Wer kann sich in der Vollmachtsdatenbank registrieren?

Um die Vollmachtsdatenbank nutzen zu können, müssen Sie Ihre Praxis einmalig registrieren. Den Zugang zur Registrierung finden Sie hier.

RA/StB/WP/vBP in eigener Praxis mit Sitz in Deutschland können diese selbst registrieren. Die Registrierung von Berufsgesellschaften, Sozietäten und Partnerschaften erfolgt einmalig durch einen gesetzlichen Vertreter, der über ein Zugangsmedium zur Vollmachtsdatenbank (VDB-Zugangskarte/DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger)) verfügt. Eine Registrierung der Praxis durch weitere gesetzliche Vertreter ist nicht erforderlich. Diese können die Vollmachtsdatenbank sofort mitnutzen, sofern sie über ein eigenes Zugangsmedium verfügen.