Vertrauen durch Transparenz
Berufsaufsicht / Schlichtung
Der Vorstand der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer führt die Berufsaufsicht über seine Mitglieder. Er kann in diesem Rahmen jedoch nur prüfen, ob ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin anlässlich seiner / ihrer anwaltlichen Berufsausübung die für ihn / sie geltenden berufsrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Diese ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und aus der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA).
Beanstandungen der Art und Weise der Mandatsführung durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin, wie z. B. unzulängliche Aufklärung, inhaltlich falsche Beratung und unsachgemäße Vertretung darf der Kammervorstand hingegen nicht prüfen.
Solche vertraglichen Pflichtverletzungen können eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt jedoch unter Umständen zum Schadensersatz verpflichten. Daher ist jede Rechtsanwältin/jeder Rechtsanwalt verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus ihrer/seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer ihrer/seiner Zulassung aufrechtzuerhalten.

