Was ist die Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer?

Die Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer ist eine internetbasierte Softwarelösung für Rechtsanwälte/Steuerberater Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften mit folgenden Funktionalitäten:

  • Elektronische Verwaltung der von Mandanten schriftlich erteilten Vollmachten
  • Berechtigung für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten des Mandanten und für den Abruf zur weiteren Verarbeitung in den jeweiligen Kanzleiprogrammen.

Der Datenabruf kann unter Einbindung der Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer über die jeweils eingesetzte Software des Beraters sowie über das ElsterOnline-Portal der Finanzverwaltung erfolgen. Letzteres kann direkt im Wege des Einzelabrufes durchgeführt werden.

Die Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer ist abzugrenzen von den Vollmachtsdatenbanken der Steuerberaterkammern und der Wirtschaftsprüferkammer. Organisatorisch und technisch gesehen handelt es sich um getrennte Datenbanken, die mit den jeweils relevanten Mitgliedsdaten befüllt werden: Die Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer mit den Mitgliedsdaten der RA/StB/WP/vBP, die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer mit den Mitgliedsdaten der Steuerberater und die Vollmachtsdatenbank der Wirtschaftsprüferkammer mit den Mitgliedsdaten der Wirtschaftsprüfer. Eine systemseitige Verknüpfung findet nicht statt (siehe hierzu auch Frage 25).

Die Finanzverwaltung ist aktuell noch nicht in der Lage elektronisch alle Daten des Vollmachtsformulars zu empfangen und zu erfassen. Dies soll voraussichtlich 2017 mit der Einführung von GINSTER (Grundinformationsdienst Steuern) möglich sein. Das bedeutet, dass dann jede Änderung im Datenbestand der Vollmachtsdatenbank automatisch an GINSTER gesendet wird und im Datenbestand der Finanzverwaltung bundesweit verfügbar ist. Damit entfallen für den Rechtsanwalt schriftliche Änderungsmitteilungen an die Finanzämter, wie z. B. neue/geänderte Vollmachtsanzeige oder Änderung in den Stammdaten des Mandanten. Weiterhin soll dann auch die Steuerkontoabfrage über die Vollmachtsdatenbank möglich sein (siehe hierzu auch Frage 8). Ebenso entfällt das Widerspruchsschreiben an den Mandanten zur Freischaltung seiner Steuerdaten (siehe hierzu auch Frage 30).