10.01.2019 – Musterfeststellungsklagen – Anschluss ist für Verbraucher bindend

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Mit der Einführung von Musterfeststellungsklagen in die Zivilprozessordnung (ZPO) können sich Verbraucher an Klagen qualifizierter Einrichtungen beteiligen. Institutionen wie Verbraucherverbände können demnach feststellen lassen, ob die Voraussetzungen für Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmen bestehen oder nicht. Anders als Leistungsklagen zielen Feststellungsklagen also nicht darauf ab, die Beklagten zu einer Leistung zu verurteilen.

Ansprüche nach positivem Urteil individuell durchsetzen
War die Musterfeststellungsklage erfolgreich, muss der Verbraucher seine individuellen Rechte gesondert geltend machen. Sollte ein Gericht entscheiden, dass eine Feststellungsklage nicht begründet ist und keine Ansprüche der Verbraucher bestehen, bindet dieses Urteil jene, die sich dem Feststellungsverfahren angeschlossen hatten. Danach ist es für sie nicht mehr möglich, Ansprüche in anderen gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Ergangene Urteile sind für alle Gerichte in Deutschland gültig.

Zurzeit ist ein Verfahren aus der Automobilbranche anhängig. Aufgrund der Größenordnung wird sich der Prozess über längere Zeit erstrecken.

Einträge einfach vornehmen
In jedem Fall ist eine umgehende Anmeldung zur jeweiligen Musterfeststellungsklage wichtig, damit Ansprüche nicht verjähren. Der kostenlose Eintrag in das Klageregister kann online erfolgen. Unter der Seite www.bundesjustizamt.de finden sich Anträge, Formulare sowie Hinweise. Darüber hinaus können sich Verbraucher unter www.musterfeststellungsklagen.de jederzeit Informationen und Neuigkeiten zu ihrem Verfahren einholen.

 Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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