04.03.2019 – Beruf und Familie besser vereinbaren – Regelungen zum Home Office vertraglich festhalten

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer mehr Arbeitnehmer bewältigen weite Wege und lange Fahrzeiten für ihren Arbeitsweg. Statt den Feierabend mit der Familie zu verbringen, sitzen sie im Zug oder stehen im Stau. Schnell entsteht der Wunsch, von Zuhause aus zu arbeiten. Auch im Krankheitsfall der Kinder fällt die spontane Betreuungssuche meist schwer. Um Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten, ermöglichen viele Arbeitgeber das Arbeiten im sogenannten „Home Office“. Wer glaubt, dass der typische Arbeiter im Home Office in Jogginghose im Café sitzt, irrt. Bei der Ausübung einer Tätigkeit außerhalb des Büros sind die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer genau reguliert.

 

Für jeden das passende Modell

Bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit außerhalb des Unternehmens wird von der Telearbeit gesprochen. Dabei bieten viele Arbeitgeber unterschiedliche Modelle an. Neben der flexiblen Telearbeit, gibt es bei der alternierenden Telearbeit die Möglichkeit, an fest vereinbarten Tagen den Arbeitsplatz nach Hause zu verlegen. Ist der Arbeitnehmer ausschließlich von Zuhause aus tätig, handelt es sich um einen Teleheimarbeitsplatz.

 

Kosten für Arbeitsmittel klären

Damit der Traum vom Home Office nicht zum Streit führt, sollte im Vorwege mit dem Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden. Diese klärt auch, welche technischen Hilfsmittel für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind und wer die Kosten trägt. Verlangt der Arbeitgeber, dass der Angestellte die eigene Wohnung für das Home Office nutzt, bestehen Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber.

 

Rechtlicher Umgang mit technischen Störungen

Besonders im Home Office sind viele Arbeitnehmer auf technische Geräte angewiesen. Fallen Telefon und PC aufgrund von Verbindungsproblemen aus, ist die Arbeit in vielen Berufen nicht mehr möglich. Arbeitnehmer haben in diesen Fällen nur einen Vergütungsanspruch, sollte das Problem im Betrieb des Arbeitgebers vorliegen. Liegt der Fehler nicht im Betrieb, sondern in der Infrastruktur des Arbeitsnehmers vor, besteht auch kein Vergütungsanspruch.

 

Wurden die Arbeitsmittel im Home Office vom Arbeitsgeber gestellt und installiert, so gelten die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung. Um Vorgaben wie der Gefährdungsbeurteilung nachkommen zu können, muss dem Arbeitgeber der Zugang zum Home Office gewährt werden.

 

Datenschutz beachten

Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Arbeitnehmer ein auschlaggebendes Argument für das Home Office. Sollte die Tätigkeit Zuhause oder im öffentlichen Raum ausgeübt werden, ist die Aufbewahrung vertraulicher Materialien genau zu beachten. Um den Datenschutz einzuhalten, ist der Zugang zu sensiblen Schriftstücken und Daten für betriebsfremde Personen, wie im Haushalt lebenden Kindern oder Partner, zu beachten. Dies gilt auch für Besuche von Freunden, Bekannten, Handwerkern oder Vertretern.

 

Pflichten im Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall muss dem Arbeitsgeber unverzüglich angezeigt werden und die Arbeitsunfähigkeit innerhalb der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist nachgewiesen werden. Auch im Home Office steht dem kranken Arbeitnehmer das vereinbarte Arbeitsentgelt zu. Sollte die Arbeitszeit unregelmäßigen Schwankungen unterliegen, so dass das Entgelt für den Ausfallzeitraum nicht berechnet werden kann, muss der Durchschnitt aus dem vergangenen Zeitraum ermittelt werden.

 

Urlaubsanspruch im Home Office

Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt im Home Office bestehen. Der genaue Urlaubsanspruch ist regelmäßig im Arbeitsvertrag festgelegt. Dem Arbeitnehmer steht ein Urlaubsentgelt in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes zu, welches er innerhalb der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

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