Erhebung der Verpflichteten des Landes Schleswig-Holstein

Den regionalen Rechtsanwaltskammern obliegt gemäß § 51 GwG die geldwäscherechtliche Aufsicht über die „Verpflichteten“ in ihrem jeweiligen Bezirk. Das bedeutet, dass die Rechtsanwaltskammern bei den entsprechenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Prüfungen zur Einhaltung der im Geldwäschegesetz festgelegten Anforderungen durchführen müssen (§ 51 Abs. 3 S. 1 GwG).

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zunächst eruieren, wer „Verpflichteter“ ist. In diesem Zusammenhang wird die Kammer eine Befragung ihrer Mitglieder durchführen. Dabei werden durch Zufallsauswahl 10% der Mitglieder mit Hilfe eines Erhebungsbogens danach befragt, ob sie im Jahr 2022 an Verpflichteten-Kataloggeschäften mitgewirkt haben. Die entsprechenden Mitglieder werden postalisch informiert und aufgefordert, an der Erhebung teilzunehmen. Der persönliche Zugangsschlüssel wird per beA versendet.

An der Erhebung kann mittels Online-Fragebogen teilgenommen werden. Dieser ermöglicht eine rasche und unbürokratische Erledigung der Anfrage, die nur wenige Minuten in Anspruch nimmt. Über den nachstehenden Link gelangen Sie zum Online-Fragebogen. Bitte beachten Sie, dass auf den Online-Fragebogen nur die von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer per beA angeschriebenen Mitglieder mit einem jeweils persönlichen Zugangsschlüssel Zugriff haben.