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Schleswig-Holsteinischen
Notarkammer
Können die Leiter einer Niederlassung eine eigene VDB-Zugangskarte für ihren Standort beantragen bzw. eine DATEV SmartCard für Berufsträger registrieren (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) („freischalten“)?
Niederlassungsleiter können, auch wenn sie keine gesetzlichen Vertreter ihrer Gesellschaft sind, eine Zugangskarte zur Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer für die entsprechende Niederlassung beantragen oder eine bereits vorhandene DATEV SmartCard für Berufsträger (alternativ der DATEV mIDentity Stick für Berufsträger) „freischalten“ lassen (siehe Frage 9). Damit können sie ihre Niederlassung registrieren und die auf die Niederlassung erteilten Vollmachten verwalten. Die Gesellschaft hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zur Vollmachtsdatenbank für die Niederlassung gesichert ist, sobald der Niederlassungsleiter aus der Gesellschaft ausscheidet.
Das Antragsformular VDB-Zugangskarte finden Sie hier. Das Formular Registrierung vorhandene DATEV SmartCard finden Sie hier.