28.11.2016 – Von der Qual der Fristen… Wer räumt denn da mein Konto leer?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der private Handyvertrag ist längst gekündigt, aber die Firma zieht weiter die monatlichen Raten ab. Wie kann das eigentlich sein? Grundsätzlich sollte man doch davon ausgehen können, dass das private Girokonto vor dem Zugriff anderer geschützt ist. Und: Wird ein Vertrag gekündigt, sollte auch die damit verbundene Einzugsermächtigung automatisch erlöschen. Doch das ist mitnichten der Fall.

 

Mit dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat wird der einziehende Zahlungsempfänger, also in unserem Fall der Telekommunikationsanbieter, vom Inhaber des belasteten Kontos ermächtigt, einen Zahlungsbetrag einzuziehen. Gleichzeitig wird auch die Bank des Zahlungspflichtigen beauftragt, die Einlösung der Lastschrift durchzuführen. Der Inhaber des Bankkontos ist jedoch berechtigt, der Lastschrift zu widersprechen. Tut er dies innerhalb einer Acht-Wochen-Frist nach Abbuchung, so bekommt er das Geld zurück – inklusive Zinsen und Gebühren. Bei unautorisierten Lastschriften ohne SEPA-Mandat verlängert sich die Frist grundsätzlich auf 13 Monate.

 

Sind diese Fristen allerdings verstrichen, hat der Kontoinhaber schlechte Karten. Von der Bank bekommt er kein Geld. Er muss sich nun an die Firma wenden, die das Geld eingezogen hat. Jetzt geht es darum, zu prüfen, welche Ansprüche berechtigt sind, d.h. wurden z.B. die Kündigungsfristen eingehalten oder nicht.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das neue Online-Verbraucherportal unter www.ihr-ratgeber-recht.de.

 

Textumfang: 2.291 Zeichen inklusive Leerzeichen

 

Bei Rückfragen oder wenn Sie einen kompetenten Interviewpartner benötigen, steht Ihnen die Redaktion gerne zur Verfügung:

 

AzetPR
International Public Relations GmbH
Consulting / Editorial Services
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 70-30
Fax: 040/41 3270-70
www.azetpr.com