Konjunkturpaket – Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der „Überbrückungshilfe“

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat erneut mit Schreiben vom 07.07.2020 an die Bundesjustizministerin die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der „Überbrückungshilfe“ gefordert. Das dazugehörige BRAK-Rundschreiben 290/2020 nebst Anlagen finden Sie hier.