Wer kann eine VDB-Zugangskarte beantragen/vorhandene DATEV SmartCard für Berufsträger registrieren bzw. freischalten?

Bei jedem Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer müssen Sie sich über ein Zugangsmedium autorisieren. Dieses kann entweder eine VDB-Zugangskarte sein oder, sofern Sie DATEV-Mitglied sind, eine vorhandene DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger). Der Kreis der Personen, die eine VDB-Zugangskarte beantragen bzw. eine DATEV SmartCard für Berufsträger registrieren („freischalten“) können, ist aus rechtlichen und organisatorischen Gründen auf folgende natürliche Personen beschränkt:

  • RA/StB/WP/vBP in Einzelpraxis mit Sitz in Deutschland
  • Sozien (RA/StB/WP/vBP ) einer Sozietät
  • Partner (RA/StB/WP/vBP ) einer Partnerschaftsgesellschaft
  • Niederlassungsleiter (RA/StB/WP/vBP ) von Berufsgesellschaften (für ihre Niederlassung)
  • Gesetzliche Vertreter von Berufsgesellschaften (auch Nichtberufsträger)

Angestellte RA/StB/WP/vBP können keine eigene VDB-Zugangskarte erhalten bzw. eine DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) „freischalten“ lassen. Diesen Personen kann allerdings in der Vollmachtsdatenbank-Anwendung eine Untervollmacht zum Arbeiten in der Vollmachtsdatenbank erteilt werden, sofern der Mandant der Erteilung von Untervollmachten auf der Mandantenvollmacht zugestimmt hat (siehe Frage 7).

Das Antragsformular VDB-Zugangskarte finden Sie hier.
Das Formular Registrierung vorhandene DATEV SmartCard finden Sie hier.