08.10.2018 – Checkliste für ledige Väter – Sorgerecht beantragen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ledige Väter haben das Recht, auch gegen den Willen der Mutter die Mitsorge oder das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen. Was dabei zu beachten ist, können Betroffene der folgenden Checkliste der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer entnehmen.

 

Vater kann Antrag auf Mitsorge stellen

Die gemeinsame elterliche Sorge kann dadurch erreicht werden, dass beide Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Ist die leibliche Mutter dazu nicht bereit, kann der Vater  beim Familiengericht einen Antrag auf die Einräumung des Mitsorgerechts stellen. Der Antrag kann mit einem formlosen Schreiben per Post an das Gericht geschickt werden. Betroffene können auch einen Termin für ein persönliches Gespräch beim Gericht vereinbaren. Dort wird der Antrag auf Mitsorge protokolliert.

 

Rechtlicher Beistand bei Widerstand

Das Familiengericht muss dem Antrag stattgeben, es sei denn, die gemeinsame Sorge widerspricht dem Kindeswohl. Dies muss jedoch durch die Mutter geltend gemacht werden. Schweigt sie zu dem Antrag des Vaters, wird vermutet, dass die gemeinsame Sorge eine gute Lösung für das Kind ist und das Gericht entscheidet in diesem Sinne ohne Anhörung des Jugendamtes. Ist mit erheblichem Widerstand der Mutter gegen die Mitsorge des Vaters zu rechnen, sollte frühzeitig die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch genommen werden, um den Streit nicht eskalieren zu lassen.

 

Kinder haben Mitspracherecht

Leben die Eltern getrennt, kann der Vater auch das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge nicht möglich ist und eine Entscheidung zugunsten des Vaters dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat es ein Mitspracherecht. Kinder werden grundsätzlich vom Familiengericht angehört, auch wenn sie jünger sind als 14 Jahre.

 

Wohl des Kindes ist entscheidend

Für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts sollte sich der Vater zunächst beim Jugendamt beraten lassen. Bei akuter Kindeswohlgefährdung durch die Mutter kann das Gericht sofort angerufen und um eine Eilentscheidung gebeten werden. Eine Sorgerechtsübertragung allein auf den Vater kommt bei verheirateten oder geschiedenen Eltern in Betracht, wenn das Kind bei dem Vater besser aufgehoben ist oder beide Eltern dies so wollen. Bei einem schweren Konflikt zwischen den Eltern sollten sich die Betroffenen von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.

 

Bei der Beantragung des Sorgerechts sind keine Fristen zu beachten. Maßgeblich für die Entscheidungen des Gerichts ist immer das Kindeswohl in der aktuellen Situation.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

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