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Schleswig-Holsteinischen
Notarkammer
Auf welche Daten des Mandanten kann man zugreifen?
Seit März 2014 können RA/StB/WP/vBP im Rahmen der Vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten der Mandanten zugreifen. Darunter fallen folgende Informationen:
- vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten
- Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
- ab 2015 Lohnersatzleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Vorsorgeaufwendungen sowie
- Name, Adresse und weitere Grundinformationen