Kleiner Raum in Bürogemeinschaft in Kiel

Ideal für Existenzgründung, flexibles Arbeiten oder Zweigstelle
Kleines helles Anwaltszimmer in Bürogemeinschaft in Kiel ab 150 Euro/Monat

In der im Ärzte- und Apothekerhaus Kiel-Wellsee in attraktiver zentraler Lage gelegenen Bürogemeinschaft biete ich ein kleines helles und freundliches Anwaltszimmer an.

Der Standort ist stark frequentiert, befinden sich dort neben einer Apotheke auch eine allgemeinärztliche Praxis, eine Frauenarztpraxis und eine Zahnarztpraxis.

In unmittelbarer Nähe gibt es eine Ladenzeile mit einer Bäckereifiliale, einem Friseur, einem Geldautomaten zweier regionaler Bankinstitute und einem kleinen Ladengeschäft mit Post- und Paketdienstleistungen sowie vielfältigem weiteren Angebot. Ein Supermarkt ist ebenso vorhanden und fußläufig schnell zu erreichen. Das zudem benachbarte überregional bekannte Industriegebiet Kiel-Wellsee ist eines der größten in Schleswig-Holstein.

Der freie Raum hat eine Fläche von ca. 8,7 qm und ist damit groß genug, um in Zeiten vorrangig digitaler Aktenführung und digitaler Mandantenkommunikation einen bedarfsgerechten Büroraum zur Verfügung zu haben.

Zudem findet Mandatsbearbeitung bekanntlich häufig auch im Homeoffice oder im Mobileoffice statt. Insofern können hier verschiedene Arbeitsweisen ideal mit einem klassischen Kanzleisitz zu günstigen Konditionen kautionsfrei ab 150 Euro/Monat inkl. Wasser-, Strom- und Heizkosten verbunden werden.

Der Raum ist bereits renoviert und kann sofort bezogen werden. Zusätzlich zum eigentlichen Büroraum stehen ein Bad, ein Gäste-WC, eine Teeküche, ein Nebenraum und ein Kellerraum zur Mitnutzung zur Verfügung.

Neben dem Gebäude gibt es eine öffentliche Parkfläche mit kostenfreien Parkplätzen sowie weitere kostenfreie Parkmöglichkeiten in den umliegenden Wohnstraßen.

Der Standort liegt zudem sehr verkehrsgünstig und ist sowohl von der B76 als auch von der B404 schnell zu erreichen. Darüber hinaus existiert eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV mit vier Buslinien (inkl. Nachtlinie) und guten Taktzeiten, von denen drei Linien direkt vor dem Haus halten.

Grundsätzlich ist ein Anschluß des Gebäudes an das Glasfasernetz im Gespräch, möglicherweise bis in die Wohnung, die über einen Kabelkanal in alle Büroräume verfügt. Es ist aber weder das Vorhandensein eines Glasfaseranschlusses noch ein Zugang zu den Leistungen eines Telekommunikationsanbieters Teil des Mietvertrages.

Anfragen bitte per Email an kollegengesucht@anwalt-varchmin.de.