Anwaltsausweis

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer sind, können bei der Kammer den Anwaltsausweis beantragen, der bundesweit einheitlich gestaltet ist. Der Lichtbildausweis gilt in ganz Europa und erleichtert die Legitimation vor Gericht und Behörden der Justiz.

Dem Antrag muss ein aktuelles Lichtbild beigefügt werden. Wählen Sie hierzu ein Foto aus Ihren Dateien über den Button „Browse“ aus, und zwar eine Bilddatei im Format .jpg / .jpeg oder .png. Dokumentendateien wie .pdf oder .doc / .docx erkennt das System nicht.

Nach Sichtung und Vorbereitung Ihres Antrages erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid über 20,00 EUR.

Bitte bedenken Sie, dass es aus bearbeitungs- und produktionstechnischen Gründen bis zu acht Wochen dauern kann, bis Sie Ihren neuen Ausweis in Händen halten.

Der Ausweis verbleibt im Eigentum der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und ist nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückzugeben.

Ihre persönlichen Daten zum Antrag

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