Berufsaufsicht / Schlichtung

Der Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer führt die Berufsaufsicht über seine Mitglieder. Er kann in diesem Rahmen jedoch nur prüfen, ob ein Rechtsanwalt anlässlich seiner anwaltlichen Berufsausübung die für ihn geltenden berufsrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Diese ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und aus der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).

Beanstandungen der Art und Weise der Mandatsführung durch einen Rechtsanwalt, wie z.B. unzulängliche Aufklärung, inhaltlich falsche Beratung und unsachgemäße Vertretung darf der Kammervorstand hingegen nicht prüfen.

Solche vertraglichen Pflichtverletzungen können eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt jedoch unter Umständen zum Schadensersatz verpflichten. Daher ist jede Rechtsanwältin/jeder Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer/seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer ihrer/seiner Zulassung aufrechtzuerhalten.