Warum muss ich der Datenübertragung aus der Mitgliederverwaltung zustimmen?

Die Verwendung Ihrer Kammerdaten ist erforderlich, um gegenüber der Finanzverwaltung sicherzustellen, dass Sie tatsächlich als RA/StB/WP/vBP bzw. gesetzlicher Vertreter einer Berufsgesellschaft bestellt sind. Änderungen Ihrer Daten sollten Sie aus diesem Grund zeitnah der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer mitteilen, damit diese in der Mitgliederverwaltung eingetragen und in die Vollmachtsdatenbank übernommen werden können.