06.03.2015 – Präzedenzfälle beeinflussen Gerichtsurteile – Deutsches Recht kennt keine Musterfälle

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Rechtsuchende denken oft, sie müssten nur einen sogenannten Präzedenzfall finden, und schon wird sich das Gericht an diesem orientieren. Das ist nicht der Fall. Die Urteilsfindung anhand von Präzedenzfällen kennen viele zwar aus dem Fernsehen. Dass deutsche Gerichte nach dem Vorbild von Präzedenzfällen urteilen, ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum.

Präzedenzfälle sind Musterfälle, die von Gerichten in den meisten angelsächsischen Ländern als Maßstab für ihre Urteile genutzt werden. Das Rechtssystem dieser Länder ist darauf ausgelegt, in erster Linie Musterfälle als Quelle für die Entscheidung eines Rechtsstreits heranzuziehen. Fehlen Musterfälle, werden sie neu geschaffen und erlangen dann für zukünftige, vergleichbare Fälle eine Art Gesetzeskraft.

In Deutschland sind nur die Urteile des Bundesverfassungsgerichts für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie für alle Gerichte und Behörden bindend. Entscheidungen über die Verfassungsmäßigkeit von Bundes- oder Landesrecht, also die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, haben sogar Gesetzeskraft.

Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem Anwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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