Aufruf zur Weihnachtsspende 2018 – Solidarität innerhalb der Anwaltschaft

Im Jahr 2017 gingen bei der Hülfskasse aufgrund der großen bundesweiten Hilfsbereitschaft Spenden in Höhe von insgesamt rund 204.500 Euro ein. Hierdurch konnten 186 bedürftige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie deren Familien mit einer Spende zu Weihnachten bedacht werden. Im Namen der Unterstützten danken wir allen Kolleginnen und Kollegen herzlich für ihre Solidarität.

Beispielsweise unterstützten wir die Witwe und die drei hinterbliebenen Kinder eines Rechtsanwalts. Mithilfe der Weihnachtsspende konnte die Mutter unter anderem die teure, aber dringend notwendige Zahnbehandlung ihrer Tochter finanzieren.

Bitte spenden Sie auch in diesem Jahr für Ihre hilfsbedürftigen Kolleginnen, Kollegen und deren Angehörige!

Und – sollte Ihnen im Kollegenkreis ein Notfall bekannt werden oder Sie selbst betroffen sein: Bitte nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Unser karitativer Verein unterstützt nicht nur in den vier Mitgliedskammerbezirken beim Bundes­gerichtshof, Braunschweig, Hamburg und Schleswig-Holstein, sondern auch in den weiteren 24 Kammerbezirken.

Spendenkonto:

Deutsche Bank Hamburg
IBAN:   DE45 2007 0000 0030 9906 00
BIC: DEUT DEHH XXX

Die Spenden an die Hülfskasse sind steuerabzugsfähig.

Steuer-Nr.: 17/432/06459

Kontakt:
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Kleine Johannisstraße 6
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