten genau, welche Ansprüche und rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten ihnen zustehen, kann verhindert werden, dass sich der Schaden durch falsche Entscheidungen verschlimmert.

Ob rechtsschutzversichert oder nicht: Die unverzügliche fachliche Beratung nach einem Verkehrsunfall ist der beste Weg der Schadensminderung für den Geschädigten. Nur bei sofortiger Beratung ist der Rechtsanwalt in der Lage, den Mandanten sachgerecht zu beraten und die Weichen richtig zu stellen. Er übernimmt die Anmeldung der Ansprüche, sammelt die Belege und sorgt für Beachtung der üblichen Abtretungserklärungen. Bei einem Verkehrsunfall ist der gegnerische Haftpflichtversicherer stets verpflichtet, im Rahmen der Eintrittspflicht auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter https://www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter https://ihr-ratgeber-recht.de/.

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