07.05.2019 – Ärger mit dem Handwerker vermeiden – Kostenvoranschläge präzise formulieren

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Um Missverständnisse am Bau zu vermeiden, kann ein Kostenvoranschlag helfen. Denn sowohl Verbraucher als auch Handwerker sollten wissen, wie verbindlich eine anfangs geschätzte Summe tatsächlich ist und inwieweit sie überschritten werden darf.

 

Verbraucher sollte auf aktuellem Stand sein

Die Vorausberechnung betrifft sämtliche Kosten in Bezug auf Arbeit und Material sowie den Zeitraum der Fertigstellung am Bau, bei Reparaturen oder Sanierungen. Der Kunde hat das Recht auf Information, wenn die tatsächliche Summe die zunächst veranschlagte beträchtlich übersteigt. Der Handwerker sollte den Auftraggeber so bald wie möglich und am besten schriftlich informieren. Ansonsten darf Letzterer außerordentlich kündigen und muss somit nur die bis dahin erbrachten Leistungen zahlen. Unter bestimmten Umständen kann er auch Anspruch auf Schadensersatz erheben.

 

Erstellung muss nicht erstattet werden

Falls der Endpreis den im Vorfeld angesetzten Betrag nur unwesentlich überschreitet, ist der Besteller wiederum verpflichtet zu zahlen. Der Rahmen liegt bei 15 bis 20 Prozent. Wie verbindlich ein Kostenvoranschlag genau ist, hängt also von der Summe der Überschreitung und den vorher getroffenen Vereinbarungen ab. Übrigens ist der Erstellungsaufwand von Kostenvoranschlägen im Bauwesen nur dann vergütungspflichtig, wenn es zu Anfang ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

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