Wann wird meine VDB-Zugangskarte gesperrt?

Die VDB-Zugangskarte wird automatisch gesperrt, wenn der Berufsträger verstirbt, seine Mitgliedschaft in der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer beendet oder er beurlaubt, und dieses in der Mitgliederverwaltung eingetragen wird. Ebenso hat der Berufsträger die Möglichkeit seine VDB-Zugangskarte sperren zu lassen, wenn diese ihm gestohlen wird, anderweitig abhanden kommt oder er die Vollmachtsdatenbank nicht mehr nutzen möchte. In diesen Fällen ist das Kartensperrantragsformular auszufüllen und an die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zu senden.