Benötige ich eine schriftliche Vollmacht des Mandanten? Muss ich diese aufbewahren?

Die Finanzverwaltung wird stichprobenhaft kontrollieren, ob die mittels der Vollmachtsdatenbank übermittelten Mandantenvollmachten auch tatsächlich vorliegen. Daher muss die unterzeichnete Mandantenvollmacht in Papierform in Ihrer Praxis aufbewahrt werden. Eine Übersendung des unterzeichneten Vollmachtformulars an die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer ist keinesfalls erforderlich. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften müssen zwei Vollmachten pro Ehe- bzw. Lebenspartner eingeholt werden.

Das standardisierte Vollmachtsformular des Bundesfinanzministeriums finden Sie hier. Beachten Sie dazu auch bitte die Hinweise für den Vollmachtgeber.