13.04.2016 – Das Patientenrechtegesetz – Verbesserte Risikoaufklärung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Zwischen Arzt und Patient sollte im besten Fall ein Vertrauensverhältnis bestehen. Doch immer wieder fühlen sich zahlreiche Patienten nicht ernst genommen oder schlecht aufgeklärt. Dabei bündelt und erweitert das Patientenrechtegesetz seit 2013 die Rechte der Patienten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern oder Psychotherapeuten. Die wichtigsten Rechte und Pflichten fasst die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zusammen.

 

Offener Umgang mit Behandlungsfehlern

Der Arzt hat klare Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Patienten. Er ist dazu verpflichtet, den Patienten zu Beginn und im weiteren Verlauf  der Behandlung über Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, Therapieverlauf sowie über Risiken und alle zu ergreifenden Maßnahmen zu belehren – und zwar in verständlicher Weise. Vor jeder medizinischen Maßnahme hat der Arzt die Einwilligung des Patienten einzuholen. Der Arzt muss den Patienten auch über Behandlungsfehler unterrichten, wenn er danach gefragt wird oder wenn das zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erforderlich ist. Sollte die Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht vollständig übernehmen, hat der Patient das Recht, über voraussichtliche Behandlungskosten schriftlich informiert zu werden.

 

Transparenz bei Patientenakten

Alle Maßnahmen, die der Behandelnde durchführt, muss er in einer Patientenakte sorgfältig dokumentieren. Was darin festgehalten ist, darf der Patient jederzeit erfahren. Eine Einsicht in die Patientenunterlagen kann der Arzt nur in Ausnahmefällen verweigern, etwa wenn therapeutische Gründe entgegenstehen oder Rechte Dritter betroffen sind. Lehnt der Arzt ab, muss er dies begründen.

 

Unterstützung von Krankenkassen

Vermutet der Patient einen Behandlungsfehler, müssen ihn die Kranken- und Pflegekassen bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen unterstützen – etwa durch medizinische Gutachten, um den Patienten die Beweisführung zu erleichtern oder indem sie die vollständigen Krankenunterlagen zu Verfügung stellen.

 

Patientensicherheit in Krankenhäusern

Auch die Krankenhäuser sind in der Pflicht. Sie müssen ein Beschwerdemanagement einrichten, das speziell auf die Belange der Patienten und ihrer Angehörigen ausgerichtet ist. Mindeststandards für das Risiko- und Fehlermanagement sowie ein verbessertes Qualitätsmanagement sollen die Rechte der Patienten stärken und dazu beitragen, Behandlungsfehler zu vermeiden.

 

Verbesserte Informationslage

Das Patientenrechtegesetz stärkt nicht nur die Rechte der Patienten, sondern begünstigt auch eine Fehlervermeidungskultur und fördert damit Qualität und Wettbewerb im modernen Gesundheitswesen. Vieles von dem, was das Patientenrechtegesetz regelt, war zwar schon vor 2013 bindend. Bisher war es für den einzelnen Patienten allerdings schwierig, sich über die verschiedenen Gesetze oder Urteile einen Überblick zu verschaffen. Viele Patienten kannten deshalb ihre Rechte nicht.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

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