Ergebnisse der FATF-Deutschlandprüfung zur Geldwäschebekämpfung liegen vor

Die Financial Action Task Force (FATF) hat in Deutschland eine Überprüfung der Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung durchgeführt. Deutschland ist wegen Schwächen bei der Geldwäschebekämpfung in die Schlagzeilen geraten und das Ergebnis der Länderprüfung wurde von Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit mit Spannung erwartet.
Die FATF prüft als internationaler Standardsetzer im Bereich der Geldwäscheprävention, Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Profilerration alle 10 Jahre ihre Mitglieder. Im Rahmen einer umfassenden Evaluierung werden sowohl gesetzliche und behördliche Vorgaben als auch die tatsächliche Effektivität aller Maßnahmen geprüft, die der Geldwäschebekämpfung dienen.
Im Rahmen der ersten Länderprüfung Deutschlands im Jahr 2010 wurden an mehreren Stellen teils gravierende Mängel benannt, welche seither im Rahmen einer umfassenden Neugestaltung der gesetzlichen Regelung zur Geldwäscheprävention und -repression behoben werden sollten. Auch die Rechtsanwaltskammern, vertreten durch die Rechtsanwaltskammern München und Hamburg, wurden zu ihrer Aufsichtstätigkeit befragt. Dabei haben die Vertreter der Rechtsanwaltskammern nachdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der geltenden Gesetzeslage nur wenige Anwältinnen und Anwälte (ca.25 %) überhaupt zu Verdachtsmeldungen nach dem GwG verpflichtet sind.
Am 25.08.2022 veröffentlichte die FATF ihren Länderbericht zur Situation der Geldwäscheprävention und -repression in der Bundesrepublik Deutschland.
Die FATF sieht in ihrem Bericht noch erhebliche Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, obwohl im Vergleich zu dem Bericht aus dem Jahr 2010 positive Entwicklungen spürbar wären. Den Grund für die Defizite sieht die FATF vor allem in der kleinteiligen Aufsichtsstruktur mit vielen Zuständigkeitsüberschneidungen. Hervorgehoben wurde hier insbesondere die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor, die auf über 300 Behörden verteilt sei. Daher empfiehlt die FATF für diesen Sektor eine personelle wie technische Aufrüstung sowie eine zentrale Aufsicht in Deutschland.
Im Hinblick auf die Geldwäscheaufsicht der regionalen Rechtsanwaltskammern erkennt der Bericht an, dass die Kammern die Aufsicht erst seit 2017 – also erst seit einem vergleichsweisen kurzen Zeitraum – innehaben und dass sie, etwa durch Schulungen und durch Auslegungs- und Anwendungshinweise, an der Sensibilisierung der Berufsträger arbeiten. Die FATF kritisiert jedoch, dass seitens der Anwaltschaft trotz der Bemühungen der Kammern nur äußerst wenige Verdachtsmeldungen erstattet würden. Außerdem würden die Kammern Verstöße gegen das Geldwäschegesetz zu selten und zu milde sanktionieren. An mehreren Stellen spricht der Bericht im Zusammenhang mit den niedrigen Verdachtsmeldungszahlen das anwaltliche Berufsgeheimnis an: Die gesetzlichen Regelungen zur Verschwiegenheit seien undurchsichtig und würden eine effektive Verdachtsmeldepraxis verhindern.
Die Bundesrechtsanwaltskammer und der CCBE setzen sich gegenüber der Europäischen Union und der Bundesregierung vehement für eine vollumfängliche Wahrung der anwaltlichen Verschwiegenheit und gegen eine Aushöhlung des Berufsgeheimnisses und der anwaltlichen Selbstverwaltung zum Zwecke der Geldwäschebekämpfung ein.
Als Reaktion auf den FATF-Länderbericht hat Bundesfinanzminister Lindner ein Eckpunktepapier zur Geldwäschebekämpfung vorgestellt, welches unter anderem die Einführung einer koordinierenden Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor vorsieht.

Weiterführende Links:

Eckpunktepapier

Länderbericht