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Aufgaben

Unsere Mission

Aufgaben

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Geschäftsstelle ist am Ort des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig eingerichtet.

Sie ist zuständig für die Landgerichtsbezirke Flensburg, Kiel, Itzehoe und Lübeck.

Alle Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte in Schleswig-Holstein werden mit ihrer Zulassung (automatisch) Mitglied der Kammer. Die Kammer finanziert sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge. Sie nimmt die Interessen des Berufsstandes in vielfältiger Weise wahr und arbeitet über das Ehrenamt im Präsidium, im Vorstand und in den Ausschüssen von Kolleg:innen und für Kolleg:innen. Zum 01.01.2025 hat die Kammer 3.794 Mitglieder (einschließlich Berufsausübungsgesellschaften).

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich aus dem Zweck der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft und sind in § 73 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gesetzlich geregelt.

  • Seit dem 01.07.1999 führt die Kammer das Verfahren der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch.
  • Sie ist auch für die Rücknahme oder den Widerruf der Anwaltszulassung zuständig.
  • Sie entscheidet über die Verleihung von Fachanwaltschaften.
  • Sie berät ihre Mitglieder in Fragen der Berufspflichten und sorgt für die Einhaltung des Berufsrechts. Pflichtverstöße kann sie mit einer Rüge und anderen Maßnahmen ahnden.
  • Auf Antrag wird die Kammer bei Konflikten zwischen Kammermitgliedern untereinander oder mit den Auftraggebern vermittelnd tätig. Die Leitlinien zur Vermittlung durch den Vorstand der Kammer finden Sie hier.
  • Die Kammer schlägt Kolleg:innen für die Ernennung zu Mitgliedern des Anwaltsgerichtes und des Anwaltsgerichtshofes vor.
  • Sie erstellt auf Anforderung gerichtliche oder behördliche Gutachten.
  • Sie wirkt mit bei der Ausbildung der Referendare und der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie bei der Fortbildung zum Rechts- und Notarfachwirt.
  • Die Rechtsanwaltskammer führt Fortbildungsveranstaltungen durch, wirkt bei Gesetzesvorhaben mit und nimmt sich der berufspolitischen Belange des Berufsstandes an.
  • Sie ist Aufsichtsbehörde über die Verpflichteten nach GwG.