Ich bin Rechtsanwalt und Steuerberater (und/oder Wirtschaftsprüfer) und nutze schon die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammer (oder Wirtschaftsprüferkammer). Kann ich die Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer trotzdem nutzen?

Grundsätzlich besteht für Berufsträger mit Mehrfachqualifikation, d.h. Personen bzw. Berufsgesellschaften, die zugleich RA/StB/WP/vBP und Steuerberater bzw. WPG/BPG und Steuerberatungsgesellschaft sind, die Möglichkeit sowohl einen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer als auch einen Zugang zur StBK-Vollmachtsdatenbank und/oder WPK-Vollmachtsdatenbank zu erhalten. Dieses wird aber nur in Einzelfällen mit einem Zusatznutzen verbunden sein. Sollten Sie schon die Vollmachtsdatenbank der Steuerberaterkammern und/oder Wirtschaftsprüferkammer nutzen, überlegen Sie, ob Sie einen zusätzlichen Zugang zur Vollmachtsdatenbank der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer beantragen möchten.

Organisatorisch handelt es sich um getrennte Vollmachtsdatenbanken, in denen die jeweils relevanten Mitgliedsdaten hinterlegt werden. Berufsträger mit Mehrfachqualifikation werden somit in unterschiedlichen Datenbanken gepflegt, sofern Sie einen Zugang zu den Vollmachtsdatenbanken beantragt haben.

Haben Sie als Berufsträger mit Mehrfachqualifikation Zugang zu mehreren Vollmachtsdatenbanken beantragt, vergewissern Sie sich bitte, in welcher Vollmachtsdatenbank Sie gerade arbeiten und welcher Datenbank Sie Ihre Mandantenvollmachten zugeordnet haben. Eine systemseitige Verknüpfung der Vollmachtsdatenbanken erfolgt nicht.

Hinweis: Die Finanzverwaltung kann die Vollmacht eines Mandanten insgesamt nur einmal speichern. Sollte eine Vollmacht mehrfach hinterlegt sein, ersetzt die Mandantenvollmacht jüngeren Übermittlungsdatums eine ältere Mandantenvollmacht. Bitte stellen Sie sicher, dass es zu keinen Datenverlusten im Rahmen der Erfassung und Verwaltung der Vollmachten kommt.