Wie weit geht der Umfang der Mandantenvollmacht?

Die Mandantenvollmacht berechtigt den RA/StB/WP/vBP grundsätzlich zur umfassenden Vertretung in Steuersachen. Der Mandant muss diejenigen Steuerarten und sonstige Angelegenheiten ankreuzen, für welche die Vollmacht nicht gelten soll. Um die Pflege der Vollmachtsdatenbank Ihren Mitarbeitern übertragen zu können, muss Ihr Mandant Sie ausdrücklich berechtigen Untervollmachten zu erteilen. Derzeit können jedoch noch nicht alle Daten der Vollmacht elektronisch von der Finanzverwaltung erfasst werden. Über die Vollmachtsdatenbank wird daher aktuell nur die Berechtigung zum Datenabruf an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Inhalte der Vollmacht selbst werden nicht übermittelt. Das bedeutet, dass z.B. eine Bekanntgabevollmacht derzeit weiterhin in Papierform an die Finanzverwaltung gesandt werden muss (Näheres siehe Frage 8).

Hinweis: Stellen Sie sicher, dass das Kästchen „Untervollmachten“ auf dem Vollmachtsformular bereits angekreuzt ist, bevor Sie ihm das Formular zur Unterschrift vorlegen.

Das standardisierte Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier. Beachten Sie dazu auch bitte die Hinweise für den Vollmachtgeber.