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Schleswig-Holsteinischen
Notarkammer
Muss ich das Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums nutzen?
Sofern Sie die Mandantenvollmachten elektronisch über die Vollmachtsdatenbank an die Finanzverwaltung übermitteln wollen, ist der Einsatz des standardisierten Vollmachtformulars des Bundesfinanzministeriums unabdingbar (siehe hierzu auch das BMF-Schreiben vom 03.11.2014). Vollmachten, die mit dem bislang bekannt gegebenen Musterformular (siehe hierzu auch das BMF-Schreiben vom 10.10.2013) von Mandanten eingeholt wurden, gelten aber weiterhin. Bitte beachten Sie, dass das standardisierte Vollmachtsformular nicht geändert werden darf. Beachten Sie zu dem Vollmachtsformular auch bitte die Hinweise für den Vollmachtgeber. Darüber hinaus benötigen Sie von Ihrem Mandanten noch die Angabe von Finanzamt, Bundesland und Steuernummer. Alternativ zu letzterem die Nummer des zuständigen Finanzamts.