Warum muss ich für die Nutzung der Vollmachtsdatenbank eine Auftragsdatenverarbeitung-Vereinbarung (ADV-Vereinbarung) mit der DATEV e.G. im Rahmen des Nutzungsvertrages unterschreiben?

Die Vollmachtsdatenbank wird von der DATEV e.G. im Auftrag der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer  betrieben und steht allen Mitgliedern zur Verfügung. Die ADV-Pflicht ergibt sich aus § 11 BDSG und verlangt eine ADV-Vereinbarung von der verantwortlichen Stelle. Der Abschluss der ADV-Vereinbarung begründet keine Mitgliedschaft bei der DATEV e.G.