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Schleswig-Holsteinischen
Notarkammer
Ausbreitung des Coronavirus/Umsetzung des Erlasses des CdS
Wir bitten um unbedingte Beachtung:
Auf Bitten des OLG leiten wir Ihnen zu Ihrer Information den ab sofort geltenden Erlass des MJEVG weiter. Die Gerichte/Staatsanwaltschaften werden das Erforderliche unverzüglich veranlassen. Das gilt auch für den Zutritt zu den Gerichten/Staatsanwaltschaften und die Anwaltspostfächer (Ziff. 2 des Erlasses).
Sollte es zu Terminaufhebungen kommen, womit zu rechnen ist, wird das OLG selbstverständlich bemüht sein, die Beteiligten rechtzeitig zu informieren.
Weitere Hinweise werden auch auf den Homepages der Gerichte/Staatsanwaltschaften eingestellt.