08.11.2014 – Digital ist nicht formal – Kündigung per Mail ist nicht gültig

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die meisten Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens sind formlos und damit mündlich gültig. In speziellen Vereinbarungen aber muss die Form gewahrt werden. Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis mündlich, per Email oder Fax beendet, ist diese Kündigung nicht wirksam – Schriftform und Unterschrift sind Pflicht.

Von einem Schriftformerfordernis spricht man dann, wenn bestimmte Verträge, Urkunden oder andere Schriftstücke schriftlich abgefasst und von beiden Vertragspartnern eigenhändig und mit voller Namensnennung unterschrieben werden müssen. Mietverträge, die länger als ein Jahre gehen, müssen in schriftlicher Form abgeschlossen oder gekündigt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. In der Arbeitswelt gilt das gleiche für Kündigungen oder Zeugnisse. Auch Bürgschaftserklärungen, Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnisse werden nur anerkannt, wenn die Schriftform eingehalten wird.

Dabei ist es unwesentlich, wie der Text geschrieben wird. Ob gedruckt, mit dem Computer, mit der Schreibmaschine oder per Hand – entscheidend ist, dass das Schriftstück durch Namenszug eigenhändig unterzeichnet wird. Sollten die Parteien bzw. sollte ein Vertragspartner die erforderliche Form nicht eingehalten haben, ist der Vertrag aufgrund des Formmangels ungültig (§ 125 BGB).

Das Formerfordernis signalisiert die besonderen Risiken des Geschäfts und soll die Vertragsparteien vor übereilten Bindungen schützen. Zudem gilt das Dokument als Beweis – anhand des Schriftstücks kann nachvollzogen werden, ob und mit welchem Inhalt das Geschäft zustande gekommen ist.

Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem Anwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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