12.11.2018 – Parkendes Auto angefahren – Genügt der Zettel an der Windschutzscheibe?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Beim Ausparken und Rangieren touchieren Autofahrer immer wieder andere Autos oder Gegenstände. Gerade wenn vermeintlich kein oder nur ein kleiner Schaden entstanden ist, hinterlassen viele Verursacher von Parkschäden einen Zettel unter dem Scheibenwischer. Die meisten schätzen dieses Vorgehen fälschlicherweise nicht als Fahrerflucht ein.

 

Was tun?

Geschieht ein Unfall, ohne dass der andere Beteiligte vor Ort ist, muss der Unfallverursacher am Unfallort auf den Besitzer des geschädigten Autos warten. Je nach Unfallfolge sollte die Wartezeit mindestens 30 bis 90 Minuten betragen. Taucht der Geschädigte innerhalb dieser Zeit nicht auf, muss der Fahrer umgehend die Polizei über den Unfall informieren. Dabei sollte er, wenn möglich, am Unfallort bleiben. Ist das nicht möglich, muss er die Polizei nach dem Verlassen des Unfallortes so schnell es geht informieren.

 

Harte Strafen drohen

Hält sich ein Autofahrer nicht an diese Regeln, begeht er Unfallflucht. Je nach Schwere des Unfalls droht eine Geld- oder gar eine Freiheitstrafe. Entsteht ein Sachschaden von über 1300 Euro, ist ein Gericht zudem in der Regel gehalten, dem Fahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen. Für deren Neuerteilung gilt dann eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren. In Extremfällen kann sie auch für immer gelten.

 

Forderungen durch Versicherung

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen besteht auch ein Rückforderungsanspruch der Haftpflichtversicherung, wenn diese den Schaden reguliert. Die Versicherung kann daher, nachdem sie den Schaden am anderen Fahrzeug begleicht, den entsprechenden Betrag vom Unfallverursacher zurückfordern.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

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