09.12.2015 – Neues Online-Verbraucherportal – Rechtsanwaltskammer postet Rechtstipps

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Komplexe Rechtsthemen und laufend neue Gesetzesänderungen machen es dem Laien schwer, den Überblick über das rechtliche Geschehen zu behalten, geschweige denn juristische Sachverhalte oder Neuerungen nachzuvollziehen. Gleichzeitig ändert sich das Informationsverhalten von Verbrauchern –  immer häufiger nutzen Bürger das Internet, um Informationen schnell und gezielt zu beziehen.

 

Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und den Dialog mit dem Bürger aufrecht zu erhalten, ist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer nun mit einem eigenen Blog im Netz präsent. Auf dem neuen Verbraucherportal www.ihr-ratgeber-recht.de finden Interessierte ab sofort zahlreiche Tipps rund um das Recht. Die Beiträge sollen Betroffenen helfen, sich im Paragraphendschungel leichter zurecht zu finden und sie schließlich dazu ermutigen, zu ihrem Recht zu kommen.

 

In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz postet die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer neben den monatlich erscheinenden Pressemitteilungen regelmäßig fundierte Rechtstipps aus unterschiedlichen Themenbereichen. Damit machen die Rechtsanwaltskammern Verbrauchern ihr umfangreiches Pressearchiv zugänglich. Beiträge, die auf dem Portal erscheinen, sind stets aktuell und von Fachanwälten geprüft. Mit Ankündigungen zu regionalen Verbrauchertagen, Podiumsdiskussionen und anderen Veranstaltungen informiert die Rechtsanwaltskammer auch über ihre Aktivitäten im direkten Bürger-Anwalt-Dialog.

 

Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem Anwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer.

 

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