Besuchen Sie die Webseite der
Schleswig-Holsteinischen
Notarkammer
Neue Regelungen für Berufsausübungsgesellschaften zur Einhaltung des Berufsrechts in § 31 BORA tritt am 01.10.2023 in Kraft
Die 7. Satzungsversammlung hat am 08.05.2023 einen neuen § 31 BORA, der die Einhaltung des Berufsrechts in Berufsausübungsgesellschaften sicherstellen soll, beschlossen. Die Neuregelung konkretisiert § 59e Abs. 2 BRAO, wonach die Gesellschaften durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen, dass berufsrechtliche Verstöße frühzeitig erkannt und abgestellt werden und das auch nichtanwaltliche Gesellschafter die Berufspflichten erfüllen. § 31 BORA wird wie folgt neu gefasst:
- 31 Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts
- Berufsausübungsgesellschaften haben laufend ihre konkreten Risiken für Berufsrechtsverstöße zu ermitteln und zu bewerten, insbesondere solche, die sich aus ihrer Zusammensetzung und Organisationsstruktur, ihren Tätigkeitsfeldern sowie ihren Mandaten ergeben.
- Auf Basis der Risikoanalyse nach Absatz 1 stellen Berufsausübungsgesellschaften durch geeignete Maßnahmen sicher, dass berufsrechtliche Verstöße verhindert oder zumindest frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere sein:
– die Bestellung einer oder eines Berufsrechtsbeauftragten;
– berufsrechtliche Schulungen;
– elektronische Systeme zur Vermeidung von Interessenkollisionen;
– die elektronische Überwachung von Anderkonten zur Sicherstellung der Verpflichtungen nach § 4 BORA;
– eine interne Hinweismeldestelle für berufsrechtsbezogene Beschwerden.
- In Berufsausübungsgesellschaften mit regelmäßig mehr als 10 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder anderen Angehörigen eines in § 59c Absatz 1 Satz 1 BRAO genannten Berufs sind die Risikoanalyse nach Absatz 1 und die getroffenen Maßnahmen nach Absatz 2 zu dokumentieren, die Dokumentation ist spätestens alle zwei Jahre zu aktualisieren.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung wurden vom Bundesministerium der Justiz geprüft und nicht beanstandet. Sie wurden am 20.07.2023 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 01.10.2023 in Kraft.
Die Beschlüsse der Satzungsversammlung finden Sie hier.