Was ist mit der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen? Kann ich diese komplett per Vollmachtsdatenbank an die Finanzverwaltung übermitteln oder muss ich diese weiterhin in Papierform übermitteln?

Die Finanzverwaltung ist aktuell noch nicht in der Lage elektronisch alle Daten des Vollmachtsformulars zu empfangen und zu erfassen. Lediglich die Berechtigung zum Datenabruf kann mittels Vollmachtsdatenbank derzeit an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sie müssen daher die weiteren Vollmachten, welche Ihnen durch die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen erteilt wurden, wie beispielsweise die Bekanntgabevollmacht (sofern diese der Finanzverwaltung nicht bereits bekannt ist) weiterhin in Papierform vorlegen.

Die vollständige Erfassung der Vollmachtsdaten bei der Finanzverwaltung soll voraussichtlich ab 2017 über GINSTER möglich sein. Das bedeutet, dass jede Änderung im Datenbestand der Vollmachtsdatenbank automatisch an GINSTER gesendet wird und im Datenbestand der Finanzverwaltung bundesweit verfügbar ist. Damit entfallen für den Rechtsanwalt schriftliche Änderungsmitteilungen an die Finanzämter, wie z. B. neue/geänderte Vollmachtsanzeige oder Änderung in den Stammdaten des Mandanten. Weiterhin soll auch die Steuerkontoabfrage dann über die Vollmachtsdatenbank möglich sein.

Das standardisierte Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier. Beachten Sie dazu auch bitte die Hinweise für den Vollmachtgeber.

Hinweis: Stellen Sie sicher, dass das Kästchen Untervollmachten auf dem Vollmachtsformular bereits angekreuzt ist, bevor Sie ihm das Formular zur Unterschrift vorlegen.