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Schleswig-Holsteinischen
Notarkammer
Kann ich für die Arbeit mit der Vollmachtsdatenbank Untervollmachten an meine Mitarbeiter vergeben?
Bitte beachten Sie zunächst, dass die Vergabe von Untervollmachten ausdrücklich vom Mandanten auf dem Vollmachtsformular erteilt werden muss (siehe Frage 7). Nach einer erfolgreichen Registrierung können Sie für jeden Mitarbeiter, den Sie zur Pflege der Vollmachtsdatenbank berechtigen möchten, über das Icon „Berechtigungen verwalten“ Untervollmachten vergeben. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiter eine eigene DATEV SmartCard oder einen eigenen DATEV mIDentity-Stick besitzen. DATEV-Nichtmitglieder können für Ihre Mitarbeiter über einen Link in der Vollmachtsdatenbank einen DATEV mIDentity-Stick bestellen. Näheres finden Sie in dem Dokument „Vollmacht Onlineanwendung Hilfe“ sowie unter der Präsentation Vollmachtsdatenbank und Vorausgefüllte Steuererklärung.
Hinweis: Sofern Ihre Mitarbeiter auch die Datenabrufe im Rahmen der Vorausgefüllten Steuererklärung durchführen sollen, müssen sie mittels Identifizierungsformulars bei der DATEV identifiziert werden (siehe Frage 15).