Arbeitsgerichte: Verpflichtung zur elektronischen Einreichung ab 01.01.2020!

Schleswig-Holstein wird von der Möglichkeit des Art. 24 Abs. 2 ERVGerFöG Gebrauch machen und die Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) für professionelle Einreicher in der Arbeitsgerichtsbarkeit auf den 01.01.2020 vorziehen.

Damit sind ab 1. Januar 2020 alle sogenannten professionellen Einreicher – also Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse – verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen bei den Arbeitsgerichten Kiel, Flensburg, Neumünster, Elmshorn und Lübeck sowie bei dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel ausschließlich elektronisch einzureichen.

Die weiteren Einzelheiten können Sie der nachstehenden Presseerklärung entnehmen.

Presseeklärung

Zur Vorbereitung auf die vorgezogene Umstellung werden am 30.11.2019 im Haus des Sports, Kiel und am 07.12.2019 im Park Inn by Radisson, Lübeck, beA-Schulungen stattfinden. Die Seminare finden Sie auch auf unserer Homepage https://www.rak-sh.de/ unter der Rubrik „Fortbildung“.