Auf welche Daten des Mandanten kann man zugreifen?

Seit März 2014 können RA/StB/WP/vBP im Rahmen der Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten der Mandanten zugreifen. Darunter fallen folgende Informationen:

  • vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • ab 2015 Lohnersatzleistungen
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Vorsorgeaufwendungen sowie
  • Name, Adresse und weitere Grundinformationen