11.03.2024 – Aggressivität im Straßenverkehr – Verkehrsrowdys drohen Geld- und Haftstrafen

Aggressivität im Straßenverkehr

Verkehrsrowdys drohen Geld- und Haftstrafen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Dichter Verkehr, Baustellen und Zeitdruck begleiten Autofahrer jeden Tag aufs Neue. Wer aber glaubt, mit einem „Stinkefinger“, Drängeln oder Raserei Stress abbauen zu können und schneller ans Ziel zu kommen, riskiert eine Anzeige wegen Beleidigung oder Nötigung. Hierbei handelt es sich um Straftaten, die mit hohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden können. Grundsätzlich kann aggressives Verhalten im Straßenverkehr auch ein Fahrverbot oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Ob tatsächlich eine Beleidigung oder Nötigung vorliegt und wie hoch die konkrete Strafe ausfällt, entscheidet sich im Einzelfall.

Beleidigung mit Worten oder Gesten strafbar

Es beginnt vermeintlich harmlos: Bereits die Zunge herauszustrecken und Begriffe wie „Bekloppter“ oder „Dumme Kuh“ können als Beleidigung und somit Straftat gelten. Hinzu kommen beispielsweise Stinkefinger und Fäkalausdrücke. Auch mit dem Mittelfinger in Richtung einer Überwachungskamera zu zeigen, kann eine Beleidigung sein. Zwar ist nicht jede Entgleisung strafbar, aber die Meinungsfreiheit hat dort ein Ende, wo die Würde des anderen verletzt wird. Beleidigung kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Geht es um eine tätliche Beleidigung wie Anspucken, kann sogar eine maximal zweijährige Haftstrafe fällig werden. Das Strafmaß wird individuell festgesetzt, wobei Geldstrafen in Tagessätzen, also Dreißigsteln eines Nettomonatslohns, verhängt werden. Als Nebenstrafe ist auch ein Fahrverbot möglich.

Drängeln kann Nötigung sein

Wer im Straßenverkehr drängelt oder andere Autos schneidet, begeht unter Umständen Nötigung. Eine wichtige Rolle spielen die Fahrtgeschwindigkeit, der Abstand zwischen den Autos und die Dauer des Drängels sowie die Länge der Strecke. Auch Lichthupen kann als Nötigung angesehen werden, wenn es Teil des fortgesetzten Auffahrens ist. Ist dies der Fall, drohen Geldstrafen oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Auch drei Punkte in Flensburg, bis zu drei Monate Fahrverbot oder eine Entziehung der Fahrerlaubnis sind möglich. Das Strafmaß legt das Gericht individuell fest.

Ausbremsen ist gefährlich und potenziell strafbar

Wer sich von einem zu dicht auffahrenden Hintermann belästigt fühlt, kommt vielleicht auf die Idee, diesen auszubremsen. Dabei handelt es sich jedoch um einen klaren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, die Fahrern von Kraftfahrzeugen plötzliches Bremsen ohne erkennbaren triftigen Grund verbietet. Soll das folgende Fahrzeug auf diese Weise zum Vollbremsen gezwungen werden, kann sogar eine Nötigung mit den zuvor genannten möglichen Strafen vorliegen.

Fahrverbot droht auch bei Ordnungswidrigkeiten

Ob beim Drängeln und Ausbremsen tatsächlich eine Nötigung oder „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, hängt vom Einzelfall ab. Voraussetzung für eine Nötigung ist, dass das Opfer über längere Zeit eingeschüchtert und zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung gezwungen werden soll. Zudem muss der Täter mit voller Absicht handeln. Anders als Nötigung sind Ordnungswidrigkeiten keine Straftat. Doch auch bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Bußgeldbescheid mit Geldbuße, Punkten in Flensburg und gegebenenfalls einem Fahrverbot von einem bis drei Monaten erteilt werden.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

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15.02.2024 – Sorgerechtsentscheidungen – Immer zum Wohle des Kindes

Sorgerechtsentscheidungen

Immer zum Wohle des Kindes

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die aktuelle Berichterstattung rund um die Hamburger Familie Block zeigt, wie schnell es zum Streit um das Sorgerecht kommen kann, wenn sich Eltern minderjähriger Kinder dauerhaft trennen. Vielen Betroffenen ist nicht bekannt, dass nach dem seit 1998 geltenden Kindschaftsreformgesetz eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge auch im Falle der nicht nur vorübergehenden Trennung bestehen bleibt.

Umfang der elterlichen Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person (Personensorge) und für das Vermögen (Vermögenssorge) des minderjährigen Kindes sowie dessen gesetzliche Vertretung. Ein bedeutender Regelungsbereich innerhalb der Personensorge ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also das Entscheidungsrecht über Wohnort, Umzüge, Urlaubsziele, Ort der Schule und Freizeitaktivitäten des Kindes. Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

Elterliche Sorge bei Trennung

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, also miteinander verheiratete Eltern oder nicht miteinander verheiratete Eltern, die eine gemeinsame Sorgeerklärung errichtet haben, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Dies betrifft zum Beispiel den Wohnort, die Schulwahl oder gesundheitliche Fragen. Dagegen entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung aufhält, über Angelegenheiten des täglichen Lebens allein. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten

Können die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sich in einzelnen Angelegenheiten oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, wie zum Beispiel bei der Wahl des Wohnortes, auch unter Vermittlung des zuständigen Jugendamtes nicht einigen, dann kann das Familiengericht auf Antrag einem Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis des streitigen Regelungsbereichs übertragen. Diese Übertragung kann mit Auflagen oder Beschränkungen verbunden werden.

Maßstab ist das Kindeswohl

Maßstab gerichtlicher Entscheidungen sind nicht die Wünsche oder Vorstellungen der Eltern, sondern das Kindeswohl und auch der Kindeswille, dem bei zunehmendem Alter des Kindes als Akt der Selbstbestimmung eine immer größere Bedeutung zukommt. So hat das Familiengericht in Verfahren der elterlichen Sorge das Kind persönlich anzuhören und seinen Willen zu ermitteln, wenn es das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Anspruch auf alleiniges Sorgerecht

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, diese Gefahr abzuwenden, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils, aber auch von Amts wegen Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr anordnen. Diese können bis zur teilweisen oder vollständigen Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil oder sogar auf das zuständige Jugendamt führen.

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29.01.2024 – Abhilfeklage stärkt die Rechte von Verbrauchern – Verbände vertreten Ansprüche vor Gericht

Abhilfeklage stärkt die Rechte von Verbrauchern

Verbände vertreten Ansprüche vor Gericht

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Rechtsuchende denken, sie könnten einfach einen Präzedenzfall finden, und schon würde sich ein Gericht daran orientieren. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Im deutschen Recht gibt es keine Präzedenzfälle. Dennoch müssen Verbraucher, die sich juristisch gegen ein Unternehmen durchsetzen wollen, nicht allein handeln. Seit dem 13. Oktober 2023 können sie ihre Ansprüche mit der Abhilfeklage, einer neuen Form der Sammelklage, einfacher klären und durchsetzen. Hierzu müssen sie sich der Klage eines qualifizierten Verbraucherverbandes anschließen.

Betroffene müssen nicht selbst klagen

Die Abhilfeklage betrifft Rechtsstreitigkeiten zwischen mindestens 50 Verbrauchern und einem Unternehmen. Hierbei kann es um sehr unterschiedliche Ansprüche gehen, zum Beispiel aufgrund von Produktmängeln, Flugverspätungen oder unzulässigen Kontogebühren. Im Gegensatz zur Musterfeststellungsklage werden die Ansprüche nicht nur ermittelt, sondern auch für alle, die sich der Klage angeschlossen haben, erstritten. Wenn die Abhilfeklage erfolgreich ist, erhalten die Verbraucher den ihnen zustehenden Geldbetrag von einem Sachverwalter, der das Urteil umsetzt.

Verbraucher können sich kostenlos anschließen

Personen, die sich einer Abhilfeklage anschließen möchten, müssen sich ins Verbandsklageregister des Justizministeriums eintragen. Das gilt auch für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von maximal zwei Millionen Euro. Die Kosten übernimmt der Sammelkläger. Wird die Klage von einem externen Dritten finanziert, ist zu beachten, dass dieser bei einem Erfolg bis zu zehn Prozent der erstrittenen Leistungen für sich beanspruchen kann. Der geltend gemachte Anspruch der Verbraucher würde entsprechend um bis zu zehn Prozent gemindert. Somit können auch Verbraucher teilnehmen, die nicht einzeln klagen würden, weil sie beispielsweise die Erfolgsaussichten für gering halten. Die Frist zur Anmeldung endet drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung, also stets vor dem Urteil. Die Abhilfeklage hemmt die Verjährung der Ansprüche aller Geschädigten, sofern sie sich angemeldet haben. Wenn Verbraucher, die sich der Klage angeschlossen haben, von dieser Anmeldung zurücktreten, entfällt für sie die Hemmwirkung der Verjährung nach sechs Monaten wieder.

Nur zugelassene Verbände dürfen klagen

Eine Abhilfeklage kann nur von qualifizierten Verbraucherverbänden aus Deutschland angestrengt werden, die nicht mehr als fünf Prozent ihrer Finanzmittel durch Zuwendungen von Unternehmen erhalten. Auch Verbände aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind als Kläger zugelassen. Der Sammelkläger muss nachvollziehbar darlegen, dass es um die Ansprüche von mindestens 50 Verbrauchern geht, die im Wesentlichen gleichartig sind. Das heißt, dass es beispielsweise um denselben oder sehr ähnliche Sachverhalte geht. Zudem muss der Verband die Mittel für die Finanzierung offenlegen. Die Abhilfeklage ist Teil des neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes.

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29.11.2023 – Verletzung der Räum- und Streupflicht – Bußgelder sowie Haftungsansprüche drohen

Verletzung der Räum- und Streupflicht

Bußgelder sowie Haftungsansprüche drohen

 

Die kühlen Temperaturen der letzten Tage erinnern daran, dass der Winter vor der Tür steht. Damit es auch bei unerwarteten Schneefällen und Glätte nicht zu Rutschpartien kommt, gibt es die Räum- und Streupflicht. Wenn Grundstücksanlieger ihre Pflicht vernachlässigen, müssen Sie bei etwaigen Unfällen haften, sofern der Schaden eindeutig auf das Versäumnis zurückzuführen ist. Bereits für die Nichteinhaltung des Winterdienstes können in manchen Bundesländern hohe Bußgelder verhängt werden.

 

Wer muss wo räumen und streuen?

Während für öffentliche Straßen häufig die Straßenbaubehörde zuständig ist, liegt die Räum- und Streupflicht für den Bürgersteig vor Grundstücken bei den jeweiligen Grundstücksanliegern. Hierbei handelt es sich fast immer um die Grundstückseigentümer oder im Falle einer Wohnungseigentümergemeinschaft um deren Mitglieder. Mieter und Pächter sind nur dann in der Pflicht, wenn dies ausdrücklich im Miet- beziehungsweise Pachtvertrag vereinbart ist. Eine einfache Regelung in der Hausordnung eines Mietshauses reicht nicht aus. Streupflichtige müssen Gehwege in der Regel auf einer Breite von 1,2 m räumen und streuen. Hiervon ausgenommen sind Wege auf dem Privatgelände sowie private Parkplätze. Ist kein Gehweg vorhanden, muss der Fahrbahnrand auf 1 m Breite geräumt und 0,5 m gestreut werden. Treppen vor dem Grundstück sind wie Gehwege zu behandeln.

 

Wie oft muss geräumt und gestreut werden?

Prinzipiell muss morgens bis spätestens 7:00 Uhr, an Sonntagen bis 9:00 Uhr, sowie abends bis 20:00 Uhr geräumt und gestreut werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn es gerade angefangen hat zu schneien, weil es zwecklos ist, bei dichtem Schneefall zu räumen und auch das Streumaterial wirkungslos bleibt. Es kann daher eine angemessene Zeit bis zum Beginn des Räumens abgewartet werden. Die Räumzeiten können zudem je nach Bundesland abweichen. Insbesondere bei Glätte ist mehrmals täglich zu kontrollieren und nötigenfalls erneut zu streuen. Auch starker Schneefall kann eine wiederholte Räumung erforderlich machen.

 

Wer haftet bei Missachtung der Streupflicht?

Streupflichtige haben die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Wird diese verletzt und es stürzt zum Beispiel ein Passant auf dem glatten Gehweg und bricht sich ein Bein, haften Streupflichtige für den entstandenen Schaden an Personen sowie Sachen. Hierzu gehören Heilungskosten, beschädigte Kleidung, Reparaturen und Schmerzensgeld. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, haften die Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch. Das heißt, der Geschädigte darf sich an jeden der Wohnungseigentümer wenden. Der Einzelne kann dann nur auf dem Regresswege von demjenigen, der zum Unfallzeitpunkt verantwortlich war, die Erstattung des Schadensbetrages verlangen. Ebenso verhält es sich im Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter oder Pächter. Voraussetzung ist stets, dass der Geschädigte nachweisen kann, dass die Nichträumung des Gehweges Ursache des Unfalls war.

 

Vorsicht Bußgelder!

Auch ohne Unfall droht oft eine empfindliche Sanktion: Die Gemeinden sind grundsätzlich berechtigt, Satzungen über die Räum- und Streupflicht zu erlassen und deren Einhaltung zu überprüfen. Dabei kann in den Satzungen festgelegt werden, dass bei Verstößen Bußgelder zu zahlen sind.

 

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21.11.2023 – Sozialamt kann Schenkung zurückfordern / Frist für Ansprüche beträgt zehn Jahre

Sozialamt kann Schenkung zurückfordern

Frist für Ansprüche beträgt zehn Jahre

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele ältere Immobilienbesitzer überschreiben ihr Haus oder ihre Wohnung bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder. Doch was ist, wenn die Schenkenden beispielsweise aufgrund von plötzlicher Pflegebedürftigkeit auf Sozialleistungen angewiesen sind? Müssen die neuen Eigentümer die Immobilie zurückgeben?

Für Rückforderungen gilt eine Zahnjahresfrist

Der Sozialhilfeträger kann Schenkungen nur während der ersten zehn Jahre rückgängig machen. Liegt die Schenkung länger als zehn Jahre zurück, braucht der Beschenkte nichts zurückzugeben. Wenn im Rahmen der Schenkung ein Hausgrundstück übertragen wurde, bedeutet die Rückforderung nicht, dass das Eigentum zurückübertragen werden muss. Vielmehr hat der Beschenkte die Möglichkeit, Zahlungen zu leisten in der Höhe, in der der Schenker bedürftig geworden ist. Er kann also zum Beispiel den Fehlbetrag bei Unterbringung in einem Pflegeheim leisten, den sonst der Sozialhilfeträger aufbringen müsste.

Welche Bedeutung haben Unterhaltsansprüche des Schenkers?

Vorrangig muss der Schenker, wenn er bedürftig geworden ist, seine Unterhaltsansprüche geltend machen. Der eigene Ehepartner ist uneingeschränkt unterhaltspflichtig. Die erwachsenen Kinder des Schenkers können durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020 nur noch zum Unterhalt herangezogen werden, wenn sie über ein Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro verfügen. Andere Verwandte, wie zum Beispiel Geschwister, Nichten oder Neffen, sind gar nicht unterhaltspflichtig.

Ansprüche erst gegenüber zuletzt Beschenktem

Bevor Beschenkte zu einer Rückgabe verpflichtet sind, muss der Sozialhilfeträger nachweisen, dass der Schenkende seinen Bedarf nicht anderweitig decken kann, insbesondere kein Vermögen mehr besitzt. Gegebenenfalls haben auch andere Verwandte eine Immobilie oder einen größeren Geldbetrag vom selben Schenkenden erhalten. Wer zu einem späteren Zeitpunkt beschenkt wurde, ist früher zur Rückgabe verpflichtet. Der Sozialhilfeträger muss den Rückforderungsanspruch zuerst gegenüber dem zuletzt Beschenkten geltend machen, da dieser am wenigsten Vertrauensschutz genießt.

Beschenkte dürfen nicht selbst verarmen

Die Rückforderung ist ausgeschlossen, wenn der damals Beschenkte das Haus nicht zurückgeben kann, ohne seinen eigenen Unterhalt zu gefährden. Das kann der Fall sein, wenn das eigene Einkommen zu niedrig ist und der Betroffene mit seiner Familie keine Unterkunft mehr hätte. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückgabe, wenn das Geschenkte nicht mehr vorhanden ist. War der Beschenkte zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit bedürftig, sodass er das Geschenk versilbern musste und den Erlös verbraucht hat, kann er sich darauf berufen, „entreichert“ zu sein.

Rückforderung nur bei „echter“ Schenkung

Grundsätzlich kann von dem Beschenkten nur das zurückgefordert werden, was ihm unentgeltlich, also ohne Gegenleistung, zugewendet wurde. Hat sich der Beschenkte in einem Vertrag verpflichtet, dem Schenker einige Räume zum Wohnen zu überlassen oder für einzelne Pflegedienste zu sorgen, können diese Gegenleistungen auf den Wert des Geschenkten angerechnet werden. Abhängig vom Einzelfall kann der Umfang des Schenkungsrückforderungsanspruchs somit deutlich reduziert werden.

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09.10.2023 – Rechte von Bewohnern im Pflegeheim – Was können die Angehörigen bei Missständen tun?

Rechte von Bewohnern im Pflegeheim

Was können Angehörige bei Missständen tun?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Durch den demographischen Wandel verbringen immer mehr Menschen ihren Lebensabend in einem Alten- und Pflegeheim. In aller Regel bedeutet dies eine große Hilfe für die Bewohner. Doch was können Betroffene und Angehörige unternehmen, falls es in Ausnahmefällen zu Pflegefehlern oder Missständen kommt?

Individuelle Gefahrenanalyse

Eine gute, „aktivierende“ Pflege unterstützt die Heimbewohner, sich so selbstständig und unabhängig wie möglich zu bewegen. Hierzu gehört, dass die Einrichtungen individuelle Sturzrisiken erfassen und vorbeugende Maßnahmen treffen. Besteht zum Beispiel ein erhöhtes Sturzrisiko aufgrund von Demenz, sind schützende Hilfsmittel wie ein niedriges Bett mit davor liegender rutschfester Matte oder spezielle Hosen mit Hüftschutz einzusetzen. Kommt es dennoch zu einem Sturz und etwaigen gravierenden Verletzungen wie einem Schenkelhalsbruch, kann ein legitimer Anspruch auf Schadensersatz bestehen. Voraussetzung ist stets, dass Betroffene einen Pflegefehler als Ursache des Sturzes und der Folgen belegen können.

Obhutspflicht während einzelner Maßnahmen

Stürzen Heimbewohner während konkreter Pflegemaßnahmen, kann der Träger der Einrichtung im Regelfall nachweisen, dass sich der Unfall trotz aller notwendigen und ergriffenen Schutzmaßnahmen nicht verhindern ließ. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa wenn alleine nicht steh- und gehfähige Senioren beim Toilettengang nicht aufmerksam begleitet wurden oder wenn sich ein Unfall in der Dusche oder beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl ereignet hat.

Behandlung und Dokumentation von Druckstellen

Zu den typischen Gebrechen bettlägeriger Senioren gehören Durchliegegeschwüre. Sind Heimbewohner kognitiv eingeschränkt oder sediert, muss ihre Liegeposition regelmäßig geändert und das Risiko für Druckgeschwüre genau dokumentiert werden. Etwaige Druckstellen sind bereits bei ersten Anzeichen sofort zu behandeln. Erfolgt keine Dokumentation und kommt es zu schweren Schädigungen, kann dies auf einen Pflegefehler hindeuten.

Gefahr durch heiße Speisen oder Badewasser

Auch heiße Speisen, Getränke und Badewasser sind eine mögliche Gefahrenquelle im Heimalltag. So dürfen beispielsweise Bewohner, die in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt sind, nicht mit einer Kanne heißem Tee allein gelassen werden. Zu groß ist das Risiko einer Verbrühung durch Verschütten des Heißgetränks. Ebenso ist es besonders problematisch, wenn Personen mit geistiger Behinderung duschen und die Temperaturregelung nicht genau einschätzen können. Hier hat der Heimbetreiber für eine technische Temperaturbegrenzung zu sorgen.

Schadensersatz nur in eindeutigen Fällen

Angehörige und Bewohner sollten sich bereits bei der Wahl des Pflegeheims genau nach den täglichen Abläufen und Vorsichtsmaßnahmen erkundigen. Ereignet sich im Einzelfall einer der beschriebenen Schadensfälle und lässt sich dieser belegen, könnte die Chance auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen.

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21.08.2023 – Wissenswertes über die Gütertrennung

Wissenswertes über die Gütertrennung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Menschen haben Angst, im Falle einer Ehescheidung ihr Vermögen oder einen Großteil hiervon zu verlieren. Es besteht daher vielfach der Wunsch, eine Ehe nicht ohne einen Ehevertrag zu schließen, in dem die Gütertrennung vereinbart wird, um auf diese Weise die eigene finanzielle Unabhängigkeit zu wahren. Den Vorteilen dieses Güterstandes stehen allerdings auch einige Nachteile gegenüber, die vor der Vereinbarung der Gütertrennung bedacht werden sollten.

Gütertrennung durch vertragliche Vereinbarung oder Scheidungsantrag

Die Gütertrennung, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit § 1414 BGB lediglich eine einzige Bestimmung gewidmet ist, tritt ein, wenn Ehegatten den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch notariellen Ehevertrag ausschließen oder aufheben. Ein solcher Ehevertrag kann jederzeit vor der Eheschließung oder auch während der Ehe geschlossen, wieder geändert oder aufgehoben werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz den Eintritt der Gütertrennung vor, wenn bei bestehender Zugewinngemeinschaft ein Scheidungsantrag eingereicht, dem anderen Ehepartner zugestellt worden und das Scheidungsverfahren entscheidungsreif ist.

Vorteile der Gütertrennung

Durch die Gütertrennung können die Ehepartner jeweils frei und unbeschränkt über ihr jeweiliges Vermögen und ihre Haushaltsgegenstände verfügen. Anders als bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft benötigt kein Ehepartner die Zustimmung des anderen bei Verfügungen über sein Vermögen im Ganzen oder bei Verfügungen über die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände. Zudem findet bei der Gütertrennung im Falle der Beendigung der Ehe durch Scheidung ein Vermögensausgleich nicht statt. Hierdurch wird nicht nur ein erhebliches Streit- und Konfliktpotential ausgeschlossen, sondern auch eine bei der Ehescheidung drohende Zerschlagung von Vermögenswerten, beispielsweise eines Unternehmens, vermieden.

Nachteile der Gütertrennung

Nachteile der Gütertrennung ergeben sich vor allem für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner, der, etwa aufgrund der innerfamiliären Rollenverteilung, seine eigene Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Haushalts- führung und Kindererziehung reduziert und damit die Möglichkeit des eigenen Vermögensaubaus einschränkt. Wird dieser Nachteil von den Ehepartnern nicht während der Ehe durch Zuwendungen des wirtschaftlich stärkeren an den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner ausgeglichen, droht insbesondere bei einer langen Ehedauer dem wirtschaftlich schwächeren Ehepartner im Falle der Scheidung die Mittellosigkeit. Ein Ausgleich dieses Nachteils ist dann nur unter sehr engen Voraussetzungen noch möglich. Überdies ergeben sich durch die Gütertrennung erbrechtliche Nachteile, weil eine Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten, wie sie bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorgesehen ist, nicht erfolgt. Hierdurch reduziert sich zugleich auch die Pflichtteilsquote der Ehepartner, beispielsweise in dem Fall, dass ein Ehepartner durch ein Testament das Erbrecht des anderen Ehepartners zu Gunsten eigener einseitiger Kinder beschränkt oder ausschließt. Ferner kann im Falle der Beendigung der Ehe durch den Tod eines Ehepartners die für die Zugewinngemeinschaft geltende Steuerbefreiung bei der Erbschaftssteuer nicht in Anspruch genommen werden, sodass je nach dem Umfang einer zufließenden Erbschaft erhebliche Erbschaftssteuerbelastung droht.

Alternative mit viel Gestaltungsspielraum

Für Ehepaare, die die Vorteile der Gütertrennung wünschen, ohne deren Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, können einen Mittelweg zwischen Gütertrennung und der Zugewinngemeinschaft wählen, indem sie eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren. Durch eine solche Vereinbarung lassen sich beispielsweise Ausgleichsansprüche für den Fall einer Scheidung vollständig ausschließen oder begrenzen. Es besteht auch die Möglichkeit, nur einzelne Vermögenswerte, beispielsweise Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen, von einem Zugewinnausgleich auszuschließen. Auch die modifizierte Zugewinngemeinschaft als Abweichung von dem gesetzlichen Güterstand kann rechtswirksam nur durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart werden.

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03.07.2023 – Arbeitsunfall im Homeoffice – Gilt der gesetzliche Versicherungsschutz?

Arbeitsunfall im Homeoffice – Gilt der gesetzliche Versicherungsschutz?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer als Angestellter vor Ort im Unternehmen arbeitet, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Komplizierter ist die Lage, wenn es zu einem Unfall im Homeoffice kommt, wo berufliche und private Tätigkeiten oftmals fließend ineinander übergehen. Mittlerweile können auch der Gang zur Toilette oder zu einer Mahlzeit sowie die Begleitung der Kinder in Schule oder Kindergarten gesetzlich unfallversichert sein. Entscheidend ist ein konkreter Zusammenhang zur betrieblichen Arbeit oder dem Weg dorthin.

Derselbe Versicherungsschutz wie im Büro

Generell gelten Unfälle, die sich im Zusammenhang mit einer versicherten betrieblichen Tätigkeit ereignen, als Arbeitsunfälle. Seit Juni 2021 genießen laut Sozialgesetzbuch ausdrücklich auch Arbeitnehmer, die „im Haushalt oder an einem anderen Ort“ – also neben dem Homeoffice beispielsweise im Hotel oder Zugabteil – arbeiten, denselben gesetzlichen Versicherungsschutz wie im Betrieb. Voraussetzung ist, dass die ausgeübte Tätigkeit auch vor Ort im Unternehmen versichert wäre.

Auch der Weg ins Homeoffice ist versichert

Der Versicherungsschutz im Homeoffice schließt alle Wege ein, die mit der Arbeit zu tun haben. Dies ist beispielsweise wichtig, wenn der Scanner oder Drucker im Nebenzimmer steht. Ebenso ist der erste Gang vom Bett oder Frühstückstisch an den Arbeitsplatz ein Betriebsweg: Wer also zum Arbeiten an den Computer will und dabei auf der Treppe in ein anderes Stockwerk stürzt, ist gesetzlich unfallversichert. Es kommt maßgeblich darauf an, dass die Handlung unmittelbar den Unternehmensinteressen dient.

Angestellte können Kinder zur Schule bringen

Durch die Gesetzesänderung von 2021 deckt die Unfallversicherung auch Wege im eigenen Haushalt ab, um beispielsweise ein Getränk zu holen oder um auf die Toilette zu gehen. Die Nahrungsaufnahme und der Toilettenbesuch selbst sind wie im Betrieb allerdings nicht versichert. Ebenso sind Unterbrechungen wie die Annahme einer privaten Postsendung während der Arbeitszeit ausgenommen. Im Gegensatz dazu greift der Versicherungsschutz auf dem direkten Hin- und Rückweg zum Kindergarten oder zur Schule sowie zurück, wenn Arbeitnehmer ihr Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt, vom Homeoffice aus dort hinbringen.

Unfälle im Homeoffice melden und dokumentieren

Generell setzt der Unfallversicherungsschutz im Homeoffice eine klare Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Angestelltem voraus. Dies kann formlos oder sogar mündlich erfolgen. Zu empfehlen ist jedoch eine schriftliche Übereinkunft. Kommt es im Homeoffice tatsächlich zu einem Unfall, muss der Arbeitgeber sofort informiert werden, am besten schriftlich. Falls möglich, sollte auch der Unfall beschrieben, Fotos gemacht und etwaige Zeugen genannt werden. Beim behandelnden (Durchgangs-)Arzt müssen betroffene Arbeitnehmer angeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

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05.06.2023 – Pleite im Pauschalurlaub Wann bekommen – Verbraucher ihr Geld zurück?

Pleite im Pauschalurlaub / Wann bekommen Verbraucher ihr Geld zurück?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Gerade noch am Strand entspannt, dann ereilt einen die aufreibende Nachricht: Der Reiseveranstalter ist pleite. Schnell wird die Urlaubsidylle zur Reisehölle. Auf welche Rechte können sich zum Beispiel Pauschalreisende nun berufen?

Damit Verbraucher ihr Geld zurückbekommen, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer klärt auf.

Wer ist Reiseveranstalter?

Reiseveranstalter sind Unternehmen, die mindestens zwei Einzelleistungen – zum Beispiel Flug und Unterkunft oder Beförderung, Unterkunft und Pkw – in einem Gesamtpaket anbieten. Diese Leistungen müssen zu einem konkreten Gesamtpreis oder aber als „Pauschalreise“, „Komplettangebot“, „All-inclusive-Urlaub“ oder dergleichen gebucht werden. Unerheblich ist dabei, ob die Reise online oder vor Ort in einem Reisebüro gebucht wird.

Reisesicherungsschein

Reiseveranstalter sind gesetzlich verpflichtet, die Vorauszahlungen der Reisekunden gegen eine Insolvenz zu schützen. Hierzu erhalten die Reisekunden vor Reisebeginn den sogenannten Reisesicherungsschein. Dieser ist zumeist auf der Rückseite der Reisebestätigung abgedruckt oder den Reiseunterlagen gesondert beigefügt und weist die Kontaktdaten des Absicherers aus. Absicherer kann beispielsweise eine Versicherung oder ein Kreditinstitut sein. Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters können die Ansprüche direkt gegenüber dem Absicherer geltend gemacht werden. Zudem müssen Reisekunden den Reisepreis erst be- oder anzahlen, wenn sie den Reisesicherungsschein und die Kontaktdaten des Absicherers erhalten haben. Die Insolvenzabsicherung gilt allerdings nur für Pauschalreisen, nicht bei der Buchung von Einzelleistungen, zum Beispiel bei der Buchung nur eines Fluges oder einer Unterkunft.

Reiseveranstalter vor Reisebeginn insolvent

Geht der Reiseveranstalter vor dem Reisebeginn pleite, kann der Absicherer entscheiden, ob die Reise durchgeführt oder storniert wird. Verlangt der Reisekunde die Erstattung des Reisepreises unter Berufung auf die Insolvenz des Reiseveranstalters, muss der Absicherer diesen unverzüglich zahlen und auch die durch die Stornierung entstehenden notwendigen Kosten des Reisekunden gegen Nachweis erstatten.

Reiseveranstalter während des Urlaubs insolvent

Wird der Reiseveranstalter während des Urlaubs insolvent, erstattet der Absicherer die Kosten für einen gegebenenfalls notwendigen längeren Aufenthalt am Urlaubsort und die Rückbeförderung. Ansprüche auf eine Reisepreisminderung aufgrund bestehender Mängel bestehen hingegen nicht. Veranlasst der Absicherer den Abbruch der Reise, sind die Urlauber verpflichtet, die Rückreise anzutreten. Entscheiden sie sich, ihren Urlaub entgegen der Weisung des Absicherers am Urlaubsort fortzusetzen und für die in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung, erneut zu zahlen, können sie keine Erstattung dieser Kosten verlangen. In diesem Fall verwirken sie ihren Anspruch auf die Erstattung der Kosten für den Aufenthalt und für die Rückreise.

In jedem Fall sollte bei der Insolvenz des Reiseveranstalters während des Urlaubs unverzüglich der Veranstalter oder Absicherer kontaktiert und mit diesem alles Weitere abgestimmt werden.

Insolvenz des Reisbüros

Während die Insolvenz eines Reiseveranstalters selten vorkommt, trifft den Reisekunden eher die Insolvenz des Reisebüros, bei dem er seine Reise gebucht hat. In diesem Fall hilft der Reisesicherungsschein nicht weiter. Ist der Reisepreis bereits teilweise oder vollständig gezahlt, von dem Reisebüro jedoch noch nicht an den Reiseveranstalter weitergeleitet worden, kann eine Erstattung nur von dem Reisebüro oder dem Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens verlangt werden. Die Erfolgschancen sind jedoch gering. Kann dagegen anhand von Reiseunterlagen nachgewiesen werden, dass der an das Reisebüro gezahlte Reisepreis auch bei dem Reiseveranstalter angekommen ist, ist dieser weiterhin zur Durchführung der Reise verpflichtet und muss sich mit seinen Forderungen an das Reisebüro oder dessen Insolvenzverwalter wenden.

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02.05.2023 – Grundsteuererklärung: Was tun bei Unklarheiten? – Eigentümer sollten Mustereinspruch einlegen

Grundsteuererklärung: Was tun bei Unklarheiten?

Eigentümer sollten Mustereinspruch einlegen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer / Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Grundstückseigentümer erhalten in diesen Tagen ihre Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt. Was viele Verbraucher verunsichert: Die Höhe der zukünftigen Grundsteuern ist noch nicht absehbar. Zudem könnte die stark vereinheitlichte Bewertung von Grundstücken gegen das sogenannte Übermaßverbot verstoßen. Jürgen Doege, Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, empfiehlt: „Grundstückseigentümer sollten bereits erhaltene Bescheide auf jeden Fall genau und schnellstmöglich prüfen und im Zweifel Einspruch einlegen.“

Einmonatige Einspruchsfrist beachten

Für böse Überraschungen könnten zukünftig vor allem die Hebesätze sorgen, die jede Gemeinde einzeln bestimmt und die ein entscheidender Faktor für die Höhe der späteren Grundsteuer sind. Die Hebesätze werden allerdings erst 2024 festgelegt. Hinzu kommt, dass Bodenrichtwerte, die Grundbesitzer aus den Länderportalen übernommen haben, wiederholt zu hoch sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nicht nutzbare Fläche als Baugrund erfasst wurde. Ein Einspruch ermöglicht, auch auf zukünftige Bescheide zu reagieren. Julia Albertz, Fachanwältin für Sozial- und Steuerrecht, erklärt: „Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Grundbesitzer sowohl bei inhaltlichen Fragen zur Grundsteuererklärung und zum Verfahren als auch bei der Prüfung von Bescheiden, Einsprüchen sowie Klagen.“ Einsprüche können schriftlich oder elektronisch bei dem Finanzamt erfolgen, das den Bescheid erlassen hat. Die Frist beträgt einen Monat nach Erhalt des jeweiligen Bescheides. Später entdeckte, für Eigentümer nachteilige Fehler zu korrigieren, ist nach der Abgabenordnung nur in Ausnahmefällen möglich.

Mustereinspruch ohne Begründung wirksam

Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein hat einen verfassungsrechtlichen Mustereinspruch veröffentlicht, den Betroffene mit Hilfe ihres Steuerberaters nutzen können, um erhaltene Bescheide mit geringem Aufwand offenzuhalten. Boris Kurczinski, Präsident der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, unterstreicht: „Grundstückseigentümer, die sich bei dem eingegangenen Bescheid nicht sicher sind, sollten innerhalb der Einspruchsfrist mit einem Experten reden.“

Ab jetzt drohen Verspätungszuschläge

Wer jetzt seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, sollte sich beeilen. Die Frist zur Abgabe hat in nahezu allen Bundesländern am 31. Januar 2023 geendet. Auch wenn die Finanzverwaltungen bisher im Regelfall auf Sanktionen verzichten, sind sie zukünftig nicht auszuschließen. Nach entsprechender Androhung kann auch ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Geben Steuerpflichtige weiterhin keine Erklärung ab, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen selbst schätzen, was für die Betroffenen zumeist nachteilig ist. Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, sollten kein Risiko eingehen und gegebenenfalls einen Fristverlängerungsantrag stellen. Andernfalls können ab sofort Verspätungszuschläge fällig werden. Voraussetzung für die Bewilligung einer individuellen Fristverlängerung sind triftige und entschuldbare Gründe wie eine längere Krankheit oder Komplikation bei der Beschaffung von Unterlagen.

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19.04.2023 – Beleidigung bleibt auch im Internet eine Straftat – Was Sie gegen Hasskommentare tun können

Beleidigung bleibt auch im Internet eine Straftat

Was Sie gegen Hasskommentare tun können

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Prallen in den sozialen Netzwerken unterschiedliche Ansichten aufeinander, kommt es immer wieder zu sogenannten Hasskommentaren. Während sich die Täter in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher fühlen, sind Beleidigungen, Verleumdung und üble Nachrede oft für alle sichtbar. Sowohl Betroffene als auch unbeteiligte Nutzer können offene Anfeindungen direkt melden und Strafanzeige erstatten. Anwältinnen und Anwälte beraten Opfer zudem, ob im konkreten Fall eine Straftat vorliegt und sie zusätzlich einen Strafantrag stellen sowie zivilrechtlich vorgehen sollten.

Verfassern drohen Haftstrafen

Eine allgemeingültige Definition für Hasskommentare gibt es nicht.  Im Regelfall sind Kommentare gemeint, die darauf abzielen, eine andere Person zum Beispiel aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Religion oder sexuellen Orientierung herabzuwürdigen. Wird dabei die Grenze der zulässigen Meinungsfreiheit überschritten und die Menschenwürde oder das Persönlichkeitsrecht angegriffen, handelt es sich möglicherweise sogar um eine Straftat. Für Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung – also wissentlich falsche, ehrverletzende Behauptungen – können je nach Vergehen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder entsprechende Strafzahlungen drohen. Bloße Unhöflichkeit hingegen ist nicht strafbar.

Plattformen müssen Hasskommentare löschen

Entdecken Nutzer eines sozialen Netzwerks einen Hasskommentar, sollten sie diesen schnellstmöglich melden. Hierfür verfügen die Plattformen über eine Meldefunktion beziehungsweise einen „Meldebutton“, der sich direkt im Umfeld jedes Beitrags befindet. Zudem gibt es spezielle Formulare nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Das Gesetz verpflichtet Netzwerke ab zwei Millionen registrierten Nutzern, offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Andernfalls drohen Bußgelder.

Opfer und Zeugen können Anzeige erstatten

Wer einen vermeintlich strafbaren Hasskommentar entdeckt, kann Anzeige erstatten. Dies kann in der örtlichen Polizeidienststelle sowie telefonisch, per E-Mail oder als Brief erfolgen. Alternativ ist auch eine Strafanzeige im Internet möglich: Hierzu haben die Bundesländer eigene Onlinewachen eingerichtet oder verweisen auf einen entsprechenden Formularservice. Alternative Anlaufstellen sind die Staatsanwaltschaften. Dabei ist es grundsätzlich egal, ob man Opfer oder lediglich Zeuge ist. Vor allem als Betroffener ist es sinnvoll, den Hasskommentar mit einem Screenshot zu dokumentieren, der die komplette Aussage, Datum und Uhrzeit, den Verfasser sowie den Beitrag, auf den sich der Kommentar bezieht, enthält.

Weitere straf- und zivilrechtliche Schritte

Über die Anzeige hinaus sollten sich Betroffene von ihrem Anwalt beraten lassen und gegebenenfalls einen Strafantrag stellen. Erst wenn eine Anzeige und der Antrag vorliegen, werden die Strafverfolgungsbehörden aktiv. Der Strafantrag kann ausschließlich vom Opfer gestellt werden und muss handschriftlich unterschrieben sein. Zudem muss das Opfer den Antrag innerhalb von drei Monaten, nachdem es von der Tat und dem mutmaßlichen Täter erfahren hat, stellen. Des Weiteren können Betroffene auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, um unter Umständen eine Entschädigung zu erhalten. Ob dies sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab und sollte ebenso mit dem Anwalt besprochen werden.

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21.03.2023 – Dienstfahrrad auch privat nutzen – Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und -geber

Dienstfahrrad auch privat nutzen – Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer und -geber

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wollen Arbeitnehmer ihrer Fitness oder der Umwelt zuliebe auf das Auto verzichten, ist ein Dienstfahrrad eine gute, kostensparende Wahl. Darf das Fahrrad auch privat genutzt werden, handelt es sich um einen Arbeitslohn oder ein Gehaltsextra in Form eines Sachbezugs, der Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern steuerliche Vorteile bietet. Die Überlassung muss vertraglich festgehalten werden. Neben einem Kauf besteht die Option, das Dienstrad bei spezialisierten Unternehmen zu leasen.

Arbeitnehmer sind für den Zustand verantwortlich

Arbeitnehmer sind gemeinhin verpflichtet, überlassene Dienstfahrzeuge wie Fahrräder pfleglich zu behandeln und stets in einem betriebsbereiten, verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Schäden sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Fallen Reparaturarbeiten an, müssen diese vor Durchführung durch den Arbeitgeber genehmigt werden. Wird das Dienstrad gestohlen, muss der Diebstahl in aller Regeln sofort angezeigt und dem Arbeitgeber sowie der Versicherung gemeldet werden, sofern das Unternehmen einen entsprechenden Versicherungsschutz abgeschlossen hat.

Müssen Arbeitnehmer bei Schäden haften?

Ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer für etwaige Schäden am Fahrrad haften, hängt zuerst einmal davon ab, ob sich diese während der betrieblichen oder der privaten Nutzung ereignet haben. Im Rahmen der betrieblichen Verwendung haftet der Arbeitnehmer nur eingeschränkt: bei leichter Fahrlässigkeit überhaupt nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und bei grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz in der Regel voll. Wird das Dienstfahrrad hingegen während der privaten Nutzung beschädigt, kann eine Haftung im Grundsatz bereits bei leichter Fahrlässigkeit vorliegen. Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind hiervon ausgenommen.

Arbeitgeber können Dienstrad kaufen oder leasen

Überlassen Arbeitgeber ihren Angestellten ein Dienstfahrrad, können sie die Kosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Wird das Fahrrad eigens hierfür gekauft, lassen sich die Kosten über einen Zeitraum von sieben Jahren abschreiben. Eine weitere Möglichkeit ist, das Dienstrad bei spezialisierten Leasingunternehmen zu mieten, die neben typischen Vertragslaufzeiten von beispielsweise drei Jahren auch einen Vollkaskoversicherungsschutz anbieten. Arbeitnehmer können dann eines der verfügbaren und gegebenenfalls zuvor vom Arbeitgeber zur freien Auswahl bestimmten Modelle aussuchen. Aus steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Gründen sollte der Leasingvertrag keine Kaufoption für den Arbeitnehmer enthalten.

Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

Ein Dienstfahrrad kann entweder als Gehaltsextra oder mittels Gehaltsumwandlung finanziert werden. Handelt es sich um ein Extra, trägt der Arbeitgeber alle Kosten und das Rad ist für den Arbeitnehmer komplett steuerfrei. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber an den laufenden Kosten, beispielsweise in Form von Reparaturausgaben oder Versicherungsgebühren, beteiligt. Andernfalls gilt der Arbeitnehmer dem Finanzamt gegenüber als Leasingnehmer. Wird anstelle eines Extras eine echte Gehaltsumwandlung vereinbart, gewährt der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts als Sachlohn für das Dienstfahrrad. Steuerliche Details und konkrete Auswirkungen sind im Einzelfall zu klären.

Überlassung nur mit schriftlichem Vertrag

Die Überlassung eines Dienstfahrrades ist in jedem Fall vertraglich festzuhalten. Hierzu kann entweder eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ergänzt oder eine separate schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Außerdem sollte ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. In diesem können etwaige Mängel, die bereits bei der Übergabe bestanden haben, oder zusätzliche Gegenstände wie ein Fahrradkorb erfasst werden. Spätestens wenn das Arbeitsverhältnis endet, müssen das Dienstrad sowie alle im Protokoll genannten Zubehörteile, Unterlagen und Gegenstände am üblichen Arbeitsort zurückgegeben werden.

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27.02.2023 – Hauskauf bei einer Zwangsversteigerung

Hauskauf bei einer Zwangsversteigerung

Unerwartete Schäden und andere Kosten

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Teilnahme an einer Zwangsversteigerung gilt bisweilen als kostengünstiger Weg zur eigenen Immobilie. Der Erwerb ist jedoch mit erheblichen Risiken und Rechtsfolgen verbunden: Interessenten können das Haus oder die Wohnung nicht vorab selbst einsehen und müssen unter Umständen auch Schulden übernehmen, die im Grundbuch eingetragen sind. Selbst direkt vor dem Kauf hinzugekommene Schäden sind nicht auszuschließen. Dies sollten sich potenzielle Käufer vor der Teilnahme am Versteigerungsverfahren bewusst machen und insbesondere die Eintragungen im Grundbuch sorgfältig prüfen.

Vorsicht bei bestehenden Grundschulden

Im Regelfall werden bei einer Zwangsversteigerung die bisherigen Belastungen wie beispielsweise ein Bankdarlehen im Grundbuch gelöscht. Dies gilt jedoch nicht im Falle einer sogenannten Teilungsversteigerung, die von einem der Miteigentümer betrieben wird: Hier bleiben die Schulden bestehen. Handelt es sich um Grundschulden, müssen neben dem Betrag, der für den Zuschlag an das Gericht zu zahlen ist, gegebenenfalls auch Zahlungen an die Gläubiger oder den Grundstückseigentümer erfolgen.

Keine vorherige Besichtigung möglich

Anders als bei einem Kaufvertrag kann eine für die Zwangsversteigerung vorgesehene Immobilie nicht zuvor besichtigt werden. Der aktuelle Eigentümer ist nicht verpflichtet, die Interessenten auf das Grundstück oder gar in das Gebäude zu lassen. Stattdessen holt das Gericht ein Sachverständigengutachten ein, das die Interessenten vor dem Versteigerungstermin einsehen können. Das Gutachten gibt aber nur den Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Es ist nicht auszuschließen, dass der Eigentümer seitdem Veränderungen vorgenommen oder Beschädigungen verursacht hat, die zu deutlichen Wertminderungen führen. Weder lässt sich dies vor dem Kauf verhindern noch der Verursacher im Anschluss rechtlich belangen.

Wann und wie es zur Zwangsvollstreckung kommt

Wer ein Haus oder eine Wohnung erwerben will, schließt in der Regel mit dem Eigentümer einen Kaufvertrag, der durch einen Notar entworfen und beurkundet wird. Es gibt es aber auch die Möglichkeit, eine Immobilie im Wege der Zwangsvollstreckung zu erwerben. Hierzu kommt es, wenn ein Gläubiger im Grundbuch die Zwangsversteigerung beantragen kann, oder bei der Teilungsversteigerung, der zwangsweisen Auseinandersetzung einer Eigentümergemeinschaft. Die Zwangsversteigerung wird durch das Amtsgericht durchgeführt und unterliegt gesetzlichen Regelungen.

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23.01.2023 – Private Nutzung von Diensthandy & Co. – Ohne Erlaubnis kann Kündigung drohen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Seit der Coronapandemie bekommen viele Angestellte für die Arbeit im Homeoffice Geräte wie Smartphone, Notebook und Drucker zur Verfügung gestellt. Im Regelfall dürfen diese Arbeitsmittel nur dienstlich verwendet werden. Eine private Nutzung setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Kommt es während der erlaubten Privatnutzung zu Schäden oder Datenverlusten, ist die Haftung individuell anhand der Regelungen im Arbeitsvertrag und etwaiger Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers zu klären. Nutzungsumfang sowie Über- und Rückgabe der Geräte sollten genau protokolliert werden. Auch mit überlassenem Firmenhandy müssen Arbeitnehmer im Grundsatz nicht nach Feierabend erreichbar sein.

 

Keine Privatnutzung ohne Erlaubnis

Im Regelfall werden Arbeitsmittel ausschließlich für dienstliche Zwecke überlassen. Eine private Nutzung ist nur mit der Erlaubnis des Arbeitgebers gestattet. Dies kann beispielsweise im Arbeitsvertrag oder in Form einer speziellen Überlassungsvereinbarung geschehen. Nutzen Arbeitnehmer die Arbeitsmittel ohne Erlaubnis privat, riskieren sie eine Abmahnung oder in schweren Fällen sogar eine Kündigung. Auch wenn die private Nutzung erlaubt ist, gilt dies nicht für private Telefonate oder Internetsurfen während der Arbeitszeit.

 

Arbeitgeber kann Nutzung von Apps untersagen

Ist die private Verwendung des Dienstsmartphones gestattet, sollte auch individuell festgelegt werden, wie weit diese reicht. So kann der Arbeitgeber aus Datenschutzgründen die Nutzung bestimmter Social-Media- und Messaging-Apps verbieten. Generell müssen Arbeitnehmer sicherstellen, dass die Datenschutzvorschriften des Unternehmens jederzeit eingehalten werden. Beispielsweise sollte stets der Sperrbildschirm aktiviert sein, um zu verhindern, dass Unbefugte auf die Daten zugreifen können. Im Falle eines Verlusts ist es Aufgabe des Arbeitnehmers sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugriff auf sensible Daten erhalten. Hierfür muss das Firmenhandy sofort gesperrt und bestimmte Konten oder Zugänge deaktiviert werden.

 

Haftung bei Schäden und Verlust

Schäden an den überlassenen Arbeitsmitteln sind dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden. In welchem Maße Arbeitnehmer haften, hängt zunächst einmal davon ab, ob die Schäden im Rahmen der betrieblichen oder der privaten Nutzung eingetreten sind. Wird ein Gerät während der betrieblichen Nutzung beschädigt, haftet der Arbeitnehmer nur eingeschränkt, und zwar bei leichter Fahrlässigkeit überhaupt nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig und bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in der Regel voll. Wird ein Gerät hingegen während der privaten Nutzung beschädigt, ist eine Haftung im Grundsatz bereits bei leichter Fahrlässigkeit gegeben. Wegen gewöhnlicher Gebrauchsspuren kann der Arbeitgeber keine Ansprüche geltend machen. Die Haftung bei Verlust des Arbeitsgerätes ist stets im Einzelfall zu klären, setzt aber zumindest ein Verschulden des Arbeitnehmers voraus.

 

Übergabeprotokoll klärt Rechte und Pflichten

Grundsätzlich ist es sinnvoll, bei der Überlassung von Arbeitsmitteln ein Übergabeprotokoll zu erstellen. Dieses sollte neben einer vollständigen Auflistung der Geräte, einzelner Zubehörteile und des jeweiligen Zustands klare Regeln beispielsweise zum Nutzungsumfang und zur Rückgabepflicht enthalten. Arbeitgeber können die Rückgabe auch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangen. Dies gilt jedoch oftmals nicht für Geräte, die privat genutzt werden dürfen und unter Umständen als Teil der Vergütung des Arbeitnehmers gelten. Arbeitnehmer sind befugt, vor der Rückgabe alle privaten Daten zu löschen.

 

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12.12.2022 – Checkliste für nichteheliche Gemeinschaften – Rechte bei Trennung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer mehr Paare leben ohne Trauschein in sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften zusammen. So lange die Beziehung funktioniert, spielt es kaum eine Rolle, dass es nach wie vor keine gesetzlichen Regelungen für diese Lebensform gibt. Aber was passiert, wenn die Lebensgemeinschaft zerbricht?

 

  1. Anspruch auf Unterhalt

Grundsätzlich bestehen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine gegenseitigen Unterhaltspflichten. Die einzige Ausnahme ist der § 1615 l BGB: Eine Kindesmutter hat gegenüber dem mit ihr nicht verheirateten Vater des gemeinsamen Kindes einen Unterhaltsanspruch für den Zeitraum von vier Monaten vor der Geburt für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem früheren Einkommen der Kindesmutter. Sozialleistungen sind auf den Bedarf anzurechnen. Hierzu zählt auch das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, sofern es mehr als 300 Euro beziehungsweise bei verlängertem Bezug mehr als 150 Euro beträgt.

 

  1.     Elterliche Sorge für gemeinsame Kinder

Sind Eltern nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge für ihre Kinder gemeinsam zu, wenn sie in einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar oder dem zuständigen Jugendamt erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Ebenso kann das Familiengericht auf Antrag die elterliche Sorge gemeinsam übertragen. Dies ist auch möglich, wenn nur ein Elternteil den Antrag stellt. Andernfalls hat die Mutter die elterliche Sorge allein.

 

  1. Gemeinsame Mietwohnung

Haben beide Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den Mietvertrag über eine gemeinsame Wohnung abgeschlossen, sind sie dem Vermieter gegenüber Gesamtschuldner der Miete. Auch im Falle einer Trennung kann das Mietverhältnis nur gemeinsam beendet werden. Verlässt ein Partner einfach die Wohnung, haftet er weiterhin als Gesamtschuldner auf Zahlung der Miete. Es besteht auch keine Möglichkeit, ohne Mitwirkung des anderen einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter zu schließen.

 

  1. Haushaltsgegenstände

Die für Ehegatten geltende Vorschrift des § 1568 b BGB, dass bei Scheidung ein Ehepartner dem anderen die gemeinsam besessenen Haushaltsgegenstände überlässt und übereignet, insbesondere wenn dies dem Wohl der im Haushalt lebenden gemeinsamen Kinder dient, gilt zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht. Jeder kann also sein jeweiliges Eigentum zurückverlangen. Besteht dagegen Miteigentum, ist dieses nach den Vorschriften über die Gemeinschaft auseinanderzusetzen. Können sich die Partner nicht einigen, muss das Miteigentum nach den Vorschriften des Pfandverkaufs versteigert und der Erlös unter ihnen aufgeteilt werden.

 

  1. Haustiere

Obwohl Haustiere keine Sachen sind, gelten gemäß § 90 a BGB die Vorschriften über Sachen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Falls die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Miteigentümer eines Haustiers sind, kann jeder Partner von dem anderen die Zustimmung zu einer angemessenen Besitzregelung verlangen. In diesem Zusammenhang kann auch eine ebenso angemessene Umgangsregelung beansprucht werden.

 

  1. Rückgewähr von Leistungen

Der Ersatz von Leistungen oder Zuwendungen jeder Art, die während des Zusammenlebens erbracht worden sind, kann wegen des sogenannten Verrechnungsverbots nur in Ausnahmefällen verlangt werden. In keinem Fall besteht dabei aber ein Ausgleichsanspruch für Leistungen, die das alltägliche Zusammenleben ermöglicht haben, die also laufende Beiträge zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft waren.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.

 

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21.11.2022 – Nachehelicher Unterhalt bei Krankheit – Unterhaltspflicht nach der Scheidung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Für verheiratete Paare ist es in aller Regel eine Selbstverständlichkeit, füreinander einzustehen – und zwar „in guten wie in schlechten Zeiten“. Ungleich verteilte Mühen oder Kosten werden ohne Weiteres hingenommen. Kommt es jedoch zur Scheidung, endet die Bereitschaft zum gegenseitigen Beistand meist. Leidet einer der ehemaligen Partner an einer schweren Krankheit oder einem Gebrechen und ist daher erwerbsunfähig, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

 

Krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit ist Voraussetzung

Generell muss wie bei jedem Unterhaltsanspruch der Berechtigte bedürftig, also auf das Geld angewiesen und der Unterhaltspflichtige leistungsfähig sein. Weiterhin darf der Ex-Partner zu dem Zeitpunkt, ab dem der Anspruch erhoben wird, krankheitsbedingt nicht in der Lage sein, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Diese gesetzlich vorgegebenen Zeitpunkte sind bei Inkrafttreten der Scheidung, Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinsamen Kindes, Ende der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung sowie wenn ein Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit oder der Aufstockungsunterhalt wegfällt. Ein Anspruch wegen Krankheit muss nahtlos an diese vorherigen Unterhaltsansprüche anschließen. Später eintretende Gebrechen sind somit als Grundlage ausgeschlossen.

 

Unterhaltsanspruch kann begrenzt sein

Wie bei jeder Art von nachehelichem Unterhalt kann auch ein Anspruch wegen Krankheit zeitlich oder in der finanziellen Höhe begrenzt werden. Da es sich im Regelfall um einen Schicksalsschlag handelt, ist es für eine dauerhafte Unterhaltsverpflichtung nicht allein ausreichend, dass der Ex-Partner zufällig während der Zeit der Ehe erkrankt ist. Entscheidend ist, ob durch die Ehe Nachteile entstanden sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Dies setzt voraus, dass der oder die Berechtigte aufgrund der Rollenverteilung in der Ehe nicht ausreichend für den Fall einer krankheitsbedingten Erwerbsminderung oder -unfähigkeit vorsorgen konnte. Hierzu gehören die Aufgabe der Arbeitsstelle zur Kindererziehung und Haushaltstätigkeit oder wenn Pflichtbeiträge nicht gezahlt werden konnten. Auch falls keine ehebedingten Nachteile zu erkennen sind, kann unter Berücksichtigung der individuellen Umstände ein Unterhaltsanspruch bestehen. Wie weit die nacheheliche Unterhaltspflicht bei Krankheit reicht, ist im Einzelfall zu entscheiden.

 

Ex-Partner haben Mitwirkungspflicht

Wer aufgrund krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit nachehelichen Unterhalt einfordern will, muss nachweisen, dass die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zudem sind Unterhaltsberechtigte verpflichtet, alles Erforderliche zu tun, um ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Dies kann auch die Einwilligung in eine Operation erfordern, sofern eine deutliche Besserung zu erwarten ist, oder die Suche nach einem geeigneten Therapieplatz zur Behandlung einer Depression. Ohne eine solche notwendige und zumutbare Mitwirkung kann der Unterhaltsanspruch erlöschen. Für den erkrankten Ex-Partner gelten dann dieselben Regeln, als wäre die Behandlung erfolgreich.

 

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24.10.2022 – Klare Regeln für die Betriebskostenabrechnung – Nicht alle Ausgaben sind Betriebskosten

Klare Regeln für die Betriebskostenabrechnung

Nicht alle Ausgaben sind Betriebskosten

 

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Heizöl, Gas und Strom werden immer teurer. Viele Mieter könnten das spätestens bei der nächsten Betriebskostenabrechnung merken. Umso wichtiger ist eine genaue Prüfung der einzelnen Abrechnungspositionen. Vermieter dürfen lediglich laufende Ausgaben auf die Mieter umlegen, nicht aber einmalige Kosten. Zudem müssen die Kosten verständlich aufgeschlüsselt sein. Für die Erstellung der Abrechnung haben Vermieter längstens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode Zeit. Nach Ablauf der Jahresfrist dürfen sie im Regelfall keine Nachzahlungen mehr einfordern. Ist die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft, können Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt Einwendungen erheben. Darüber hinaus kommt aktuell oft die Frage auf, ob Vermieter ohne Absprache die Raumtemperatur senken oder aufgrund nicht bezahlter Nebenkosten das Mietverhältnis kündigen dürfen.

 

Betriebskosten müssen im Mietvertrag stehen

Zu den Betriebskosten gehören diejenigen Ausgaben, die bei einer bestimmungsmäßigen Nutzung des Gebäudes einschließlich etwaiger Anlagen und des Grundstücks anfallen. Diese Kosten dürfen Wohnungs- oder Hauseigentümer auf die Mieter umlegen. Diese können unter anderem Ausgaben für Heizung, Wasserversorgung und die Anstellung eines Hausmeisters umfassen. Voraussetzung ist, dass die Kosten im Mietvertrag aufgeführt sind und eine Übernahme durch den Mieter vereinbart wurde. Vermieter können allerdings nicht alle Ausgaben als Betriebskosten abrechnen. Nicht umlagefähig sind beispielsweise die Beauftragung einer Hausverwaltung oder die Beitragszahlungen für die Mitgliedschaft im Haus- und Grundeigentümerverein. Wer die Kosten für Reparaturen oder Instandhaltungsmaßnahmen zu übernehmen hat, muss im Einzelfall geklärt werden. Kleinere Reparaturen, die in der Regel pro Einzelfall 100,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sowie auf das gesamte Jahr gesehen insgesamt acht Prozent des Jahresbetrags der Grundmiete (ohne Betriebskosten) nicht überschreiten dürfen, sind nach den Mustermietverträgen von den Mietern zu übernehmen.

 

Kosten müssen verständlich und überprüfbar sein

Mieter müssen anhand der Abrechnung klar erkennen und selbst nachrechnen können, wie die Betriebskosten zustande kommen und nach welchem Schlüssel sie verteilt werden. Dazu gehört die nachvollziehbare Benennung der einzelnen Ausgaben, vor allem der sogenannten „sonstigen Betriebskosten“. Mieter sollten die in der Betriebskostenabrechnung genannten Ausgaben beispielsweise zur Wohnungsgröße, aus der sich die Beteiligung an den Nebenkosten ergibt, mit ihrem Mietvertrag abgleichen. Falls dies zur sachgerechten Prüfung notwendig ist, können Mieter zudem die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen einfordern oder aber bei größerer Entfernung zum Wohnsitz des Vermieters Belegkopien anfordern. Die Belege müssen jedoch nicht bereits mit der Abrechnung vorgelegt werden.

 

Ansprüche des Vermieters können verfallen

Ab Ende des Abrechnungszeitraums haben Vermieter für die Zustellung der Betriebskostenabrechnung zwölf Monate Zeit. Diese Frist bleibt auch gültig, wenn die Mieter vor Ende eines Abrechnungszeitraums ausziehen. Der Zeitraum entspricht meistens dem Kalenderjahr. Überschreiten Vermieter die Frist, können sie die Betriebskosten zwar noch abrechnen, die Mieter sind jedoch nicht mehr zur Nachzahlung verpflichtet, sofern der Vermieter die verspätete Abrechnung verschuldet hat. Haben Mieter im Abrechnungszeitraum hingegen zu viel bezahlt, bleibt ihr Anspruch bestehen. Falls der Vermieter auch nach Ablauf der Frist keine Betriebskostenabrechnung vorlegt, können Mieter diese notfalls gerichtlich einfordern.

 

Betriebskostenabrechnung zeitnah prüfen

Bei Betriebskostenabrechnungen kann es sowohl zu formalen als auch zu inhaltlichen Fehlern kommen, beispielsweise bei den einzuhaltenden Fristen oder den berechneten Ausgaben. Oder es werden Kosten miteinbezogen, die nicht umlegbar sind. Mieter sollten die Betriebskostenabrechnung daher nach Erhalt schnellstmöglich prüfen und bei vermeintlichen Fehlern fachlichen Rat einholen. Ein Widerspruch muss innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt und schriftlich erfolgen. Auch bei vermeintlichen Abrechnungsfehlern sollten Mieter keinesfalls ohne vorherige Absprache mit einem Rechtsanwalt Vorauszahlungen einbehalten.

 

Nichtzahlung kann zur Kündigung führen

Versäumen Mieter, Nachforderungen aus der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung zu bezahlen, kann eine Kündigung des Mitverhältnisses durch den Vermieter drohen. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil die Nebenkosten als Teil der Miete und die Nichtzahlung somit als Pflichtverletzung angesehen. Diese kann im Einzelfall die ordentliche und zugleich außerordentliche, also fristlose Kündigung rechtfertigen. In der jetzigen Zeit sollten säumige Mieter daher das Gespräch mit der Vermieterseite suchen. Aktuell kursiert zudem die Frage, ob Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Raumtemperatur senken dürfen. Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Vorschrift, wie Mieter die Heizung einstellen müssen. Vermieter hingegen haben dafür zu sorgen, dass die Heizung in der vermieteten Wohnung funktioniert und eine bestimmte Raumtemperatur erreicht werden kann. In diesem Fall hat das Landgericht Berlin zwischen 6:00 Uhr morgens und 23:00 Uhr abends eine Mindestraumtemperatur von 20 °C vorgegeben. Ein Unterschreiten dieser Temperatur kann daher nicht vom Vermieter verlangt werden.

 

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26.09.2022 – Privatinsolvenz als Weg aus den Schulden

Privatinsolvenz als Weg aus den Schulden

Insolvenzverwalter wickelt Forderungen ab

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unerwartete Schicksalsschläge wie Arbeitslosigkeit, Trennung oder eine schwere chronische Krankheit können jeden treffen und zur Zahlungsunfähigkeit führen. Betroffene, die nicht aus eigener Kraft aus dieser Situation herauskommen, können eine Privatinsolvenz anmelden und sich über ein geregeltes Verfahren von nahezu allen bestehenden Schulden befreien. Unterstützt werden sie während des mehrjährigen Verfahrens von einem Insolvenzverwalter, der die Insolvenzmasse, also das pfändbare Vermögen verwaltet und die Forderungen der Gläubiger abwickelt.

Der Staat kann Verfahrenskosten übernehmen

Die Privatinsolvenz steht allen Personen offen, die nicht beruflich selbstständig sind oder waren. Auch ehemals Selbstständige können in bestimmten Fällen eine Privatinsolvenz durchführen lassen: Voraussetzung ist, dass keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen wie rückständige Gehälter, Sozialversicherungsbeträge oder Lohnsteuern bestehen und weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind. Ziel des Insolvenzverfahrens ist üblicherweise die Restschuldbefreiung. Bestimmte Steuerstraftaten, Unterhaltsansprüche und Ansprüche aufgrund strafbarer Handlungen sind hiervon ausgenommen. Sind Betroffene nicht in der Lage, das Insolvenzverfahren selbst zu bezahlen, kann ein Antrag auf staatliche Kostenübernahme gestellt werden.

Insolvenzverwalter schützt Schuldner

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Verstöße sind unwirksam und rückgängig zu machen. Der Insolvenzverwalter prüft, ob in den vier Jahren vor dem Insolvenzantrag anfechtungsrelevante Sachverhalte wie Schenkungen durchgeführt wurden. Auch diese sind von den Beschenkten zurückzugeben. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Gläubiger ihre Forderungen nicht mehr direkt an den Schuldner stellen, sondern müssen sich beim Insolvenzverwalter anmelden. Zwangsvollstreckungen für einzelne Gläubiger sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Unterhaltsansprüche oder Ansprüche aus vorsätzlich unerlaubten Taten handelt.

Erst Versuch der außergerichtlichen Einigung

Das Privatinsolvenzverfahren besteht aus drei Schritten: Bevor Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen können, müssen sie eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern anstreben. Dieser Versuch und ein etwaiges Scheitern sind von einer befugten Person wie einem Rechtsanwalt zu bescheinigen. Erst dann ist eine Antragstellung über ein amtliches Formular möglich. Der zweite und dritte Schritt sind das eröffnete Insolvenzverfahren sowie die Wohlverhaltensphase. Diese beiden letzten Schritte umfassen im Regelfall etwa drei Jahre. Sollte das Verfahren in Ausnahmefällen länger dauern, kann rechtzeitig vor Ende der Dreijahresfrist ein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt werden.

Schuldner haben Mitwirkungspflicht

Während der Wohlverhaltensphase sind Schuldner verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Wer ohne Beschäftigung ist, muss sich um einen geeigneten Arbeitsplatz bemühen und darf keine zumutbaren Tätigkeiten ablehnen. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes oder des Wohnsitzes muss unverzüglich gemeldet werden. Ferner wird bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens der pfändbare Anteil des Arbeitseinkommens in die Insolvenzmasse überführt und die kontoführende Bank informiert. Ebenso können zum Beispiel Kontobeträge oberhalb der Pfändungsfreigrenze, vorhandene Wertgegenstände, Lotteriegewinne sowie – zur Hälfte – ein etwaiges Erbe oder eine Schenkung in die Insolvenzmasse aufgenommen werden.

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30.08.2022 – Gaffen bei Unfällen gefährdet Verunglückte – Geld- und Freiheitsstrafen drohen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Während der Sommerferien kommt es regelmäßig zu Verkehrsstaus und Unfällen. Immer wieder behindern Schaulustige die Rettungskräfte, indem sie Zufahrtswege versperren. Diese sogenannten „Gaffer“ müssen zunächst zum Verlassen der Unfallstelle aufgefordert werden, bevor den Verletzten geholfen werden kann. Durch ihr Verhalten gefährden Schaulustige nicht nur sich selbst, sie stellen auch eine große Gefahr für die Unfallopfer dar. Also Achtung: Wer als Zuschauer Rettungsarbeiten behindert, muss mit Geldstrafen rechnen und macht sich gegebenenfalls sogar strafbar.

 

Behindern und Nötigung hat Konsequenzen

Generell riskiert derjenige eine Geld- oder Freiheitsstrafe, der Dritte behindert, die Hilfe leisten wollen. Werden Einsatzkräfte am Überholen gehindert, liegt unter Umständen eine Nötigung vor, die mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Für bloßes Gaffen oder die Behinderung der Rettungswagen durch das Befahren oder Parken auf dem Seitenstreifen können Geldstrafen zwischen 20 und 1000 Euro verhängt werden. Wenn Autofahrer keine Rettungsgasse bilden, drohen ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte im zentralen Fahreignungsregister in Flensburg. Werden Rettungskräfte behindert, droht zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Auch das Filmen und Fotografieren des Unfalls sowie von Unfallopfern ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird.

 

Tempo nicht drosseln

Um eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat zu vermeiden, sollten Autofahrer sich an folgende Regeln halten: Sie müssen die Unfallstelle sichern, den Rettungsdienst informieren und Erste Hilfe leisten. Zudem ist eine Rettungsgasse zu bilden. Insgesamt müssen Verkehrsteilnehmer den Anweisungen der Einsatzkräfte Folge leisten und dürfen ihre Geschwindigkeit nicht verringern, um den Unfall genau „betrachten“ zu können.

 

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14.07.2022 – Wegenutzung auch nach Jahrzehnten kein Gewohnheitsrecht – Nachbar kann Durchfahrt zum eigenen Grundstück verwehren

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Nachbarn hat, macht sich oft keine Gedanken, wenn die einzige Zufahrt oder der Fußweg zur eigenen Immobilie über dessen Grundstück führt. Kommt es allerdings zum Streit oder wechselt der Eigentümer, kann dies schnell für Probleme sorgen: Selbst nach jahrzehntelanger Nutzung mit Einverständnis des Nachbarn besteht kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht. Kaufinteressenten sollten vor dem Erwerb eines Grundstücks, das nicht an einer öffentlichen Straße liegt, unbedingt prüfen, ob die Erlaubnis zur Wegenutzung im Grundbuch eingetragen ist. Andernfalls ist der freie Zugang nicht abgesichert.

 

Bei Grundstücksteilung an zukünftige Anlieger denken

Entscheiden sich Eigentümer großer Grundstücke angesichts mehrerer Erben oder zwecks Verkaufs zur Aufteilung der Fläche, wird im Regelfall eine Zuwegung angelegt. Die Besitzer des nicht mit der Straße verbundenen Hinterliegergrundstücks können das sogenannte dienende Grundstück, das an den öffentlichen Verkehr grenzt, nun zu Fuß oder mit dem Kraftfahrzeug überqueren. Häufig wird diese Wegenutzung ohne Weiteres geduldet und beide Seiten verzichten auf einen Eintrag im Grundbuch.

 

Notwegerecht ist keine Lösung

Laut Bundesgerichtshof kann ein Wegerecht außerhalb des Grundbuches nur über eine schuldrechtliche Vereinbarung oder ein Notwegerecht zustande kommen. Eine schuldrechtliche Vereinbarung, also ein Vertrag, gilt nur zwischen den ursprünglichen Vertragspartnern. Wechselt einer der Eigentümer, ist die Regelung hinfällig. Fehlt einem Grundstück die notwendige Verbindung zu einem öffentlichen Weg, kommt das Notwegerecht in Betracht. Dieses gilt bis zur Behebung des Mangels und muss gegebenenfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Das Gericht entscheidet auch über Details wie den genauen Verlauf des Notwegs. Dem Besitzer des überquerten Grundstücks steht zudem eine Entschädigung zu.

 

Wegerecht im Grundbuch eintragen

Jeder Käufer eines Grundstücks, das nicht unmittelbar an einem öffentlichen Weg oder einer öffentlichen Straße liegt, sollte vor Vertragsschluss genauestens prüfen, ob die Zuwegung über das Nachbargrundstück grundbuchlich abgesichert ist. Dies gilt auch für alle Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Eintragung erfolgt im Grundbuch des dienenden Grundstücks, über das die Zuwegung führt. Hierzu müssen die notariell beglaubigten oder beurkundeten Erklärungen aller Beteiligten vorliegen. Nur der Eintrag im Grundbuch schützt beide Seiten und deren Rechtsnachfolger vor bösen Überraschungen.

 

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20.06.2022 – Arbeitsverträge, Mietverträge und Geschäftskorrespondenz – Wichtige Regelungen für Unternehmen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit: Unternehmen können rechtsgültige Verträge formfrei und sogar mündlich schließen. Allerdings gibt es von dieser Regel einige wichtige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Arbeitsverträgen. Wird die in diesen Fällen vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist der Vertragsschluss nach § 125 BGB ungültig.

 

Schriftlich ist nicht Schriftform

Bei Verträgen, die vorgeschriebenen Regeln entsprechen müssen, kann insbesondere die Schriftform erforderlich sein. Schriftform bedeutet, dass beide Vertragspartner eigenhändig und mit vollem Nachnamen ein schriftliches Vertragsdokument unterzeichnen müssen. Eine einfache E-Mail erfüllt das Schriftformerfordernis somit nicht. Wenn beide Seiten damit einverstanden sind, kann die Schriftform durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden, soweit das Gesetz diese Form nicht ausschließt. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Zertifikat, das von einem qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird.

 

Kündigung von Arbeitsverträgen

Auch die Kündigung von Arbeitsverträgen erfordert zwingend die Schriftform – für Arbeitnehmer genauso wie für Arbeitgeber. Wird einem Angestellten gekündigt, muss der Geschäftsführer selbst oder eine andere kündigungsberechtigte Person wie ein Prokurist handschriftlich unterschreiben. Das Kündigungsschreiben ist dem Arbeitnehmer im Original zu übergeben oder muss ihm bei Abwesenheit per Post oder Boten zugehen. Auch die Befristung von Arbeitsverträgen hat in der Schriftform zu erfolgen. Andernfalls gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.

 

Miete von Geschäftsräumen

Gewerbemietverträge sollten ab einer Laufzeit von mehr als einem Jahr stets in der Schriftform und unter Berücksichtigung aller relevanten Einzelaspekte abgeschlossen werden. Hierzu gehören die genaue Beschreibung der Mietsache, die Benennung von Vermieter und Mieter sowie die Miethöhe einschließlich derjenigen Nebenkosten, die der Mieter übernimmt, und die Laufzeit. Wird diese nicht festgelegt, gelten automatisch die gesetzlichen Kündigungsbestimmungen. Dann könnte der Vermieter am Quartalsanfang und mit Wirkung zum Ende des nächsten Quartals, also mit einem Vorlauf von sechs Monaten, die Geschäftsräume kündigen.

 

Pflichtangaben in Geschäftsbriefen

Ferner sollten Unternehmen beachten, dass für viele Geschäftsbriefe gesetzliche Regelungen bestehen, welche Angaben zu machen sind. Prinzipiell gehören hierzu alle Informationen, die auch im Impressum stehen wie der vollständige, im Handelsregister eingetragene Firmenname, die Rechtsform sowie die Handelsregisternummer. Die konkreten Vorgaben hängen von der Rechtsform ab. Dies betrifft den gesamten an externe Empfänger gerichteten Schriftverkehr wie zum Beispiel Angebote oder Bestellbestätigungen per Brief, E-Mail oder Fax.

 

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23.05.2022 – Störern drohen Bußgelder und Schadensersatz – Nachtruhe in Mietwohnungen, Wohngebieten und Mischgebieten

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nächtlicher Lärm ist eine häufige Ursache für Streit unter Nachbarn. Doch auch öffentliche Veranstaltungen können die Ruhe empfindlich stören. Es gibt allerdings keine allgemeingültigen Regelungen für den Zeitraum der Nachtruhe und was als zumutbar gilt. Werden Betroffene wesentlich beeinträchtigt, kann es zu Bußgeldern und sogar einem Gerichtsprozess samt Schadensersatzpflicht kommen. Auch wenn die Störung hingenommen werden muss, kann eine Entschädigung angeordnet werden.

 

Ruhestörung hängt von der Umgebung ab

Generell gilt, dass laute Geräusche hinzunehmen sind, solange sie Nachbarn nur unwesentlich beeinträchtigen. Auch eine wesentliche Beeinträchtigung ist zu dulden, wenn die Lautstärke ortsüblich ist und nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen vermieden werden kann. Was als ortsüblich gilt, kann sich zum Beispiel aus der Lage der Wohnung oder des Hauses in einem reinen Wohngebiet im Gegensatz zu einem Mischgebiet oder im Vergleich von städtischer und ländlicher Region ergeben. Die Beurteilung, was als wesentliche Beeinträchtigung gilt, erfolgt im Zweifelsfall durch ein Gericht, wenn es keinen gesetzlichen Richtwert für die jeweilige Geräuschquelle wie beispielsweise Maschinenlärm gibt.

 

Keine allgemeingültigen Ruhezeiten

Es gibt keine generellen Zeiten, in denen zwingend Nachtruhe einzuhalten ist. Allerdings bestehen Regelungen für einzelne Bereiche, zum Beispiel durch Landes- und Bundesrecht oder kommunale Satzungen. Übliche Zeiten sind zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr, können jedoch nach Bundesland und Geräuschart variieren. Im Regelfall sind nächtliche Ruhezeiten auch durch die Hausordnung in Mietshäusern beziehungsweise in Eigentumsanlagen durch die Gemeinschaftsordnung oder Beschlüsse der Wohnungseigentümer vertraglich geregelt.

 

Zimmerlautstärke ist rechtlich nicht definiert

Fernseher, Stereoanlagen und sonstige Geräte, deren Lautstärke geregelt werden kann, dürfen innerhalb der nächtlichen Ruhezeiten nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden. Da es keine rechtliche Definition der vielzitierten Zimmerlautstärke gibt, richtet sich diese nach dem Einzelfall, wie einem besonders hellhörigen Haus. Dabei kommt es nicht auf die individuellen Lebensumstände der Nachbarn an, beispielsweise bei Nachtarbeit, sondern auf die vereinbarten Ruhezeiten. Bei Kindern gilt allgemein höhere Toleranz, allerdings ist auch hier ab 22:00 Uhr Ruhe einzuhalten. Ebenfalls gibt es keine Ausnahme für Partylärm, selbst wenn „nur einmal im Monat“ lautstark gefeiert wird.

 

Ruhestörung im Freien und durch Volksfeste

Lautes Öffnen von Garagentoren ist im Außenbereich von Wohnanlagen zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr zu unterlassen. Auch bellende und jaulende Hunde können eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Ebenso müssen Sportanlagen grundsätzlich die nächtlichen Ruhezeiten ab 22:00 Uhr einhalten. Gemeinden können jedoch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Veranstaltungen erteilen. Auch für Volksfeste und andere öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, die an nur einem Tag des Jahres stattfinden und von kommunaler Bedeutung sind, können Ausnahmen bei der Lautstärke erlassen werden. Dies gilt in aller Regel aber nur bis Mitternacht.

 

Drohende Bußgelder und Schadensersatzpflicht

Wer durch nachbarschaftliche Lautstärke wesentlich beeinträchtigt ist, hat einen gesetzlichen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Störer. Diesem können sowohl ein Bußgeld durch das zuständige Ordnungsamt als auch eine Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz drohen. Bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, erfolgt in fast allen Bundesländern zuerst ein Schlichtungsverfahren durch einen Obmann oder eine Obfrau. Sogar wenn eine Lärmbeeinträchtigung als hinnehmbar gilt, besteht die Möglichkeit einer Entschädigungspflicht.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.

 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer unter https://www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter https://ihr-ratgeber-recht.de/.

 

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25.04.2022 – Fehlverhalten mit dem Fahrrad – Vorsicht vor Verlust der Fahrerlaubnis

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der Frühling nimmt endlich Fahrt auf. Angesichts warmer Sonnentage und hoher Benzinpreise steigen viele Autofahrer auf das Fahrrad um. Wer sich aber bei der Nutzung des Drahtesels nicht an die Verkehrsregeln hält, muss neben Bußgeldern und „Punkten in Flensburg“ im Einzelfall auch mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen. Dies kann eine lange Sperrfrist bedeuten und Arbeitnehmer, die beruflich auf ihr Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug angewiesen sind, vor große Probleme stellen. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch wiedererlangt, sondern Betroffene müssen oftmals eine teure Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestehen.

 

Verkehrsregeln gelten für alle Fahrzeuge

Genau wie ein Auto ist das Fahrrad laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Fahrzeug. Es gelten also mit wenigen Ausnahmen für beide dieselben bekannten Verkehrsregeln. Hierzu gehört beispielsweise, dass auch Radfahrer nur so schnell fahren dürfen, dass sie jederzeit die Kontrolle behalten. Kommt es aufgrund überhöhter Geschwindigkeit mit einem E-Bike zu einem Unfall, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung gehört die Nutzung eines Mobiltelefons oder ähnlicher elektronischer Geräte zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten. Selbst auf dem Fahrrad können solche Verstöße zu Eintragungen in das Fahrerlaubnisregister in Flensburg führen. In schwerwiegenden Wiederholungsfällen ist sogar der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Dann ist auch das Fahren eines Autos nicht mehr erlaubt.

 

Fahrerlaubnis ist nicht gleich Führerschein

Der Führerschein ist nicht mit der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Die Fahrerlaubnis bestimmt, dass jemand ein ganz spezielles Kraftfahrzeug wie beispielsweise ein Auto führen darf. Der Führerschein ist das Dokument, welches diese Erlaubnis nach außen belegt. Ähnlich wie bei einer Person und ihrem Personalausweis. Im Falle eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr muss also unterschieden werden, ob der Führerschein oder die Fahrerlaubnis betroffen ist. Eine etwaige Ordnungswidrigkeit kann lediglich durch ein zeitlich begrenztes Fahrverbot direkte Konsequenzen für den Führerschein haben, der für diese Dauer eingezogen wird. Der Fahrer ist dennoch weiterhin Inhaber einer Fahrerlaubnis. Deutlich schwerwiegender ist der Verlust der Fahrerlaubnis, da Betroffene bis zur Wiedererlangung selbst kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug fahren dürfen.

 

Was kann zum Verlust der Fahrerlaubnis führen?

Verkehrsrechtliche Straftaten führen regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis – auch als Radfahrer. Wer sich zum Beispiel als Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seine persönlichen Daten zu hinterlassen, begeht Unfallflucht und macht sich strafbar. Der Trunkenheit im Verkehr macht sich hingegen schuldig, wer sein Fahrzeug aufgrund des Genusses von Alkohol oder anderer Rauschmittel nicht mehr sicher führen kann. Neben sichtbaren Auffälligkeiten wie dem Fahren in Schlangenlinien ist der Blutalkoholwert entscheidend: Während die Promillegrenzen beim Führen eines Autos bei 0,5 Promille liegt, befindet sie sich beim Führen eines Fahrrades bei 1,6 Promille. Strafrechtlich wird davon ausgegangen, dass ab dieser Grenze die absolute Fahruntüchtigkeit besteht. Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist es egal, ob diese Grenze fahrlässig oder vorsätzlich überschritten wird.

 

Die Fahrerlaubnis wiedererlangen

Ist die Fahrerlaubnis erst einmal eingezogen worden, kann sie nicht automatisch wiedererlangt werden. Nach Ablauf der Sperrfrist muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob die Person zur Wiedererlangung geeignet ist. Fahrradfahrer, die die 1,6-Promillegrenze überschritten haben, müssen mit der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Im Falle eines solchen Verstoßes ist es daher dringend empfohlen, direkt im Anschluss einen Anwalt und einen Verkehrspsychologen zu kontaktieren, um sich auf die MPU vorzubereiten und um zu klären, ob gegebenenfalls auch eine Abstinenz nachgewiesen werden muss. Ein solcher Nachweis hat häufig für die Dauer eines Jahres zu erfolgen. Je früher also damit begonnen wird, desto früher hat man die Chance, eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten.

 

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28.03.2022 – Volle Straßen zur Urlaubszeit – Höhere Strafen für Verkehrsverstöße

Volle Straßen zur Urlaubszeit

Höhere Strafen für Verkehrsverstöße

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In wenigen Tagen beginnen die Schulferien und viele Familien planen eine Urlaubsreise. Schnell kann es zu vollen Straßen und Unfällen kommen. Um empfindliche Strafen zu vermeiden, sollten Autofahrer wichtige Regelungen kennen, die der aktualisierte Bußgeldkatalog bei Parkverstößen, der Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sowie Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr vorsieht. Hierzu gehören neue Verstöße wie das vorschriftswidrige Nutzen einer Rettungsgasse sowie zahlreiche verschärfte Strafen bis zur Verdopplung von Verwarnungs- oder Bußgeldern.

Fahrverbot für Nutzung der Rettungsgasse

Der aktualisierte Bußgeldkatalog bestraft erstmals das unerlaubte Fahren durch eine Rettungsgasse mit einem Bußgeld von mindestens 240 Euro, zwei Punkten im zentralen Fahreignungsregister in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss 200 Euro bezahlen und hat ebenfalls mit zwei Punkten sowie einmonatigem Fahrverbot zu rechen. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder Fahrzeuge beschädigt, droht in beiden Fällen gar ein Bußgeld von bis zu 320 Euro.

Tempoüberschreitungen deutlich teurer

Auch die Verwarnungsgelder für unerlaubte Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h wurden verdoppelt. Beispielsweise müssen bei 16 bis 20 km/h zu schneller Fahrt innerorts nun 70 Euro statt bisher 35 Euro gezahlt werden. Außerorts sind es 60 Euro statt zuvor 30 Euro. Die Bußgelder sowie Punkte für darüber hinausgehende Tempoübertritte sind ebenfalls deutlich gestiegen. Die Grenzen, ab denen eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot führt, gelten unverändert: Ein solches Verbot riskiert, wer innerorts 31 km/h beziehungsweise außerorts 41 km/h zu schnell fährt und erwischt wird. Dasselbe droht bei wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres.

Verschärfte Ahndung von Parkverstößen

Der Bußgeldkatalog bestraft das Parken auf Geh- und Radwegen, das Parken oder Halten in zweiter Reihe sowie neuerdings das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer mit bis zu 110 Euro. Bei schweren Verstößen kann es zusätzlich zu einem Eintrag ins Fahreignungsregister kommen. Ob ein solcher Verstoß vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde vor Ort. Ebenfalls teurer geworden ist das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz, für das ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro fällig wird. Neu hinzugekommen ist die Ahndung des unerlaubten Parkens auf einem Parkplatz, welcher für E- oder Carsharingfahrzeuge vorgesehen ist. Das Verwarnungsgeld beträgt auch hier 55 Euro. Rechtswidriges Parken in schlecht überschaubaren oder engen Straßenbereichen, zum Beispiel vor einer scharfen Kurve, kann mit Zahlung von 35 Euro bestraft werden.

Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer

Auch die Strafen für Fahrer, die andere Verkehrsteilnehmer durch ihr Parkverhalten behindern oder blockieren, sind angehoben worden. Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert, muss mit einer Strafe von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Für die Nutzung von Gehwegen sowie links der Fahrbahn befindlichen Radwegen und Seitenstreifen werden bis zu 100 Euro fällig. Ebenfalls vorgesehen ist ein solches Bußgeld für das Verursachen von unnötigem Lärm oder vermeidbaren Abgasen durch sogenanntes Autoposing. Des Weiteren wurde das Bußgeld für Auto- und Motoradfahrer, die ohne Rücksicht auf die Gefährdung von Fußgängern abbiegen, von 70 auf 140 Euro verdoppelt. Hinzu kommen ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

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21.02.2022 – Auf der Straße hat es „gekracht“ – Was Unfallbeteiligte beachten sollten

Auf der Straße hat es „gekracht“

Was Unfallbeteiligte beachten sollten

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskam­mer. Bei Blechschäden nach Autounfällen geht es um sofortige Schadensbeseitigung und damit um Geld. Die Beachtung einiger Grundregeln sowie eine rechtzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt helfen, unnötigen Rechtsstreit und Kosten zu vermeiden.

Beweise sichern

In einigen Bundesländern erscheint die Polizei bei Unfällen ohne Personenschäden nur noch dann am Unfallort, wenn erhebliche Verkehrsverstöße oder -schäden vorliegen. Diese fehlende Unfallaufnahme kann dann zu Beweisschwierigkeiten bei der Geltendmachung von Ansprüchen führen. Betroffene sollten daher unmittelbar nach einem Unfall Beweise sammeln, insbesondere durch Fotos von der Unfallstelle und von den beteiligten Fahrzeugen, am besten in der Kollisionsstellung. Lassen sich Zeugen feststellen, sollten neben Namen auch deren Adressen notiert werden.

Haftungsfrage klären

Die Beurteilung der Haftungsfrage ist von entscheidender Bedeutung für das weitere Vorgehen nach einem Unfall. Betroffene Personen sollten sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ob eine Mithaftung wegen Mitverschuldens oder aus der sogenannten Betriebsgefahr einzukalkulieren ist. Betriebsgefahr meint die Möglichkeit einer Gefährdung, die automatisch von der Einbringung eines Kraftfahrzeugs in den Straßenverkehr ausgeht.

Mitschuld durch falsches Verhalten

Auch durch falsches Verhalten in den Tagen nach einem Verkehrsunfall kann sich der Geschädigte dem Vorwurf des Mitverschuldens aussetzen und dadurch Ansprüche verlieren. Aus diesem Grunde sollte sich der Geschädigte sofort nach einem Schadensfall beraten lassen, bevor er sich zwischen der Inanspruchnahme eines Mietwagens oder der Reparatur des Fahrzeuges entscheidet.

Rechtsberatung nach Unfall unerlässlich

Nur wer sich genau in der Welt des Versicherungsrechts auskennt, kann auch in Fällen des nicht unerheblichen Mitverschuldens die eigenen Ansprüche durchsetzen. Wissen die Geschädigten genau, welche Ansprüche und rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten ihnen zustehen, kann verhindert werden, dass sich der Schaden durch falsche Entscheidungen verschlimmert.

Ob rechtsschutzversichert oder nicht: Die unverzügliche fachliche Beratung nach einem Verkehrsunfall ist der beste Weg der Schadensminderung für den Geschädigten. Nur bei sofortiger Beratung ist der Rechtsanwalt in der Lage, den Mandanten sachgerecht zu beraten und die Weichen richtig zu stellen. Er übernimmt die Anmeldung der Ansprüche, sammelt die Belege und sorgt für Beachtung der üblichen Abtretungserklärungen. Bei einem Verkehrsunfall ist der gegnerische Haftpflichtversicherer stets verpflichtet, im Rahmen der Eintrittspflicht auch die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.

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12.01.2022 – Guter Rat vermeidet unnötigen Rechtsstreit – Wie Verbraucher den passenden Anwalt finden

Guter Rat vermeidet unnötigen Rechtsstreit

Wie Verbraucher den passenden Anwalt finden

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskam­mer. Viele Rechtsfragen sind heutzutage so komplex, dass es für immer mehr Verbraucher eine große Herausforderung ist, ihr „gutes Recht“ zu kennen und im Zweifelsfall durchzusetzen. Hierzu dienen nach den Vorgaben der Bundesrechtsanwaltsordnung Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als die hierzu ausschließlich berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Die zuständige Rechtsanwalts- kammer und der Anwaltssuchdienst helfen Ratsuchenden dabei, stets die passende Rechtsanwältin oder den passenden Rechtsanwalt für ihr Anliegen zu finden.

Einseitige Interessenvertreter des Mandanten

Rechtsanwälte handeln in enger Abstimmung mit ihren und für ihre Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen und Forderungen oder deren Abwehr, um sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen zu schützen. Ihre Tätigkeit umfasst die einseitige außergerichtliche Beratung und Interessenvertetung der Mandanten sowie deren Vertretung vor Gerichten. Zugleich unterstützen sie in Gerichtsprozessen als unabhängige Organe der Rechtspflege Richterinnen und Richter bei der Rechtsfindung. Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgricht sowie in Familiensachen unterliegen dem sogenannten Anwaltszwang; das heißt, in derartigen Verfahren können die Mandanten nicht allein auftreten, sondern müssen zwingend von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten werden.

Spezialisierung als Fachanwälte

Rechtsanwälte können, müssen aber nicht in jedem Rechtsgebiet tätig sein. Um die Qualität der anwaltlichen Dienstleistung immer weiter zu verbessern und den Verbrauchern die Suche nach dem passenden juristischen Beistand zu vereinfachen, spezialisieren sich viele Rechtsanwälte. Der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt, die oder der besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Derzeit gibt es 24 verschiedene Fachanwaltschaften.

Haftung gegenüber Mandanten

Grundlage eines anwaltlichen Mandats ist regelmäßig ein Vertrag, der eine anwaltliche Dienstleistung zum Gegenstand hat. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der der ihm obliegenden Dienstleistung haftet der Rechtsanwalt gegenüber seinem Mandanten wie jeder andere Dienstleister auch persönlich und unbeschränkt. Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist daher unter anderem der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht-versicherung, die in Haftungsfällen regelmäßig einzutreten hat und durch die sichergestellt werden soll, dass ein Geschädigter seinen Schadenersatzanspruch auch realisieren kann.

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08.12.2021 – Umgangsrecht mit den Enkeln – Kindeswohl ausschlaggebend

Umgangsrecht mit den Enkeln

Kindeswohl ausschlaggebend

 Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennt sich ein Elternpaar, ist das Thema Umgangsrecht der Kinder und mit den Kindern fast immer präsent. Es gilt der in § 1684 BGB verbriefte Grundsatz: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

Darüber hinaus haben auch Großeltern, Geschwister und enge Bezugspersonen ein Recht auf den Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

Kindeswohl an erster Stelle

Wie so oft im Familienrecht steht auch bei Konflikten um das Umgangsrecht das Wohl des Kindes im Vordergrund und bildet den Maßstab gerichtlicher Entscheidungen. Die Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse der umgangsberechtigten Personen haben hinter das Kindeswohl zurücktreten.

Kein Umgangsrecht bei Konflikten

Wenn sich beispielsweise Eltern und Großeltern streiten, stehen die Kinder häufig zwischen den Fronten. Dieser Loyalitätskonflikt ist regelmäßig äußerst belastend für die Kinder und kann zu einer Beeinträchtigung des Kindeswohls führen, die es im Einzelfall rechtfertigt, den Großeltern für die Dauer der Auseinandersetzung das Umgangsrecht mit ihren Enkeln zu verwehren oder dieses einzuschränken.

Erziehungsvorrang respektieren

Besonders problematisch ist auch, wenn Großeltern versuchen, sich in die Erziehung der Kinder einzumischen. Da in der Regel die Eltern alleine für die Erziehung ihrer Kinder zuständig sind, können sie bei unerwünschter Einmischung durch die Großeltern deren Umgangsrecht einschränken.

BGH-Entscheidung eindeutig

In einem konkreten Fall hatten die Großeltern gegenüber dem Jugendamt behauptet, die Kinder würden von ihren Eltern seelisch misshandelt. Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten der Eltern und verbot den Umgang der Großeltern mit den Kindern, da der Kontakt die Kinder vor einen unzumutbaren Loyalitätskonflikt stellt. (BGH 12.07.2017 – XII ZB 350(16))

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15.11.2021 – Mitgliedschaften während der Pandemie – Manche Beitragszahlungen können ausgesetzt werden

Mitgliedschaften während der Pandemie

Manche Beitragszahlungen können ausgesetzt werden

 Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie gelten zahlreiche Einschränkungen des wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens mit zum Teil weitreichen finanziellen Folgen. So fragen sich viele Bürger zu Recht, ob sie ihre Beiträge für Mitgliedschaften in Sportvereinen, Fitnessstudios, Musikschulen, Kindertagesstätten oder ähnlichen Einrichtungen weiter zahlen oder diese sogar für die Zeiten zurückfordern können, solange sie deren Angebote nicht wahrnehmen können. Als Folge dieser Unsicherheiten erleben viele Sportvereine, Musikschulen und andere Freizeiteinrichtungen einen massiven Mitgliederschwund.

Wie eine Beitragspflicht zustande kommt

Voraussetzung für eine Beitragspflicht ist oftmals die Mitgliedschaft in einem Sportverein, einem Fitnessstudio oder einer Musikschule. Grundlage dieser freiwilligen Mitgliedschaft ist üblicherweise ein Aufnahmeantrag. Daneben gibt es aber auch gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaften, beispielsweise bei der Aufnahme eines Gewerbebetriebes in die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer. In diesen Fällen regelt das Gesetz neben der Mitgliedschaft auch die Beitragspflicht und -höhe.

Befreiung aufgrund nicht erbrachter Leistungen

Wird der Mitgliedsbeitrag auf der Grundlage eines sogenannten Dienstvertrags fällig und ist an ein bestimmtes Leistungsangebot geknüpft, können Mitglieder die Zahlung einstellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistung in dieser Zeit aufgrund der Pandemie nicht erbracht wird. Dies gilt beispielsweise für Kindertagesstätten, Betreuungseinrichtungen oder auch Fitnessstudios. In diesen Fällen können sogar im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge zurückverlangt werden.

Wann die Beitragspflicht weiterhin gilt

Es gibt jedoch viele Fälle, in denen die Beitragspflicht trotz Wegfall der Leistung nicht entfällt: Wird der Mitgliedsbeitrag aufgrund eines Gesetzes oder einer Satzung, wie sie in Vereinen üblich ist, und in Verbindung mit einer Beitragsordnung erhoben, muss er auch bei ruhender Aktivität der Einrichtung gezahlt werden. Diese Beiträge dienen unabhängig vom konkreten Leistungsangebot auch der Verwirklichung des Vereinszwecks oder dem Fortbestand der Einrichtung.

Pandemie bewirkt kein Sonderkündigungsrecht

Gilt die Beitragspflicht weiterhin, sind Mitglieder weder berechtigt, ihre Beiträge zu kürzen oder auszusetzen, noch können gezahlte Beiträge zurückgefordert werden. Handelt es sich um eine freiwillige Vereinsmitgliedschaft, bleibt als einzige Möglichkeit die Kündigung der Mitgliedschaft. Hierbei ist zu beachten, dass die Beiträge bis zum satzungsmäßigen Ausscheiden zu entrichten sind. Ein Sonderkündigungsrecht besteht trotz Pandemie regelmäßig nicht.

Vereine dürfen nicht ohne Weiteres auf Beiträge verzichten

Auch Vereinsvorstände dürfen nicht eigenmächtig die Beitragspflicht ganz oder teilweise aufheben, um Austritte zu verhindern. Die Beitragsfestsetzung wird durch die Mitgliederversammlung entschieden. Ohne einen entsprechenden Versammlungsbeschluss ist ein Verzicht auf Beitragszahlungen der Mitglieder nur zulässig, sofern die Vereinssatzung dies in bestimmten, eng definierten Ausnahmefällen gestattet.

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27.10.2021 – Nachfolge frühzeitig regeln Unternehmen und Arbeitsplätze sicher erhalten

Nachfolge frühzeitig regeln

Unternehmen und Arbeitsplätze sicher erhalten

 

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Bei der Unternehmensnachfolge geht es neben der Erhaltung des Lebenswerks auch um die Altersversorgung des Unternehmers und seiner Familie sowie die Arbeitsplätze der Angestellten. Im Falle des unerwarteten Todes besteht die Gefahr, dass der komplette Betrieb stillsteht oder ein Nachfolger gewählt wird, der nicht für diese Position gewünscht war. Unternehmer sollten daher frühzeitig ihre Nachfolge in einem Testament regeln. Eine testamentarische Festlegung hilft zudem, Streit zwischen den Erben zu Lasten des Unternehmens zu vermeiden. Dabei ist es angesichts der komplexen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen kaum noch möglich, die Unternehmensnachfolge ohne den fachlichen Rat eines Notars und ohne Einbeziehung des Steuerberaters zu bestimmen.

 

Die Nachfolge nicht vor sich herschieben

Die Übergabe sollte frühzeitig, während das Unternehmen gut läuft und mit einer ausreichenden Einarbeitungszeit erfolgen. Ein möglicher Nachfolger kann aus der Führungsriege der Belegschaft kommen, ein Verwandter sein oder sich als Kaufinteressent beworben haben. Fällt die Wahl auf einen Verwandten, werden ihm gegebenenfalls zuerst Anteile übertragen, um seine Eignung zu testen. Erfolgt das mittels Schenkung, sollte sich der ehemalige Unternehmenseigner auch eine Rückgabemöglichkeit im Schenkungsvertrag vorbehalten. Verstirbt ein Inhaber unerwartet, herrscht oft erst einmal Unklarheit über die Unternehmensnachfolge. Um dies zu verhindern, ist die ebenfalls frühzeitige Erteilung einer postmortalen Vollmacht empfehlenswert, die klare Anweisungen für einen Bevollmächtigten enthält, bis die Nachfolge endgültig geklärt ist.

 

Altersvorsorge durch Nießbrauch

Übergeben Inhaber ihr Unternehmen zu Lebzeiten im Rahmen einer vorweggenommenen, also „vorgezogenen“ Erbfolge, können sie sich ein Nießbrauchrecht sichern. Damit erhält der Übergeber je nach Ausgestaltung Anteile oder einen Teil des Gewinnes. Durch eine Übergabe zu Lebzeiten unter Gegenleistung können erbschaftssteuerliche Vorteile wahrgenommen werden. Als Nießbraucher kann der Übergeber, je nach Vereinbarung, weiterhin Stimmrechte wahrnehmen.

 

Konflikte durch Testament vermeiden

Verstirbt ein Alleinunternehmer ohne letztwillige Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Bleiben Ehepartner und eigene Kinder zurück, bilden sie eine Erbengemeinschaft mit gemeinschaftlicher Verwaltungsbefugnis für das Unternehmen. Dies führt schnell zu Streit und sollte daher vermieden werden. Stattdessen lässt sich mit einer testamentarischen Festlegung der Erbfolge bestimmen, welcher Erbe das Unternehmen leiten soll. Ist der neue Unternehmensinhaber noch unerfahren, kann ihn ein Testamentsvollstrecker bei der Leitung unterstützen. Sollen dennoch mehrere Erben an dem Unternehmen beteiligt werden, kann der Erblasser die Stellung der einzelnen Erben im Unternehmen festlegen.

 

Gesellschaftsvertrag prüfen

Ist der Erblasser kein Alleinunternehmer, sondern Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, sollte unbedingt geprüft werden, ob der Gesellschaftsvertrag die gewünschte Unternehmensnachfolge durch die Erben zulässt. Entscheidend ist die Nachfolgeregelung im Gesellschaftsvertrag. Durch Anpassung des Gesellschaftsvertrages und ein zusätzliches, entsprechendes Testament kann das gewünschte Vorhaben umgesetzt werden. Dabei ist unter Umständen eine Änderung der Unternehmensform hilfreich..

 

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.

 

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Welches Recht gilt bei der Scheidung? – Sonderregelung für Ehepartner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit

Welches Recht gilt bei der Scheidung?

Sonderregelungen für Ehepartner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer öfter lernen sich zum Beispiel deutsch-dänische Paare durch Arbeitsaufenthalte oder Studienaustauschprogramme über Ländergrenzen hinweg kennen und lieben. Während eine Hochzeit auch bei unterschiedlichen Nationalitäten von Rechts wegen problemlos möglich ist, muss für eine wirksame Scheidung erst geklärt werden, welche nationalen Gesetze gelten – die des Herkunftsstaates des Ehemannes oder die aus dem Land der Ehefrau. In Dänemark sind im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten wichtige Sonderregelungen zu beachten. Unter anderem ist eine Scheidung nach dänischem Recht in Deutschland erst nach Anerkennung durch die deutschen Behörden rechtsgültig.

Ehepartner verschiedener Staatsangehörigkeit

Hat jeder Partner eine andere Staatsangehörigkeit, ist die Rede von einer binationalen Ehe. Dies bedeutet auch, dass beide Eheleute aus unterschiedlichen Rechtsordnungen mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten kommen. Da jedes nationale Recht nur innerhalb des jeweiligen Urheberstaates gilt, stellt sich die Frage, welches Recht bei einer Eheschließung zu beachten ist. Eine binationale Heirat ist formal unkompliziert möglich: Es zählt das jeweilige Ortsrecht und die Ehe wird in der Regel überall in der EU anerkannt. Eine Ausnahme von der einfachen Anerkennung kann für gleichgeschlechtliche Ehen gelten, falls im Zielstaat abweichende Regelungen bestehen.

Binationale Scheidung nach welchem Recht?

Anders ist es bei der binationalen Scheidung: Wollen sich Eheleute scheiden lassen, muss zuerst geklärt werden, welche Landesgesetze hierfür gelten. Nahezu alle Staaten haben ein sogenanntes Internationales Privatrecht, das diese Zuständigkeit regelt. Deutschland richtet sich wie viele EU-Mitgliedstaaten nach der EU-Verordnung „Rom III“. Das heißt: Lassen sich Paare unterschiedlicher Nationalität scheiden, hängt das Recht vom gewöhnlichen Aufenthaltsort der Eheleute ab und nicht von der Staatsangehörigkeit. Zudem können die Partner auch gemeinsam selbst bestimmen, nach welchem Recht sie geschieden werden.

 Abweichende Regelung in Dänemark

Dänemark hingegen regelt binationale Scheidungen nach dem Domizilrecht, das heißt, nach dem dauerhaft aktuellen Aufenthaltsort. Entscheidend sind die Dauer und Regelmäßigkeit des Aufenthalts, wo man ein unbefristetes Wohnverhältnis, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und familiäre sowie soziale Bindungen hat. Dies ist im Einzelfall darzulegen und nachzuweisen. Ein Auslandsstudienjahr zum Beispiel stellt keinen Wechsel des dauerhaften aktuellen Aufenthaltsortes dar. Haben scheidungswillige Eheleute ihren dauerhaften aktuellen Aufenthalt in Dänemark, gilt also das dänische Familienrecht. Leben die Partner in Deutschland, greift das deutsche Recht. Die Staatsangehörigkeit der Eheleute ist auch hier nicht ausschlaggebend. Zur Verdeutlichung: Ein Deutscher und eine Dänin heiraten während des Studiums in Hamburg, ziehen für zehn Jahre nach Dänemark, kehren nach Deutschland zurück und lassen sich weitere 15 Jahre später scheiden. Die Eheleute können die Scheidung in Deutschland oder Dänemark einreichen, werden aber nach deutschem Recht geschieden, da hier der gewöhnliche Aufenthaltsort ist.

Scheidung anerkennen lassen

Innerhalb der EU werden Entscheidungen in Ehesachen, die ein Familiengericht eines Mitgliedsstaates trifft, im Regelfall ohne weitere gerichtliche Verfahren ebenso in dem jeweils anderen Land anerkannt. Auch hier ist jedoch zu beachten, dass Scheidungsurteile aus Dänemark sowie Nicht-EU-Staaten in Deutschland ausschließlich nach Anerkennung durch die hiesigen Behörden rechtswirksam sind.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.

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01.06.2021 – Corona: Arbeitsrecht für Risikopatienten – Sind betroffene Arbeitnehmer „arbeitsbefreit“?

Corona: Arbeitsrecht für Risikopatienten

Sind betroffene Arbeitnehmer „arbeitsbefreit“?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Während der Corona-Pandemie gelten bestimmte Risikopatienten als besonders gefährdet. Eine allgemeine Ansteckungsgefahr ist für eine „Befreiung“ von der Arbeitsleistung am Arbeitsplatz jedoch nicht ausreichend. Haben Arbeitgeber alle gängigen Schutzmaßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren, ist eine Befreiung von der Arbeitspflicht vor Ort im Betrieb selbst für Risikopatienten aus Rechtsgründen nicht geboten. Keinesfalls sollten Arbeitnehmer, die einer Risikogruppe angehören, dem Betrieb eigenmächtig fernbleiben. Andernfalls drohen Abmahnung oder sogar Kündigung durch den Arbeitgeber.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Die Frage einer Arbeitsbefreiung vor Ort hat bereits frühzeitig die Gerichte beschäftigt: So hatten in Schleswig-Holstein anlässlich des Schulstarts 2020/21 nach den Sommerferien rund 2.000 Lehrkräfte den Präsenzunterricht wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe verweigert. Prinzipiell haben Arbeitgeber gegenüber ihren Angestellten eine Fürsorgepflicht. Das heißt, Unternehmen müssen für die Arbeit angemessene Arbeitsbedingungen schaffen. Eine Bedrohung der körperlichen oder geistigen Gesundheit ist dementsprechend zu vermeiden. Es geht darum, Arbeitnehmer neben eindeutigen auch vor konkret möglichen Gefährdungen zu schützen. Hierbei sind ebenso spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Personen zu beachten. Im Falle von Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten sind Arbeitgeber daher durch das Infektionsschutzgesetz verpflichtet, ihren Angestellten die Arbeit im Homeoffice anzubieten, sofern dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Die Arbeitnehmer hingegen sind gehalten, dieses Angebot anzunehmen. In vielen Berufen ist jedoch weiterhin ein Erscheinen am vertraglich festgelegten Arbeitsplatz erforderlich, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten.

Sind Risikopatienten „arbeitsbefreit“?

Um juristisch zu entscheiden, ob eine Tätigkeit am bisherigen Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer zumutbar ist, muss zwischen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers abgewogen werden. Dies kann ausschließlich im Einzelfall erfolgen. Die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus kann nur in Ausnahmen als unzumutbar gelten. Die reine Zugehörigkeit zu einer sogenannten Risikogruppe stellt noch keinen entsprechenden Ausnahmefall dar: Zum einen ist der Begriff der Risikogruppe rechtlich nicht definiert, zum anderen müssten auch am Arbeitsplatz klare Anhaltspunkte für ein höheres Infektionsrisiko als in anderen Lebensbereichen vorliegen. Das heißt, eine Befreiung von der Arbeitspflicht setzt sowohl ein besonders hohes Risiko, an Corona zu erkranken, als auch die Wahrscheinlichkeit eines besonders schweren Krankheitsverlaufs voraus. Eine weitere Voraussetzung der Befreiung ist, dass der Arbeitgeber die Gefahr einer Infektion nicht durch die während der Pandemie gebotenen und ihm möglichen Schutzmaßnahmen abwendet. Hat der Arbeitgeber die vorgegebenen Maßnahmen umgesetzt, dürfte eine „Befreiung“ von der Arbeit ausgeschlossen sein. Zudem muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Umstände seines erhöhten Infektionsrisikos, also weshalb er einer bestimmten Patientengruppe mit erhöhtem Risiko angehört, informieren.

Vergütung während einer Freistellung

Verweigert ein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung am gewohnten Arbeitsplatz unberechtigt, verliert er seinen Anspruch auf Vergütung. Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch frei, weil dieser einer Risikogruppe angehört, besteht der Anspruch auf das Arbeitsentgelt fort. Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer selbst aktiv auf einen gerechtfertigten Status als Risikopatient beruft und dem Arbeitsplatz fernbleibt: Ob eine berechtigte Arbeitsverweigerung einen Lohnanspruch aufrechterhält, hängt dann von der Dauer ab. Kommt es beispielsweise zu einer zweiwöchigen oder noch längeren Quarantäne, besteht kein Anspruch auf Vergütung. Generell ist es kaum möglich, als Arbeitnehmer einen Lohnanspruch ohne Gegenleistung aufgrund einer Vorerkrankung einzufordern, wenn das erhöhte Infektionsrisiko unabhängig von der Ausgestaltung des konkreten Arbeitsplatzes besteht.

Arbeitsverweigerung kann Kündigung rechtfertigen

Beruft sich der Arbeitnehmer zu Unrecht auf ein Leistungsverweigerungsrecht als Risikopatient, kann die Verweigerung dem Arbeitgeber gegenüber nicht in einen Urlaubsantrag umgedeutet werden. Vielmehr hat der Arbeitgeber das Recht, bei einer unberechtigten Leistungsverweigerung den Arbeitnehmer abzumahnen oder ihm im Wiederholungsfall zu kündigen. Umgekehrt kann der Arbeitgeber ein Gesuch auf Freistellung durch den Arbeitnehmer nicht ohne dessen Zustimmung mit dem Resturlaub verrechnen.

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26.05.2021 – Erbe(n) nur unter einer Bedingung? Unverhältnismäßige Regelungen können unwirksam sein

Erbe(n) nur unter einer Bedingung? Unverhältnismäßige Regelungen können unwirksam sein

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Die Versuchung, bestimmte Bedingungen im Testament an ein „Gutverhalten“ zu knüpfen, mag groß sein: Der länger lebende Ehepartner soll nur erben, wenn er oder sie nach dem eigenen Tode nicht erneut heiratet. Oder aber Enkel müssen die Großeltern regelmäßig besuchen, um später ihren Erbteil zu erhalten. Wollen Erblasser diese oder ähnliche Forderungen aufstellen, besteht die Gefahr, dass ein Gericht sie für ungültig erklärt. Die betroffenen Personen erben dann auch, wenn sie die Klauseln nicht einhalten. Entscheidend für eine rechtssichere Erbfolge ist, dass die Regelungen weder sittenwidrig sind, noch das sogenannte Pflichtteilsrecht verletzen.

 

Aussicht auf Vermögen darf kein Druckmittel sein

Eine sittenwidrige und damit möglicherweise ungültige letztwillige Verfügung liegt vor, wenn das zu vererbende Vermögen als Druckmittel eingesetzt wird, damit sich die Erben wie vom Erblasser gewünscht verhalten. Wann genau ein solcher unzulässiger Druck vorliegt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Dieser kann eintreten, wenn beispielsweise eine selbst nicht vermögende Witwe nur unter der Bedingung Alleinerbin des wohlhabenden Ehemannes werden soll, dass sie nicht erneut heiratet. Andernfalls sollen sofort die gemeinsamen Kinder als Nacherben das Erbe erhalten. Bei Wiederheirat würde die überlebende Ehefrau also den gesamten Nachlass verlieren und wäre finanziell auf den neuen Ehemann angewiesen. Zu diesem Verlust käme es auch, wenn die Frau erst nach der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erneut heiraten würde; innerhalb dieser Zeit können Erben ganz regulär ein Erbe ausschlagen, sodass der nächste Erbberechtigte dieses erhält.

 

Nacherben können das Vermögen nicht einfach einfordern

Ein wichtiger Bestandteil der hier geschilderten Sittenwidrigkeit ist, dass die wirtschaftlich schlechte Lage der Ehefrau sowohl zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments vorliegt als auch beim Erbfall bestehen könnte. Dies kann der Erblasser nur theoretisch vermeiden, indem er der Partnerin zu Lebzeiten einen erheblichen Teil des Vermögens überträgt, wodurch diese nicht mehr auf das eigentliche Erbe angewiesen wäre. Doch auch dieses Vorgehen schließt nicht aus, dass die Ehefrau später erneut kein ausreichendes Vermögen haben könnte. Die Nacherben, die nach dem Willen des Verstorbenen bei einer Wiederheirat das Erbe erhalten würden, dürfen sich daher nicht auf diese Bedingung des Erblassers berufen. Das heißt, sie haben keine Möglichkeit, das Erbe einzufordern.

 

Ohne Pflichtteil geht es nicht

Wie also kann ein Erblasser ungültige Bedingungen, Einschränkungen, Auflagen oder Pflichten in einem Testament vermeiden? Es würde im geschilderten Fall genügen, die Nacherbfolge erst nach dem Tod der überlebenden Ehefrau eintreten zu lassen oder ihr beim sofortigen Eintritt der Nacherbfolge ein Vermächtnis in Höhe des Pflichtteils zuzuwenden. Dieser Pflichtteil muss laut Bundesverfassungsgericht grundsätzlich und unabhängig von den finanziellen Verhältnissen der Erbberechtigten vererbt werden: Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des Erbes, das eine Person von Gesetzes wegen erhält, wenn ein Erblasser keine individuellen Regelungen in einem Testament festgelegt hat.

 

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.

 

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29.04.2021 – Verträge formgerecht kündigen – Was für eine rechtsgültige Kommunikation zu beachten ist

Verträge formgerecht kündigen

Was für eine rechtsgültige Kommunikation zu beachten ist

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Im Alltag gehört die lockere Kommunikation per E-Mail und Messenger-Apps längst zur Regel. Ist die Kündigung einer Wohnung oder eines Arbeitsverhältnisses jedoch aufgrund mangelnder Schriftform ungültig, kann dies weitreichende Folgen für Mieter und Arbeitnehmer haben. Als rein digitale Alternative kann in bestimmten Fällen die qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden.

 

Vorsicht beim Kleingedruckten

Die meisten Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens sind ohne bestimmte Form gültig. Das heißt, sie können auch per E-Mail oder sogar mündlich abgeschlossen sowie gekündigt oder widerrufen werden. Bedingung ist, dass weder gesetzliche Regelungen noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertragspartners etwas anderes vorschreiben. Die AGB sollten daher sorgfältig gelesen werden. Im Kleingedruckten befinden sich oft Hinweise, die zum Beispiel bei der Stornierung eines Abonnements wichtig werden.

 

Online-Bestellungen widerrufen

Besonders bei Online-Bestellungen wird der Vertragswiderruf häufig in Anspruch genommen. Verbraucher sollten hierbei wissen, dass bereits beim Kauf eine schriftliche Widerrufsbelehrung durch den Händler Pflicht ist, beispielsweise in einer E-Mail oder auf Papier. Bei Bestellungen am Telefon reicht eine mündliche Belehrung. Ohne Belehrung verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf ein Jahr und 14 Tage. Die Frist beginnt nach dem Eingang der Lieferung beziehungsweise der letzten Lieferung von mehreren Teilsendungen. Der Widerruf kann mündlich erfolgen, es ist jedoch ratsam, einen schriftlichen Beleg in Form einer E-Mail aufzusetzen.

 

Schriftformerfordernis bei Miet- und Arbeitsvertrag

Für spezielle Vereinbarungen gilt das sogenannte Schriftformerfordernis. Dies bedeutet nach § 126 BGB, dass beide Vertragspartner eigenhändig und mit voller Namensnennung ein schriftlich verfasstes Dokument unterzeichnen müssen. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Beispiele für eine verpflichtende Schriftform sind die Kündigung eines Mietvertrages, der für länger als ein Jahr geschlossen wurde, aber auch die Aufgabe der Arbeitsstelle. Ob der unterzeichnete Text handschriftlich oder am Computer verfasst wurde, spielt hingegen keine Rolle.

 

Qualifizierte elektronische Signatur kann Schriftform ersetzen

Seit einigen Jahren ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, Dokumente, für die das Schriftformerfordernis besteht, mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen. Die Voraussetzungen sind gesetzlich festgelegt: Die QES kann die Schriftform nicht ersetzen, wenn dies in einem speziellen Fall ausdrücklich verboten ist. So ist die QES nicht bei notariellen Beurkundungen zulässig.

 

Kommunikation mit Behörden

Aktuell ist geplant, die Schriftform bis zum Jahr 2022 auch in der Kommunikation mit Behörden weitestgehend zu ersetzen. Grundlage ist das Onlinezugangsgesetz, wonach alle Verwaltungsleistungen digital stattfinden sollen. Bürger können sich dann mit einem Nutzerkonto registrieren, um ihre Kommunikation mit den Behörden zu führen. Die Identifizierung erfolgt über die Benutzername-Passwort-Kombination und die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Bisher ist dies jedoch nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.

 

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24.03.2021 – Boom bei Onlinebestellungen – Wie Käufer sich bei Vorkasse schützen

Boom bei Onlinebestellungen

Wie Käufer sich bei Vorkasse schützen können

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Bestellung von Waren im Internet erlebt während der Corona-Pandemie einen echten Boom. Doch viele Besteller wissen gar nicht, dass Online-Käufe auch mit zahlreichen Risiken verbunden sind. Schnell erleben Verbraucher, die bisher vor allem in den Geschäften vor Ort eingekauft und auf die eigene Begutachtung der Ware vertraut haben, herbe Enttäuschungen. Vor allem die Bezahlung per Vorkasse, sprich vor Versand der Ware, birgt ein großes Betrugsrisiko. Bevor Kaufwillige auf den „Bestellen“-Button klicken, sollten sie unbedingt mit einem Blick in das Impressum prüfen, ob der Geschäftssitz in Deutschland liegt, oder ob es Hinweise auf einen sogenannten Fakeshop gibt.

Widerrufsrecht bei Onlinebestellungen

Grundsätzlich hat jeder Verbraucher bei Bestellungen im Internet dieselben Rechte wie beim Kauf vor Ort im Laden. Zusätzlich kann die Kaufentscheidung beim Onlinekauf bei einem kommerziellen Anbieter innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dies ist sogar telefonisch möglich. Empfohlen ist aus Beweisgründen ein postalisches Einschreiben oder eine E-Mail mit Bitte um Bestätigung. Wichtig ist, dass der Widerruf eindeutig zu erkennen gibt, dass der Vertrag keine Gültigkeit mehr haben soll. Anschließend muss der Verbraucher die Ware fristgerecht zurückschicken. Eine Ausnahme sind rein digitale Medien: Hier kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen bereits erlöschen, sobald die Ausführung des Vertrags begonnen hat. Dies betrifft insbesondere Musik- oder In-App-Käufe mit sofortigem Download. Das Widerrufsrecht greift außerdem nicht für Käufe bei Privatpersonen. Einige unseriöse Anbieter geben sogar fälschlicherweise vor, Privatverkäufer zu sein, um sich dem Widerrufsrecht zu entziehen.

Verkäufer darf bei Mängeln nachbessern

Hat die im Internet erworbene Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit wie zum Beispiel ein Lautsprecher, der in Schwarz bestellt und in Weiß geliefert wurde, können Käufer Nacherfüllung verlangen. Seriöse Anbieter senden in diesem Falle eine Ersatzlieferung. Ist ein Artikel beschädigt oder fehlt eine Funktion, können Verbraucher von Gesetzes wegen wählen, ob sie mit einer Nachbesserung, also Beseitigung des Mangels, einverstanden sind oder die erneute Lieferung eines einwandfreien Artikels wünschen. Der ursprünglich gelieferte Artikel muss dann in der Regel zurückgesendet werden. Allerdings kann der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Vor allem bei Gebrauchtwaren oder Gegenständen, die nach Vorgaben des Käufers individuell hergestellt wurden, kommt regelmäßig keine Nachlieferung in Frage.

Wie können sich Verbraucher schützen?

Auf vermeintliche Schnäppchen wie Smartphones zum halben Preis sollten Verbraucher besser verzichten: Regelmäßig passiert es, dass sie die Ware per Vorkasse bezahlt haben und später mit leeren Händen dastehen. Bei scheinbar unverdächtigen Angeboten sollten Verbraucher vor dem Kauf dennoch prüfen, ob der Verkäufer eine vollständige Adresse mit Firma oder seinem Vor- und Zunamen angibt, die sich durch Recherche im Internet bestätigen lässt. Andernfalls handelt es sich gegebenenfalls um einen sogenannten Fakeshop, der nur aus einer Website besteht. Eine hohe Zahl positiver Bewertungen kann ein gutes Zeichen sein – doch auch sie könnten gefälscht oder gekauft sein. Vor allem sollten Käufer vor dem Bezahlen das Bankkonto des Händlers beachten: Dieses sollte immer bei einer deutschen Bank oder Sparkasse bestehen, erkennbar daran, dass die IBAN mit „DE“ beginnt. Bei Sitz des Verkäufers im Ausland ist Vorsicht geboten. Das Widerrufsrecht besteht zwar in der gesamten EU, oft ist es jedoch schwierig, bestehende Rückzahlungsansprüche tatsächlich durchzusetzen.

Was ist im Betrugsfall zu tun

Ist ein Käufer Opfer eines Internetbetruges geworden, ist es meist zu spät für wirksame Maßnahmen. Hat der Käufer schon selbst oder durch einen Rechtsanwalt schriftlich eine Nachfrist mit genauem Datum zur Lieferung gesetzt, die ohne Reaktion verstrichen ist, sollte der Rücktritt vom Vertrag folgen samt Aufforderung an den Verkäufer, den Kaufpreis zurückzuzahlen. Wenn auch jetzt nichts passiert, bleibt die gerichtliche Geltendmachung, zweckmäßigerweise durch einen Rechtsanwalt. Außerdem sollte der Käufer Strafanzeige wegen Betruges erstatten. Dadurch gibt es zwar kein Geld, aber sofern der Betrüger gefasst wird, kann das Gericht sein Urteil davon abhängig machen, ob der Schaden dem Käufer gegenüber ausgeglichen wird. In den meisten Fällen geht der betrogene Käufer aber leer aus. Daher: Vorsicht bei Vorkasse, wenn sich die Identität des Verkäufers nicht im Vorfeld bestätigen lässt.

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15.03.2021 – Mängel nicht verschweigen – Aufklärungspflichten beim Kaufvertrag

Mängel nicht verschweigen

Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf

 Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Damit der Traum vom eigenen Haus keine Risse bekommt, haben Käufer das Recht auf eine wahrheitsgemäße Unterrichtung durch den Verkäufer. Denn während Ansprüche bezüglich etwaiger Sachmängel beim Kauf gebrauchter Immobilien so gut wie immer vertraglich ausgeschlossen werden, ist ein solcher Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn der Verkäufer einen Mangel bewusst verschweigt.

Mitteilungspflicht bei groben Mängeln

Ein Verkäufer ist dazu verpflichtet, den Käufer über solche Umstände aufzuklären, die den Zweck des Kaufvertrags vereiteln können und daher für den Kaufentschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Dabei muss es sich um einen sogenannten offenbarungspflichtigen, das heißt nicht nur unerheblichen Mangel handeln. Der Käufer würde hier in aller Regel eine Mitteilung eines redlichen Verkäufers erwarten. Weiß der Verkäufer von einem Mangel und verschweigt diesen dennoch, handelt er arglistig.

Offenbarungspflichtige Mängel

Mögliche offenbarungspflichte Mängel sind beispielsweise das Fehlen einer Baugenehmigung, Asbestbelastungen oder vorangegangene mangelhafte Arbeiten in Eigenleistung, die ein Laie üblicherweise nicht selbst durchführt. Ist die Immobilie vermietet, fallen hierunter auch Mietpreisbindungen oder wirtschaftliche Schwierigkeiten des Hauptmieters. Ein offenbarungspflichtiger Mangel liegt allerdings nicht vor, wenn dieser bei einer gewöhnlichen Besichtigung leicht hätte erkannt werden können. Ferner besteht die Offenbarungspflicht für den Verkäufer nur, wenn dieser selbst Kenntnis von dem Mangel hatte.

Kenntnis als entscheidendes Kriterium

In einem etwaigen Gerichtsprozess bildet der Nachweis dieser Kenntnis regelmäßig die höchste Hürde für den Käufer. Um Käufern zu helfen, werten Gerichte daher auch sogenannte „Erklärungen ins Blaue hinein“ als arglistig. Dies meint Fälle, in denen der Verkäufer damit rechnen muss, dass seine Aussage falsch sein könnte. Für den Verkäufer ist es daher bei groben, aber auch bei weniger schwerwiegenden Mängeln stets sinnvoll, diese in der notariellen Urkunde zu dokumentieren. Gewährleistungsansprüche bestehen nämlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsabschluss kannte.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.

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04.02.2021 – Illegale Straßenrennen – Teilnehmern droht mehr als nur der Führerscheinverlust

Illegale Straßenrennen – Teilnehmern droht mehr als nur der Führerscheinverlust

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Illegale Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt, sondern können sogar das Leben anderer, unbeteiligter Verkehrsteilnehmer gefährden. Seit einer Gesetzesnovelle ist die Teilnahme eine Straftat, für die bis zu zehn Jahre Haft drohen. Zudem kann die Haftpflichtversicherung Auszahlungen an Geschädigte vom Verursacher zurückfordern.

 

Verbot auch ohne konkrete Gefährdung

Prinzipiell ist jedes Rennen mit Autos, Motorrädern oder anderen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verboten, solange keine Erlaubnis durch die Stadt oder Gemeinde vorliegt. Hierzu gehört, dass die Teilnehmer schneller als durch das Tempolimit erlaubt fahren und mit höherer Geschwindigkeit als dem allgemeinen Verkehr, der Sicht und dem Wetter angemessen. Ob die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs erreicht wird, spielt hingegen keine Rolle. Auch die spontane Durchführung ohne vorherige Absprache schließt ein Rennen nicht aus. Ob es zu einer konkreten Gefahrensituation kommt, ist für das Verbot unerheblich.

 

Welche Strafen sind zu erwarten

Bereits für die einfache Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen ist mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe zu rechnen. Darüber hinaus sind auch höhere Strafen möglich. Wurde beispielsweise ein anderer Mensch in seiner Unversehrtheit oder aber Gegenstände von besonderem Wert gefährdet, kann das mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Unter anderem falls durch den Fahrer ein fremder Mensch gesundheitlich schwer geschädigt oder gar getötet wurde, drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Zudem wird in allen Fällen die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt. Innerhalb dieser Zeit kann der Fahrer den Führerschein nicht wieder erwerben.

 

Strafen für andere Beteiligte

Teilnehmer eines nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennens ist im rechtlichen Sinne nur der Fahrer selbst. Ein Beifahrer kann lediglich zum Teilnehmer und damit Täter werden, wenn sich beide beim Fahren abwechseln oder der Beifahrer als Copilot die Fahrt mit koordiniert. Zudem ist abhängig vom Verhalten des Beifahrers eine strafbare Anstiftung oder Beihilfe möglich. Weitere strafbare Tathandlungen sind die Organisation sowie die Durchführung eines illegalen Rennens.

 

Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Kommen durch ein illegales Straßenrennen fremde Personen zu Schaden oder werden Sachgegenstände beschädigt, übernimmt zunächst die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters die Kosten. Anschließend kann diese allerdings den Halter, sofern er Fahrer während des Rennens war, auffordern, die Summe oder Teile hiervon zurückzuzahlen. Dies ergibt sich aus den üblichen Versicherungsbedingungen einer KFZ-Versicherung. Hat der Fahrer vorsätzlich an dem Rennen teilgenommen, besteht für ihn gar kein Versicherungsschutz. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistungen entsprechend kürzen. Gegenüber der Kaskoversicherung hingegen hat der Fahrzeughalter gar keine Leistungsansprüche, wenn er selbst gefahren ist.

 

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25.01.2021 – Ausschluss vom Erbe – Nachlassfolge individuell regeln

Ausschluss vom Erbe

Nachlassfolge individuell regeln

 Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Jeder Mensch wird nach dem Gesetz von bestimmten Personen beerbt. Diese Erben können etwa die eigenen Kinder, Enkel oder der Ehegatte sein. Ist man mit dieser gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden, kann man die durch das Gesetz vorgesehenen Personen vom Erbe ausschließen.

 

Entfernte Erbfolge

Entscheidend für die gesetzliche Erbfolge ist der Grad der Verwandtschaft. Zunächst erben, neben einem noch lebenden Ehepartner, die ehelichen oder nichtehelichen Kinder. Leben diese nicht mehr, rücken die Enkel nach. War der Verstorbene hingegen kinderlos, werden die Eltern zu seinen Erben. Im Falle nicht verheirateter, kinderloser Einzelkinder als Erblasser führt dies schnell bis zu Cousins und Cousinen, zu denen möglicherweise seit Jahren kein Kontakt mehr besteht. Oftmals sollen stattdessen Freunde oder der nichteheliche Lebensgefährte erben.

 

Individuelle Benennung von Erben

Die Enterbung kann einfach dadurch erfolgen, dass jemand anderes als die gesetzlich vorgesehene Person als Erbe eingesetzt wird. Ein ausdrücklicher Ausschluss vom Erbe ist zwar nicht nötig, wird aber empfohlen, um Unklarheiten zu vermeiden. Eine Enterbung der gemeinsamen Kinder erfolgt beispielsweise im sogenannten Berliner Testament: Hier ernennen sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben und die Kinder zu Schlusserben des zuletzt Versterbenden. Das heißt, die Kinder sind von der gesetzlichen Erbfolge nach dem zuerst Versterbenden ausgeschlossen.

 

Verschiedene Möglichkeiten

Ein Ausschluss vom Erbe kann entweder durch einen Erbvertrag, der notariell beurkundet werden muss, oder ein Testament erfolgen. Das sogenannte öffentliche Testament wird von einem Notar beurkundet, der zuvor inhaltlich berät. Auf diese Weise wird der Wille des späteren Erblassers zweifelsfrei wiedergegeben. Alternativ kann das öffentliche Testament dem Notar als fertige Schrift übergeben werden, es entfällt jedoch die Beratung, sofern nicht anders gewünscht. Auch beim eigenhändigen Testament, das der Testierende handschriftlich selbst abfassen und unterschreiben muss, ist keine Beratung durch eine rechtskundige Person vorgesehen.

 

Unklarheiten und Streit vermeiden

Oft finden sich in eigenhändigen Testamenten unklare oder „unjuristische“ Formulierungen. So zum Beispiel, wenn es heißt, dass der Erblasser sein gesamtes Vermögen einer bestimmten Person vermacht. Der Laie meint damit, dass diese Person der Erbe sein soll. Juristisch ist ein Vermächtnis jedoch etwas, das eine andere Person als der Erbe erhält und das von dem Erben an den Vermächtnisnehmer zu übertragen ist. Da bei eigenhändigen Testamenten ein Erbschein erforderlich ist, muss dann im Rahmen des Erbscheinverfahrens ermittelt werden, was der Verstorbene gemeint hat. Beachten sollte man bei einer Enterbung auch die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen für Erben, die keine nahen Verwandten sind.

 

Nennung von Gründen nicht nötig

Einen Grund für eine Enterbung benötigt man ebenfalls nicht. Niemand ist gezwungen, es bei der gesetzlichen Erbfolge zu belassen. Allerdings können der Ehegatte und direkte Nachkommen oder, falls keine Nachkommen existieren, stattdessen die Eltern den sogenannten Pflichtteil verlangen. Gerade im Falle außerehelicher Kinder wird oft versucht, den Anteil am Erbe zu verringern, indem bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte an die ehelichen Kinder oder den Ehegatten übertragen werden. Das ist grundsätzlich möglich, allerdings bestehen für zehn Jahre, unter Umständen auch länger, sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche. Eine „vollständige“ Enterbung ist damit in aller Regel nicht möglich.

 

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner. Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Notarkammer unter https://ratgeber-notar.de/.

 

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18.01.2021 – Häufige Fehler privater Vermieter – Vorsicht bei Standard-Mietverträgen

Häufige Fehler privater Vermieter

Vorsicht bei Standard-Mietverträgen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele private Wohnungsvermieter verwenden vorgefertigte Vertragsformulare. Werden dabei einzelne Passagen nicht vollständig ausgefüllt oder angekreuzt, sind wesentliche Aspekte nicht geregelt. Ein besonders häufiges Beispiel ist die Renovierungspflicht. Zudem bestehen oft falsche Vorstellungen, was das Mietrecht zulässt. So dürfen auch ohne eine entsprechende Erlaubnis im Mietvertrag Kleintiere wie Meerschweinchen oder Vögel gehalten werden.

 

Was gehört in den Mietvertrag?

Ein Mietvertrag sollte stets die Bestandteile der Miete im Einzelnen auflisten sowie zwischen Kaltmiete und einzelnen Betriebskosten unterscheiden. Verwenden Vermieter hingegen Begriffe wie Warm-, Inklusiv- oder Bruttomiete, können Mieter später die Betriebskostenabrechnung zurückweisen. Dies ist ein wichtiger Faktor für den Vermieter, wenn sich beispielsweise steigende Kosten für Warmwasser oder Heizung dem Mieter nicht in Rechnung stellen lassen. Auch die sogenannte Mietsache, die Wohnung, sollte konkret benannt und beschrieben werden. Sind Gartenanteil, Stellplatz oder Keller mit vermietet?

 

Alle Regelungen schriftlich festhalten

Mündliche Absprachen, die vor dem Vertragsschluss getroffen worden sind, sollten unbedingt konkret aufgeführt und beiderseits unterschrieben werden. Hierzu gehören auch Arbeiten, die für die vollständige Nutzbarkeit der Wohnung noch auszuführen sind. Im gegebenen Einzelfall kann der Vertrag festhalten, dass nichts vereinbart wurde. Auch Schönheitsreparaturen können vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Die genaue Formulierung sowie sonstige Voraussetzungen der Vertragsklauseln hängen dabei vom Einzelfall ab. Fehlt die entsprechende Klausel zur Renovierung oder ist diese nicht angekreuzt, gilt die gesetzliche Grundregel, nach der der Vermieter für den Erhalt seiner Immobilie zuständig bleibt.

 

Befristung nur in Ausnahmefällen

Befristete Mietverträge sind heutzutage nur noch ausnahmsweise zulässig. Hierfür müssen Vermieter konkrete Gründe wie einen geplanten Umbau oder Abriss vor Beginn des Vertrags benennen und in diesen aufnehmen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, gilt das Mietverhältnis als unbefristet.

 

Bei längeren Mietverhältnissen können auch eine Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhungen oder die Weitergabe von Modernisierungskosten eine wichtige Rolle spielen. Das Mietrecht macht hier sehr genaue Vorgaben und setzt Fristen. Die meisten privaten Vermieter, die diese Vorgaben nicht genau kennen, scheitern daher mit kurzen, selbst verfassten Schreiben ohne rechtlichen Rat. Reine Instandhaltungen, etwa der Ersatz einer alten, kaputten Heizung, gehören zudem nicht zur Modernisierung.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.

 

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08.12.2020 – Arbeitsverträge – Nicht jede Vereinbarung ist rechtsgültig

Arbeitsverträge

Nicht jede Vereinbarung ist rechtsgültig

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheit während der Corona-Pandemie erhalten viele Arbeitnehmer nur befristete Arbeitsverträge. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber eine solche Befristung sachlich begründen. Das gilt sowohl für kalendermäßige Verträge mit festem Enddatum als auch für zweckbefristete, wie im Falle einer Krankheitsvertretung. Ist eine Befristung nicht rechtswirksam, können befristete Verträge sogar zu unbefristeten werden. Dennoch gibt es Ausnahmen.

 

Befristung ohne Sachgrund

Die Pflicht zur sachlichen Begründung gilt nicht für Arbeitsverträge mit einer kalendermäßigen Befristung von bis zu maximal zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Allerdings darf die zweijährige Gesamtdauer auch mit Verlängerung nicht überschritten werden. Abweichungen sind mit einem entsprechenden Tarifvertrag möglich. Außerdem darf zuvor noch kein Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber bestanden haben. Dies soll eine sogenannte Kettenbefristung, also die immer wieder neue Verlängerung verhindern.

 


Viele Ausnahmeregelungen

Eine sachgrundlose Befristung ist in bestimmten Fällen dennoch möglich, wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, sehr kurz angedauerte oder deutlich anders geartet war. Hierzu zählen beispielsweise geringfügige Nebenbeschäftigungen während der Schul- oder Studienzeit, aber auch berufliche Neuorientierungen mit Aus- und Weiterbildung. Die rechtliche Entscheidung hängt stets vom Einzelfall ab. Weitere Ausnahmen gelten für neu gegründete Unternehmen, die in den ersten vier Jahren ihres Bestehens auf eine Fristbegründung verzichten können, oder unter ergänzenden engen Voraussetzungen bei der befristeten Anstellung von Arbeitnehmern ab 52 Jahren.

 

Befristung muss schriftlich erfolgen

Jede Befristung muss schriftlich festgehalten werden. Ist dies nicht der Fall, ist die Befristung ungültig und das Arbeitsverhältnis unbefristet. Das heißt, der Arbeitsvertrag selbst bleibt gültig. Hintergrund ist, dass der Abschluss eines Arbeitsvertrages ebenso wie die nachträgliche Aufhebung der Befristung formfrei erfolgen können.

 

Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses

Kalendermäßig befristete Arbeitsverträge laufen automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Zweckbefristete Verträge hingegen enden mit Erreichen des Zweckes, für den das Arbeitsverhältnis geschlossen wurde. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich hierüber informiert hat. Wenn der Arbeitnehmer die Arbeit mit Wissen und ohne Widerspruch des Arbeitgebers fortführt, gilt das Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert.

 

Kündigung durch den Arbeitnehmer

Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen nur in Ausnahmefällen möglich. Hierzu zählt beispielsweise eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag. Anders sieht es aus, wenn die Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtswirksam ist. Dann kann der Arbeitnehmer zum eigentlich vereinbarten Ende kündigen oder auch zuvor, falls die Klausel nur wegen der fehlenden Schriftform unwirksam ist.

 

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16.11.2020 – Pandemie und Arbeitsrecht

Pandemie und Arbeitsrecht

Gesetzliche Regelungen und Unterstützung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die anhaltende Corona-Pandemie sorgt für eine Umstellung unseres Alltags in vielen Bereichen. Berufliche und wirtschaftliche Fragen können dabei von großer Bedeutung für die persönliche Existenz sein. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer informiert über wichtige Regelungen vom Arbeitsschutz bis hin zu staatlichen Zuschüssen.

 

Nicht einfach zuhause bleiben

Prinzipiell gilt, dass Arbeitnehmer am gewohnten Arbeitsplatz erscheinen müssen, sofern sie nicht objektiv gefährdet sind. Allerdings hat der Arbeitgeber für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Hierzu zählt insbesondere, dass erkrankte sowie infizierte Mitarbeiter zuhause bleiben oder dorthin zurückgeschickt werden. Eine Arbeit im Homeoffice ist nur mit Einverständnis des Arbeitgebers möglich. Alternativ können sich Arbeitnehmer und -geber auch auf eine zeitlich versetzte Arbeit in Schichten oder Überstundenabbau einigen. Bleibt ein Arbeitnehmer ohne Absprache zuhause, entgehen ihm neben dem Lohn auch seine Sozialleistungen. Ob ein Entgeltanspruch bei der Betreuung eines nicht kranken Kindes wegen einer Schulschließung besteht, hängt von verschiedenen Umständen ab und kann nur im Einzelfall beurteilt werden.

 

Urlaub kann nicht aufgespart werden

Da ein Herbst- oder Winterurlaub in wärmeren Regionen aufgrund von Corona nicht empfehlenswert oder sogar nicht möglich ist, kann der Wunsch aufkommen, den Urlaub für 2021 zu „sparen“. Bereits genehmigten Urlaub zurückzugeben, ist ohne Einigung mit dem Arbeitgeber nicht möglich. Aber auch Urlaub, der aus dringenden betrieblichen Gründen gar nicht erst beantragt werden konnte, muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Bei Krankheit kann sich der Übertragungszeitraum auf 15 Monate verlängern. Andernfalls verfällt der Urlaub, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hatte, diesen zu nehmen.

 

Unterstützung bei Kurzarbeit und Lohnausfall

Wenn Unternehmen aufgrund von Covid-19 Kurzarbeit einführen, können Arbeitnehmer bei Lohnausfällen Kurzarbeitergeld erhalten. Wichtig ist, dass Unternehmen die Kurzarbeit vor der Umstellung bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden und prüfen lassen. Auch im Falle einer angeordneten Quarantäne besteht die Möglichkeit auf Lohnersatz. Während der ersten sechs Wochen wird der tatsächliche Lohnausfall nach Abzügen wie Steuern komplett ersetzt. Die Zahlung übernimmt der Arbeitgeber, der das Geld vom Land zurückerhält. Anschließend erfolgt eine Zahlung in Höhe des Krankengeldes. Erkrankt ein Arbeitnehmer tatsächlich, erhält er für die Dauer von sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

 

Hilfe auch für Unternehmen

Kleine und mittelständische Unternehmen, Einzelselbstständige und Freiberufler können bis einschließlich Dezember 2020 eine nicht zurückzuzahlende „Überbrückungshilfe“ vom Staat beantragen. Voraussetzung ist eine besonders starke Beeinträchtigung durch die Corona-Maßnahmen. Den Antrag muss ein sogenannter „prüfender Dritter“, zum Beispiel ein Rechtsanwalt, stellen. So ist eine Erstattung der Fixkosten von bis zu 90 Prozent möglich. Außerdem können Hygienemaßnahmen wie die Anschaffung von Luftfiltern gefördert werden. Darüber hinaus gibt es für Unternehmen oder Selbständige, die von den für Monat November angeordneten Schließungen betroffen sind, gesonderte Hilfen.

 

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02.11.2020 – Pedelecs und E-Bikes im Straßenverkehr

Pedelecs und E-Bikes im Straßenverkehr

Fahrrad oder Kfz?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wechseln viele Menschen von den öffentlichen Verkehrsmitteln aufs klassische Fahrrad oder die immer beliebter werdenden Pedelecs und E-Bikes. Doch wo liegen die Unterschiede und welche Regeln gelten? Eine wichtige Rolle spielt die Höchstgeschwindigkeit.

 

Pedelec oder E-Bike?

Pedelec bedeutet Pedal Electric Cycle. Als sogenannte unterstützende Elektrofahrräder werden Sie durch das Zusammenspiel von Muskelkraft und Motor angetrieben. Das heißt, der eingebaute Motor unterstützt den Fahrer während des Tretens. E-Bikes hingegen sind rechtlich mindestens Mofas. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Motorunterstützung unabhängig davon erfolgt, ob der Fahrer in die Pedale tritt – durch „Gasgeben“.

 

Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrräder

Pedelecs, die eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreichen, gelten rechtlich als Fahrräder. Ab diesem Tempo schaltet sich der unterstützende Motor ab. Die Nenndauerleistung, also die maximale Leistung pro 30 Minuten, muss unter 250 Watt liegen. Wie beim Fahrrad wird keine Fahrberechtigung und kein Versicherungskennzeichen benötigt. Es gelten weder ein Mindestalter noch eine Helmpflicht. Fremde Unfallschäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab, sofern vorhanden. Fahrer müssen die gekennzeichneten Radwege nutzen.

 

Pedelecs mit Anfahrhilfe und S-Pedelecs

Auch Modelle mit Anfahrhilfe, die ohne Mittreten eine Geschwindigkeit von höchstens 6 km/h erreichen, werden rechtlich als Fahrräder behandelt, wenn sie beim Treten bis maximal 25 km/h unterstützen. Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, oft S Pedelecs genannt, gelten hingegen als Kraftfahrzeuge und müssen ein Kennzeichen haben. Fahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM („Rollerführerschein“) besitzen. Gefahren werden dürfen sie nur auf der Fahrbahn. Außerdem schreibt die Straßenverkehrsordnung einen „geeigneten Schutzhelm“ vor. Damit ist ein Motorradhelm gemeint.

 

Bei E-Bikes zählt die Höchstgeschwindigkeit

E-Bikes bis zu 20 km/h gelten als Leichtmofas, Modelle bis zu 25 km/h als Mofas. Wer keine Fahrerlaubnis hat und nach dem 31. März 1965 geboren wurde, braucht eine Mofa-Prüfbescheinigung. In jedem Fall wird ein Versicherungskennzeichen benötigt. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden. Einzig E-Bikes bis 20 km/h dürfen innerorts auf dem Radweg fahren und auch nur, wenn ein „Mofa frei“- oder das neue „E-Bike frei“-Zeichen aufgestellt ist. Über 20 km/h Höchstgeschwindigkeit herrscht zudem eine Kraftradhelm-Pflicht.

 

Motorradführerschein für schnelle E-Bikes

E-Bikes bis 45 km/h sind Kleinkrafträder, für die Führerscheinklasse AM benötigt wird. Über 45 km/h handelt es sich um Leichtkrafträder der Führerscheinklasse A1 oder sogar Motorräder der Klasse A. Darüber hinaus besteht für diese leistungsstarken E-Bikes eine Steuer- und Versicherungspflicht.

 

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29.09.2020 – Erben in der Patchworkfamilie – Kinder des länger Lebenden im Vorteil

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Heutzutage ist es nicht mehr ungewöhnlich, wenn ein Paar mit Kindern aus früheren Beziehungen zusammenlebt. In unbeschwerten Zeiten funktioniert die Konstellation von Partnern und Kindern unterschiedlicher Herkünfte oft problemlos. Doch was geschieht, wenn einer der Partner stirbt? Das gesetzliche Erbrecht ist an der ‚traditionellen՚ Familienform orientiert, die aus einem verheirateten Ehepaar mit gemeinsamen Kindern besteht. Mitglieder einer Patchworkfamilie sollten sich deshalb mit der Erbfolge auseinandersetzen. Denn wer das Erbe nicht dem Zufall überlassen, sondern nach den eigenen Wünschen gestalten möchte, muss handeln.

Stiefkinder per Gesetz vom Erbe ausgeschlossen

Nach der gesetzlichen Erbfolge können nur leibliche und adoptierte Kinder das Erbe oder den Pflichtteil beanspruchen. Stiefkinder hingegen erben nichts. Bei Ehepartnern, die beispielsweise je ein Kind aus einer früheren Beziehung mitgebracht und jeweils ein Hausgrundstück im Wert von 100.000 Euro besitzen, ergibt sich nach der gesetzlichen Erbfolge eine ungleiche Aufteilung des Nachlasses. Das Kind des zuerst versterbenden Elternteils erbt ½ Anteil. An den überlebenden Ehegatten fällt ebenfalls ½ Anteil, den er zusammen mit seinem Hausgrundstück an sein leibliches Kind weitervererbt. In diesem Fall erhält also ein Stiefkind wertmäßig 50.000 Euro und das andere 150.000 Euro.

 

Alle Kinder gleichstellen

Soll das Stiefkind gleichberechtigt zum eigenen Kind erben, können Ehepaare entsprechende Regelungen in einem gemeinschaftlichen Testament festhalten. Das Berliner Testament ermöglicht Ehegatten, sich gegenseitig als Alleinerben und alle Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben einzusetzen. Diese Möglichkeit sollte allerdings durch Pflichtteilsverzichtserklärungen der Kinder abgesichert werden. Denn wenn ein Partner verstirbt und der Nachwuchs seinen Pflichtteilsanspruch einfordert, kann der überlebende Partner in eine finanzielle Notlage geraten. Ist das Paar nicht verheiratet, können mittels Einzeltestamenten oder eines notariellen Erbvertrags Vorkehrungen getroffen werden. Auch eine Adoption kann ein Stiefkind in gleicher Weise wie ein leibliches Kind am Erbe teilhaben lassen.

 

Den Ehepartner absichern

Soll der überlebende Ehegatte vom Nachlass profitieren, das Stiefkind hingegen beim Tod des Erstversterbenden nicht am Vermögen teilhaben, bietet sich die Ausgestaltung der Vor- und Nacherbschaft an. Die Eltern setzen sich gegenseitig als Vorerben und die Kinder als Nacherben nur für das eigene Vermögen ein. Auch hier sollten die Kinder ihren Pflichtteilsverzicht erklären. Das eigene Kind kann auch als Vollerbe bestellt werden. Dies macht sich beispielsweise bezahlt, wenn ein Hausgrundstuck oder eine Eigentumswohnung vorhanden ist. Der überlebende Ehegatte kann dann etwa an der Wohnung ein Nießbrauchvermächtnis erhalten oder ihm wird ein Wohnrecht sowie weiteres Geldvermögen gewährt.

 

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17.09.2020 – Zum Umgang mit Baumängeln – Handwerker müssen Fehler vor Abnahme unverzüglich beheben

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer baut, ist nicht immer vor Mängeln gefeit. Bei jedem Bauschritt ist es ratsam, sich mit dem Handwerker genauestens zu verständigen. Dennoch kann die Kommunikation misslingen. In welchem Fall kann der Bauherr vom Auftragnehmer verlangen, einen Mangel zu beseitigen und die Kosten zu übernehmen? Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte jeder Auftraggeber von Anfang an bestimmte Regularien einhalten.

Abnahme als zentrale Handlung

Bevor alle Beteiligten eine Abnahme durchführen, sei es eine Teilabnahme beim Rohbau oder die Schlussabnahme, kann der Bauherr stets die Beseitigung von Mängeln verlangen. Der Handwerker ist somit verpflichtet, einen Mangel auch ohne Fristsetzung unverzüglich zu beseitigen. Nach der Abnahme gestaltet es sich anders. Dann muss der Handwerksbetrieb mit einer Fristsetzung aufgefordert werden, den Baumangel zu beheben. Dabei muss die Frist den Bedingungen entsprechend angemessen sein. Mit der Abnahme trägt also der Bauherr die Beweislast für Mängel. Vor der Abnahme liegt die Beweislast beim Unternehmer. Erhebt der Bauherr vor der Abnahme des Bauwerks eine Mängeleinrede, so hat der Unternehmer vor der Abnahme zu beweisen, dass seine Leistung mangelfrei und damit abnahmefähig ist.

Bauherr darf teilweise Schadenersatz fordern

Läuft die Frist ab, ohne dass der Handwerker die Mängel behoben hat, darf der Auftraggeber sie selbst beseitigen und Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. Jedoch hat er auch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder unter Umständen gar Schadenersatz zu fordern. Zudem kann ein Minderungsanspruch gegeben sein. Dies bedeutet, dass der Bauherr dem Auftragnehmer eine geringere Summe als den eigentlich vereinbarten Baupreis zahlt. Die Minderung richtet sich danach, wie der Mangel das vereinbarte Werk beeinflusst.

Mängel sofort und detailliert dokumentieren

Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt der mangelhafte Bauzustand festgestellt wird, sollte er unbedingt unverzüglich und umfassend dokumentiert werden. So ist zum Beispiel wichtig, zeitnah Bildmaterial vom konkreten Mangel anzufertigen. Außerdem ist es häufig sinnvoll, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Auch kann eine gerichtliche Beweissicherung des Bauzustandes mit einem gerichtlich bestellten Gutachter erwogen werden.

Mangelursachen müssen nicht erfasst werden

In jedem Fall sollte der Mangel so genau wie möglich angezeigt werden, damit der Handwerker zweifelsfrei erkennen kann, was gerügt wird. Dabei ist es ausreichend, das Erscheinungsbild zu beschreiben. Mangelursachen müssen nicht benannt werden. Darüber hinaus sollten Bauherren stets Folgendes bedenken: Bei arbeitsteiligen Bauvorhaben ist es oft nicht einfach, einen Baumangel einem konkreten Handwerker zuzuordnen. Als Betroffener ist es deshalb empfehlenswert, sich Rechtsrat einzuholen.

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07.07.2020 – Unfälle mit rechtswidrig abgestellten Autos – Falschparker haften mit

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Parkplatzsituation ist vor allem in Städten oft dramatisch. Aber auch wenn es unerfreulich ist, lange nach einem Parkplatz zu suchen, sollten Autofahrer gut überlegen, ob sie ihr Fahrzeug im Halteverbot abstellen. Falschparkern drohen nämlich nicht nur Strafzettel oder das kostenpflichtige Abschleppen ihres Fahrzeugs. Bei Unfällen haften sie unter Umständen mit, auch wenn ihr Fahrzeug gar nicht in Betrieb ist.

Zweck des Halteverbots ist entscheidend

Halteverbote sollen Unfälle verhindern sowie den Verkehr erleichtern und flüssig halten. Hat ein Schild den Zweck, Kollisionen an einer Gefahrenstelle zu unterbinden, muss der Falschparker bei einem Unfall gegebenenfalls mithaften. Das gilt auch, wenn das vorschriftswidrig geparkte Auto gar nicht beschädigt wurde, sondern lediglich ursächlich oder mitursächlich für den Unfallhergang war. Dient das Schild nicht der Gefahrenabwehr, sondern beispielsweise der Intention, Parkplätze vor Geschäften oder bei Umzügen freizuhalten, kann die Mithaftung entfallen.

Mithaftung überprüfen

Gemäß den Urteilen unterschiedlicher Gerichte wurde Haltern falsch geparkter Autos ein Mitverschulden von einem Viertel bis zu einem Drittel angehaftet. Hingegen wird erwartet, dass Fahrzeuglenker ihre Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anpassen, während etwa ihr Auto oder Motorrad in Bewegung ist. Wer ein fahrendes Fahrzeug lenkt, trägt deshalb in der Regel die Hauptschuld. Hat jemand einen Unfall mit einem falsch geparkten Kraftfahrzeug oder wegen eines solchen Fahrzeuges verursacht, sollte er oder sie von einem Rechtsanwalt die Mitverantwortung des unfallgegnerischen Fahrzeughalters überprüfen lassen. Ebenso sollten Halter eines falsch abgestellten Fahrzeugs prüfen lassen, ob eine Mitschuld besteht.

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10.06.2020 – Rechte von Heimbewohnern und Angehörigen – Pflegefehler eindeutig belegen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die eigenen vier Wände gegen ein Pflegeheim tauschen: Für viele direkt Betroffene und ihre Angehörigen ist dies ein schwieriger Schritt. Nicht selten sorgen sich ältere und pflegebedürftige Menschen, ob sich das Personal angemessen kümmern wird. Gibt es ein Recht auf ‚gute‘ Pflege? Welchen Spielraum haben Angehörige, wenn Missstände oder Fehler auftauchen?

 

Gute Pflege schwer einklagbar

Eine gute Einrichtung zeichnet sich durch sogenannte aktivierende Pflege aus: Das Personal fördert die dort lebenden Menschen, sich nach eigenen Möglichkeiten selbständig und unabhängig zu bewegen. Aus personellen und wirtschaftlichen Gründen wird dies allerdings nicht immer ausreichend umgesetzt. Im Einzelfall ist es jedoch schwer einklagbar, wenn ein Heim eine solche aktivierende Pflege nicht leistet.

 

Anders verhält es sich, wenn Bewohnerinnen oder Bewohner dadurch einen Schaden erleiden, dass die Einrichtung oder das Personal die Obhuts- und Sorgfaltspflichten verletzt haben. Zwar ist es nicht einfach, dies eindeutig zu belegen. Betroffenen kommen jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen zugute. Hierüber klären Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte genau auf. Betroffene und ihre Angehörigen können sich an den folgenden, maßgeblichen Beispielen orientieren.

 

Heime müssen individuelle Risiken erfassen

Ob pflegebedürftig oder nicht, laufen Seniorinnen und Senioren häufig Gefahr, zu stürzen. Fällt jemand im Heimalltag hin, lässt sich nicht gut nachverfolgen, wer für den Sturz verantwortlich ist. Um bei gravierenden Verletzungen wie einem Schenkelhalsbruch legitim Schadensersatz zu fordern, müssen Betroffene belegen, dass ein Pflegefehler vorliegt und dieser zum Sturz und seinen Folgen führte.

 

Einrichtungen müssen für alle dort lebenden Personen die individuellen Sturzrisiken erfassen und sich prophylaktisch danach ausrichten. Wenn ein Bewohner dement ist und Gefahren deshalb nicht mehr richtig beurteilen kann, ist sein Sturzrisiko erhöht. Für ihn können schützende Hilfsmittel beispielsweise ein niedriges Bett mit davor liegenden, rutschfesten Matten oder spezielle Hosen mit Hüftschutz sein.

 

Sturz in der Dusche: Recht oft auf Seite der Betroffenen

Fällt hingegen etwa eine Seniorin bei einer konkreten Pflegemaßnahme, muss der Träger des Heims beweisen, dass der Sturz nicht abgewendet werden konnte, obwohl vorher alles zum Schutz unternommen worden war. Gegen die Einrichtung vorgehen können Bewohnerin und deren Angehörige, wenn Folgendes gegeben ist: Eine demente Betroffene ist alleine nicht steh- und gehfähig und hätte zum Beispiel beim Toilettengang beaufsichtigt werden müssen, jedoch wurde sie von niemandem aufmerksam begleitet. Ähnliche Aussichten auf Erfolg haben Betroffene, wenn sich Unfälle von Pflegebedürftigen in der Dusche zutragen oder beim Transfer vom Bett in den Rollstuhl. In diesen Fällen wird vermutet, dass die Pflegekräfte ihren Obhutspflichten nicht nachgekommen sind.

 

Schwere Druckgeschwüre deuten auf Pflegefehler hin

Durchliegegeschwüre sind ein weiteres Problem, das bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen leider immer wieder auftritt. Ist beispielsweise ein älterer Herr für längere Zeit bettlägerig und nur sehr eingeschränkt beweglich, entsteht Druck auf der Haut und auf dem Unterhautgewebe. Ist der Mann geistig eingeschränkt oder sediert, muss das Personal sorgfältig dokumentieren, welches Risiko für ein Druckgeschwür besteht, seine Liegeposition regelmäßig ändern und bei ersten Anzeichen die Druckstellen umgehend behandeln. Wird dies nicht ordnungsgemäß dokumentiert und treten schwere Schädigungen auf, ist von einem Pflegefehler auszugehen, der geahndet werden kann.

 

Demenzkranke nicht mit heißen Getränken alleine lassen

Auch heiße Speisen, Getränke oder Badewasser können für ältere oder kognitiv eingeschränkte Menschen gefährlich werden. Zum Beispiel darf eine Demenzkranke nicht mit einer Kanne heißem Tee alleine gelassen werden. Das Risiko ist zu groß, dass sie den Tee verschüttet und sich schwere Verbrühungen zuzieht. Mehr als heikel wird es auch, wenn eine geistig behinderte Person duscht und die Temperaturregelung nicht genau abschätzen kann. Für einen solchen Fall muss der Heimbetreiber eine Temperaturbegrenzung technisch realisieren.

 

Schadensersatz in eindeutigen Fällen

In jedem Fall ist es sinnvoll, wenn sich Angehörige von vornherein beim Pflegepersonal nach den täglichen Abläufen oder auch präventiven Maßnahmen erkundigen. Erleidet jemand einen der beschriebenen Schäden und weisen die Indizien deutlich darauf hin, dass Pflegemängel vorliegen, steigen für Betroffene die Chancen, Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zurate ziehen. Anwälte und Anwältinnen nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet: https://www.rak-sh.de/.

 

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter https://ihr-ratgeber-recht.de/.

 

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06.05.2020 – Umzug, Handwerkertermin, Mietminderung während der Pandemie? Mieterschutz im Ausnahmezustand

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Manche Beschränkungen durch die Corona-Pandemie werden bereits wieder gelockert. Dennoch wird das Virus das alltägliche Leben noch länger beeinflussen. Was Mieterinnen und Mieter weiterhin wissen sollten, fasst die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zusammen.

 

Miete in Raten zahlen?

Wenn Mieter wegen der Coronavirus-Pandemie mit Mieten für April, Mai und Juni 2020 in Zahlungsverzug geraten, darf ihnen aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen nicht gekündigt werden. Eine Kündigung wegen des Verzuges mit Mieten in diesem Zeitraum wird aber wieder möglich, wenn die Mieter spätestens bis zum 30. Juni 2022 das Geld nicht bezahlt haben.

Die gesetzlichen Regelungen sehen allerdings nicht vor, dass die Miete einem Mieter vom Vermieter gestundet wird. Es bleibt also weiterhin zulässig, dass der Vermieter die Zahlung der Miete fordert, dass Verzugszinsen entstehen, weil die Miete nicht gezahlt wird, und dass die Miete auch im gerichtlichen Verfahren tituliert werden kann oder gar wegen Nichtzahlung der Miete die Vollstreckung eingeleitet werden kann. Nur die Kündigung wegen eines Zahlungsverzuges für den Zeitraum 01. April bis 30. Juni 2020 ist ausgeschlossen.

Daher sollten die Mieter das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen und die persönliche Situation erläutern. Dann kann ggf. eine Stundung vereinbart werden oder man kann sich auf Ratenzahlungen einigen. Alles, was mündlich vereinbart wird, sollte in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.

 

Kein Umzug unter Quarantäne

Wer in einer Wohnung lebt, die bald neu und nahtlos weitervermietet werden soll, muss sich normalerweise auf Besichtigungen von Fremden einstellen. In einer solch dringlichen Situation ist es auch in der momentanen Pandemie rechtens, wenn der Vermieter einem neuen Interessenten die Wohnung zeigen möchte. Dabei sind neben den geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften auch die Auflagen der jeweiligen Länderbehörden zu beachten. Befindet sich der aktuelle Mieter jedoch in Quarantäne, weil der Auslöser von Covid-19 bei ihm nachgewiesen wurde, dürfen keine anderen Personen die Wohnung betreten. Hat sich der Mieter mit dem Coronavirus infiziert, wenn er eigentlich ausziehen müsste, ist mindestens die vorgeschriebene Quarantänezeit einzuhalten. Zu seinem eigenen und dem Schutz anderer darf der Mieter nicht gezwungen werden, auszuziehen, bis er negativ auf das Virus getestet wurde.

 

Rauchmelderwechsel muss warten

Besonders Menschen, die der Risikogruppe angehören, müssen Handwerker oder Schornsteinfeger nicht in ihre Mietwohnung lassen, sofern der Besuch nicht zwingend notwendig ist. Letzteres wäre bei einem akuten Mietmangel wie einem Rohrbruch gegeben. Muss beispielsweise nur ein Rauchmelder ausgewechselt werden, darf der Mieter darum bitten, den Termin dafür aufzuschieben. Ist der Zählerstand für Strom oder Gas von einem Dienstleister abzulesen, kann der Mieter das zuständige Unternehmen kontaktieren und darum bitten, dies selbst vorzunehmen. Er könnte den Zählerstand dann entweder online oder per Postkarte übermitteln oder auf einem Zettel an die Wohnungstür kleben.

 

Kranker Mieter oder geschlossener Spielplatz als Mietmangel?

Ist in einem Mehrfamilienhaus jemand an Covid-19 erkrankt, muss sich die betroffene Person unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Sind die anderen Parteien gesund, bleiben sie davon unberührt. Eine Mietminderung steht ihnen nicht zu, weil es nicht als Mietmangel zählt, wenn ein anderer krank ist.

Wenn zum Grundstück ein Kleinkinderspielplatz gehört, was bei vielen Mehrfamilienhäusern der Fall ist, so steht dieser auch weiterhin zur Verfügung und kann im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Beschränkungen genutzt werden. Sperrt ein Vermieter allerdings den Spielplatz, so kann das einen Mietmangel darstellen. Grundsätzlich gelten aber auch auf dem Privatgrundstück die Covid-19-Regelungen, die der jeweilige Kreis und das jeweilige Land per Rechtsverordnung erlassen. Ist es danach verboten, den Kleinkinderspielplatz zu benutzen, weil auf ihm die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, so stellt das keinen Mietmangel dar. Um rechtlich ganz sicher zu gehen, sollten Betroffene stets einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zurate ziehen.

 

Anwälte und Anwältinnen nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet: https://www.rak-sh.de/.

 

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23.04.2020 – Mit warmer Hand gegeben – Wie wirken sich Schenkungen zu Lebzeiten auf das Erbe der Kinder aus?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine Finanzspritze zu Auszug und Berufsstart oder die Übertragung einer Eigentumswohnung: Manche Eltern vermachen ihren Kindern bereits etwas von ihrem Vermögen, wenn sie noch leben. Die einen entscheiden sich aus finanziellen, die anderen aus emotionalen Gründen für eine „Schenkung mit warmer Hand“. Wie man mit dem eigenen Vermögen umgeht, steht jedem frei. Doch im Erbfall sind einige Entscheidungen dazu folgenreich. Manche der sogenannten lebzeitigen Übertragungen müssen gegebenenfalls auf das Erbe der Kinder angerechnet und von ihnen ausgeglichen werden.

 

Ausgleichen bedeutet nicht zurückzahlen

Wann Geschwister verpflichtet sind, etwas auszugleichen, hängt zunächst von der Rechtsnachfolge ab. Liegt im Erbfall kein Testament vor, d. h. werden die Kinder zu gleichrangigen gesetzlichen Erben, so müssen diejenigen etwas ausgleichen, die vorher eine spezielle Zuwendung erhalten haben. Das gilt ebenfalls, wenn testamentarisch genau jene Quoten für die Kinder vorgesehen sind, die sie auch nach der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.

Was passiert, wenn sich herausstellt, dass ein Miterbe durch eine vorherige Schenkung bereits mehr erhalten hat, als ihm im Erbfall zusteht? Zurückzahlen oder -geben muss niemand etwas. Der Betroffene geht dann lediglich leer aus, während die anderen die ihnen zustehenden Anteile bekommen. Wer eine Immobilie übertragen bekommen hat, darf sie weiterhin sein Eigentum nennen.

 

Geld zur Hochzeit ausgleichspflichtig

Ob eine vor dem Ableben gemachte Schenkung auf das Erbe anzurechnen ist, richtet sich auch danach, wie sie definiert wird. Nur „besondere Zuwendungen“ müssen ausgeglichen werden. Darunter fallen sogenannte Ausstattungen wie auch übermäßige Zuschüsse.

Um eine Ausstattung handelt es sich, wenn Eltern ein Kind zur Hochzeit mit Geld beschenken. Hierzu zählen auch solche Zuwendungen, die dem Kind dabei helfen, beruflich etwas aufzubauen. Das trifft etwa zu, wenn Eltern einer Tochter mit abgeschlossenem Medizinstudium eine Praxis finanzieren.

 

Erblasser sollten bewusst entscheiden, was anzurechnen ist

Es kommt auch vor, dass Eltern sich selbst finanziell einschränken müssen, nachdem sie das Einkommen oder die Berufsausbildung eines Kindes bezuschusst haben. Wenn sie versterben, ist der konkrete, übermäßige Zuschuss ausgleichspflichtig. Hier sowie bei Ausstattungen können die Eltern aber auch explizit bestimmen, dass die Kinder nichts ausgleichen müssen.

Sonstige, gewöhnliche Schenkungen wiederum sind nicht ausgleichspflichtig, es sei denn, die Eltern haben es direkt angeordnet. So oder so ist es ratsam für die Erblasser, immer bewusst zu bestimmen, ob das beschenkte Kind den Zuwendungswert im Erbfall anrechnen lassen muss oder nicht. Die wirtschaftlichen Auswirkungen können sehr unterschiedlich sein, je nachdem, wie man sich entschieden hat. Eine nachträgliche Anordnung ist außerdem unwirksam. Hier greift nur ein Testament.

 

Schenkungen und Pflichtteilsansprüche: Abschmelzungsmodell

Auch wenn die Eltern einen Nachkommen via Testament oder Erbvertrag „enterbt“ haben, steht ihm eine festgelegte Mindestteilhabe zu. Er ist pflichtteilsberechtigt und somit geschützt. Sonst könnte der Erblasser einem Lieblingskind gezielt so viel schenken, dass letztlich für den anderen Nachkommen nichts übrigbleibt. Dem Pflichtteil sind alle Schenkungen, abgesehen von den oben erwähnten Ausstattungen, meist anteilig zuzurechnen. Die Pflichtteilsergänzungsansprüche werden über das Abschmelzungsmodell geregelt. Rückwirkend über ein Jahrzehnt gestaffelt wird alles, was geschenkt wurde, dem Nachlasswert anteilig zugerechnet.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet, https://www.rak-sh.de/.

 

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19.03.2020 – Fundierte Verbrauchertipps im Internet – Zuhause über Rechtsthemen informieren

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Menschen müssen aktuell mehr oder weniger freiwillig zuhause bleiben. In dieser Zeit können sich Verbraucher mit rechtlichen Fragen auseinandersetzen, die sie sich vielleicht schon öfter gestellt haben. Kommt Altersteilzeit für mich infrage, welche Modelle gibt es? Was muss ich beachten, wenn ich ein Tier in meiner Mietwohnung halten möchte? Gibt es rechtliche Empfehlungen, die ich beachten sollte, wenn ich mein Kind etwa von Freunden oder anderweitig privat betreuen lasse? Einen bunten Strauß an verlässlichen und juristisch korrekten Rechtstipps bietet ihr-ratgeber-recht.de von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.

 

Fragen zu Home-Office

Dem Thema Arbeitsrecht widmet sich der Ratgeber-Blog in einer eigenen Rubrik. Hier erfahren Verbraucher etwa, welche Pflichten und Ansprüche sie im Home-Office haben: Wer ist verantwortlich, wenn ein Arbeitnehmer bei der Telearbeit unvorhergesehen nicht erreichbar ist? Was gibt es beim Datenschutz zu beachten? Und dürfen Angestellte im Home-Office weiterhin wie gewohnt Urlaub beanspruchen? Eines steht fest: Um Ärger zu vermeiden, sollten alle wichtigen Regelungen schriftlich vom Arbeitgeber festgehalten werden.

 

Über notwendige Vorsorge nachdenken

In der aktuellen Ausnahmesituation stellen sich einige Menschen möglicherweise die „ernsten“ Fragen des Lebens. Wie steht es um die eigene Vorsorge im Alter? Auf dem Ratgeber-Portal kann sich jeder informieren, egal ob jung oder alt, welche Maßnahmen für die individuelle Lebenslage sinnvoll sind. Es lohnt sich in jedem Alter, eine Vorsorgevollmacht zu erwägen. Wenn jemand wegen einer akuten Krankheit oder aufgrund eines Unfalls plötzlich nicht mehr fähig ist, eigenständig zu entscheiden, kommt möglicherweise ein gerichtlich angeordneter Betreuer ins Spiel. Wer also darüber nachdenkt, sich im Ernstfall stattdessen von einer Vertrauensperson gesetzlich vertreten zu lassen, sollte sich auf Ihr-Ratgeber-Recht thematisch einlesen.

 

Gedankenspirale um die Scheidung vermeiden

Wer überlegt, sich zu trennen oder scheiden zu lassen, kommt vielleicht noch mehr ins Grübeln, wenn er oder sie viel Zeit in den eigenen vier Wänden verbringt. Betroffene können vermeiden, dass die Gedanken nur noch hierum kreisen, indem sie sich rechtliches Wissen aneignen und alles danach erst einmal ruhen lassen. Der Verbraucher-Blog der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer klärt beispielsweise über diverse Irrtümer rund um die Scheidung auf. Auch Fragen zu Ehegatten- oder Kindesunterhalt werden Interessierten beantwortet.

 

Ihr-Ratgeber-Recht sensibilisiert Verbraucher für mögliche rechtliche Problematiken des Alltags und bietet lösungsorientierte Beiträge zu vielen weiteren Rechtsfragen.

 

Das Online-Verbraucherportal ist unter https://ihr-ratgeber-recht.de/ zu erreichen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: https://www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer.

 

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11.02.2020 – Eltern haften – nicht immer – für ihre Kinder – Aufsichtspflichten und Erfahrungsschatz maßgeblich

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Kinder, die toben, spielen oder auch im Straßenverkehr teilnehmen, verursachen schnell einmal einen Schaden. Geht es dabei beispielsweise um die kaputte Fensterscheibe des Nachbarhauses oder einen zerkratzten Kotflügel, ist es keineswegs sicher, dass der Geschädigte eine Erstattung erhält. Denn weder Kind noch Eltern haften uneingeschränkt.

Alter des Kindes entscheidend

Für die Haftung von Kindern gelten feste Altersgrenzen. Kinder unter sieben Jahren haften überhaupt nicht. Im Straßenverkehr entfällt die Haftung bis zum Alter von zehn Jahren. Doch auch wenn minderjährige Kinder die jeweilige Altersgrenze überschritten haben, haften sie nur, sofern ihre Einsichtsfähigkeit ausreicht, um zu erkennen, dass ihr Handeln einen Schaden verursachen kann. Je älter dabei das Kind, desto eher wird eine ausreichende Einsichtsfähigkeit angenommen. Gerichtsentscheidungen zu Bränden, die von Kindern verursacht wurden, legen einen recht strengen Maßstab an: Schon Neunjährigen wird attestiert, dass sie mögliche Gefahren, die sich aus dem Spielen mit Feuerzeugen oder Streichhölzern ergeben, einschätzen können.

Welche Aufsichtspflichten haben Eltern?

Eltern haften für Schäden nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. Auch bei der Frage, wie intensiv Kinder beaufsichtigt werden müssen, ist das Alter des Nachwuchses entscheidend. Aus der Rechtsprechung lässt sich ableiten, dass auch Kleinkinder in der eigenen Wohnung nicht permanent beobachtet werden müssen. Sind die Eltern in Hörweite, ist die elterliche Aufsichtspflicht bei Drei- bis Vierjährigen bereits erfüllt. Kinder im Vorschulalter, die draußen spielen, sollten alle fünfzehn bis dreißig Minuten kontrolliert werden. Ab einem Alter von sieben Jahren genügt es, wenn Eltern sich einen allgemeinen Überblick darüber verschaffen, was das Kind draußen unternimmt.

Im Straßenverkehr zählt auch die Erfahrung

In der Rechtspraxis spielen vor allem Schäden im Straßenverkehr eine Rolle, die beispielsweise dann auftreten, wenn Kinder ihr Fahrrad gegen ein Auto lenken und dieses beschädigen. Neben der Aufsichtspflicht der Eltern sind auch die Erfahrungen des Kindes von Bedeutung. So müssen Eltern im Fahrradfahren geübte Kinder auch im Alter von fünf Jahren nicht mehr beaufsichtigen, wenn diese in ihrer Wohnstraße oder einer anderen vertrauten Umgebung unterwegs sind.

Schaden schnell melden

Bei Minderjährigen besteht immer die Gefahr, dass sie für Schäden selbst haften oder die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Da unter Umständen sehr hohe Schadensersatzansprüche auf Eltern zukommen können, ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert. Das gilt insbesondere für Eltern kleinerer Kinder. Kommt es zu einem Schaden, ist es wichtig, die Versicherung unverzüglich zu informieren. Dabei sollten alle Auskünfte erteilt werden, die der Versicherer zur Bearbeitung benötigt. Anderenfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten lassen. Anwälte und Anwältinnen nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet: https://www.rak-sh.de/.

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20.01.2020 – Unterhaltsverzicht auf Bierdeckel bestätigen? Gängige Irrtümer um die Scheidung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Beim Thema Scheidung läuft es vielen eiskalt den Rücken hinunter. Betroffene wissen häufig nicht, wie sie ihr Leben neu ordnen können oder wie es finanziell weitergeht. Zudem kursieren immer wieder Mythen um aufwendige Gerichtsverfahren, Vermögensteilung oder auch um die Frage, wer wem wie lange Unterhalt zahlt. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer stellt die populärsten Irrtümer richtig.

 

Irrtum 1: Mit dem Gang zum Anwalt enden die Streitigkeiten teuer vor Gericht

Rechtsberatung rund um eine Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass hohe Kosten für Anwalt und Gericht auf einen zukommen. Viele Angelegenheiten lassen sich ohne enormen Aufwand klären. Ein jahrelanges Verfahren, mit dem ein riesiger Aktenberg einhergeht, ist für den Anwalt weder finanziell lukrativ noch inhaltlich reizvoll. Er möchte das Anliegen seines Mandanten möglichst zielstrebig und schnell bearbeiten. Es ist im Sinne aller, Konflikte zu deeskalieren und frühzeitig zu beenden. Wenn die Streitparteien ihre Rechte kennen, ergeben sich die besten Lösungen.

 

Irrtum 2: Scheidungswillige können sich einen Anwalt teilen

Einige Eheleute sind der Annahme, sie könnten ihre Konflikte durch einen gemeinsamen Anwalt günstig und ohne Streit beilegen. Jedoch darf ein Anwalt immer nur einen Ehepartner vertreten. Die andere, nicht anwaltlich begleitete Person kann an den Gesprächen teilnehmen. Jedoch erhält sie keine auf ihre Interessen zugeschnittene Beratung.

 

Eine solche Konstellation kommt infrage, wenn nicht viel geregelt werden muss und kein wesentlicher  Streit besteht. Das Scheidungsverfahren gestaltet sich kostengünstiger, wenn nur ein Anwalt bezahlt werden muss. Bei einer komplexen Ausgangssituation benötigen allerdings meist beide Parteien jeweils einen Anwalt.

 

Irrtum 3: Eheleuten gehört nach der Hochzeit alles zur Hälfte, sogar die Schulden

Alles Hab und Gut, das ein Ehepartner vor der Heirat eigens besitzt und während der Ehe dazu erwirbt, ist auch in und nach der Ehe dessen Alleineigentum. In Deutschland gilt ohne Ehevertrag automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird für jeden Ehegatten getrennt ermittelt, welchen Zugewinn beide während der Ehe erwirtschaftet haben. Derjenige, der einen höheren Zugewinn hat, muss dem anderen die Hälfte des Mehrbetrages abgeben. Die aufwendige Berechnung dazu führen die Anwälte durch.

 

Nach der gleichen Logik haftet jeder Gatte ebenso alleine für die eigenen Schulden. Davon ausgenommen sind die „Geschäfte des täglichen Lebens“ (§ 1357 BGB), unter die etwa Rechnungen für Öl, Gas und Strom fallen. Auch Kosten für die gemeinsame Lebenshaltung wie Einkäufe oder Arztrechnungen zählen dazu, aber nicht etwa Darlehen, die nur von einem Ehegatten unterschrieben worden sind.

 

Irrtum 4: Ein Ehevertrag muss vor der Hochzeit geschlossen werden

Ein Ehevertrag regelt häufig unter anderem, wie das gemeinsame Vermögen nach Auflösung einer Ehe aufgeteilt wird. Entgegen der landläufigen Meinung können Verheiratete eine solche Vereinbarung auch noch  während einer Ehe besiegeln und gegebenenfalls ändern. Gültig ist ein Ehevertrag im Übrigen nur, wenn er durch einen Notar beurkundet wird.

 

Irrtum 5: Eine Scheidung gegen den Willen des anderen ist erst nach drei Jahren Trennung möglich

Bereits nach einjähriger Trennung kann ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellen. Die scheidungswillige Partei muss den Richter dann überzeugen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft zerrüttet ist und sich nicht wieder herstellen lässt. Im Härtefall, etwa wenn schwerer Ehebruch, schwere Misshandlungen oder Morddrohungen nachgewiesen werden, kann eine Ehe vor Ablauf des ersten Trennungsjahres geschieden werden.

 

Irrtum 6: Ehegattenunterhalt muss nur im ersten Trennungsjahr gezahlt werden

Je nach Ehedauer und Umständen ist in der Regel  auch nach Ablauf des ersten Trennungsjahres  Unterhalt zu gewähren, der unter Umständen befristet werden kann. Der vermögendere Gatte muss dem wirtschaftlich Schwächeren im ersten Jahr der Trennung ohne Wenn und Aber Trennungsunterhalt zahlen. Ist dieses Jahr vorüber, hat sich der unterhaltsbedürftige Ehepartner eigenverantwortlich um Einkommensmöglichkeiten zu kümmern. Tut er das nicht, kann ihm fiktives Einkommen angerechnet werden. Es ist jedoch auch dann noch Ehegattenunterhalt zu zahlen, wenn beide in Vollzeit arbeiten und dennoch Einkommensunterschiede vorliegen.

 

Irrtum 7: Unterhaltsverzicht gilt auf einem losen Zettel

Den Unterhaltsverzicht auf einer einfachen Notiz, einem Zettel oder gar einem Bierdeckel bestätigen zu lassen, ist seit Jahren vor der Scheidung nicht mehr möglich. Mittlerweile gibt es Formerfordernisse. Entweder muss der Unterhaltsverzicht  von einem Notar schriftlich festgehalten oder von einem Gericht protokolliert werden.

 

Irrtum 8: Eltern werden zum Umgang mit ihrem Kind gezwungen

Eigentlich stehen beide Eltern grundsätzlich in der Pflicht, ihr Kind zu pflegen und zu erziehen. Das gilt auch, wenn sie sich trennen. Möchte ein Elternteil jedoch partout keinen Umgang mit seinem Kind, kann es dem Kindeswohl zuwider laufen, ihn dennoch dazu zu zwingen. Da der unfreiwillige Umgang von Mutter oder Vater also schädlich für das Kind sein könnte, wird von einem Umgangszwang abgesehen.

 

 

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04.12.2019 – Haustiere in der Mietwohnung – Was Tierhalter beachten müssen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nicht nur Hund und Katze – auch Spinnen, Schlangen oder andere Reptilien und Amphibien finden überall ihre Anhänger. Wer zur Miete wohnt, ist oft unsicher, welche Tiere er überhaupt in den eigenen vier Wänden halten darf. Generell gilt, dass die Tierhaltung andere Bewohner oder die Mietsache selbst nicht gefährden oder stören darf. Bei lautem Hundegebell können sich beispielsweise Nachbarn gestört fühlen. Eine hohe Anzahl von Aquarien kann sich negativ auf Statik und Gebäudesicherheit auswirken und damit eine Gefährdung darstellen.

Kleintiere sind erlaubt

Tierhaltung ist in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt. Der Vermieter muss ihr ohne Regelung hierzu im Mietvertrag nicht ausdrücklich zustimmen. Ein Formularmietvertrag darf die Haltung von Kleintieren sowie Hunden und Katzen nicht ohne weiteres verbieten. Das gilt zumindest bis zu einer gewissen Anzahl an Tieren. Für die Kleintierhaltung müssen Mieter aber nicht extra eine Erlaubnis einholen, auch wenn der Mietvertrag sich diese vorbehält. Zu den Kleintieren gehören Fische, Ziervögel, Hamster, Mäuse, Kaninchen oder Meerschweinchen.

Erlaubnis des Vermieters einholen

Der Vermieter kann sich im Mietvertrag die Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten. Dieser Vorbehalt ist standardmäßig in vielen Mietverträgen enthalten. Stehen der Tierhaltung keine wesentlichen Gründe entgegen, muss der Vermieter einwilligen. Die Genehmigung bezieht sich in der Regel auf ein bestimmtes Tier. Wird ein neues angeschafft, ist dieses erneut zu genehmigen. Ein Vermieter kann verlangen, dass ein Mieter Schutzmaßnahmen ergreift, wenn es zu erheblichen Beeinträchtigungen durch die Tiere kommt. Zu denken ist dabei etwa an die Vorgabe, einen Hund tagsüber nicht über einen langen Zeitraum unbeaufsichtigt zu lassen, wenn der Hund in dieser Zeit fortlaufend laut bellt. Es handelt sich hierbei stets um Einzelfälle, abstrakte Vorgaben gibt es kaum.

Tierhaltung trotz Verbot

Hat der Mieter ohne Erlaubnis andere Tiere als Kleintiere in der Wohnung gehalten, kann der Vermieter ohne weiteres verlangen, diese abzuschaffen. Wenn der Vermieter die Tierhaltung allerdings über längere Zeit geduldet hat und sich der Mieter darauf verlassen konnte, dass diese erlaubt sei, kann der Unterlassungsanspruch des Vermieters entfallen. Bei einer Abmahnung sollte der Mieter in jedem Fall versuchen, eine Erlaubnis für die Tierhaltung zu bekommen. Im schlimmsten Fall kann der Mieter bei verbotswidriger Tierhaltung sogar eine Kündigung erhalten.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten lassen. Anwälte und Anwältinnen nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet: https://www.rak-sh.de/.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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14.11.2019 – Wichtige Bestimmungen für kleine Händler – Wer über das Internet verkaufen will, sollte sich auskennen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Einzelhändler wie auch Hersteller von Kunsthandwerk, Handarbeiten oder Manufakturprodukten setzen nicht mehr nur oder gar nicht auf lokal ansässige Läden. Häufig vertreiben sie ihre Waren über eigene Webseiten oder E-Commerce-Marktplätze. Vor allem für kleine Verkäufer kann der Online-Handel so manche Tücken mit sich bringen, weshalb sie stets auf dem neusten Stand bleiben sollten.

 

DSGVO und Verpackungsgesetz befolgen

Jeder, der über Internet-Plattformen und -Shops Handel betreibt, muss viele Informationspflichten erfüllen. Nicht selten tun sich mit der verbundenen Bürokratie unterschiedliche Hürden auf. Allein die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann bestehenden und zukünftigen Versandhändlern Kopfzerbrechen bereiten. Sie stehen etwa in der Pflicht, sich genau damit zu beschäftigen und zu deklarieren, welche Kundendaten ihr Online-Auftritt speichert. Zudem müssen sie den Inhalten des Verpackungsgesetzes nachkommen. Dazu zählt zuallererst die Registrierung bei der Zentralen Stelle. Sich mit beiden Bestimmungen auseinanderzusetzen ist oberstes Gebot.

 

Widerrufsbelehrungen auf dem neuesten Stand halten

Die Belehrung und das Formular zum Widerruf können besonders wunde Punkte darstellen. Wer Produkte über das Internet vertreibt, ist verpflichtet, potenzielle Kunden über das Widerrufsrecht aufzuklären. Dabei müssen Verkäufer ständigen Änderungsanforderungen nachkommen. Setzen sie sich nicht im Detail mit der Thematik auseinander, laufen sie Gefahr, durch Abmahnvereine belangt zu werden. Deren Geschäftsmodell ist es, Schlupflöcher zu nutzen und Händler mithilfe speziell entwickelter Programme wegen kleinster Rechtsverstöße abzumahnen. Für den Schutz von Shopbetreibern setzen sich die Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Rechtsanwälte ein.

 

Grundpreise deklarieren

Geschäftsleute, die ihre Waren über Online-Marktplätze verkaufen, können durch die sogenannte Preisangabenverordnung und beispielsweise deren Richtlinien zu Grundpreisangaben an ihre Grenzen gebracht werden. Schließlich entsprechen die Einstellungen auf unterschiedlichen Plattformen nicht unbedingt den gesetzlichen Anforderungen. In einigen Fällen müssen Verkäufer dann zusätzlich zu den Gesamtpreisen ihrer Produkte noch eigens die Grundpreise einfügen.

 

Geoblocking-Verordnung sieht vor, EU-Nutzer nicht auszugrenzen

Händler mit einem eigenen Online-Auftritt müssen sich an die Geoblocking-Verordnung halten. Sie sieht vor, jedem EU-Verbraucher Zugriff auf den Shop zu gewähren sowie die gleichen Verkaufspreise und Zahlungsbedingungen zuzusichern. Selbst wenn es ein ausländisches, zum Beispiel italienisches Pendant des Shops gibt, muss ein italienischer Nutzer die deutsche Seite erreichen können und darf nicht abgewiesen werden. Auch ist es nicht rechtens, ihn automatisch an den ausländischen Auftritt weiterzuleiten. Indem Händler Liefergebiete festlegen und diese klar ausweisen, können sie jedoch einschränken, in welche Regionen sie ihre Waren senden. Die Versandkosten dürfen ebenfalls länderspezifisch angepasst werden.

 

Weitere Auskunft erhalten Shopbetreiber in der detaillierten Informationsbroschüre „Aufbau eines rechtssicheren Online-Shops“ der IHK Schleswig-Holstein.

 

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01.10.2019 – Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Kindertagespflege – Jugendamt über private Betreuung informieren

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In Deutschland gibt es zu wenige Kitaplätze. Schleswig-Holstein weist laut einer gerade erschienen Studie des Kölner Instituts für Wirtschaft eine Betreuungslücke von 14,6 Prozent auf. Um Engpässe auszugleichen, sind neben Kindertagesstätten und Tagespflege-einrichtungen oftmals Familienangehörige wie beispielsweise Großeltern in der Pflicht: Sie kümmern sich um die Kinder, während die Eltern arbeiten. Von der privaten Betreuung profitieren in der Regel alle Seiten sowohl organisatorisch als auch emotional. In vielen Fällen kann der Einsatz innerhalb der Familie unkompliziert in die Wege geleitet werden. Dennoch sollten Eltern auch die nötigen Formalien im Auge behalten, damit in einem Unglücksfall der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift.

Private Betreuung

Passen Familienangehörige wie beispielsweise Großeltern regelmäßig auf minderjährige Kinder auf, ist es ratsam, das Jugendamt über die Aufsicht zu informieren. Denn selbst wenn die Eltern die Betreuungsperson selbst organisieren, gilt sie als vom Jugendamt vermittelt. Das Jugendamt ist verpflichtet, den Auftrag und die Eignung der Person zu prüfen und möglicherweise weitere Qualifizierungsmaßnahmen einzuleiten. Auch eine Vergütung kann das Amt gewähren, auch wenn es sich bei der Tagespflegeperson um eine nahe Verwandte handelt. Sobald die Mitteilung über die Betreuung beim Jugendamt erfolgt ist, besteht der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Hierfür reicht ein Telefonanruf aus.

Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen

Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, sind während der Betreuungszeiten in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, sofern der Betrieb der Einrichtung von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde. Auch „Tagesmütter“, die Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten für mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt betreuen, benötigen für ihre „Einrichtung“ eine Betriebserlaubnis. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt deshalb auch hier.

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Quelle: U-3-BETREUUNG: Knapp 320.000 Kita-Plätze fehlen, Institut für Wirtschaft Köln, IW-Kurzbericht 69/2019

https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/wido-geis-thoene-knapp-320000-kita-plaetze-fehlen.html

https://www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/wido-geis-thoene-fast-320000-plaetze-fuer-unter-dreijaehrige-fehlen-444908.html

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17.09.2019 – Unberechtigtes Parken auf Kundenparkplätzen – Strafen müssen angemessen sein

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Auf Kundenparkplätzen wie beispielsweise bei Supermärkten sind Hinweisschilder, die mit Geldstrafen oder Abschleppen drohen, gang und gäbe. Mit welchen Sanktionen unberechtigt Parkende tatsächlich rechnen müssen, ist aber oft unklar.

 

Parkraumüberwachung ist nicht erstattungsfähig

Wie so oft liegt der Teufel im Detail. Private Grundstückseigentümer dürfen unberechtigt auf ihrem Grundstück parkende Fahrzeuge abschleppen lassen und vom sogenannten Störer die Erstattung der Abschleppkosten als schadensersatzfähige Position verlangen. Das gilt nicht nur dann, wenn das Parken überhaupt nicht erlaubt ist, sondern auch, wenn es an bestimmte Bedingungen wie bei Kundenparkplätzen geknüpft ist.

 

Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören neben den Kosten des reinen Abschleppens auch solche, die zur Vorbereitung des Abschleppens gehören wie beispielsweise die Überprüfung des unberechtigt abgestellten Fahrzeugs. Kosten der Parkraumüberwachung dürfen sich die Grundstückseigentümer allerdings nicht erstatten lassen. Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes wird durch das Gebot der Wirtschaftlichkeit begrenzt und sollte sich an der Höhe der ortsüblichen Kosten orientieren. Mehrere Instanzgerichte sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kosten für das Abschleppen und die Vorbereitung etwa 130 Euro betragen.

 

Nutzungsregeln klar kennzeichnen

In der Praxis erhalten „Falschparker“ auf Supermarktparkplätzen häufig auch „Strafzettel“. In diesem Fall handelt es sich um sogenannte Vertragsstrafen und nicht um Bußgelder wie auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Wer sein Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellt, willigt also automatisch in einen Vertrag ein. Die Regelungen für die Nutzung des Parkplatzes müssen auf jeden Fall durch eine deutlich sichtbare Beschilderung an allen Einfahrten gekennzeichnet sein.

 

Unterschiedliche Urteile liegen für den Fall vor, dass der KFZ-Halter nicht gleichzeitig auch Fahrzeugführer war. Unter Umständen kommt der Halter dann ums Bezahlen herum. Kommt es aber zu einem Gerichtsverfahren, kann es sein, dass er darlegen muss, dass er selbst nicht der Fahrer war.

 

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26.08.2019 – Insolvenz von Autohändlern – Kunde darf angezahlten PKW oft weiterhin fahren

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer sich ein Fahrzeug zulegen möchte, ohne einen Kauf mit einer einmaligen Zahlung abzuschließen, hat unterschiedliche Finanzierungsoptionen. Ein Kunde kann eine Ratenzahlung vereinbaren oder einen PKW für eine bestimmte Zeit leasen. Heikel wird es, wenn der Autohändler plötzlich Insolvenz anmeldet, während ein Vertrag läuft. Je nach Situation hat der Verbraucher unterschiedliche Rechte.

 

Besitzer behält PKW nach Anzahlung

Ersteht ein Kunde ein Auto über Ratenzahlung, hat bereits angezahlt und ist in Besitz des Fahrzeugs, kann es ihm nicht einfach weggenommen werden. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den bestehenden Vertrag gebunden. Auch der Insolvenzverwalter wird sich nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag lösen, vorausgesetzt, der Kunde hat die Anzahlung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geleistet und besitzt das Auto bereits. Der Käufer ist bei Vorbehalt des Eigentums durch den Verkäufer noch kein Eigentümer, weshalb das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist. Sobald der Käufer die Rechnung vollständig begleicht, geht das Eigentum nach § 161 BGB jedoch auf ihn über.

 

Insolvenzverwalter muss Kaufverträge nicht immer erfüllen

Anders sieht es aus, wenn der Käufer den ersten Teilbetrag bezahlt hat (Anzahlung), sich das Fahrzeug vor Verfahrenseröffnung aber noch nicht in dessen Besitz befindet. Dann hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die Erfüllung des Kaufvertrages abzulehnen. In diesem Fall stellt die Anzahlung des Kunden eine einfache Insolvenzforderung dar. Im Laufe des Insolvenzverfahrens entscheidet sich, welche Quote der Kunde, der nun Gläubiger ist, für die Insolvenzforderung ausgezahlt bekommt.

 

Leasingfinanzierungsvertrag inklusive Sicherungsübereignung

Laufende, sogenannte Leasingfinanzierungsverträge können je nach festgelegten Konditionen fortbestehen oder nicht. Wurde mit dem Vertrag eine Sicherungsübereignung vereinbart, besteht der Vertrag in der Regel fort. Hat der Autohändler als Leasingfinanzierungsgeber dem Kunden den Fahrzeugbesitz verschafft und hat somit der Kunden ein Anwartschaftsrecht erworben, wurden die Vertragsbedingungen für gewöhnlich von allen Seiten erfüllt. Die Insolvenzmasse wird hier nicht belastet. Der Kunde kann das Auto also weiter fahren und wird mit Erfüllung des Vertrages Eigentümer des Autos.

 

Nach Vertragsende kein Kauf möglich

Wenn lediglich ein einfacher Leasingvertrag ohne Sicherungsübereignung besteht, kann der Insolvenzverwalter frei über den Fortgang entscheiden. Entscheidet er für die weitere Vertragserfüllung, behält der Leasingnehmer den PKW und zahlt die Raten fort. Fällt die Entscheidung dagegen, muss der Leasingnehmer das Fahrzeug herausgeben und kann einen Anspruch wegen Nichterfüllung als Insolvenzforderung geltend machen. Eine mit Leasingverträgen gegebenenfalls einhergehende Kaufoption nach Ablauf der Leasingzeit ist im Falle einer Insolvenz aufgrund des Wahlrechts des Insolvenzverwalters nicht durchsetzbar.

 

Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

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09.07.2019 – Pflegende Angehörige – Krankenversicherungsschutz nicht vergessen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Zunehmend mehr Menschen sind oft auch ganz plötzlich in der schwierigen Situation, dass nahe Angehörige pflegebedürftig werden. Neben der emotionalen Belastung stehen Arbeitnehmer in solchen Fällen auch vor der Frage, wie sie die Pflege des Angehörigen mit den Anforderungen ihres Arbeitgebers vereinbaren können. Der Gesetzgeber sieht für solche Fälle verschiedene Möglichkeiten vor, um pflegende Angehörige finanziell und organisatorisch zu entlasten. Wer eine Auszeit von der Berufstätigkeit nimmt, um Angehörige zu betreuen, sollte aber in jedem Fall immer die eigene Krankenversicherung im Auge behalten, um böse Überraschungen zu vermeiden.

 

Pflegezeit spontan bis zu zehn Tage möglich

Um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren, haben Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße des Arbeitgebers das Recht, die Arbeit ohne Ankündigungsfrist für zehn Tage ruhen zu lassen. Für diesen  Zeitraum besteht kein Anspruch auf Arbeitsentgelt. Die betreuende Person kann aber Pflegeunterstützungsgeld bei der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung der betreuten Person beantragen. Während der zehntägigen Pflegezeit hat ein Arbeitnehmer Kündigungsschutz. In der Regel gilt für Unterbrechungen von bis zu zehn Tagen weiterhin eine Krankenversicherungspflicht, sodass der Arbeitnehmer keine gesonderte Vorsorge treffen muss. Sollte das Arbeitsentgelt allerdings unter 450 Euro für den Monat fallen, muss eventuell eine separate Versicherung abgeschlossen werden.

 

Zinsloses Darlehen bei sechsmonatiger Pflege

Um einen nahen Angehörigen häuslich zu pflegen oder in der letzten Lebensphase zu betreuen, kann ein Arbeitnehmer sich bis zu sechs Monate teilweise oder vollständig freistellen lassen. Ist der Angehörige minderjährig, ist es egal, ob die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung oder Klinik erfolgt. Die Freistellung muss der Arbeitnehmer zehn Tage im Voraus ankündigen. Der Anspruch besteht allerdings nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Mitarbeitern. Während dieser Phase ruht das Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer erhält bei einer vollständigen Freistellung kein Gehalt. Er steht aber ab der Ankündigung der geplanten Pflege bis zu deren Ende unter Kündigungsschutz. Um den Ausfall abzufedern, kann der Pflegende beim Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen, das in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Lohnausfall. Nach Beendigung der Pflegezeit muss das Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt in Raten wieder beglichen werden. In Härtefallen kann das Bundesamt auch auf die Rückzahlung verzichten oder diese stunden.

 

Pflegeversicherung springt ein

Personen, die nahe Angehörige mit dem Pflegegrad zwei bis fünf für wenigstens zehn Stunden in der Woche betreuen, erhalten von der Pflegeversicherung die Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Pflegegrad und -umfang. Darüber hinaus sind Pflegende während der Zeit der Pflege und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Die Pflegeversicherung übernimmt auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

 

Pflegende bei Krankenversicherung selbst in der Verantwortung

Pflegende Angehörige müssen unbedingt an ihren Krankenversicherungsschutz denken. Eventuell sind sie über eine Familienversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn beispielsweise der Ehegatte gesetzlich krankenversichert ist. Wird ein Einkommen von über 450 Euro pro Monat erzielt, ist die Pflegeperson weiterhin gesetzlich pflichtversichert. Ist das nicht der Fall, sollte der Pflegende sich freiwillig krankenversichern. Für die Beiträge kann er Zuschüsse bei der Versicherung des Gepflegten beantragen.

 

Bis zu zwei Jahre Familienpflegezeit

Bei Betrieben mit mindestens 26 Angestellten haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Familienpflegezeit. Sie können sich bis zu 24 Monate freistellen lassen. Acht Wochen vor Beginn muss die Ankündigung der Auszeit erfolgen. Die Regelungen zu Kündigungsschutz, Ausfall des Arbeitsentgelts und Darlehen entsprechen denen der sechsmonatigen Freistellung.

 

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18.06.2019 – Besetzte Urlaubsimmobilien in Spanien – Härteres Vorgehen gegen Hausbesetzer

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Menschen besitzen in Ferienregionen eine Immobilie, die immer wieder leer steht. Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sollten unbedingt die Rechtslage des Urlaubslandes kennen. In Spanien etwa ging man lange liberal mit illegalen Hausbesetzern um, was so manchen Eigner verärgerte. Nachdem das dortige Zivilprozessrecht nun im Sinne der Eigentümer geändert wurde, können diese hoffnungsvoll in die kommende Urlaubssaison blicken.

 

Eindringlinge haben Bleiberecht

In spanische Immobilien nisten sich immer wieder Eindringlinge zunächst unbemerkt ein. Eigentümer können die unliebsamen Bewohner nur über eine Räumungsklage loswerden. Bis vor Kurzem konnte es sich je nach Arbeitsbelastung eines Gerichts mehrjährig verzögern, ehe eine solche Klage bearbeitet wurde. Dies nutzten einzelne Menschen oder auch organisierte Gruppen aus, um sich ohne eine Genehmigung des Besitzers in einer Wohnung oder einem Haus niederzulassen.

 

Sofortige Rückübertragung nun möglich

Um illegaler Besetzung und den diversen verbundenen Ärgernissen vorzubeugen, reformierte der spanische Gesetzgeber die Zivilprozessordnung (Ley de Enjuiciamiento Civil, LEC). Die Änderung zielt darauf ab, das Verfahren zu beschleunigen. So können Eigentümer oder auch rechtmäßige Mieter mit ihrer Klage beantragen, dass der Wohnungsbesitz sofort rückübertragen wird. Nicht betroffen sind dabei legal eingemietete Bewohner, die zum Beispiel nicht rechtzeitig oder gar nicht ihre Miete zahlen.

 

Richterlicher Beschluss nicht anfechtbar

Nachdem die Klage zugelassen wurde, müssen Hausbesetzer innerhalb von fünf Tagen auf jeden Fall einen Nachweis zur Rechtfertigung, beispielsweise in Form eines Mietvertrages, erbringen. Sollte während dieser Frist kein gültiger Nachweis eingereicht werden, wird der zuständige Richter einen Beschluss zur Zwangsräumung einschließlich Datum und Uhrzeit anordnen. Anfechtbar ist dieser nicht.

 

Anzeige gegen unbekannt zulässig

Selbst wenn Namen und sonstige persönliche Daten von Besetzern unbekannt sind, gilt die Anzeige gegen Hausbesetzung dennoch. Die Klage richtet sich gegen alle, die sich zum Zeitpunkt der Zustellung im betroffenen Wohnraum aufhalten. So soll eine Restitution, also eine Rückübertragung, binnen 30 Tagen garantiert werden.

 

Verfahren gegen Besetzer laufen jetzt schneller

Auch nach der Gesetzesänderung hängt es nach wie vor von der Arbeitsbelastung des Gerichtes ab, wie schnell die Umsetzung einer Anzeige erfolgt. Erste Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass Eigentümer maximal drei bis vier Monate warten müssen, bis der besetzte Grund wieder ganz ihr eigener ist. Um sich zu schützen, sollten Immobilienbesitzer einen Anwalt einschalten, der sich mit der Materie auskennt und sachkundig berät.

 

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07.05.2019 – Ärger mit dem Handwerker vermeiden – Kostenvoranschläge präzise formulieren

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Um Missverständnisse am Bau zu vermeiden, kann ein Kostenvoranschlag helfen. Denn sowohl Verbraucher als auch Handwerker sollten wissen, wie verbindlich eine anfangs geschätzte Summe tatsächlich ist und inwieweit sie überschritten werden darf.

 

Verbraucher sollte auf aktuellem Stand sein

Die Vorausberechnung betrifft sämtliche Kosten in Bezug auf Arbeit und Material sowie den Zeitraum der Fertigstellung am Bau, bei Reparaturen oder Sanierungen. Der Kunde hat das Recht auf Information, wenn die tatsächliche Summe die zunächst veranschlagte beträchtlich übersteigt. Der Handwerker sollte den Auftraggeber so bald wie möglich und am besten schriftlich informieren. Ansonsten darf Letzterer außerordentlich kündigen und muss somit nur die bis dahin erbrachten Leistungen zahlen. Unter bestimmten Umständen kann er auch Anspruch auf Schadensersatz erheben.

 

Erstellung muss nicht erstattet werden

Falls der Endpreis den im Vorfeld angesetzten Betrag nur unwesentlich überschreitet, ist der Besteller wiederum verpflichtet zu zahlen. Der Rahmen liegt bei 15 bis 20 Prozent. Wie verbindlich ein Kostenvoranschlag genau ist, hängt also von der Summe der Überschreitung und den vorher getroffenen Vereinbarungen ab. Übrigens ist der Erstellungsaufwand von Kostenvoranschlägen im Bauwesen nur dann vergütungspflichtig, wenn es zu Anfang ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.

 

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09.04.2019 – Patientenrechte: Informationen bei Behandlungsfehlern konsequent einfordern

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wenn Menschen mit Verletzungen oder Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu helfen, vertrauen sie auf die Fähigkeiten von approbierten Ärzten. Mediziner unterliegen dem ungeschriebenen Gebot der Heilkunde, dem Patienten nicht zu schaden. Aus diesem Grund befinden sich beide Seiten in einer sehr emotionalen Situation, wenn bei der Behandlung ein Fehler unterläuft. Der richtige Umgang ist für beide Parteien entscheidend.

 

Rechtzeitig informieren ist Pflicht

Nach dem deutschen Patientenrechtegesetz sind Ärzte verpflichtet, Patienten mögliche eigene Behandlungsfehler oder Behandlungsfehler anderer Ärzte mitzuteilen. Diese Informationspflicht gilt, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind oder der Patient ausdrücklich nachfragt. Wann genau ein Behandelnder den Patienten in Kenntnis zu setzen hat, ist gesetzlich eher ungenau definiert. Sind für einen Mediziner Umstände erkennbar, die einen Behandlungsfehler annehmen lassen, muss der Behandelnde den Patienten unter den genannten Voraussetzungen darüber informieren.

 

Behandlungsfehler sind meist schwer zu identifizieren

Unterrichtet ein behandelnder Arzt den Patienten über einen wahrscheinlichen Behandlungsfehler, darf diese Aussage in einem Straf- oder Bußgeldverfahren nicht zu Beweiszwecken gegen ihn verwendet werden. Allerdings darf die Aussage des Arztes im Fall eines Schadensersatzprozesses hinzugezogen werden. Generell ist es wichtig, so sachlich wie möglich mit Problemen im Behandlungsverlauf umzugehen. In vielen gerichtlichen Verfahren stellen sich Annahmen von Behandlungsfehlern als unvermeidbare Komplikationen oder sogenannte schicksalhafte Verläufe heraus. Aus diesem Grund ist es für Patienten wichtig, genau nachzufragen und alle Informationen über die Behandlung zu sammeln.

 

Offener Umgang zwischen Patienten und Ärzten

Über die typischen Risiken einer Behandlung muss der Patient vor der Behandlung hingewiesen werden. Nicht jede ärztliche Behandlung kann zum gewünschten Erfolg führen. Sollte ein unerwünschter Behandlungsverlauf auftreten, muss nicht automatisch ein Schadensersatzanspruch entstehen. Andererseits besteht bei menschlichem Handeln immer Raum für Fehler, die gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen. Für diesen Fall sind Ärzte verpflichtet, sich mittels einer entsprechenden Versicherung abzusichern. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Patient nicht nur objektiv informiert wurde, sondern sich in der Kommunikation mit dem Arzt auch wahrgenommen fühlt.

 

 

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04.03.2019 – Beruf und Familie besser vereinbaren – Regelungen zum Home Office vertraglich festhalten

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer mehr Arbeitnehmer bewältigen weite Wege und lange Fahrzeiten für ihren Arbeitsweg. Statt den Feierabend mit der Familie zu verbringen, sitzen sie im Zug oder stehen im Stau. Schnell entsteht der Wunsch, von Zuhause aus zu arbeiten. Auch im Krankheitsfall der Kinder fällt die spontane Betreuungssuche meist schwer. Um Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten, ermöglichen viele Arbeitgeber das Arbeiten im sogenannten „Home Office“. Wer glaubt, dass der typische Arbeiter im Home Office in Jogginghose im Café sitzt, irrt. Bei der Ausübung einer Tätigkeit außerhalb des Büros sind die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer genau reguliert.

 

Für jeden das passende Modell

Bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit außerhalb des Unternehmens wird von der Telearbeit gesprochen. Dabei bieten viele Arbeitgeber unterschiedliche Modelle an. Neben der flexiblen Telearbeit, gibt es bei der alternierenden Telearbeit die Möglichkeit, an fest vereinbarten Tagen den Arbeitsplatz nach Hause zu verlegen. Ist der Arbeitnehmer ausschließlich von Zuhause aus tätig, handelt es sich um einen Teleheimarbeitsplatz.

 

Kosten für Arbeitsmittel klären

Damit der Traum vom Home Office nicht zum Streit führt, sollte im Vorwege mit dem Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden. Diese klärt auch, welche technischen Hilfsmittel für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind und wer die Kosten trägt. Verlangt der Arbeitgeber, dass der Angestellte die eigene Wohnung für das Home Office nutzt, bestehen Aufwendungsersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber.

 

Rechtlicher Umgang mit technischen Störungen

Besonders im Home Office sind viele Arbeitnehmer auf technische Geräte angewiesen. Fallen Telefon und PC aufgrund von Verbindungsproblemen aus, ist die Arbeit in vielen Berufen nicht mehr möglich. Arbeitnehmer haben in diesen Fällen nur einen Vergütungsanspruch, sollte das Problem im Betrieb des Arbeitgebers vorliegen. Liegt der Fehler nicht im Betrieb, sondern in der Infrastruktur des Arbeitsnehmers vor, besteht auch kein Vergütungsanspruch.

 

Wurden die Arbeitsmittel im Home Office vom Arbeitsgeber gestellt und installiert, so gelten die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung. Um Vorgaben wie der Gefährdungsbeurteilung nachkommen zu können, muss dem Arbeitgeber der Zugang zum Home Office gewährt werden.

 

Datenschutz beachten

Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Arbeitnehmer ein auschlaggebendes Argument für das Home Office. Sollte die Tätigkeit Zuhause oder im öffentlichen Raum ausgeübt werden, ist die Aufbewahrung vertraulicher Materialien genau zu beachten. Um den Datenschutz einzuhalten, ist der Zugang zu sensiblen Schriftstücken und Daten für betriebsfremde Personen, wie im Haushalt lebenden Kindern oder Partner, zu beachten. Dies gilt auch für Besuche von Freunden, Bekannten, Handwerkern oder Vertretern.

 

Pflichten im Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall muss dem Arbeitsgeber unverzüglich angezeigt werden und die Arbeitsunfähigkeit innerhalb der im Arbeitsvertrag vereinbarten Frist nachgewiesen werden. Auch im Home Office steht dem kranken Arbeitnehmer das vereinbarte Arbeitsentgelt zu. Sollte die Arbeitszeit unregelmäßigen Schwankungen unterliegen, so dass das Entgelt für den Ausfallzeitraum nicht berechnet werden kann, muss der Durchschnitt aus dem vergangenen Zeitraum ermittelt werden.

 

Urlaubsanspruch im Home Office

Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt im Home Office bestehen. Der genaue Urlaubsanspruch ist regelmäßig im Arbeitsvertrag festgelegt. Dem Arbeitnehmer steht ein Urlaubsentgelt in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes zu, welches er innerhalb der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

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07.02.2019 – Privater Drohnenflug – Nachbar muss Erlaubnis erteilen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In Wohngebieten fliegen immer häufiger private Drohnen. Für viele ist das ein Ärgernis, zumal oft nicht einmal erkennbar ist, wer sie steuert. Hobbypiloten sollten die strengen Vorschriften kennen und wissen, an welchen Orten sie welche Drohne fliegen dürfen.

Versicherungs- und Kennzeichnungspflichten

Drohnen, die höher als dreißig Meter fliegen, gelten als Luftfahrzeuge und sind mit einer Deckungssumme in Höhe von einer bis anderthalb Millionen Euro versicherungspflichtig. Eine private Haftpflichtversicherung deckt diese Summe meistens nicht ab, weshalb ein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig ist. Die Versicherungsbestätigung dieser Zusatzversicherung müssen Piloten stets bei sich tragen. Drohnen, die über 250 Gramm wiegen oder schneller als 19 Meter pro Sekunde fliegen, benötigen ein feuerfestes Kennzeichen. Dieses muss mit Namen und Anschrift des Piloten versehen sein.

Flugverbotszonen beachten

Grundsätzlich besteht ein Flugverbot außerhalb der Sichtweite und höher als 100 Meter sowie in und über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, An- und Abflugbereichen von

Flugplätzen sowie Naturschutzgebieten.

Besonderheiten bei Wohngrundstücken

Wenn eine Drohne mehr als 250 Gramm wiegt, ist es grundsätzlich verboten, diese über Wohngrundstücke fliegen zu lassen. Ein Flugverbot über Wohngrundstücken gilt unabhängig von ihrem Gewicht grundsätzlich auch für den Fall, dass die Drohne in der Lage ist, Audio oder Video aufzuzeichnen. Eine Ausnahme dazu besteht, wenn die Grundstückseigentümer dem Piloten den Einsatz erlaubt haben.

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10.01.2019 – Musterfeststellungsklagen – Anschluss ist für Verbraucher bindend

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Mit der Einführung von Musterfeststellungsklagen in die Zivilprozessordnung (ZPO) können sich Verbraucher an Klagen qualifizierter Einrichtungen beteiligen. Institutionen wie Verbraucherverbände können demnach feststellen lassen, ob die Voraussetzungen für Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmen bestehen oder nicht. Anders als Leistungsklagen zielen Feststellungsklagen also nicht darauf ab, die Beklagten zu einer Leistung zu verurteilen.

Ansprüche nach positivem Urteil individuell durchsetzen
War die Musterfeststellungsklage erfolgreich, muss der Verbraucher seine individuellen Rechte gesondert geltend machen. Sollte ein Gericht entscheiden, dass eine Feststellungsklage nicht begründet ist und keine Ansprüche der Verbraucher bestehen, bindet dieses Urteil jene, die sich dem Feststellungsverfahren angeschlossen hatten. Danach ist es für sie nicht mehr möglich, Ansprüche in anderen gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Ergangene Urteile sind für alle Gerichte in Deutschland gültig.

Zurzeit ist ein Verfahren aus der Automobilbranche anhängig. Aufgrund der Größenordnung wird sich der Prozess über längere Zeit erstrecken.

Einträge einfach vornehmen
In jedem Fall ist eine umgehende Anmeldung zur jeweiligen Musterfeststellungsklage wichtig, damit Ansprüche nicht verjähren. Der kostenlose Eintrag in das Klageregister kann online erfolgen. Unter der Seite www.bundesjustizamt.de finden sich Anträge, Formulare sowie Hinweise. Darüber hinaus können sich Verbraucher unter www.musterfeststellungsklagen.de jederzeit Informationen und Neuigkeiten zu ihrem Verfahren einholen.

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12.11.2018 – Parkendes Auto angefahren – Genügt der Zettel an der Windschutzscheibe?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Beim Ausparken und Rangieren touchieren Autofahrer immer wieder andere Autos oder Gegenstände. Gerade wenn vermeintlich kein oder nur ein kleiner Schaden entstanden ist, hinterlassen viele Verursacher von Parkschäden einen Zettel unter dem Scheibenwischer. Die meisten schätzen dieses Vorgehen fälschlicherweise nicht als Fahrerflucht ein.

 

Was tun?

Geschieht ein Unfall, ohne dass der andere Beteiligte vor Ort ist, muss der Unfallverursacher am Unfallort auf den Besitzer des geschädigten Autos warten. Je nach Unfallfolge sollte die Wartezeit mindestens 30 bis 90 Minuten betragen. Taucht der Geschädigte innerhalb dieser Zeit nicht auf, muss der Fahrer umgehend die Polizei über den Unfall informieren. Dabei sollte er, wenn möglich, am Unfallort bleiben. Ist das nicht möglich, muss er die Polizei nach dem Verlassen des Unfallortes so schnell es geht informieren.

 

Harte Strafen drohen

Hält sich ein Autofahrer nicht an diese Regeln, begeht er Unfallflucht. Je nach Schwere des Unfalls droht eine Geld- oder gar eine Freiheitstrafe. Entsteht ein Sachschaden von über 1300 Euro, ist ein Gericht zudem in der Regel gehalten, dem Fahrer die Fahrerlaubnis zu entziehen. Für deren Neuerteilung gilt dann eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren. In Extremfällen kann sie auch für immer gelten.

 

Forderungen durch Versicherung

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen besteht auch ein Rückforderungsanspruch der Haftpflichtversicherung, wenn diese den Schaden reguliert. Die Versicherung kann daher, nachdem sie den Schaden am anderen Fahrzeug begleicht, den entsprechenden Betrag vom Unfallverursacher zurückfordern.

 

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08.10.2018 – Checkliste für ledige Väter – Sorgerecht beantragen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ledige Väter haben das Recht, auch gegen den Willen der Mutter die Mitsorge oder das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen. Was dabei zu beachten ist, können Betroffene der folgenden Checkliste der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer entnehmen.

 

Vater kann Antrag auf Mitsorge stellen

Die gemeinsame elterliche Sorge kann dadurch erreicht werden, dass beide Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben. Ist die leibliche Mutter dazu nicht bereit, kann der Vater  beim Familiengericht einen Antrag auf die Einräumung des Mitsorgerechts stellen. Der Antrag kann mit einem formlosen Schreiben per Post an das Gericht geschickt werden. Betroffene können auch einen Termin für ein persönliches Gespräch beim Gericht vereinbaren. Dort wird der Antrag auf Mitsorge protokolliert.

 

Rechtlicher Beistand bei Widerstand

Das Familiengericht muss dem Antrag stattgeben, es sei denn, die gemeinsame Sorge widerspricht dem Kindeswohl. Dies muss jedoch durch die Mutter geltend gemacht werden. Schweigt sie zu dem Antrag des Vaters, wird vermutet, dass die gemeinsame Sorge eine gute Lösung für das Kind ist und das Gericht entscheidet in diesem Sinne ohne Anhörung des Jugendamtes. Ist mit erheblichem Widerstand der Mutter gegen die Mitsorge des Vaters zu rechnen, sollte frühzeitig die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch genommen werden, um den Streit nicht eskalieren zu lassen.

 

Kinder haben Mitspracherecht

Leben die Eltern getrennt, kann der Vater auch das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge nicht möglich ist und eine Entscheidung zugunsten des Vaters dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Ist das Kind über 14 Jahre alt, hat es ein Mitspracherecht. Kinder werden grundsätzlich vom Familiengericht angehört, auch wenn sie jünger sind als 14 Jahre.

 

Wohl des Kindes ist entscheidend

Für die Beantragung des alleinigen Sorgerechts sollte sich der Vater zunächst beim Jugendamt beraten lassen. Bei akuter Kindeswohlgefährdung durch die Mutter kann das Gericht sofort angerufen und um eine Eilentscheidung gebeten werden. Eine Sorgerechtsübertragung allein auf den Vater kommt bei verheirateten oder geschiedenen Eltern in Betracht, wenn das Kind bei dem Vater besser aufgehoben ist oder beide Eltern dies so wollen. Bei einem schweren Konflikt zwischen den Eltern sollten sich die Betroffenen von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen.

 

Bei der Beantragung des Sorgerechts sind keine Fristen zu beachten. Maßgeblich für die Entscheidungen des Gerichts ist immer das Kindeswohl in der aktuellen Situation.

 

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25.09.2018 – Ehrenamtliche Tätigkeiten in der Arbeitszeit / Besondere Rechte für manche Helfer

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Arbeitnehmer gehen neben ihrem Beruf einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Grundsätzlich dürfen sie dies nur in ihrer Freizeit tun. Für Helfer im Katastrophenschutz, Helfer des Technischen Hilfswerks und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gelten jedoch Ausnahmen.

 

Katastrophenschutz und THW haben frei

Aufgrund von Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen erscheinen Helfer im Katastrophenschutz und Helfer des THW gelegentlich nicht bei der Arbeit. Sie sind dann von der Arbeit freigestellt. Zudem haben sie Anrecht auf das Arbeitsentgelt, das sie ohne die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten hätten. Dazu zählen auch die fälligen Sozialabgaben.

 

Feuerwehrleute bei Krankheit abgesichert

Die Regeln für Helfer im Katastrophenschutz und Helfer des THW bestehen auch für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Feuerwehrleute haben, je nach landesspezifischem Brandschutzgesetz, noch mehr Rechte. So steht ihnen in Schleswig-Holstein auch für einen angemessenen Zeitraum nach ihrem Freiwilligendienst eine Lohnfortzahlung zu. Zudem haben Feuerwehrleute bis zu sechs Wochen Anspruch auf die Auszahlung ihres vollen Gehalts, wenn sie durch einen Einsatz arbeitsunfähig geworden sind. Hier sind die Sozialabgaben ebenfalls mit inbegriffen.

 

Arbeitgeber haben Recht auf Erstattung

Zahlen private Arbeitgeber den Lohn für die Fehlzeit eines ehrenamtlich tätigen Arbeitnehmers fort, können sie sich diese Zahlung erstatten lassen. Auch hier gilt dies für die Sozialabgaben. Für Helfer im Katastrophenschutz und für Helfer des THW gilt dies ab einem Ausfall von mehr als zwei Stunden am Tag oder mehr als sieben Stunden innerhalb von zwei Wochen.

 

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08.08.2018 – Cannabis im Straßenverkehr / Harte Strafen zu befürchten

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der Konsum von Cannabis ist in Deutschland kein Randphänomen mehr. Dennoch sollten Konsumenten sich darüber im Klaren sein, dass ihre Handlungen juristische Konsequenzen haben können. Das gilt besonders für die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss.

 

Harte Strafen zu befürchten

Das Autofahren unter Cannabiseinwirkung ist nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit. Wird ein Autofahrer beim Fahren unter Cannabiseinfluss erwischt, droht neben einem Bußgeld von 500 Euro auch ein einmonatiges Fahrverbot. Darüber hinaus kann die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen. Der Fahrer muss dann sechs Monate warten, bevor er eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen kann.

 

Nachweis lange möglich

Cannabis-Konsumenten sollten auch beachten, dass sich der Cannabis-Konsum viele Tage später noch nachweisen lässt. Der psychoaktive Stoff im Cannabis, das THC, sowie dessen Abbauprodukte können im Blut und im Urin nachgewiesen werden. Durch eine Analyse der Abbauprodukte kann außerdem die Regelmäßigkeit des Konsums ermittelt werden. Liegt ein regelmäßiger Konsum vor, ist mit einem sicheren Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

 

Anwalt einschalten

Da der Zeitpunkt des Konsums und dessen Regelmäßigkeit präzise bestimmbar sind, sollten Cannabis-Konsumenten in Polizeikontrollen auf Ausreden oder Rechtfertigungen verzichten. Diese sind nicht nur leicht widerlegbar, sondern belasten den Betroffen unter Umständen. Stattdessen sollte sich der Konsument vor jeglicher Äußerung gegenüber der Polizei anwaltlichen Rat einholen.

 

MPU beim ersten Verstoß

Neben den zu erwartenden Strafen muss sich ein auffällig gewordener Autofahrer auch auf die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung gefasst machen. Diese kann die Verwaltungsbehörde schon beim ersten Verstoß verlangen. Zurzeit streiten die Gerichte darüber, ob für die Anordnung einer MPU nicht mindestens zwei Verstöße vorliegen müssen.

 

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11.07.2018 – Unterhalt auch bei langer Ausbildungsdauer – Orientierungsphase tolerierbar

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Es gibt keine feste Altersgrenze, bis zu deren Erreichen Eltern zur Zahlung von Unterhalt gegenüber Kindern verpflichtet sind. Nicht nur Vater und Mutter, auch Tochter und Sohn haben dabei einiges zu beachten. Kommen die Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder auf, kann von den Kindern verlangt werden, dass sie ihr Berufsziel ernsthaft verfolgen und entsprechende Leistungen nachweisen.

Art der Ausbildung entscheidend

Die Grundregel lautet: Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren. Sie werden erst bei wirtschaftlicher Selbständigkeit ihrer Kinder aus der Unterhaltsverpflichtung entlassen. Das Kind muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, mit der es ausreichend eigenes Einkommen für seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Solange diese Voraussetzung nicht gegeben ist, haben auch volljährige Kinder einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs ist demnach in erster Linie von der Art der Ausbildung eines Kindes abhängig.

Lange Ausbildungszeit müssen Eltern hinnehmen

Somit wird zum Beispiel ein Kind, das nach Schulabschluss im Alter von 15 oder 16 Jahren eine Ausbildung aufnimmt und bereits eine eigene Ausbildungsvergütung erhält, seine Eltern relativ schnell entlasten. Denn sowohl das Kindergeld als auch die Ausbildungsvergütung abzüglich eines Ausbildungsfreibetrages von derzeit 90 Euro gelten als eigenes Einkommen und werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Ein Kind aber, das mit 18 oder 19 Jahren Abitur macht, hat anschließend Anspruch auf Unterhalt für die Dauer eines Studiums. Es ist auch denkbar, dass das Kind zunächst eine Berufsausbildung absolviert, dann vielleicht das Abitur nachholt und ein Studium aufnimmt. Das müssen Eltern hinnehmen, wenn das Studium auf dem Ausbildungsabschluss aufbaut, also fachlich damit zusammenhängt. Anderenfalls handelt es sich um eine Zweitausbildung, die die Eltern nicht finanzieren müssen.

Bei Studienwechsel kein Verlust des Unterhalts

Allerdings müssen Kinder, die die Zahlung von Unterhalt in Anspruch nehmen, ihre Berufsausbildung zielstrebig verfolgen. Eine gewisse Orientierungsphase wird ihnen aber zugebilligt, so dass etwa auch ein Studienwechsel möglich ist und nicht gleich zum Verlust des Unterhaltsanspruchs führt. Einen mehrfachen Wechsel der Ausbildung oder des Studiums brauchen die Eltern nicht zu unterstützen. Sie sind nicht verpflichtet, für eine überlange Ausbildungs- oder Studiendauer einzustehen. So ist zum Beispiel bei studierenden Kindern lediglich die sogenannte Regelstudienzeit zu finanzieren, darüber hinaus ein bis zwei Semester zur Prüfungsvorbereitung. Das Risiko, nach Abschluss keine Anstellung zu finden, geht nicht mehr zu Lasten der Eltern. Sie sind in der Regel frei von der Unterhaltsverpflichtung, sobald ihr Kind die Ausbildung beendet hat.

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19.06.2018 – Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle / Für manche mehr, für viele weniger Unterhalt

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Seit Beginn dieses Jahres gelten neue Regeln zur Berechnung des Kindesunterhalts. Diese sind in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt. Zur Berechnung der Unterhaltspflicht eines Elternteils spielen das Alter des Kindes und das Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen eine Rolle. Insgesamt gibt es vier Altersstufen und zehn Einkommensstufen, die sich auf das Nettoeinkommen beziehen. Dabei gilt, je älter das Kind ist und je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt.

 

Kindergeld berücksichtigen

In der Tabelle entspricht der „Kindesunterhalt“ nicht dem tatsächlich zu zahlenden Unterhalt. Der sogenannte „Zahlbetrag“, hängt nämlich auch von Kindergeldbezügen ab. Kindergeld steht beiden Elternteilen zu. Da es in der Regel nur an das Elternteil ausgezahlt wird, bei dem das Kind wohnt, verringert sich der Kindesunterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.

 

Weniger Unterhalt ab der zweiten Einkommensstufe

Mit der Neufassung der Tabelle erhöht sich der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder leicht. So stehen beispielsweise Kindern, die jünger als sechs Jahre alt sind und deren unterhaltspflichtiges Elternteil unter 1901 Euro verdient, 348 Euro statt 342 Euro zu. Dazu kommt jedoch eine erhebliche Änderung der Gehaltsklassen, die im Vergleich zum Vorjahr den Zahlbetrag in vielen Fällen verringert. So wurde die Höchstgrenze der ersten Einkommensgruppe von 1500 Euro auf 1900 Euro angehoben. Dementsprechend erhöhen sich auch die Grenzen aller nachfolgenden Gruppen. Dies hat effektiv eine Verschlechterung für die meisten Kinder ab der zweiten Einkommensstufe zur Folge. Das zeigt das Beispiel eines vierjährigen Kindes, dessen unterhaltpflichtiges Elternteil nach der aktuellen Tabelle der dritten Einkommensstufe angehört. Für dieses betrug der Zahlbetrag im letzten Jahr 298 Euro. Nach heutiger Berechnung sind es nur noch 286 Euro.

 

Tabelle zeigt Standardfall

Die Düsseldorfer Tabelle ist grundsätzlich auf einen Fall zugeschnitten, in dem ein Unterhaltspflichtiger für zwei Personen Unterhalt zahlen muss. Hier spielt es keine Rolle, ob es sich um Kindes- oder Ehegattenunterhalt handelt. Zahlt der Pflichtige aber an mehr oder weniger Personen Unterhalt, kann das eine Herauf- oder Herabstufung in den Einkommensgruppen bewirken. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

 

Andere Regeln für Volljährige

Für volljährige Kinder gelten abweichende Regeln. Hier muss zum einen das Kindergeld in voller Höhe auf Unterhaltsansprüche angerechnet werden. Dazu kommt, dass volljährige Kinder berechtigt sind, von beiden Elternteilen Unterhalt zu fordern. In besonderen Fällen kann die Berechnung des Unterhalts stark von den Beträgen der Tabelle abweichen.

 

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03.05.2018 – Private Vermietung von Ferienwohnungen – Ein schriftlicher Mietvertrag muss sein

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ihre Ferien verbringen viele Urlauber lieber in privaten Unterkünften als im Hotel. Da Eigentümer ihre Ferienimmobilien häufig nur gelegentlich an Wochenenden oder in den Ferien nutzen, liegt eine private Vermietung an Touristen nahe. Wer seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus Gästen überlassen möchte, sollte aber die Rechtslage kennen.

 

Sicherheit gewährleisten

Damit der Gast die Ferienwohnung gefahrenfrei nutzen kann, hat der Vermieter Parkplätze, Zugänge und Treppen der Wohnung zu sichern. Das Grundstück muss ausreichend beleuchtet sein. Der Vermieter muss die Wege räumen und die Einrichtung so in Stand halten, dass der Gast nicht zu Schaden kommt. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung kann sinnvoll sein. Für Schäden am Inventar, die während des Aufenthalts beispielsweise durch spielende Kinder oder ein verschüttetes Glas Rotwein entstehen, haftet der Mieter. Wer eine Ferienwohnung mietet, sollte vorab klären, ob die Haftpflichtversicherung solche Schäden deckt. Ein schriftlicher Mietvertrag ist ratsam, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer empfiehlt, bei Übergabe und Rückgabe der Wohnung den Zustand des Domizils in einem Übergabeprotokoll festzuhalten.

 

Teilungserklärung ist entscheidend

Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie vermieten möchten, sollten zunächst einen Blick in die Teilungserklärung werfen. Untersagt diese die Vermietung nicht ausdrücklich, kann der Eigentümer die Unterkunft Gästen überlassen. Auch die in Teilungserklärungen übliche Regelung, dass Wohnungen nur zu Wohnzwecken und dauerhaft genutzt werden dürfen, widerspricht dem nicht. Verbietet die Teilungserklärung die Vermietung nicht ausdrücklich, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft diese nicht durch einen Beschluss untersagen. Wenn die Gemeinde sich mit einer sogenannten Zweckentfremdungssatzung nicht ausdrücklich gegen Vermietungen ausgesprochen hat, steht der touristischen Nutzung der Unterkunft nichts im Wege.

 

Steuern können anfallen

Wie jede private Vermietung muss auch die Vermietung einer Ferienwohnung dem Gewerbeamt angezeigt werden. Ob die Vermietung steuerrechtlich als Gewerbe bewertet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ist die Wohnung vollständig eingerichtet? Befindet sie sich in einer reinen Wohnanlage im Verbund mit anderen Ferienwohnungen? Wird sie kurzfristig an wechselnde Mieter vermietet und ist eine hotelmäßige Rezeption mit ständig anwesendem Personal vorhanden? Werden diese Fragen bejaht, sind Gewerbesteuern zu entrichten. Bei der Frage, ob weitere Steuern wie etwa eine Zweitwohnungssteuer fällig werden, kommt es auf den Einzelfall an.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter www.ihr-ratgeber-recht.de.

 

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21.03.2018 – Nicht verheiratete Paare mit Kindern – Bei Trennung besteht Anspruch auf Unterhalt

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennen sich nicht verheiratete Eltern, herrscht große Unsicherheit zum Thema Unterhalt. Dass das gemeinsame Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat, ist vielen bekannt. Aber auch der für die Kindererziehung zuständige Elternteil kann ohne Trauschein von seinem Ex-Partner Unterhalt verlangen.

 

Anspruch auf Unterhalt

Verdiente beispielsweise der erziehende Elternteil vor der Geburt des Kindes und werden diese Einkünfte nicht durch das Elterngeld ausgeglichen, so besteht nach § 1615 I BGB ein Anspruch auf Unterhalt bis zur Summe des Differenzbetrages. Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches wird das frühere Einkommen um die sogenannten berufsbedingten Aufwendungen, wie z. B. Fahrtkosten gekürzt. Das Basis-Elterngeld von 300 Euro bzw. das Elterngeld Plus von 150 Euro werden nicht auf den Unterhalt angerechnet. Der Unterhaltsanspruch besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Er verlängert sich z. B. wenn die Belange des Kindes eine besondere Betreuung erfordern.

 

Ehemaliger Verdienst muss ersetzt werden

Fällt das Elterngeld für den erziehenden Elternteil weg und entschließt sich dieser keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, so muss der andere Elternteil im Rahmen seiner Möglichkeiten den ehemaligen Verdienst ersetzen. Der zum Unterhalt verpflichtete Ex-Partner muss jedoch nur zahlen, wenn er nach Abzug des Kindesunterhalts noch über ein Mindesteinkommen von 1.200 Euro verfügt.

 

Pauschaler Unterhaltsanspruch von 880 Euro

War der erziehende Elternteil vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig, hat er einen pauschalen Unterhaltsanspruch in Hohe von 880 Euro. Diese Summe entspricht dem Existenzminimum für nicht Erwerbstätige. Erhält der Elternteil Elterngeld oder Elterngeld Plus, so muss der über 300 Euro bzw. 150 Euro hinausgehende Betrag von den 880 Euro abgezogen werden. Der Unterhaltsanspruch entspricht dann dem Differenzbetrag.

 

Auch Schwangere bekommen Unterhalt

Trennt sich das Paar vor der Geburt des Kindes und kann die Mutter aufgrund der Schwangerschaft ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen, so beginnt die Unterhaltspflicht frühestens vier Monate vor der Geburt. Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung entstehen, hat der Vater zu tragen.

 

All diesen Unterhaltsverpflichtungen muss der Vater allerdings nur in der Höhe nachkommen, die ihm ein Mindesteinkommen von 1.200 Euro sichert.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

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27.02.2018 – Schadensabwicklung nach Autounfall / Falsche Rechtsberatung wird teuer

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nach einem Autounfall liegen die Nerven blank. Dennoch gilt es, die nächsten Schritte mit Verstand anzugehen. Der Service einiger Autowerkstätten, Reparatur und Schadensabwicklung aus einer Hand anzubieten, klingt verlockend. Laufereien und lästiger Papierkram blieben dem Betroffenen erspart. Doch ob das Autohaus den Schaden immer im Sinne des Unfallopfers reguliert, ist fraglich. Eine mangelhafte Rechtsberatung kann teuer werden.

 

Nicht im Sinne des Verbrauchers

Geht es um die Frage, ob eine Abrechnung auf Totalschaden- oder Reparaturbasis erfolgt, muss der Betroffene damit rechnen, dass das Autohaus eigene Interessen verfolgt. Für die Werkstatt können der Weiterverkauf des Unfallautos und der Verkauf eines Ersatzfahrzeugs unter Umständen lukrativer sein als die Reparatur des Wagens.

 

Mietwagen lohnt sich nicht immer

Auch das Mietwagenangebot für die Zeit, in der sich das Unfallauto in Reparatur befindet bzw. ein Ersatzwagen beschafft wird, unterbreitet das Autohaus nicht uneigennützig. Betroffene sollten die Konditionen kritisch hinterfragen. Denn meist weiß der Geschädigte nicht, wie marktgerecht der Preis ist und ob er überhaupt Anspruch auf einen Mietwagen hat. Unter Umständen lohnt es sich finanziell sogar, Nutzungsausfall geltend zu machen.

 

Ansprüche richtig durchsetzen

Solange die Haftungsfrage, die Höhe des Schadensersatzes, mögliche Ansprüche auf Verdienstausfall, Haushaltsführungsschäden oder Schmerzensgeld nicht eindeutig geklärt sind, bleibt das Unfallopfer auf den Kosten sitzen. Um diese Punkte im Sinne des Verbrauchers zu regeln, sind fundierte Rechtskenntnisse erforderlich. Das gilt auch für die Frage, ob die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Mietwagenkosten erstattet und ob die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt. Unfallopfer sollten daher frühzeitig den Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Ist darüber hinaus die von der Werkstatt eingeleitete Schadensabwicklung schon sehr verfahren, wird der Rechtsanwalt den Fall möglicherweise nicht mehr übernehmen. Der Betroffene verliert berechtigte Ansprüche, wenn er nicht fachgemäß beraten wird. Eine fehlerhafte Beratung ist übrigens auch für das Autohaus mit Haftungsrisiken verbunden.

 

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30.01.2018 – Sorgerechtsentscheidungen / Immer zum Wohle des Kindes

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. „… und ich möchte dann auch das alleinige Sorgerecht für die Kinder“. Dieser Satz fällt immer wieder, wenn sich Eltern trennen oder scheiden lassen. Wenn Mutter oder Vater von ihrem Anwalt gefragt werden, ob der andere Elternteil dem zustimmen würde oder ob es besondere Gründe für einen sol­chen Antrag gäbe, erweckt diese Frage Verwunde­rung. Oft ist nämlich nicht bekannt, dass nach dem seit 1998 geltenden Kindschaftsreformgesetz beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht auch im Scheidungs- und Trennungsfall behalten.

 

Einigkeit in wichtigen Fragen

Nach einer Trennung kann auch beim gemeinsamen Sorgerecht der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Entscheidungen des täglichen Lebens ohne Zustimmung des ehemaligen Lebenspartners treffen. Nur für grundlegend wichtige Entscheidun­gen, wie den Besuch einer bestimmten Schule oder die Erteilung eines Kinderausweises, ist das Einverständnis des anderen Elternteils er­forderlich. Können sich El­tern über bestimmte wichtige Fragen nicht einigen, überträgt das Familiengericht für diese Einzelfrage einem Elternteil allein die Entscheidungsbefugnis.

 

Bei Streit übernimmt das Gericht

Das Sorgerecht ist aufgegliedert in das Aufenthalt­bestimmungsrecht und Erziehungsrecht. Streiten sich die Eltern, bei wem oder wo das Kind leben soll, entscheidet das Gericht auf An­trag, welchem Elternteil das Aufenthaltbestim­mungsrecht zu übertragen ist. Oft geht es auch darum, dass ein Elternteil das Wohl des Kindes ge­fährdet sieht, wenn der ehemalige Partner, bei dem das Kind wohnt, mit dem neuen Lebenspartner zu­sammenzieht. Auch hier kann das Familiengericht zur Klärung herangezogen werden.

 

Anspruch auf alleiniges Sorgerecht

Es gibt aber auch Fälle, in denen das Sorgerecht auf Mutter oder Va­ter allein übertragen wird. Hierzu muss ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden. Stimmt der andere Elternteil zu, wird der Antrag positiv ent­schieden. Kinder ab Vollendung des 14. Lebens­jahres können der Übertragung widersprechen.

 

Immer im Sinne des Kindes

Gefährdet das gemeinsame Sorgerecht das Kindeswohl, kann gegen den Willen des anderen Elternteils das Sorgerecht einem Elternteil allein übertragen werden. Häufiger Streit zum Beispiel, bei dem das Kind wegen der Umgangsregelung im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen steht, könnte ein Argument gegen das gemeinsame Sorgerecht sein. Auch eine Erkrankung, die es einem Elternteil nicht mehr möglich macht, seine Verantwortung kindeswohlentsprechend auszuüben, kann ein Grund sein.

 

Eltern sollten auf Vermittlung setzen

Bei wem das Kind nach einer Trennung der Eltern am besten aufgehoben ist, lässt sich nicht immer leicht klä­ren. Insbesondere wenn beide Eltern gleichermaßen dafür geeignet sind, wird die Entscheidung schwierig. Eltern sind immer dazu aufgerufen, sich in allererster Linie über diese Frage zum Wohle des Kindes zu verständigen. Dabei erhalten sie Unterstützung von den Jugendämtern, die in diesen Fällen gesetzlich zur Beratung und Vermittlung verpflichtet sind.

 

Scheitert dieser Vermittlungsversuch, sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte, die sich auf be­stimmte Rechts­gebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schles­wig-Holsteinische Rechts­anwalts­kammer un­ter der Telefonnummer 04621/9391-11.

 

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19.12.2017 – Wissenswertes zum Pferderecht / Reiter haften für Pferd im Verkehr

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Zwar bezeichnet das „Pferderecht“ streng genommen kein eigenes Rechtsgebiet. Doch die Thematik rund um Reiten, Haltung oder Tiermedizin ist komplex und berührt zahlreiche Teilgebiete des Rechts. Eine kleine wissenswerte Aufstellung zum „Pferderecht“ lesen Sie hier:

 

Hoch zu Ross im Straßenverkehr

Die Haftung des Pferdehalters im Straßenverkehr ist vergleichbar mit der eines Autofahrers: Reiter wie Autofahrer haften für die Gefahr, die von dem Tier bzw. Auto ausgeht. Das heißt, auch wenn der Reiter nichts für das tiertypische Verhalten des Pferdes kann, weil es durchgeht oder auskeilt, muss der Pferdehalter für den entstandenen Unfall haften. Durchbricht ein Pferd den Weidezaun und läuft auf eine viel befahrene Straße, haftet der Reiter für geschädigte Fahrzeuge oder Personen. Sollte sich jedoch ein Autofahrer unvorsichtig verhalten und nicht rechtzeitig abbremsen, reduziert sich diese Haftung entsprechend. Umgekehrt kann also auch der Autofahrer dem Pferdehalter den Schaden an seinem Tier ganz oder zum Teil ersetzen.

 

Gut versichert, halb gewonnen

Oft sind eine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung für das Pferd gemäß den Stallvorschriften erforderlich. Aber auch in allen anderen Fällen sollten Pferdehalter nicht auf diese Versicherungen verzichten. Reitlehrer sind gut beraten, eine spezielle Reitlehrerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Mit einer sogenannten Schadensobhutsversicherung sollten Betreiber einer Reitanlage vorsorgen. Diese greift dann, wenn eingestallte Pferde durch die Anlage oder durch Angestellte verletzt werden. Ein Beispiel dazu: Einer Auszubildenden wird das Longieren eines sehr wertvollen Problemhengstes überlassen. Dieser bockt so unglücklich, dass er sich das Genick bricht. Obwohl der Reitstallinhaber eine solche Aufgabe einem unerfahrenen Azubi nicht hätte übertragen sollen, kommt die Obhutschadenversicherung für den Schaden auf. Hier sollte der Stallbesitzer darauf achten, dass die Haftungssumme nicht wie üblich nur bis 10.000 Euro geht. Was ohne Versicherung geschieht, zeigt folgendes Beispiel: Verletzt sich das Pferd in einer nicht ausreichend gesicherten Führanlage so schwer, dass es eingeschläfert werden muss, wird grundsätzlich zu Lasten des Reitstallbetreibers vermutet, dass er an dem Unfall Schuld hat. Er kann versuchen, sich zu entlasten. Gelingt ihm das nicht, muss er den kompletten Schaden selbst bezahlen.

 

Verletzungen auf der Weide

Bei zwei Pferden auf der Weide ist der Fall meist relativ klar: Verletzt ein Pferd das andere, muss der Halter des Pferdes, das den Schaden verursacht, zahlen. Hat das verletzte Pferd den Schädiger vorher aber gejagt oder bedroht, kann sich diese Haftung sogar bis auf Null reduzieren. Bei einem Vorfall, den niemand beobachtet hat, muss zunächst nachgewiesen werden, dass der Schaden durch das andere Pferd verursacht worden ist. Das kann in vielen Fällen problematisch werden, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Dennoch können zumindest aus der Art der Verletzung Rückschlüsse gezogen werden, dass diese z.B. durch Huftritte entstanden sind. Verletzt sich dagegen ein Pferd in einer Herde, ist die Beweislage weitaus schwieriger. Welches der weidenden Pferde den Hufschlag ausgeführt hat, kann nicht festgestellt werden. Wenn bewiesen werden kann, dass die gesamte Herde durchgegangen ist und das Pferd direkt danach eine Verletzung aufweist, kann es passieren, dass alle anderen Pferdehalter als Gesamtschuldner bzw. deren Tierhalterhaftpflichtversicherung haften müssen. Dieser Grundsatz ist jedoch nicht auf alle unaufklärbaren Weideunfälle anwendbar. Die Rechtsprechung ist in diesen Fällen sehr unterschiedlich und lehnt eine Haftung teilweise ab.

 

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15.11.2017 – Was die Patientenverfügung leisten muss / BGH konkretisiert Anforderungen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Bevor Patienten im Krankenhaus sterben, werden sie mitunter jahrelang künstlich am Leben gehalten. Weil das viele als ein unwürdiges Lebensende empfinden, errichten immer mehr Menschen eine Patientenverfügung. Sie legen darin fest, ob und wie lange sie mit den Mitteln der sogenannten Apparatemedizin behandelt werden möchten. In der Vergangenheit sind Patientenverfügungen allerdings schon häufiger Gegenstand eines Rechtsstreits geworden, bei dem sich nahe Angehörige der Betroffenen über die Auslegung des Inhalts der Patientenverfügungen gestritten haben.

 

Gesetz gibt keine genaue Definition

Problematisch ist vor allem, dass der Gesetzgeber die Patientenverfügung nicht klar definiert hat. Das Gesetz verlangt lediglich, dass sie schriftlich errichtet wird. Gut beraten ist man, die Patientenverfügung notariell zu beurkunden, um die Authentizität der Unterschrift zu gewährleisten. Eine notarielle Beurkundung ist auch dann sinnvoll, wenn die Patientenverfügung mit einer General- oder Vorsorgevollmacht verbunden werden soll. Ist z.B. der Vollmachtgeber Eigentümer von Grundbesitz, kann die Vertrauensperson des Vollmachtgebers über diesen Grundbesitz nur mit einer notariell beurkundenden Generalvollmacht verfügen. Sollen mehrere Personen eine Vorsorgevollmacht erhalten, empfiehlt es sich, unter den Bevollmächtigten eine Rangfolge hinsichtlich der Entscheidungsbefugnis festzulegen.

 

Patientenwille ist Maßstab

Eine Patientenverfügung muss in erster Linie den Behandlungswillen des Patienten zum Ausdruck bringen in einer Situation, in dem dieser nicht mehr fähig ist, diesen zu äußern. Betroffene sollten die Verfügung mithilfe eines Rechtsanwalts oder Notars errichten. Bei medizinischen Zweifelsfragen ist es ratsam, einen Arzt hinzuzuziehen.

 

Welche Macht der Vorsorgebevollmächtigte bekommt

Gerade diese Frage müssen Betroffene dringend mit einem Anwalt oder Notar besprechen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich jüngst entschieden, dass der Bevollmächtigte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe für den betroffenen Patienten nur erlauben oder ablehnen darf, wenn der Vollmachttext diese Entscheidungskompetenz klar zum Ausdruck bringt. Der BGH hat dazu auch aufgeführt, dass die getroffenen Entscheidungen auch mit dem Tod des Patienten oder eines schweren gesundheitlichen Schadens verbunden sein können.

 

Behandlungswünsche und Krankheiten konkret beschreiben

Der BGH hat ferner entschieden, dass die Formulierung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, keine für eine Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung ist. Damit die Formulierung gilt, müssen bestimmte ärztliche Maßnahmen, die durchgeführt oder unterlassen werden sollen ergänzt und Krankheiten aufgeführt werden. Die Patientenverfügung muss klar zum Ausdruck bringen, dass die beschriebenen Behandlungswünsche in der konkreten Situation angewendet werden sollen.

 

Keine allgemein gehaltenen Formulierungen

Eine Patientenverfügung muss konkrete Festlegungen treffen, die keine Auslegungsschwierigkeiten zulassen. Es sollten auf keinen Fall Textbausteine aus dem Internet genutzt werden. Die Richter verlangen jedoch nicht, dass alle erdenkbaren schweren Erkrankungen, die zum Tode führen können, aufgelistet werden.

 

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24.10.2017 – Anrufe bei 0900er Nummern / Eltern haften nicht für Kinder

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Rufen Minderjährige ohne das Wissen der Eltern eine 0900-Nummer an, um Zahlungen zu tätigen, müssen die Eltern die Kosten nicht übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor (BGH, 06.04.17, AZ. III ZR 368/16).

 

In dem konkreten Fall hat ein 13-Jähriger ein Computerspiel gespielt, das zu Beginn kostenlos war.  Um seine Spielfiguren aufzurüsten, kaufte der Junge mit sogenannten Credits nach und nach Extras hinzu. Diese virtuelle Währung erwarb der Jugendliche hinter dem Rücken seiner Mutter durch ein „Pay-by-Call“-Verfahren: Hierfür hat er eine 0900-Bezahlhotline 21 Mal angewählt und dem Zahlungsanbieter die gewünschten Geldbeträge auf der Telefontastatur eingegeben. Gegenüber dem Computerspielanbieter trat dieses Drittunternehmen in Vorkasse. Später verlangte der Zahlungsdienstleister den Betrag von insgesamt etwa 1.250 Euro über die Festnetztelefonrechnung ein. Dagegen wehrte sich die Mutter.

 

Bei dem Streit um die Zahlung der von der Telefongesellschaft geforderten Summe stellte sich der BGH auf die Seite der Mutter. „Zum einen gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Mutter als Inhaberin des Festnetzanschlusses die Anrufe und Zahlungen des Sohnes autorisiert hatte“, erläutert Rechtsanwältin Anja Marquardsen, Fachanwältin für Familienrecht aus Barsbüttel. „Zum anderen hatte der Sohn über den Festnetzanschluss gar keine kostenpflichtige Dienstleistung in Anspruch genommen“ ergänzt Anja Marquardsen. Der Sohn habe vielmehr den Zahlungsdienstleister nur auf telefonischem Wege mit der Zahlung an den Spieleanbieter beauftragt. Dies stellt aber keine kostenpflichtige Telekommunikationsdienstleistung im Sinne des § 45i TKG dar.

 

Bei der Nutzung kostenpflichtiger Telefonsexhotlines von Minderjährigen kann der Fall aber ganz anders aussehen. Hier kann es gut sein, dass die Eltern für eine vom Kind gewählte kostenpflichtige Telefonsexhotline gerade stehen müssen. Schließlich gibt es bei diesen Fällen eine Gegenleistung, die direkt innerhalb des Telefonats erbracht wird. Auch wenn Eltern ihr Mobiltelefon, für das ein geschlossener Vertrag besteht, ihren Kindern überlassen, bestehen Haftungsrisiken.

 

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25.09.2017 – Förderung bei der Kinderbetreuung / Elterngeld planvoll beantragen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Um sich der Kinderbetreuung zu widmen, haben Mütter und Väter seit 2007 Anspruch auf finanzielle Förderung vom Staat. Inzwischen können sich Eltern zwischen verschiedenen Elterngeldmodellen entscheiden oder sie sogar miteinander kombinieren. Je nach den individuellen Lebensumständen sollten sie abwägen, welche Gestaltung vorteilhaft ist. Wer das falsche Modell für sich wählt, zahlt unter Umständen drauf.

 

Zusatzleistung vom Staat

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens. Je nach Gehalt beträgt die Förderung 65 bis 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, das werdende Mütter und Väter zwölf Monate vor der Geburt verdient haben. Bei Geringverdienern mit einem Gehalt von unter 1.000 Euro steigt das Elterngeld prozentual. Gezahlt werden mindestens 300 Euro, höchstens aber 1.800 Euro pro Monat. Bis zu 14 Monaten werden Eltern gefördert, wenn jeder Elternteil mindestens eine zweimonatige berufliche Auszeit nimmt. Ansonsten zahlt der Staat das Elterngeld für maximal zwölf Monate.

 

Bonus bei Geschwistern

Gibt es in der Familie bereits Nachwuchs, erhöht sich das Elterngeld um zehn Prozent. Der Geschwisterbonus wird bis zum dritten Lebensjahr bei einem Geschwisterkind bzw. bis zum sechsten Lebensjahr bei mehreren Geschwistern gezahlt. Lebt in der Familie ein Kind mit Behinderung, besteht der Anspruch bis zum 14. Lebensjahr des Geschwisters. Auch bei Mehrlingsgeburten dürfen Eltern mit einem höherem Förderbetrag rechnen.

 

Auch Oma und Opa haben Anspruch

Von der Zusatzleistung profitieren auch Eltern von Adoptivkindern und – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und das Kind nicht von den leiblichen Eltern betreut wird – Verwandte dritten Grades, also Großeltern oder Tanten und Onkel. Sofern eine Niederlassungserlaubnis oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, sind auch nicht EU-Ausländer berechtigt, das Elterngeld zu beziehen.

 

Arbeit und Familie vereinen

Wer früh wieder in den Beruf einsteigen möchte, sollte Elterngeld Plus beantragen. Dank dieser Fördervariante können Betroffene schnell wieder in Teilzeit arbeiten und den Bezug des Elterngeldes verlängern. Elterngeld Plus wird 24 Monate gezahlt. Es berechnet sich wie das herkömmliche Elterngeld, allerdings beträgt der Zuschuss nur die Hälfte – mindestens 150 Euro, höchstens aber 900 pro Monat.

 

Bonus mit dem Partner

Mit dem Partnerschaftsbonus können Mütter und Väter sogar bis zu 28 Monate finanziell unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass sie gleichzeitig in vier aufeinanderfolgenden Monaten durchschnittlich 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Eine Förderung, die mit dem Partnerschaftsbonus vergleichbar ist, erhalten auch Alleinerziehende. Dank der Elterngeldreform in 2015 haben Eltern, die Elterngeld Plus beantragen, Anspruch auf Teilzeitarbeit. Nur wenn der Arbeitgeber die verringerte Arbeitszeit spätestens vier Wochen nach der Antragstellung auf Teilzeitbeschäftigung zwischen Geburt und dem dritten Geburtstag des Kindes ablehnt, verlieren Betroffene die Berechtigung. Eine Ablehnung rechtfertigen jedoch nur dringende betriebliche Gründe, die der Arbeitgeber nachweisen muss.

 

Steuervorteile ausnutzen

Für verheiratete Eltern kann das Elterngeld Plus auch steuerliche Vorteile haben: Bei Eheleuten, die zusammen zur Einkommenssteuer veranlagt werden, wird die Förderung beim individuellen Steuersatz berücksichtigt. Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsmonate sind untereinander kombinierbar. Was die Eltern wählen, müssen sie monatsweise festlegen. Der Antrag auf Elterngeld wird je nach Bundesland in verschiedenen Stellen beantragt. In Schleswig-Holstein ist das Landesamt für Soziale Dienste der jeweiligen Kreise zuständig dafür.

 

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22.08.2017 – Wertvoller Rat bei Rechtsschutzversicherungen – Beratung bewahrt vor Streit

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Obwohl jahrelang Prämien gezahlt wurden, verweigern Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen die vereinbarte Leistung. Das frustriert zahlreiche Beitragszahler. So zählen Rechtsschutzversicherungen nicht umsonst zu den Policen, über die Versicherte am häufigsten in Streit geraten. Doch das liegt nicht selten daran, dass die Versicherten falsche Vorstellungen von dem Leistungsspektrum  der Rechtsschutzversicherungen haben. Eine gründliche Beratung vor Abschluss der Versicherung ist daher empfehlenswert.

 

Das Internet leistet keine Beratung

Viele Verbraucher sind mit der Angebotsflut an Rechtsschutzversicherungen überfordert. Für welche Bereiche ein Rechtsschutz sinnvoll ist, kann der juristische Laie oft nur schwer beurteilen. Vergleichsplattformen im Internet sollen die Auswahl erleichtern. Doch hier taucht bereits das erste Problem auf: Plattformen vergleichen lediglich die Versicherungsbedingungen miteinander, über die Regulierungsbereitschaft treffen sie jedoch keine Aussagen.

 

Auf Minimalschutz bestehen

Gewisse Standardleistungen wie Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugenentschädigungen und Sachverständigenhonorare sollten alle Rechtsschutzversicherungen übernehmen. Je nach Vertrag werden aber nur bestimmte Rechtsgebiete abgedeckt. In familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten werden zudem häufig nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen. Bei der Wahl einer geeigneten Versicherung sollte grundsätzlich auf die Übernahme außergerichtlicher Kosten geachtet werden. Denn in vielen Fällen kann bereits ein Brief vom Rechtsanwalt wirkungsvoll sein. Zum Prozess muss es häufig nicht mehr kommen.

 

Versicherung anpassen

Bei der Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung sind die Lebensumstände des Versicherten maßgeblich. Wer beispielsweise vor vielen Jahren eine Police abgeschlossen hat, sollte überprüfen, ob der Versicherungsschutz immer noch geeignet ist. Punkte, wie die Höhe der Deckungssumme, die Notwendigkeit einer Selbstbeteiligung, oder die Häufigkeit von Auslandsaufenthalten sollten Betroffene unbedingt mitbedenken. Auch ob die Versicherung für den privaten oder gewerblichen Bereich greifen soll, beeinflusst die Auswahl entscheidend. Falls durch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, einem Verein oder Verkehrsclub bereits eine gesonderte Rechtsschutzdeckung besteht, sollten sich Betroffene erkundigen, in welchen Bereichen eine Ergänzung ratsam wäre.

 

Lange Wartezeiten bedenken

Eine Rechtsschutzversicherung sollte vorausschauend abgeschlossen werden. Policen, die den Rechtsschutz erst nach drei Monaten gewähren, sind inzwischen keine Seltenheit mehr. So kann ein Versicherungsnehmer, der beispielsweise zwei Monate nach Vertragsabschluss ein mangelhaftes Auto kauft oder sechs Wochen später eine Kündigung erhält, die Versicherung bei einer Wartezeit von drei Monaten nicht in Anspruch nehmen. Wer über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenkt, nachdem der Schaden bereits eingetreten ist, muss enttäuscht werden. Rückwirkend kann der Versicherungsschutz nicht hergestellt werden.

 

Wert legen auf Vertrauen

In vielen Fällen versuchen Versicherungen Versicherte dazu zu bewegen, einen Partneranwalt aufzusuchen. Dafür erheben sie z.B. keine Selbstbeteiligung. Laut dem Bundesgerichtshof ist dies erlaubt und verstößt nicht gegen das Recht auf freie Anwaltswahl. Andere Policen erhöhen den Selbstbehalt, wenn Versicherte keinen Partneranwalt konsultieren. Letztlich ist es wichtig, dass sich der Betroffene an einen Anwalt wendet, dem er vertraut.

 

Persönliche Erfahrungswerte

Darüber, welcher Vertrag zur individuellen Lebenssituation am besten passt, beraten Rechtsanwälte. Zur Regulierungsbereitschaft von Rechtsschutzversicherungen verfügen Anwälte über persönliche Erfahrungswerte. Zu einem Beratungstermin kann der Interessent bereits ein oder zwei Angebote von Rechtsschutzversicherungen mitbringen, um diese zu besprechen.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das Online-Verbraucherportal unter www.ihr-ratgeber-recht.de.

 

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20.07.2017 – Gemeinsame Mietverträge – Scheitern der Ehe kein Kündigungsgrund

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennt sich ein Paar, bedeutet das meist, dass einer von beiden aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wird. Doch nicht immer klappt das von heute auf morgen. Ehegatten, die gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet haben, sind beide Vertragspartner des Vermieters. Möchte also ein Ehepartner ausziehen und den Mietvertrag kündigen, gilt die Vertragsauflösung nicht automatisch für den anderen Ehepartner. Ob nur ein Ehegatte im Vertrag als Mieter eingetragen wurde, spielt keine Rolle. Für Paare einer „wilden“ Ehe gilt etwas anderes.

 

Eheleute unterschreiben gemeinsam

Damit ein Ehegatte den Mietvertrag kündigen und ausziehen kann, müssen beide gemeinsam die Kündigung unterschreiben. Auch zwei einzelne Kündigungen sind möglich, wenn sie zeitlich nahe beieinander liegen. Sollte ein Partner ausziehen, ohne dass das Mietverhältnis insgesamt endet, haftet er weiterhin für die volle Miete. So kann nicht nur der Vermieter, sondern auch der in der Wohnung verbliebene Partner trotz des Auszugs die Zahlung der Miete verlangen. Ein Ehegatte kann nur dann aus dem Mietverhältnis „entlassen“ werden, wenn sowohl der Vermieter als auch Ehegatte damit einverstanden ist.

 

Kein Mieter, keine Rechte

Möchten Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenziehen, muss sich der Partner, der bereits in der Wohnung lebt, zunächst eine Zustimmung beim Vermieter einholen. Bei Eheleuten ist das nicht nötig. Mitunter zieht ein Partner in die Wohnung des anderen, ohne dass dieser gleichzeitig Mieter wird. Doch das hat zur Folge, dass sich im Trennungsfall der neue Partner nicht auf Kündigungsfristen oder andere Mieterschutzvorschriften berufen kann. Damit besteht die Gefahr, dass ihm der Partner als alleiniger Mieter der Wohnung den Zutritt zur Wohnung verwehren kann – sofern ein Rauschmiss nicht bereits von heute auf morgen geschehen ist. Außerdem hat der Partner, der in die Wohnung eingezogen ist, bei Trennung nicht das Recht, den Mietvertrag zu übernehmen. Der Vermieter muss den Partner als neuen Hauptmieter nicht akzeptieren.

 

Partner muss zustimmen

Etwas andere gilt, wenn in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beide Partner Mieter der Wohnung geworden sind. Die Mieterschutzvorschriften greifen dann für beide. Möchte einer ausziehen, ist der andere verpflichtet, der Kündigung zuzustimmen. Damit entgehen die Betroffenen der Gefahr, für Mietschulden zu haften.  Endet das Mietverhältnis, hat in der Regel jeder Partner Anspruch auf die Hälfte der Mietkaution. Der Vermieter wird die vollständige Kaution nur dann an einen Mieter auszahlen, wenn der andere Mieter dem zugestimmt hat. Sollte nur ein Mieter eine Kaution hinterlegt haben, z.B. weil er als erster in der Wohnung gelebt hat, hat er alleinigen Anspruch auf die Auszahlung der Kaution.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

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21.06.2017 – Gericht kann Wechselmodell aufzwingen / Eine Woche bei Papa, eine Woche bei Mama

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer häufiger haben Eltern den Wunsch, sich auch nach der Trennung gemeinsam um das Kind zu kümmern. Beim sogenannten Wechselmodell teilen sich Mutter und Vater die Betreuung des Kindes paritätisch. Dass ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils als Umgangsregelung angeordnet werden kann, ist neu. Oberste Prämisse: Das Wechselmodell muss dem Kindeswohl entsprechen.

 

Eine gängige Regelung im Wechselmodell ist, dass das Kind eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater wohnt. Einige Eltern treffen diese Vereinbarung einvernehmlich. Doch laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs kann diese Betreuung auch dann durchgesetzt werden, wenn nur ein Elternteil das Modell für richtig hält (BGH-Beschl. Vom 01.02.2017 – XII ZB 601/15).

 

Die Anordnung ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft. Welches Umgangsmodell dem Kindeswohl am besten entspricht, müssen die Gerichte im Einzelfall feststellen. So wird geprüft, ob die Eltern in erzieherischer Hinsicht geeignet sind. Aber vor allem schauen die Richter auch darauf, welche Bindungen, Wünsche und Vorstellungen das Kind hat. Außerdem müssen die Eltern in der Lage sein, trotz der Trennung regelmäßig Absprachen zu treffen. Im Wechselmodell werden die Eltern eng miteinander kooperieren müssen. Fehlt es an Kommunikationsfähigkeit und sind die getrennten Eltern unfähig, ungelöste Konflikte von ihrer Elternrolle zu trennen, kommt dieses Umgangsmodell nicht in Frage.

 

Einige Eltern meinen, mit dem Wechselmodell Unterhalt sparen zu können. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Beide Eltern müssen neben der Versorgung der Kinder anteilig für den Barunterhalt der Kinder aufkommen. Es gilt der Grundsatz: gleiche Rechte, gleiche Pflichten.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

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14.06.2017 – Tücken beim Immobilienverkauf / Folgen eines verlorenen Grundschuldbriefs

Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Wer plant, eine bereits abgezahlte und schuldenfreie Immobilie zu verkaufen, sollte unbedingt vorab prüfen, ob die im Grundbuch eingetragene Grundschuld bereits gelöscht worden ist. Stellt sich nämlich während des Verkaufs heraus, dass das Grundbuch nicht lastenfrei ist, kann dies den Verkaufsprozess erheblich verzögern.

 

Handelt es sich bei der Schuld um eine Briefgrundschuld, so ist für die Löschung der Originalgrundschuldbrief unbedingt erforderlich. Häufig wissen jedoch die Eigentümer gar nicht mehr, wo sich dieser befindet, da die Immobilienkredite bereits vor Jahren getilgt worden sind. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, bei der Bank anzufragen, ob die sogenannte Löschungsbewilligung und der Grundschuldbrief dort noch vorliegen. Doch oftmals schickt die Bank beide Dokumente nach der vollständigen Kredittilgung an die Eigentümer. Können die Dokumente nicht wiederbeschafft werden, muss ein äußerst zeitaufwendiges gerichtliches Verfahren in Gang gesetzt werden, in dem nach vielen Monaten der Grundschuldbrief als kraftlos erklärt wird.

 

Eigentümer sollten daher daran denken, dass eine Grundschuld niemals automatisch gelöscht wird, sobald ein Immobilienkredit vollständig abbezahlt wurde. Für die Löschung der Grundschuld braucht man einen notariell beglaubigten Löschungsantrag des Grundstückseigentümers. Dieser kann gestellt werden, sobald eine ebenfalls notariell beglaubigte Löschungsbewilligung der Bank vorliegt. Wird dieser Antrag nicht gestellt, bleibt die Grundschuld im Grundbuch stehen.

 

Es gibt zwei Arten von Grundschulden: die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld. Erstere ist nur im Grundbuch eingetragen, die zweite ist darüber hinaus in einem Wertpapier verbrieft und kann allein durch die Übergabe des Grundschuldbriefes an eine andere Person übertragen werden. Deshalb ist die Vorlage des Originalbriefes auch zwingend zur Löschung erforderlich. Denn schließlich kann es ja sein, dass die Grundschuld von jemand anderen erworben worden ist, der damit Ansprüche gegen den Grundstückseigentümer hat. Deshalb muss der Eigentümer bei einem mit einer Briefgrundschuld gesicherten Darlehen unbedingt darauf achten, dass er von der Bank den Original-Grundschuldbrief zurückerhält sobald der Kredit getilgt worden ist. Er muss diesen sorgfältig aufbewahren.

 

Notare finden Betroffene im Internet unter www.notar.de.

 

Besuchen Sie auch das Online-Verbraucherportal der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer unter www.ratgeber-notar.de.

 

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15.05.2017 – Mobbing am Arbeitsplatz – Konfliktlösung ist Chefsache

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ist ein Arbeitnehmer von Mobbing aus dem Kollegenkreis betroffen, sollte er unbedingt das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen. Dieser trägt für seinen Mitarbeiter die sogenannte Fürsorgepflicht und muss Konflikte am Arbeitsplatz lösen. Mobbt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer sogar selbst, verletzt er seine Vertragspflicht – ein Verhalten, das bis zu Schadensersatzansprüchen führen kann.

 

Was ist Mobbing?

Auch wenn es keine gesetzliche Definition von Mobbing gibt: Allgemein wird darunter ein systematisches Anfeinden‚ Schikanieren oder Diskriminieren von Beschäftigten untereinander oder durch Vorgesetzte verstanden. Es geht weit über gewöhnliche berufliche Schwierigkeiten hinaus und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Durch das gezielt feindselige Verhalten kann der Betroffene in seinem Persönlichkeitsrecht, in seiner Ehre, aber auch in seiner Gesundheit beeinträchtigt werden.

 

Arbeitgeber sind schutzpflichtig

Wird am Arbeitsplatz gemobbt, ist der Arbeitgeber gefragt: Er ist seinem Arbeitnehmer gegenüber in der sogenannten Fürsorge- und Obhutsverpflichtung (§ 241 Abs.2 BGB). Ist ein Arbeitnehmer von Mobbing-Attacken betroffen, sollte er das Gespräch mit seinem Arbeitgeber suchen und damit dessen Schutzpflicht einfordern.

In Einzelgesprächen mit dem Betroffenen und dem mutmaßlichen Mobber sollte der Arbeitgeber den Sachverhalt klären oder den mobbenden Kollegen ermahnen. Auch eine Mediation kann zur Lösung des Konfliktes beitragen. Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, das Mobbing beizulegen, muss er möglicherweise sogar arbeitsrechtliche Maßnahmen ergreifen: Das können eine Abmahnung, eine Versetzung oder eine Kündigung des Mobbenden sein.

 

Schadensersatzanspruch möglich

Weiß der Arbeitgeber von den Mobbingvorfällen und schafft dennoch keine Abhilfe, haftet er gegenüber seinem Arbeitnehmer möglicherweise wegen Verletzung seiner Schutzpflicht. Ein Schadensersatzanspruch kann zudem durch ein sogenanntes Organisationsverschulden begründet sein. Dieses Verschulden liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Betriebs- und Arbeitsstrukturen nicht so organisiert, dass Mobbing möglichst vermieden wird. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist jeweils ein Verschulden des Arbeitgebers.

Betreibt der Arbeitgeber das Mobbing sogar selbst, entspricht das einer Vertragspflichtverletzung. Der Betroffene kann dann einen unmittelbaren Anspruch auf Schadensersatz gegen seinen mobbenden Arbeitgeber geltend machen. Gehen die Mobbing-Attacken von Führungskräften aus, die dem Arbeitgeber unterstellt sind, können auch hier Schadensersatzansprüche entstehen.

 

Präventiv gegen Mobbing vorgehen

Verbindliche Dienst- und Betriebsvereinbarungen können helfen, das Mobbing am Arbeitsplatz gar nicht erst entsteht. Auch Schulungen und Seminare für alle Mitarbeiter können die Grundlage für ein gutes, mobbingfreies Betriebsklima schaffen.

Ob Mobbing am Arbeitsplatz vorliegt und welche Schritte der Betroffene dagegen einleiten sollte, kann er mit dem Rechtsanwalt seines Vertrauens klären. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt auf Anfrage die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer in der Zeit von 9 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

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31.03.2017 – Kündigung wegen Eigenbedarf / Täuschung kann für Vermieter teuer werden

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer Wohnraum vermietet, hat nur wenige Möglichkeiten, das Mietverhältnis zu kündigen. Melden Eigentümer oder Vermieter Eigenbedarf an, können sie die Immobilie für sich nutzen, der Mieter muss sich dann eine neue Wohnung suchen. Doch wer den Eigenbedarf vortäuscht, riskiert die Zahlung von Schadensersatz. Unter Umständen macht sich der Vermieter sogar strafbar.

 

Eigenbedarf muss überzeugen

Wer den vermieteten Wohnraum für sich selbst oder für nahe Angehörige, wie z.B. für erwachsene Kinder, Enkel oder betagte Eltern, benötigt, darf dem Mieter kündigen. Notfalls kann der Eigentümer diesen Anspruch mit einem Räumungsprozess durchsetzen. Ob es auch gerechtfertigt ist, Eigenbedarf für entfernte Familienmitglieder anzumelden, wird von Gerichten unterschiedlich bewertet. Doch damit der Eigenbedarf greift, muss der Vermieter plausibel begründen, warum er die Wohnung für sich selbst nutzen möchte. Der Mieter soll nachvollziehen können, warum er seine Wohnung verliert.

 

Zurück in die alte Bleibe

Ist das Selbstnutzungsinteresse nur vorgetäuscht, beispielsweise, um einem ungeliebten Mieter zu kündigen, droht dem Vermieter die Zahlung von Schadensersatz. Wenn sich nachweisen lässt, dass der Mieter getäuscht wurde – meist geschieht dies erst nach seinem Auszug – hat der Betroffene das Recht, in die ehemalige Wohnung zurückzukehren. Dieser Anspruch kann bestehen, weil das Mietverhältnis ohne rechtmäßige Kündigung nicht wirksam beendet worden ist. Alternativ hat der Mieter Anspruch auf die sogenannte Naturalrestitution, das heißt auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

 

Eigentümer muss Kosten erstatten

Doch meist ist der Betroffene mit viel Aufwand bereits in eine neue Wohnung umgezogen. Der Mieter ist in diesem Fall berechtigt, alle finanziellen Schäden geltend zu machen, die er wegen des angeblichen Eigenbedarfs durch den Vermieter erlitten hat. Dazu zählen Anwaltskosten für die Überprüfung und Abwehr der unberechtigten Kündigung, Kosten für die Wohnungssuche inklusive Inserate, Makler oder Ummeldung und schließlich die Umzugskosten. Unter Umständen kann der geprellte Mieter Renovierungskosten und sogar Mehrkosten geltend machen, weil die neue Wohnung teurer ist.

 

Tricks sind kostspielig

Schadensersatzansprüche hat der Mieter auch, wenn die Parteien einen Aufhebungsvertrag geschlossen haben, oder wenn die ursprüngliche Eigenbedarfssituation vor Auszug des Mieters kurzfristig entfällt. Unterlässt der Vermieter es, den Mieter darüber aufzuklären, dass dieser doch nicht die Wohnung räumen muss, muss der Vermieter den Mieter entschädigen.

 

Mit einem Bein im Prozessbetrug

Ein Täuschungsversuch kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Gibt der Vermieter den Eigenbedarf in einem Räumungsprozess vor, könnte er sich wegen Prozessbetrug strafbar machen. Und sollte er Zeugen mobilisieren, die zum angeblichen Eigenbedarf falsch aussagen, machen sich diese wegen Aussagedelikten schuldig.

 

Wird dem Mieter aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, sollte er die formellen Erfordernisse und die Begründung der Kündigung von einem Fachanwalt für Mietrecht sichten lassen. Ob mögliche Schadensersatzansprüche  gegen den Vermieter bestehen, prüft der Rechtsanwalt.

 

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14.03.2017 – Fehlerhafte Ware – Ansprüche aus Garantie und Gewährleistung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden nicht nur häufig verwechselt, viele halten sie sogar für ein und dasselbe. Dabei hat längst nicht jeder gekaufte Artikel eine Garantie. Viele Händler werben mit diesem Begriff, Gewährleistung dagegen taucht nie in der Werbung auf. Woran liegt das?

 

Unabhängig von den Bestimmungen des Verkäufers, hat jeder Kunde beim Kauf eines Produkts das Recht auf einen makellosen Zustand des Artikels. Mit anderen Worten: Der feine, aber entscheidende Unterschied zur Garantie besteht darin, dass dem Käufer bereits laut Gesetz eine Gewährleistung zusteht. Den Verkäufer trifft eine sogenannte Sachmängelhaftung. Das ist Teil des Kaufvertrags. Der Händler ist gegenüber seinen Kunden verpflichtet, eine makellose Ware zu verkaufen, und haftet demzufolge, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Kaufs oder erst im Nachhinein als fehlerhaft erweist.

 

Tauchen Mängel auf, ist der Händler zur „Nacherfüllung“ verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, ob er die defekte Ware durch eine neue, mangelfreie ersetzt oder den Mangel behebt. Zugunsten des Kunden wird bei einem Fehler, der innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, angenommen, dass er schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat. Der Kunde hat zwei Jahre ab Kauf des Artikels gegenüber dem Händler Anspruch auf eine Entschädigung. Durch Vereinbarungen der Parteien  kann diese Frist auf ein Jahr verkürzt werden. Gewährleistungsansprüche darf der Händler nicht abweisen.

 

Zusätzlich zum gesetzlichen Mindeststandard kann der Verkäufer oder Hersteller ein freiwilliges Garantieversprechen auf die Funktionsfähigkeit des Artikels abgeben. In Form einer Beschaffenheitsgarantie bürgt der Händler für eine bestimmte Beschaffenheit des Artikels und zeigt damit seine Bereitschaft, für alle Fehler in der Eigenschaft seiner verkauften Ware zu haften. Auch in Bezug auf die Haltbarkeitsdauer einer Kaufsache kann der Garantiegeber die Garantie ausgestalten.

 

Es ist empfehlenswert, den Aufdruck über das Garantieversprechen, zum Beispiel auf der Verpackung, zusammen mit der Quittung aufzubewahren, denn meist wird eine Garantie für länger als zwei Jahre gewährt. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist hat der Käufer im Falle eines Mangels dann noch Ansprüche aus der Garantie. Diese muss der Käufer jedoch beim Garantiegeber, der nicht zwangsläufig der Händler ist, geltend machen.

 

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02.02.2017 – Die neue soziale Pflegeversicherung / Keine Schlechterstellung durch Bestandsschutz

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, verbessert die Situation für Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege. Wer sich  heute mit Pflegestufe 1 bzw. Pflegegrad 2 in einem Pflegeheim befindet, muss allerdings mehr bezahlen. Aber es gibt ein Trostpflaster. Für alle, die vor 2017 schon Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben, gibt es einen Bestandsschutz. Und noch eines: Bisher war es so, dass der Eigenanteil des Pflegebedürftigen mit jeder Erhöhung der Pflegestufe stieg. Dies wird es nicht mehr geben, der Eigenanteil bleibt gleich hoch, auch wenn die Pflegestufe steigt.

 

Was hat sich noch geändert?

Ob jemand pflegebedürftig ist, wird nach dem neuen Gesetz anhand von fünf Modulen wie bisher vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geprüft. Nach neuem Recht wird untersucht, inwieweit der Betroffene in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt ist: ob er sich etwa allein in der Wohnung bewegen kann, ob er geistig beeinträchtigt ist oder psychische Problemlagen bewältigen kann, ob er fähig ist, sich selbst zu versorgen und sich körperlich zu pflegen. Es wird begutachtet, ob er in der Lage ist, seine Medikamente allein zu nehmen und den ärztlichen Anordnungen Folge leisten kann. Schließlich wird geprüft, ob der Antragsteller soziale Kontakte hat oder eine Vereinsamung droht. Je größer die Einbußen in der selbständigen Lebensführung sind, desto höher der Pflegegrad.

 

Keine neue Begutachtung

Patienten, die vor 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen haben, werden automatisch in das neue System überführt. Eine erneute Begutachtung ist nicht nötig. Hatte jemand ohne zusätzliche Beeinträchtigung seiner Alltags-kompetenz bisher Pflegestufe II, kommt er nun automatisch in den Pflegegrad drei. Ist der Betroffene zusätzlich dement, bekommt er den Pflegegrad vier. Durch die Umstellung erhält der Pflegebedürftige also entweder die gleichen Leistungen oder sogar höhere. Einzige Ausnahme: Der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen hat sich so weit verbessert, dass die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit ganz aberkennen muss.

 

Wer noch vor 2017 einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt hat, wird nach dem alten System eingestuft, dann aber sofort an das neue angepasst.

 

Finanzielle Entlastungen

In der häuslichen Pflege sind die Leistungssätze angehoben worden. Betrug z.B. das Pflegegeld für die selbst beschaffte Pflegehilfe in der der Pflegestufe I bisher 244 Euro im Monat, wird es nun auf 316 Euro bei Pflegegrad zwei angehoben. Bei Entlastungsangeboten im Alltag werden sowohl Pflegende als auch Pflegebedürftige selbst finanziell besser gestellt. Gefördert wird ebenso die Betreuung durch Ehrenamtliche.

 

Mehr Unterstützung für Pflegende

Auch pflegende Personen profitieren von der reformierten Pflegeversicherung. So werden sie bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert und können außerdem auf erweiterte Beratungsangebote zurückgreifen.

 

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11.01.2017 – Schmerzensgeld für Hinterbliebene – Nur in Ausnahmefällen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Kommt ein Angehöriger durch einen Unfall zu Tode, haben die Hinterbliebenen in den USA und in vielen Ländern Europas Anspruch auf Schmerzensgeld. Deutsche Angehörige, die ein Familienmitglied verloren haben, erhalten für ihren seelischen Kummer grundsätzlich keine Ausgleichszahlung. Nur in Ausnahmesituationen dürfen Betroffene auf eine Entschädigung hoffen.

Demnach stehen Angehörigen Ersatzansprüche dann zu, wenn sie in Folge des Verlusts selbst krank geworden sind. Allerdings muss die Gesundheitsschädigung pathologisch fassbar sein und deutlich über das hinausgehen, was Nahestehende als mittelbar Betroffene in derartigen Fällen erfahrungsgemäß erleiden. Ein Schock oder eine schwerwiegende psychische Beeinträchtigung rechtfertigen einen finanziellen Ausgleich. Dabei ist es gleichgültig, ob der Hinterbliebene den Tod oder die schwere Verletzung des Angehörigen selbst miterlebt oder nur eine Benachrichtigung von dessen Unfall erhalten hat.

Ein Schmerzensgeldanspruch steht nur nahen Angehörigen zu. Zu ihnen zählen auch Verlobte und Lebensgefährten. Verstirbt der verletzte Angehörige erst einige Zeit nach dem Unfall, hat er bis zu seinem Tode Anspruch auf Schmerzensgeld. Diese Entschädigung erben die Hinterbliebenen.

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08.12.2016 – Einem geschenkten Gaul… Beim Pferdekauf Rat einholen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein Pferdekauf per Handschlag? Theoretisch ist das möglich. Doch tauchen Mängel nach dem Kauf auf, steht der Käufer vor einem kaum lösbaren Beweisproblem. Pferdekäufer sollten den Kauf gut vorbereiten und sich umfangreich absichern. Auf fachmännischen Rat sollten die Tierliebhaber nicht verzichten.

 

Augen auf bei Privatkäufen

Ein Pferd ist rechtlich keine Sache, sondern ein Lebewesen mit besonderen Rechten. Dennoch fällt das Tier unter die Vorschriften  der Sachmängelgewährleistung. Im Gegensatz zum Händler kann ein Privatverkäufer diese Gewährleistung allerdings vertraglich vollständig ausschließen. Für den Käufer bedeutet das: Hatte das Pferd bei der Übergabe einen Mangel, kann dieser bei einem Privatkauf nicht mehr vom Kauf zurücktreten. Allerdings gilt das nur, wenn der Haftungsausschluss wirksam vereinbart worden ist: „Gekauft wie besehen“ schließt nur die Haftung für sichtbare Mängel aus, nicht aber die Haftung für einen versteckten Mangel, wie einen Röntgenbefund am Bein, der später eine Lahmheit auslösen kann.

 

Recht auf makelloses Tier

Kann der Mangel behoben, das heißt durch einen Arzt therapiert werden, muss dem Verkäufer Gelegenheit zur „Nachbesserung“ gegeben werden. Das gilt gleichermaßen für Händler und Privatpersonen. Alternativ kann der Käufer die „Nachlieferung“ eines gleichartigen Pferdes als Ersatz fordern. Erst wenn der Verkäufer dem nicht nachkommt, kann der Käufer seinen Kauf rückgängig machen. Die andere Möglichkeit ist, das Pferd zu behalten und den Kaufpreis zu mindern sowie Schadensersatz zu fordern. Achtung: Um sich der Gewährleistungspflicht zu entziehen, schieben Händler immer wieder Privatleute als Strohmänner vor. Ein Pferdekaufvertrag sollte vorab stets von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

 

Unbedingt untersuchen lassen

Es ist immer ratsam, den Kauf gemeinsam mit einem Fachkundigen zu tätigen. Ganz wichtig ist eine Ankaufsuntersuchung durch einen Fachtierarzt. Da es immer wieder vorkommt, dass z.B. Lahmheiten oder chronische Krankheiten nachgetragen werden, sollte sich der Käufer das Untersuchungsprotokoll und den Kaufvertrag nach der Untersuchung bzw. der Unterzeichnung sofort aushändigen lassen. Andernfalls kann der Käufer nur sehr schwer beweisen, dass er von diesen Erkrankungen vorher nichts gewusst hat. Ein Käufer, der vor der Übergabe von dem Mangel erfahren hat, kann das Pferd in keinem Fall zurückgeben oder einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.

 

Auf Blutprobe bestehen

Besonders gefährlich ist es, wenn Pferde für einen bestimmten Zweck gekauft werden, sich aber im Nachhinein dafür möglicherweise nicht eignen – sei es das Reitpony für ein Kind oder ein Springpferd für ein Turniersport. Auch wenn das Pferd zum Zeitpunkt des Kaufs lammfromm und völlig gesund scheint, kann sich sein Wesen nur wenige Tage nach der Übergabe völlig ändern. Widersetzlichkeiten wie Buckeln und Steigen,  wenn man nur den Sattel auflegt oder aufsitzen möchte, sprechen häufig dafür, dass das Tier zuvor entweder sediert oder mit Medikamenten z.B. am schmerzenden Rücken behandelt wurde. Diese Form des Dopings kann meist durch eine Blutprobe bewiesen werden. Da eine solche Analyse bei der Ankaufsuntersuchung nicht zum Standardumfang gehört, sollte man den Tierarzt dazu ausdrücklich beauftragen.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

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28.11.2016 – Von der Qual der Fristen… Wer räumt denn da mein Konto leer?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der private Handyvertrag ist längst gekündigt, aber die Firma zieht weiter die monatlichen Raten ab. Wie kann das eigentlich sein? Grundsätzlich sollte man doch davon ausgehen können, dass das private Girokonto vor dem Zugriff anderer geschützt ist. Und: Wird ein Vertrag gekündigt, sollte auch die damit verbundene Einzugsermächtigung automatisch erlöschen. Doch das ist mitnichten der Fall.

 

Mit dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat wird der einziehende Zahlungsempfänger, also in unserem Fall der Telekommunikationsanbieter, vom Inhaber des belasteten Kontos ermächtigt, einen Zahlungsbetrag einzuziehen. Gleichzeitig wird auch die Bank des Zahlungspflichtigen beauftragt, die Einlösung der Lastschrift durchzuführen. Der Inhaber des Bankkontos ist jedoch berechtigt, der Lastschrift zu widersprechen. Tut er dies innerhalb einer Acht-Wochen-Frist nach Abbuchung, so bekommt er das Geld zurück – inklusive Zinsen und Gebühren. Bei unautorisierten Lastschriften ohne SEPA-Mandat verlängert sich die Frist grundsätzlich auf 13 Monate.

 

Sind diese Fristen allerdings verstrichen, hat der Kontoinhaber schlechte Karten. Von der Bank bekommt er kein Geld. Er muss sich nun an die Firma wenden, die das Geld eingezogen hat. Jetzt geht es darum, zu prüfen, welche Ansprüche berechtigt sind, d.h. wurden z.B. die Kündigungsfristen eingehalten oder nicht.

 

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18.10.2016 – Rechtssicherheit bei der Organspende – Spenderwille muss beachtet werden

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Organtransplantationen können zahlreichen schwerstkranken Patienten das Leben retten oder ihr Leiden verringern. Obwohl sich die Organspende seit den 1970er Jahren zu einem anerkannten Behandlungsverfahren etabliert hat, herrschen Misstrauen und Unkenntnis in der Bevölkerung. Die Folge ist, dass es weltweit an Spenderorganen mangelt. Doch Spender und Empfänger sind keine willenlosen Opfer – strenge Gesetze regulieren das medizinische Verfahren.

Beim Ablauf einer Transplantation hat die Beachtung des Spenderwillens, die Gleichbehandlung wartender Patienten und das Verhindern von Organhandel oberste Priorität. Diese Rechtssicherheit gewährleistet das sogenannte Transplantationsgesetz (TPG).

Seit 2012 ist jeder Staatsbürger dazu angehalten, die eigene Spenderbereitschaft zu prüfen und in einem Organspendeausweis schriftlich zu dokumentieren. Gesetzlich ist er dazu jedoch nicht verpflichtet. Die Zustimmung zur Organentnahme kann ab dem 16., ein Widerspruch bereits ab dem 14. Lebensjahr erfolgen.

Wenn keine schriftliche oder mündliche Erklärung des Verstorbenen zur Spende vorliegt, müssen die nächsten Angehörigen des Verstorbenen entsprechend dem Verwandtschaftsgrad und den engen persönlichen Bindungen danach befragt werden. Ist ihnen keine Erklärung bekannt, dürfen sie eine Entscheidung unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen treffen. Liegen weder eine zu Lebzeiten erteilte Zustimmung oder ein Widerspruch des Verstorbenen vor oder haben die Angehörigen ihr Einverständnis nicht erklärt, dürfen keine Organe entnommen werden.

Um aus medizinischer Sicht als Spender in Frage zu kommen, muss mindestens ein irreversibler Ausfall des Gesamtgehirns festgestellt werden. Die Meldung an die Deutsche Stiftung Organtransplantation und Eurotransplant, einer Vermittlungsstelle für Organspenden in Teilen Europas, sowie die Durchführung der Transplantation unterliegen strengen Vorschriften. Für vermittlungspflichtige Organe, wie Herz, Lunge, Leber, Niere, Pankreas und Darm gelten in Deutschland gesetzliche Verteilungsregelungen. Die deutschen Transplantationszentren haben kein Verfügungsrecht über ein entnommenes Organ. Das heißt, die Organverteilung erfolgt patientenspezifisch über Eurotransplant, das für Deutschland den hier geltenden Gesetzen vertraglich unterworfen ist. Geregelt ist auch, dass der Leichnam des Organspenders in würdevollem Zustand zur Bestattung zu übergeben ist.

Die Organspende eines lebenden Menschen ist immer nur mit Zustimmung des möglichen Organspenders zulässig und darf nicht anonym erfolgen. Außerdem ist der Empfängerkreis für nicht regenerierungsfähige Organe begrenzt auf nahe Verwandte und Personen mit einer besonderen persönlichen Beziehung zum Spender.

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15.09.2016 – Rechtsrat für wenig Geld – Einen Anwalt kann sich jeder leisten

Schleswig-Holsteinische  Rechtsanwaltskammer. Solange alles gut läuft, ist Hilfe von außen nicht nötig. Doch Alltagssituationen, die fachkundigen Rat von heute auf morgen unausweichlich machen, gibt es genug: Probleme bei der Arbeit, mit dem Vermieter, mit Handyverträgen, beim Online-Kauf oder Abmahnungen bei Filesharing. Damit keine noch so kleine Auseinandersetzung zu einem echten Problem wird, sollten Ratsuchende den Gang zum Rechtsanwalt nicht scheuen. Mit finanzieller Unterstützung können Betroffene rechnen.

 

Nicht auf die lange Bank schieben

Nicht jeder verfügt über eine kostendeckende Rechtsschutzversicherung. Doch professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bedeutet nicht zwangsläufig viel Geld bezahlen zu müssen. Wichtig ist vor allem, das Beratungsgespräch frühzeitig zu suchen.

 

Beratungshilfe für jedermann

Egal, ob aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse – wer die finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe. Rechtssuchende müssen dafür einen Beratungshilfeschein beim jeweiligen Amtsgericht beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antrag schriftlich oder mündlich gestellt wird. Wichtig ist, dass der Betroffene alle erforderlichen Unterlagen mitbringt. Unterlagen, die nachweisen, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, die anwaltlichen Kosten zu übernehmen, dürfen nicht fehlen. Den Beratungshilfeschein stellt das Amtsgericht aus. Damit können Ratsuchende einen Rechtsanwalt ihrer Wahl aufsuchen. Lediglich ein pauschaler Betrag von 15 Euro, der direkt an den Rechtsanwalt gezahlt werden muss, fällt an.

 

Hilfe bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

Falls das Problem nicht durch eine einfache anwaltliche Beratung gelöst werden kann und sogar Gerichte eingeschaltet werden müssen, können Betroffene auch hier auf Unterstützung zählen. Prozesskostenhilfe kann jeder beantragen, dem die nötigen finanziellen Mittel für einen gerichtlichen Rechtsstreit fehlen. Um Prozesskostenhilfe gewährt zu bekommen, müssen im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Beratungshilfe vorliegen. Außerdem muss das Gericht erkennen, dass die beabsichtigte Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag kann beim Prozessgericht ebenfalls mündlich gestellt werden – sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Auch hier wählt der Betroffene den Rechtsanwalt selbst aus. Die Staatskasse übernimmt Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten sowie die gebührenrechtlichen Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte.

Aber Achtung: Prozesskostenhilfe führt nicht automatisch dazu, dass der Betroffene von sämtlichen Kosten vollständig befreit wird. Unter Umständen kann sich aus den Vermögensverhältnissen ergeben, dass für den Rechtssuchenden monatliche Raten anfallen. Sollte darüber hinaus die Partei, der Prozesskostenhilfe gewährt wurde, den Rechtsstreit verlieren, muss sie die Kosten erstatten, die bei dem Gegner entstanden sind.

 

Verhandlungssache

Außerhalb der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gibt es eine Reihe anderer Gestaltungsmöglichkeiten, um die Anwaltskosten möglichst gering zu halten. So ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gedeckelt auf höchstens 190 Euro – für hohe Gegenstandswerte. Bei niedrigeren Gegenstandswerten fällt diese Gebühr wesentlich geringer aus (§ 34 RVG).

Weiterhin hat der Mandant die Möglichkeit, mit dem Rechtsanwalt über die Vergütung zu verhandeln. In der Regel geschieht dies über eine Stundenlohnvereinbarung. Wenn also absehbar ist, dass eine Auseinandersetzung außergerichtlich relativ schnell geregelt werden kann, die wegen eines hohen Gegenstandswertes mit hohen Gebühren verbunden wäre, kann anwaltliche Hilfe auch günstig gewährt werden (§ 3a RVG).

Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, sind auch eine erfolgsunabhängige Vergütung sowie ein Erfolgshonorar denkbar (§§ 4, 4a RVG).

Jeder Rechtsanwalt ist bereit, mit dem Mandanten über die Höhe der Vergütung zu sprechen und verschiedene Möglichkeiten für eine bezahlbare Lösung auszuloten.

Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

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18.08.2016 – Vertrauen ist gut – ein Vertrag ist besser / Worauf man beim privaten Geldverleih achten sollte

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Bei Geld hört die Freundschaft auf. So lautet das Sprichwort. Was aber tun, wenn Freunde oder der langjährige Arbeitskollege wirklich mal knapp bei Kasse sind und um Hilfe bitten? Vielleicht geht es um eine kleinere Anschaffung, für die 200 Euro reichen. Vielleicht geht es aber auch um höhere Geldbeträge wie z. B. Mietschulden in Höhe von mehreren tausend Euro. In solch einer Situation fällt es meist schwer, nein zu sagen.

 

Viele verlassen sich dann auf die Beteuerungen des anderen, das Geld so schnell wie möglich zurückzuzahlen – und werden oftmals schwer enttäuscht.

 

Wer nicht nur sein Geld irgendwann wiedersehen möchte, sondern auch die Freundschaft wahren will, sollte beim privaten Geldverleih daher ein paar Punkte beachten. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer gibt folgende Tipps:

 

  1. Schließen Sie immer einen schriftlichen Darlehensvertrag ab. Auch wenn das zunächst befremdlich ist, kann er viel Streit verhindern.

 

  1. Als Überschrift sollte unbedingt das Wort „Darlehensvertrag“ notiert werden, damit der Schuldner später nicht behaupten kann, das Geld sei verschenkt worden.

 

  1. Mit einem schriftlichen Darlehensvertrag als Anspruchsgrundlage kann im Streitfall ein Anwalt beauftragt werden. Ohne Vertrag gibt es kaum eine Chance an sein Geld zu kommen.

 

  1. Es reicht eine handschriftliche Vereinbarung über die Höhe der geliehenen Summe samt vereinbarten Zinsen. Ebenso sollten das Datum der Auszahlung und der Rückzahlungstermin im Vertrag festgehalten werden. Wichtig: Es muss nachweisbar sein, dass tatsächlich Geld geflossen ist – zum Beispiel durch einen Kontoauszug oder eine Quittung.

 

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12.07.2016 – Vorsicht bei befristeten Arbeitsverträgen – Sonderregelungen für Auszubildende

Schleswig-Holsteinische  Rechtsanwaltskammer. Schon wieder ein befristeter Vertrag – darf das denn sein? Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber Arbeitsverträge nur unter zwei Voraussetzungen befristen: Zum einen ist eine Befristung rechtens, wenn ein Sachgrund vorliegt, das heißt die Befristung erfolgt, weil der Arbeitnehmer z.B. einen Mitarbeiter vertreten soll, der aktuell im Erziehungsurlaub ist. Liegt ein solcher Sachgrund vor, ist die Befristung auch für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre möglich.

 

Zum anderen kann ein befristeter Arbeitsvertrag auch ohne Sachgrund vereinbart werden, wenn die Beschäftigung auf maximal zwei Jahre begrenzt ist und der Arbeitnehmer nicht schon vorher für das Unternehmen tätig war. Werden diese Grundsätze nicht beachtet und trotzdem ein Arbeitsverhältnis auf Zeit geschlossen, so geht dieses automatisch in ein unbefristetes über.

 

Auszubildende, die nach ihrer Lehrzeit mit einem befristeten Arbeitsvertrag übernommen werden, können sich allerdings nicht darauf berufen, dass das befristete Arbeitsverhältnis als ein unbefristetes anzusehen ist, weil sie schon im Unternehmen tätig waren. Denn ein Ausbildungsverhältnis ist nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen, erklärt der Gesetzgeber.

 

Ob eine Befristung im jeweiligen Fall unwirksam ist und die Festanstellung damit nicht weit entfernt, sollte man mit dem Rechtsanwalt seines Vertrauens klären. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

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13.06.2016 – Kostenfalle Smartphone – Praktisch, aber tückisch

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer ein Smartphone hat, nutzt zumeist auch viele Apps. Zwar ist das Herunterladen dieser Programme meist kostenlos, doch die eingeblendeten Werbebanner haben es in sich. Schon ein einfaches Anklicken kann dazu führen, dass der Kunde bei einer Drittfirma geführt wird, die dem Mobilfunkanbieter Forderungen zum Einzug übermittelt. Außerdem kann es unvorsichtigen Nutzern leicht passieren, dass sich ihre Geräte aufgrund von Systemeinstellungen oder Apps unbemerkt ins Internet einwählen und z.B. durch den Download von Updates immense Gebühren verursachen. Kosten von bis zu 20 Euro pro Megabyte Datenverkehr sind bei ungünstigen Tarifen keine Seltenheit. So kann schon der Download eines einzigen Musikstücks mit 100 Euro zu Buche schlagen.

 

Aber auch eine Prepaid-Guthabenkarte bietet keine Sicherheit: Rutscht das Guthabenkonto ins Minus, wird bei Wiederaufladen erst der negative Saldo ausgeglichen. Für Jugendliche können solche unbewusst abgeschlossenen Abonnements der erste Schritt in die Schuldenfalle sein.

 

Übertriebene Rechnungen abwehren

Doch offene Forderungen von Drittanbietern berechtigen den Anbieter nicht dazu, den Anschluss zu sperren, wenn der Kunde die Forderungen bestreitet. Außerdem hat der Kunde gegenüber seinem Mobilfunkanbieter Anspruch darauf, den Anschluss für Drittanbieter präventiv sperren zu lassen. Weiterhin sollten Nutzer mit überteuerten Rechnungen bei ihrem Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen und einen Einzelverbindungsnachweis verlangen. Ist dieser nicht korrekt, ist man unter Umständen nicht verpflichtet zu zahlen. Vereinzelt hat es bereits Streitfälle gegeben, bei denen Gerichte den Anbieter in der Pflicht sahen, das Auflaufen sehr hoher Kosten durch eine Sperre zu verhindern.

 

Vorsicht an Auslandsgrenzen

Aber selbst Smartphone-Nutzer mit geeigneten Tarifen sind nicht gefeit vor bösen Überraschungen: Wer sich in der Nähe einer ausländischen Grenze befindet, sollte bereits dort darauf achten, dass sich das Handy nicht automatisch in ein nahe gelegenes ausländisches Netz einwählt. Doch der Gesetzgeber und die EU haben inzwischen erste Verbesserungen für den Kunden geschaffen. Bei Interneteinwahlen im EU-Ausland muss der Anbieter ab einem Betrag von 60 Euro eine Sperre einrichten. Außerdem gilt in der EU eine Preisobergrenze von 20Cent/MB (zzgl. Mehrwertsteuer) pro angefangenes Megabyte.

 

Roaming ade

Ab dem 30.04.2016 gibt es keine regulierten Obergrenzen beim Roaming mehr, sondern nur noch Aufschläge auf den Heimattarif. Diese Aufschläge bewegen sich in einer Größenordnung von 0,05 Euro je Minute für abgehende Anrufe und 0,02 Euro je SMS. Für eingehende Anrufe, die für viele Mobilfunknutzer bisher eine unerwartete Kostenfalle waren, werden die Aufschläge noch festgesetzt. Sie sollen aber unter den Kosten für abgehende Anrufe liegen. Außerdem darf die Summe aus Inlandspreis und Aufschlägen die Höchstbeträge für Endkundenentgelte (zzgl. MwSt.) überschreiten – 0,19 Euro pro Minute für abgehende Anrufe; 0,05 Euro für eingehende Anrufe; 0,06 Euro für SMS und 0,20 Euro je Megabyte Datenvolumen.

 

Darüber hinaus haben die Europäische Kommission, der Ministerrat und das Europäische Parlament die weitgehende Abschaffung von Roaming-Gebühren für Mobilfunknutzer im EU-Ausland für Anrufe, SMS und Internetzugang zum 15. Juni 2017 beschlossen.

 

Schutz vor Roaming-Missbrauch

Allerdings treten auch zwei Einschränkungen zum Schutz der Mobilfunkanbieter vor Missbrauch in Kraft. Sofern der Nutzer eine noch festzulegende Grenze überschreitet, sollen die Mobilfunkanbieter dem Endkunden weiterhin das Roaming in Rechnung stellen können. Mit dieser Maßnahme soll u.a. das Dauer-Roaming unterbunden werden. Zum anderen müssen Kunden in Ausnahmefällen mit Minimalaufschlägen rechnen, wenn Betreiber ihre Kosten nachweislich nicht decken und beweisen können, dass sich dies auf die Inlandspreise auswirkt.

 

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10.05.2016 – Käuferrechte im VW-Abgasskandal – Entschädigungen beim Rückruf

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Seit dem bekannt ist, dass der VW-Konzern in weltweit rund elf Millionen Fahrzeugen eine Manipulationssoftware verbaut hat, werden Forderungen nach einer Entschädigung immer lauter. Tatsächlich hat jeder Kunde beim Kauf eines Produkts Anspruch auf Gewährleistung, d.h. das Recht auf einen makellosen Zustand der Ware. Doch inwieweit treffen die Gewährleistungsrechte auf die etwa 2,8 Millionen betroffenen VW-Kunden in Deutschland zu?

 

Manipulationssoftware ist ein Mangel

Besitzt ein Artikel nicht die vereinbarte oder erwartete Beschaffenheit, liegt ein Mangel vor (§ 434 Abs.1 BGB). Im Falle der manipulierten VW-Autos gehen erste Gerichtsurteile davon aus, dass die Fahrzeuge mangelhaft sind. So entschieden beispielsweise das Landgericht Münster (Urteil vom 14.3.2016, Az. 11 O 341/15) und Landgericht Bochum (Urteil vom 16.3.2016, Az. I-2 O 425-15).

 

Anspruch auf Umrüstung und Preisminderung

Betroffene VW-Kunden haben demnach ein Recht auf Nacherfüllung, also auf Reparatur oder Austausch des Fahrzeugs. Das manipulierte Auto gegen ein neues umzutauschen, steht jedoch nicht im Verhältnis zum entstandenen Schaden.

 

Zwar hat der VW-Konzern zugesagt, die Fahrzeuge umzurüsten und die Kosten zu übernehmen – bei einigen Motoren soll ein Software-Update ausreichen, bei anderen zusätzlich ein Bauteil am Motor ergänzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch nicht absehbar, ob sich die Nachbesserungen negativ auf die Motor- und Fahrleistung oder den Verbrauch auswirken. Treten nach der Umrüstung neue Mängel auf oder ist die Frist zur Nacherfüllung verstrichen, haben VW-Kunden erneut Anspruch auf Gewährleistung. Doch um sicher zu gehen, sollten sich Betroffene vor dem Software-Update  durch den Händler diesen Anspruch bestätigen lassen. Grundsätzlich gilt: Möchte der Wagenbesitzer das Auto reparieren lassen, muss er dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen. Eine Frist von zwei Wochen reicht unter Umständen nicht aus.

 

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern. Der Käufer behält dabei das Fahrzeug und fordert einen Teil des gezahlten Kaufpreises zurück.

 

Von Verjährungsfristen profitieren

Unabhängig von den geplanten Rückrufaktionen des VW-Konzerns können betroffene Käufer Gewährleistungsrechte durchsetzen. Dies ist dann empfehlenswert, wenn die Verjährungsfrist abzulaufen droht: Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer verjähren frühestens nach zwei Jahren ab Übergabe an den Käufer, bei Kauf eines Gebrauchtwagens kann die Frist auf ein Jahr verkürzt sein. Der VW-Konzern hat in diesem Zusammenhang erklärt, bis zum 31. Dezember 2017 auf die sogenannte Verjährungseinrede gegenüber betroffenen Käufern zu verzichten. Unter Umständen betrifft dies jedoch nur die Fahrzeuge, die direkt bei VW und nicht bei einem ortsansässigen Vertragshändler gekauft wurden.

 

Schlechte Aussichten: Rücktritt und Schadensersatz

Grundsätzlich berechtigt mangelhaft erworbene Ware auch dazu, vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Auto gegen den Kaufpreis – unter Abzug der erfolgten Nutzungen – zurückzugeben. Allerdings muss der Mangel des Fahrzeugs „erheblich“ sein. Doch da sowohl das Landgericht Bochum als auch das Landgericht Münster in ihren Urteilen davon ausgingen, dass der Aufwand für die Fehlerbehebung unterhalb der Bagatellgrenze liegt, wurden Klagen hinsichtlich einer Rückabwicklung abgewiesen.

 

Auch die Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, sind gering. Der Grund: Abgesehen davon, dass den einzelnen Händlern kein Verschulden nachzuweisen ist und der Käufer den ihm entstandenen Schaden nicht beziffern kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen, ob die Umrüstungen überhaupt negative Auswirkungen nach sich ziehen.

 

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13.04.2016 – Das Patientenrechtegesetz – Verbesserte Risikoaufklärung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Zwischen Arzt und Patient sollte im besten Fall ein Vertrauensverhältnis bestehen. Doch immer wieder fühlen sich zahlreiche Patienten nicht ernst genommen oder schlecht aufgeklärt. Dabei bündelt und erweitert das Patientenrechtegesetz seit 2013 die Rechte der Patienten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern oder Psychotherapeuten. Die wichtigsten Rechte und Pflichten fasst die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zusammen.

 

Offener Umgang mit Behandlungsfehlern

Der Arzt hat klare Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Patienten. Er ist dazu verpflichtet, den Patienten zu Beginn und im weiteren Verlauf  der Behandlung über Diagnose, voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, Therapieverlauf sowie über Risiken und alle zu ergreifenden Maßnahmen zu belehren – und zwar in verständlicher Weise. Vor jeder medizinischen Maßnahme hat der Arzt die Einwilligung des Patienten einzuholen. Der Arzt muss den Patienten auch über Behandlungsfehler unterrichten, wenn er danach gefragt wird oder wenn das zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erforderlich ist. Sollte die Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht vollständig übernehmen, hat der Patient das Recht, über voraussichtliche Behandlungskosten schriftlich informiert zu werden.

 

Transparenz bei Patientenakten

Alle Maßnahmen, die der Behandelnde durchführt, muss er in einer Patientenakte sorgfältig dokumentieren. Was darin festgehalten ist, darf der Patient jederzeit erfahren. Eine Einsicht in die Patientenunterlagen kann der Arzt nur in Ausnahmefällen verweigern, etwa wenn therapeutische Gründe entgegenstehen oder Rechte Dritter betroffen sind. Lehnt der Arzt ab, muss er dies begründen.

 

Unterstützung von Krankenkassen

Vermutet der Patient einen Behandlungsfehler, müssen ihn die Kranken- und Pflegekassen bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen unterstützen – etwa durch medizinische Gutachten, um den Patienten die Beweisführung zu erleichtern oder indem sie die vollständigen Krankenunterlagen zu Verfügung stellen.

 

Patientensicherheit in Krankenhäusern

Auch die Krankenhäuser sind in der Pflicht. Sie müssen ein Beschwerdemanagement einrichten, das speziell auf die Belange der Patienten und ihrer Angehörigen ausgerichtet ist. Mindeststandards für das Risiko- und Fehlermanagement sowie ein verbessertes Qualitätsmanagement sollen die Rechte der Patienten stärken und dazu beitragen, Behandlungsfehler zu vermeiden.

 

Verbesserte Informationslage

Das Patientenrechtegesetz stärkt nicht nur die Rechte der Patienten, sondern begünstigt auch eine Fehlervermeidungskultur und fördert damit Qualität und Wettbewerb im modernen Gesundheitswesen. Vieles von dem, was das Patientenrechtegesetz regelt, war zwar schon vor 2013 bindend. Bisher war es für den einzelnen Patienten allerdings schwierig, sich über die verschiedenen Gesetze oder Urteile einen Überblick zu verschaffen. Viele Patienten kannten deshalb ihre Rechte nicht.

 

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

 

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer und das neue Online-Verbraucherportal unter www.ihr-ratgeber-recht.de.

 

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08.03.2016 – Bauunternehmen pleite – Bauherr darf fristlos kündigen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine insolvente Handwerker- oder Baufirma kann den Bauherrn schmerzhaft treffen. Zahlungsunfähige Firmen in der Bauwirtschaft sind keine Ausnahme und kosten den Auftraggeber mitunter viel Zeit und Geld. Betroffene sollten jedoch nicht in Panik verfallen und sofort eine Zweitfirma beauftragen, aber auch nicht unnötig lange am beauftragten Bauträger festhalten, wenn z.B. der Hausbau fast fertig ist.

 

Vertragsauflösung von Seiten des Bauherrn

Stellt die Firma die Arbeiten grundlos ein, könnte das ein erstes Signal für die Insolvenz der Firma sein. In diesem Fall kann der Bauherr eine angemessene Frist setzen und die Baufirma auffordern, die Bauarbeiten fortzusetzen. Außerdem sollte er mit der Kündigung drohen. Reagiert das Unternehmen nicht oder verweigert es die Arbeiten endgültig, hat der Auftraggeber das Recht, den Bauvertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Eine Insolvenz befreit den Bauträger allerdings nicht von der Pflicht und seinem Recht, auch nach der Kündigung, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen – es sei denn, ausgerechnet die Baufehler waren der Grund für die Kündigung.

 

Bautenstand feststellen

Wichtig ist, in der Phase vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Schriftverkehr und alle Vereinbarungen zusammen mit der Handwerkerfirma und dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu führen bzw. zu treffen. Sind die Bauarbeiten endgültig zum Stillstand gekommen, sollte der Bauherr unbedingt einen Bausachverständigen konsultieren und eine Qualitätskontrolle sowie ein Aufmaß durchführen lassen.

 

Baufirma handlungsunfähig

Ist das Insolvenzverfahren erst einmal eröffnet, darf nur noch der Insolvenzverwalter die bankrotte Firma vertreten. Der Verwalter kann sich für oder gegen eine Fortführung des Unternehmens entscheiden. Meist jedoch muss er dafür sorgen, dass das Firmenvermögen unter den Gläubigern verteilt wird. Bauleistungen wird der Insolvenzverwalter nicht mehr erbringen lassen, wenn der Bauherr die inzwischen insolvente Firma bezahlt hat.  Dem Auftraggeber bleibt dann nichts anderes übrig, als seine Forderungen und den durch die Insolvenz entstandenen Schaden in einer Insolvenztabelle anzumelden. Auf Grundlage der Insolvenztabelle, in der alle Verbindlichkeiten gesammelt werden, verteilt der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse an die Gläubiger.

 

Offene Forderungen auf beiden Seiten

Falls auf beiden Seiten Zahlungs- bzw. Bauverpflichtungen ausstehen, hat der Insolvenzverwalter das Wahlrecht, ob er den Vertrag erfüllt und den Lohn geltend macht oder die Erfüllung des Vertrags ablehnt (§ 103 InsO). Bis dahin ist der Vertrag in einem „Schwebezustand“, in dem keine Partei von der jeweils anderen Forderungen verlangen darf. Allerdings kann der Auftraggeber den Insolvenzverwalter dazu auffordern, sein Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist auszuüben. Lehnt dieser ab oder missachtet er die Frist, kann er die beiderseitige Erfüllung des Vertrages nicht mehr fordern. Dann sollte der Bauherr den Schaden zur Insolvenztabelle anmelden. Dies kann bedeuten, dass der geschuldete Werklohn und der Schadensersatzanspruch des Bauherrn miteinander verrechnet werden. Ist dieser Schritt getan, kann der Bauherr gegen den Bürgen des Schuldners vorgehen.

 

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04.02.2016 – Kamera auf Wohngebäude – Videoüberwachung meist nicht erlaubt

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Stellen Sie sich vor, Sie grillen auf Ihrem Balkon und werden nicht nur dabei, sondern auch bei allen Aktivitäten auf dem Balkon gefilmt. Zu solchen Überwachungsszenarien kommt es aktuell immer häufiger, da immer mehr Bereiche per Video überwacht werden.  An Überwachungskameras an öffentlichen Plätzen haben wir uns bereits gewöhnt – das Ausspähen von Wohngebäuden verletzt jedoch die Privatsphäre und geht in den allermeisten Fällen zu weit.

 

Gemeinschaftliche Bereiche sind tabu

Eigentümer und Mieter dürfen ihr Grundstück bzw. das Mietobjekt nach Belieben überwachen, weil es ihr „Hoheitsbereich“ ist und jeder Besucher weiß, dass er fremden Grundbesitz betritt. Problematisch wird es, wenn eine Überwachungskamera gemeinschaftlich genutzte Bereiche im Visier hat – ganz gleich, ob diese geschlossen oder überdacht sind. So ist es nicht zulässig, wenn der Vermieter die Videokamera auf die Wohnungstür des Mieters richtet. Das Gleiche gilt für Mieter gegenüber anderen Mitbewohnern in einem Mehrfamilienhaus. Hauseingangstür, Hausflur, Aufzugsanlage oder andere Gemeinschaftsflächen gelten als geschützte Räume. Das Sicherheitsinteresse geht auch dann zu weit, wenn Bereiche aufgezeichnet werden, die hinter der Grundstücksgrenze liegen, etwa der Balkon des Nachbarn oder andere benachbarte Grundstücksbereiche, öffentliche Wege oder Kinderspielplätze, die zur Hausanlage gehören.

 

Berechtigtes Sicherheitsinteresse

Videoüberwachungssysteme dürfen nur dort installiert werden, wo der Betroffene das alleinige Hausrecht hat oder wo ein berechtigtes Überwachungsinteresse nachgewiesen werden kann. Zwar zählen abgelegene Parkplätze oder Tiefgaragen ebenfalls zu den geschützten, überwachungsfreien Bereichen. Kommt es aber dort gehäuft zu Diebstählen, Raubüberfällen oder Körperverletzungen, ist eine Überwachung erlaubt.

 

Strenge Vorschriften

Dort, wo einer Überwachung nichts im Wege steht, gilt die Regel, dass die Aufnahmen nicht gespeichert werden dürfen. Außerdem darf die Kamera erst dann auf eine Person gerichtet werden, wenn der Klingelknopf des Nutzers betätigt wurde. Auch eine verdeckte Videoüberwachung ist nicht zulässig. Wer gegen diese Grundsätze verstößt, verletzt das Persönlichkeitsrecht der beobachteten Person. Zu Unrecht Überwachte können sich zivilrechtlich und unter Umständen mit einer Strafanzeige wehren.

 

Überwachung in öffentlichen Räumen

Das Geschehen in Parkhäusern, Bahnhöfen, Flughäfen oder Warenhäusern zu filmen, ist gestattet, wenn dies dazu beiträgt, das Hausrecht wahrzunehmen. Rechtens ist eine solche Überwachung allerdings nur dann, wenn die Besucher deutlich auf den Einsatz von Kameras hingewiesen werden.

 

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05.01.2016 – Beim Bauen an das rechtliche Fundament denken – Eindeutiger Vertrag vermeidet Ärger

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Etwa jeder vierte Haushalt in Deutschland lebt in einem Eigenheim. Doch nicht jedes Bauvorhaben wird nach Wunsch abgewickelt. Häufiger Streitpunkt beim Hausbau ist der lückenhaft oder unklar formulierte Bauvertrag. Ärger und langwierige Auseinandersetzungen lassen sich mit einem eindeutigen Vertrag verhindern.

 

Bau-Soll konkret definieren

Ein wesentlicher Teil der Streitigkeiten beim Hausbau dreht sich darum, welche Bauleistungen der Unternehmer während der Bauphase erbringen muss. Je präziser die Bau- und Leistungsbeschreibung abgefasst ist, desto weniger Differenzen wird es zur vereinbarten Werkleistung geben. Daher ist es ratsam, möglichst konkrete Angaben darüber zu machen, welches Material zur Ausführung kommt, von welchen Herstellern z.B. einzubauende Sanitärobjekte und Armaturen stammen sollen, wie viele Steckdosen pro Raum zu installieren oder welche Sonderwünsche des Bauherren umzusetzen sind. Das Leistungsverzeichnis sollte schriftlich abgefasst werden. Nur so kann im Nachhinein geklärt werden, auf welche bautechnischen Leistungen der Bauherr Anspruch hat.

 

Da es sich um einen Werkvertrag handelt, haftet der Werkunternehmer für den vereinbarten Leistungserfolg. Sollte das Ergebnis von der vereinbarten Leistung abweichen, gilt  das in aller Regel als Baumangel. Leistungen, die in der Bau- und Leistungsbeschreibung nicht enthalten, aber möglicherweise technisch erforderlich sind, können zusätzlich vergütet werden.

 

Zeit ist Geld – auch beim Bauen

Der Bauherr sollte unbedingt sicherstellen, dass das Bauvorhaben innerhalb der vorgesehenen Zeit realisiert wird. Um die Frist durchzusetzen, ist ein konkreter Fertigstellungstermin entscheidend.

 

Falls der Unternehmer den Fertigstellungstermin überschreitet, muss er an den Bauherren eine Vertragsstrafe zahlen. Denkbar ist, pro zusätzlichen Tag z.B. einen gewissen Tagessatz als Vertragsstrafe zu fordern.

 

Achtung beim Einheitspreisvertrag

Vorsicht ist beim sogenannten Einheitspreisvertrag geboten. Hier wird die Bauleistung je nach geschätzter Menge definiert. Zugleich nennt der Unternehmer den sogenannten Einheitspreis für den jeweiligen Mengenansatz, z.B. 10 m² Auslegware zu 25 Euro. Doch die im Angebot angegebene Menge ist in aller Regel nur eine vorläufige Schätzung, was in der Praxis zu unliebsamen Überraschungen führen kann.

 

Gewährleistungsbürgschaft einfordern

Für den Fall, dass Mängel nach der Abnahme sichtbar werden, ist der Bauherr gut beraten,  eine Gewährleistungsbürgschaft beim Bauunternehmen einzufordern. Das Unternehmen bürgt dann auch bei einer Insolvenz mit z.B. fünf Prozent der Abrechnungssumme.

 

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09.12.2015 – Neues Online-Verbraucherportal – Rechtsanwaltskammer postet Rechtstipps

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Komplexe Rechtsthemen und laufend neue Gesetzesänderungen machen es dem Laien schwer, den Überblick über das rechtliche Geschehen zu behalten, geschweige denn juristische Sachverhalte oder Neuerungen nachzuvollziehen. Gleichzeitig ändert sich das Informationsverhalten von Verbrauchern –  immer häufiger nutzen Bürger das Internet, um Informationen schnell und gezielt zu beziehen.

 

Um dieser Entwicklung gerecht zu werden und den Dialog mit dem Bürger aufrecht zu erhalten, ist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer nun mit einem eigenen Blog im Netz präsent. Auf dem neuen Verbraucherportal www.ihr-ratgeber-recht.de finden Interessierte ab sofort zahlreiche Tipps rund um das Recht. Die Beiträge sollen Betroffenen helfen, sich im Paragraphendschungel leichter zurecht zu finden und sie schließlich dazu ermutigen, zu ihrem Recht zu kommen.

 

In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz postet die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer neben den monatlich erscheinenden Pressemitteilungen regelmäßig fundierte Rechtstipps aus unterschiedlichen Themenbereichen. Damit machen die Rechtsanwaltskammern Verbrauchern ihr umfangreiches Pressearchiv zugänglich. Beiträge, die auf dem Portal erscheinen, sind stets aktuell und von Fachanwälten geprüft. Mit Ankündigungen zu regionalen Verbrauchertagen, Podiumsdiskussionen und anderen Veranstaltungen informiert die Rechtsanwaltskammer auch über ihre Aktivitäten im direkten Bürger-Anwalt-Dialog.

 

Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem Anwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

 

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26.11.2015 – Schulden in der Ehe – Heirat verpflichtet nicht zur Mithaftung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele heiratswillige Paare denken, dass sie nach der Eheschließung für bestehende oder künftige Schulden des Gatten mithaften müssen. Das ist ein hartnäckiger Irrglaube. Allein die Tatsache, dass der Schuldner verheiratet ist, führt nicht zu einer Mithaftung des Ehepartners. Für die Schulden des Ehegatten bürgt der Betroffene nur, wenn er sich ausdrücklich dazu verpflichtet. Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu Gunsten einer Gütertrennung deshalb abzuändern, ist häufig die falsche Alternative. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer erklärt, wann ein Ehepartner für welche Schulden persönlich einstehen muss.

 

Ausgaben in einem gemeinsamen Haushalt

Eheleute haften für ihre Schulden allein – es sei denn, es geht um kleinere Anschaffungen im Alltag der Eheleute: Die sogenannte Schlüsselgewalt erlaubt Ehepaaren, Geschäfte abzuschließen, die den Lebensbedarf decken und für den jeweils anderen gelten (§ 1357 BGB). Darunter fällt alles, was nach den ehelichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnissen angemessen ist, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Hausrat oder andere geringfügige Beschaffungen. Luxusgüter fallen nicht darunter.

 

Auch bestimmte Dauerschuldverhältnisse, die der Lebenshaltung dienen, werden von der Schlüsselgewalt erfasst: Verträge mit Stromlieferanten oder Telefonanbietern verpflichten den anderen Ehepartner mit, das heißt, beide Ehegatten haften als Gesamtschuldner und können zum Teil oder in voller Höhe in Anspruch genommen werden (§ 421 BGB). Sollte ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, muss der Vertrag, der im Namen beider abgeschlossen wurde, gekündigt werden.

 

Der Ehepartner als Gesamtschuldner

Bei einem Darlehensvertrag für einen PKW oder einem Immobilien-Kaufvertrag haftet der andere Ehepartner nur dann ebenfalls, wenn er den Vertrag mit unterschrieben hat oder sich als Bürge für einen Zahlungsausfall verpflichtet. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Ehegatte ausdrücklich zum Gesamtschuldner: Unabhängig davon, wer der Eigentümer des PKW oder der Immobilie ist, berechtigt die Unterschrift den Gläubiger, die Schulden von jedem der Ehepartner ganz oder teilweise einzufordern (§§ 427, 421 BGB). Eine solche Mithaftung sollte daher immer gut überlegt sein.

 

Schulden bei Unterhaltsansprüchen

Von den Schulden des anderen ist der Ehepartner auch dann indirekt betroffen, wenn Unterhaltsansprüche bestehen. Da Schulden das Einkommen vermindern, kann unter Umständen weniger oder gar kein Unterhalt gezahlt werden. Durch Änderung des Güterstands lässt sich dieses Problem nicht vermeiden. Bei der Vermögensaufteilung können Betroffene das Haftungsrisiko dagegen durchaus steuern. Zusammen mit einem Fachanwalt für Familienrecht können die Eheleute konkrete Möglichkeiten abwägen.

 

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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele heiratswillige Paare denken, dass sie nach der Eheschließung für bestehende oder künftige Schulden des Gatten mithaften müssen. Das ist ein hartnäckiger Irrglaube. Allein die Tatsache, dass der Schuldner verheiratet ist, führt nicht zu einer Mithaftung des Ehepartners. Für die Schulden des Ehegatten bürgt der Betroffene nur, wenn er sich ausdrücklich dazu verpflichtet. Den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu Gunsten einer Gütertrennung deshalb abzuändern, ist häufig die falsche Alternative. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer erklärt, wann ein Ehepartner für welche Schulden persönlich einstehen muss.

 

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Eheleute haften für ihre Schulden allein – es sei denn, es geht um kleinere Anschaffungen im Alltag der Eheleute: Die sogenannte Schlüsselgewalt erlaubt Ehepaaren, Geschäfte abzuschließen, die den Lebensbedarf decken und für den jeweils anderen gelten (§ 1357 BGB). Darunter fällt alles, was nach den ehelichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnissen angemessen ist, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Hausrat oder andere geringfügige Beschaffungen. Luxusgüter fallen nicht darunter.

 

Auch bestimmte Dauerschuldverhältnisse, die der Lebenshaltung dienen, werden von der Schlüsselgewalt erfasst: Verträge mit Stromlieferanten oder Telefonanbietern verpflichten den anderen Ehepartner mit, das heißt, beide Ehegatten haften als Gesamtschuldner und können zum Teil oder in voller Höhe in Anspruch genommen werden (§ 421 BGB). Sollte ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, muss der Vertrag, der im Namen beider abgeschlossen wurde, gekündigt werden.

 

Der Ehepartner als Gesamtschuldner

Bei einem Darlehensvertrag für einen PKW oder einem Immobilien-Kaufvertrag haftet der andere Ehepartner nur dann ebenfalls, wenn er den Vertrag mit unterschrieben hat oder sich als Bürge für einen Zahlungsausfall verpflichtet. Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Ehegatte ausdrücklich zum Gesamtschuldner: Unabhängig davon, wer der Eigentümer des PKW oder der Immobilie ist, berechtigt die Unterschrift den Gläubiger, die Schulden von jedem der Ehepartner ganz oder teilweise einzufordern (§§ 427, 421 BGB). Eine solche Mithaftung sollte daher immer gut überlegt sein.

 

Schulden bei Unterhaltsansprüchen

Von den Schulden des anderen ist der Ehepartner auch dann indirekt betroffen, wenn Unterhaltsansprüche bestehen. Da Schulden das Einkommen vermindern, kann unter Umständen weniger oder gar kein Unterhalt gezahlt werden. Durch Änderung des Güterstands lässt sich dieses Problem nicht vermeiden. Bei der Vermögensaufteilung können Betroffene das Haftungsrisiko dagegen durchaus steuern. Zusammen mit einem Fachanwalt für Familienrecht können die Eheleute konkrete Möglichkeiten abwägen.

 

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06.10.2015 – Gerichtlich angeordnete Betreuung verhindern – Mit Vollmachten Vertrauensperson ermächtigen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine psychische Krankheit, ein Unfall oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung – seine persönlichen Angelegenheiten selbst  nicht mehr regeln zu können, kann jeden treffen. In solchen Situationen benötigen Erwachsene einen gesetzlicher Vertreter, einen sogenannter Betreuer, der wichtige wirtschaftliche und persönliche Dinge in Vertretung bestimmt. Viele machen sich Sorgen, dass gerichtlich angeordnete Betreuer gegen ihren Willen handeln oder sich nicht ausreichend um sie kümmern. Wer die vertrauensvolle Aufgabe der Betreuung keinem Fremden überlassen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Dass in diesen Lebenslagen automatisch Ehegatten oder Kinder stellvertretend für die Pflegebedürftigen entscheiden, ist ein Irrglaube.

Vorsorgen ist keine Frage des Alters
Jeder kann einen vertrauenswürdigen Menschen wählen, der nicht nur bereit, sondern auch in der Lage ist, vermögensrechtliche wie persönliche Angelegenheiten zu regeln, wenn man es selbst nicht mehr tun kann. Eine Vorsorgevollmacht sollte möglichst alle denkbaren Lebenssituationen abdecken – darunter zählt z.B. das Recht, Entscheidungen über den Aufenthalt des Erkrankten zu treffen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen zuzustimmen. Auch medizinische Einwilligungen muss der Betroffene ausdrücklich anweisen und die zukünftigen Ärzte vorab von der Schweigepflicht entbinden. Erst dann dürfen die Mediziner der Vertrauensperson alles über die Erkrankung des Vollmachtgebers anvertrauen.

Bringt der Betroffene in einer Vorsorgevollmacht zum Ausdruck, dass eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden soll, spricht man von einer Betreuungsverfügung. Eine solche Verfügung verhindert bereits im Vorfeld die Bestellung eines Betreuers.

Selbstbestimmung bewahren
Der Betroffene kann mehrere Personen – z.B. den Ehegatten und die Kinder – gleichberechtigt nebeneinander bevollmächtigen. Einen Bevollmächtigten aus der nachfolgenden Generation zu wählen, erweist sich vor allem dann als sinnvoll, wenn der Betroffene selbst wie auch der Ehepartner älter sind.

Befinden sich Immobilien im Vermögen, sollte der Vollmachtgeber die Vollmacht bei einem Notar beurkunden lassen. Außerdem ist es ausdrücklich empfehlenswert anzuordnen, dass die Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gelten soll. Ist der Bevollmächtigte auch der (Mit-)erbe des Vollmachtgebers, hat er die Möglichkeit, bereits die dringendsten Angelegenheiten nach dessen Tod zu regeln.

Falls man der bevollmächtigten Person nicht mehr vertraut, kann die Vollmacht widerrufen werden. Auch Erben können eine Vorsorgevollmacht des Verstorbenen widerrufen. Der Widerruf kann formlos, also sogar mündlich, erfolgen. Wichtig ist aber, dass sich der Betroffene das Vollmachtsexemplar, das er dem Bevollmächtigten ausgehändigt hat, zurückgeben lässt.

Vollmacht mit Patientenverfügung kombinieren
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu verbinden. Diese kann aber auch getrennt von einer Vollmacht oder ohne Vollmacht getroffen werden. In einer Patientenverfügung können Betroffene festlegen, ob sie für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe zustimmen oder sie untersagen.

Betreuer vorschlagen
Für Pflegebedürftige, die mit einer Vollmacht nicht  vorgesorgt haben, wird auf Antrag vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt. Viele empfinden den Einsatz eines Betreuers als Entmündigung, tatsächlich jedoch folgt das Betreuungsgericht meistens dem Vorschlag der Antragsteller, einen nahen Angehörigen wie den Ehepartner oder eines der erwachsenen Kinder zum Betreuer zu ernennen. Allerdings muss die betreuende Person gegenüber dem Gericht Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen, etwa wenn Vermögen zu verwalten ist. In der Regel erfolgt dies einmal jährlich.

Betroffene sollten wissen, dass ein Betreuer nicht erst dann zum Einsatz kommt, wenn festgestellt wird, dass der Erkrankte geschäftsunfähig ist. Bereits der Umstand, dass der Betroffene auf Dauer bettlägerig krank ist, kann ein Betreuungsverfahren notwendig machen. Falls der Betreute trotz Erkrankung geistig gesund ist, muss der Betreuer sämtliche Handlungen, die er vornehmen will, mit diesem abstimmen. Sollte ein Bevollmächtigter erkennbar nicht zum Wohle des Vollmachtgebers handeln, besteht die Möglichkeit, einen Kontrollbetreuer einsetzen zu lassen.

Bei alleinstehenden Menschen, die keine besondere Vertrauensperson kennen, ist die gerichtliche Betreuung durchaus eine sinnvolle Alternative.

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23.09.2015 – Leistungsbeschreibungen in Bauverträgen sorgfältig prüfen – Bei Mängelreklamation Fristen beachten

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unter dem Motto „Meine Rechte als Bauherr“ informierten am 13.09.2015 auf einer Gemeinschaftsveranstaltung der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Notarkammer und Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein auf der 60. Fachmesse der Bauwirtschaft in Neumünster, NordBau, drei Experten über die häufigsten Fehler beim Hausbau. Die ersten Fallstricke lauern schon bei der Gestaltung des Bauvertrags. Andreas Kuhn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Verwaltungsrecht, rät Bauherren, beim Vertragsabschluss präzise zu sein und damit Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden. „Definieren Sie, was Sie sich wünschen“, erklärt Kuhn. Bauherren empfiehlt der Rechtsanwalt aus Neumünster, der Leistungsbeschreibung im Vertrag besondere Aufmerksamkeit zu schenken. „Die meisten Rechtsstreitigkeiten entzünden sich darüber, was der Bauunternehmer dem Bauherren schuldet und was nicht“, weiß Kuhn aus seiner Beratungspraxis.

Weiterhin ist sowohl für Bauunternehmer als auch für Bauherren das Einhalten von Terminen von wesentlicher Bedeutung. Um „Bummeln am Bau“ zu vermeiden, sind Bauherren gut beraten, „im Bauvertrag immer einen festen Fertigstellungstermin zu vereinbaren, und zwar einen fixen Tag nach dem Kalender“. Für jeden Tag Verzug können Vertragsstrafen vereinbart werden.

Damit der Traum vom Einfamilienhaus nicht in einen Alptraum umschlägt, sollten Bauherren für den Fall der Insolvenz des Bauträgers vorsorgen. Besonders bitter wird es dann, wenn das Unternehmen insolvent ist, während sich bereits erste erhebliche Mängel zeigen. Absichern kann sich der Bauherr mit einer Gewährleistungs- oder Fertigstellungsbürgschaft, die idealer Weise schon beim Unterzeichnen des Bauträgervertrages vorliegt.

Ist der Bau fertig, sollte dieser zusammen mit einem qualifizierten Bausachverständigen abgenommen werden. Falls dem Bauherrn bei der Abnahme Mängel auffallen, sollte er dem Bauunternehmen diese schriftlich mitteilen und unbedingt eine Frist setzen, in welcher die Mängel zu beheben sind, mahnt Klaus Reese, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht. Mängel liegen nicht nur dann vor, wenn sich am fertigen Neubau technische Fehler zeigen, unterstreicht Reese. Maßgeblich ist, was im Bauvertrag vereinbart wurde. Auch wenn die Fenster auf der falschen Seite angebracht werden oder die Immobilie viel zu hellhörig geraten ist, hat der Bauherr das Recht, diese Fehler zu beanstanden. „Weicht die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit ab oder ist die gewöhnliche Nutzung der Immobilie nicht mehr möglich, liegen Mängel vor“, erklärt der Rechtsanwalt. „Seien Sie kritisch“, mahnt Reese.

Um seine Ansprüche durchzusetzen ist eine eingehende Dokumentation der Baufehler entscheidend, erklärt Reese. Hierfür reiche bereits das Fotografieren mit der Handy-Kamera aus. Darüber hinaus ist das Dokumentieren des gesamten Bauprozesses sinnvoll, so der Rechtsanwalt.

Reese bemerkt, dass der Bauherr nicht erkunden muss, womit der Fehler am Neubau zusammenhängt. Er muss nur die Mängelerscheinung rügen – am besten schon während der Bauphase, weiß der Jurist. Fallen dem Bauherrn Mängel erst nach der Abnahme und Bezahlung der Bauleistung auf, wird er es schwerer haben, Ersatzansprüche durchzusetzen. Denn nachdem der Bauherr die Immobilie abgenommen hat, geht die Beweislast auf den Bauherrn über.

Die Grunderwerbsteuer stellt für den Hausbauer gerade in Schleswig-Holstein mit einem Steuersatz von 6,5 Prozent eine erhebliche Belastung dar, erklärt Peter Zimmert, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Umso schlimmer, wenn ungeplant außer auf den Kaufpreis des Grundstücks auch noch auf den Baupreis des Gebäudes Grunderwerbsteuer entrichtet werden muss. Das ist leider nicht nur dann der Fall, wenn das fertig bebaute Grundstück erworben wird, sondern auch in vielen Fällen, wenn es nur Vorschriften oder Vereinbarungen über die Bebauung mit dem Grundstücksverkäufer gibt, weiß Zimmert.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

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21.09.2015 – Grundrecht Datenschutz – Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ob Onlineshopping, die Nutzung von Internet-Suchmaschinen oder Ortungsdienste im Smartphone – nahezu überall werden unser persönliches Käufer- und Suchverhalten oder unsere Bewegungsprofile gespeichert. Außer Frage steht, dass moderne Informationstechnologien den Zugang zu Informationen erleichtern, Geschäftsprozesse beschleunigen und Unternehmen neue globale Beschaffungs- und Absatzwege eröffnen. Ihre Grenze finden diese Technologien in dem Recht des Bürgers auf Datenschutz.

Jeder Mensch hat ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Grundrecht findet sich in Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Gleichzeitig wird die Privatsphäre des Einzelnen durch das Bundesdatenschutzgesetz und die Landesdatenschutzgesetze geschützt. Die EU plant ferner eine Datenschutz-Grundverordnung. Aktuell wird diese Verordnung in der Europäischen Kommission und im Rat der Europäischen Union verhandelt.

Kommt es aktuell zu Verstößen gegen das Datenschutzgesetz, warten empfindliche Strafen auf den Verantwortlichen. Werden z.B. personenbezogene Daten in Verzeichnisse gegen den Willen des Betroffenen aufgenommen, so drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld. Mit Geldbußen bis zu 300.000 Euro muss gerechnet werden, wenn u. a. das Kopplungsverbot missachtet wird, d.h., wenn ein Vertragsabschluss von der Erlaubnis zur Datenspeicherung und -nutzung abhängig gemacht wird.

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11.08.2015 – Schrittweise in den Ruhestand – Altersteilzeit für die verbleibende Zeit bis zur Rente

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele ältere Arbeitnehmer wünschen sich, früher in Rente zu gehen. Sich zumindest schrittweise in den Ruhestand zu verabschieden, ermöglicht das Arbeitszeitmodell Altersteilzeit. Doch nicht jeder hat Anspruch auf einen gleitenden Übergang in die Rente. Ob das Modell praktiziert werden kann, hängt vom Arbeitgeber ab. Bestimmungen zur Altersteilzeit sind im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt. Liegt beides nicht vor, kann in Absprache mit dem Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung geschlossen werden. Allerdings wird seit dem 01.01.2010 die Altersteilzeit von der Agentur für Arbeit nicht mehr gefördert.

Um in Altersteilzeit gehen zu können, muss der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Die Voraussetzung für das Modell ist auch dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hatte oder Arbeitslosengeld II bezogen hat.

Bei der Altersteilzeit erklärt sich der Arbeitgeber bereit, die Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit zu reduzieren und das Einkommen mindestens um 20 Prozent aufzustocken. Des Weiteren werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens um so viel aufgestockt, dass insgesamt Beiträge auf einer Bemessungsgrundlage in Höhe von 80 Prozent des Regelarbeitsentgelts gezahlt werden.

Wie die Arbeitszeit verteilt wird, bleibt den Arbeitsvertragsparteien überlassen. Der Arbeitnehmer kann im Teilzeitmodell entweder täglich mit verminderter Stundenzahl, an bestimmten Tagen der Woche oder im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel arbeiten. Alternativ können ältere Arbeitnehmer zunächst in Vollzeit und dann eine vereinbarte Phase pausieren. Im sogenannten Blockmodell wird die Beschäftigung auf Phasen mit Arbeitsleistung und Phasen der Freistellung verteilt.

Besteht kein Tarifvertrag, kann die Altersteilzeit für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vereinbart werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben allerdings die Möglichkeit, die Geltung eines Tarifvertrages zu vereinbaren und auf diese Weise die Altersteilzeit auf sechs Jahre zu verlängern.

Während der Altersteilzeit ist das Einkommen steuerpflichtig, jedoch können die Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit steuerfrei gezahlt werden. Weiterhin unterliegt das Arbeitsentgelt der Sozialversicherungspflicht, die Aufstockungsbeiträge sind wiederum sozialversicherungsfrei.

Für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit – auch während der Phasen, in denen der Arbeitnehmer nicht arbeitet – besteht ein durchgehender Versicherungsschutz. Haben sich die Parteien auf das Blockmodell geeinigt, das die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt (§ 7 Abs. 1a i.V.m. § 7b SGB IV), fällt der Schutz in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie im Recht der Arbeitsförderung in beiden Phasen nicht aus. Falls die flexible Arbeitszeit vorzeitig beendet wird, werden die Vorleistungen aus der Phase, in der der Arbeitnehmer gearbeitet hat, ebenfalls berücksichtigt.

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22.07.2015 – Miete nicht leichtfertig kürzen – Fristlose Kündigung steht ins Haus

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Jeder Mieter hat das Recht auf eine Wohnung, die frei von Mängeln ist. Schäden muss keiner dulden. Doch bevor Mieter eigenmächtig die Miete kürzen, sollten sie eines beachten: Nicht jeder Mangel berechtigt zur Mietminderung. Ausschlaggebend ist, wer den Schaden verursacht hat. Wer einfach die Miete mindert, riskiert eine Kündigung.

Schimmel zählt zu den häufigsten Gründen, um eine Mietminderung durchzusetzen. Wer aber die Miete eigenständig mindert, weil er vorschnell davon ausgeht, die Fäulnis sei durch die mangelhafte Bausubstanz entstanden, läuft Gefahr, eine fristlose Kündigung des Vermieters zu erhalten. Es genügt, wenn der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist (VIII ZR 138/11).
Solange nicht bewiesen ist, wer den Mangel verschuldet hat, tun Mieter gut daran, die Miete nicht im Alleingang zu kürzen. Zu hoch ist das Risiko, die Sachlage falsch einzuschätzen. Denn sollte im Nachhinein das Gutachten eines Sachverständigen bestätigen, dass nicht die Feuchtigkeit, sondern ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten den Schimmel verursacht hat, hat der Mieter schlechte Karten.
Um eine fristlose Kündigung des Vermieters zu umgehen, sind Betroffene gut beraten, zunächst die Ursache des Mangels zu klären. In dieser Zeit sollte die Miete nur unter Vorbehalt bezahlt werden. Falls der Mieter keine Schuld an dem Mangel trägt, kann er die Mieter im Nachhinein noch kürzen. Sind die Wände so feucht, dass die Räume nicht mehr einwandfrei genutzt werden können, kann die Miete je nach Einzelfall bis zu 50 Prozent gemindert werden.
Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem Anwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

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23.06.2015 – Mängel am Bau nach Abnahme – Beweisaufnahme sichert Ansprüche des Bauherrn

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Haus ist gerade fertig und schon zeigen sich die ersten Baumängel: Risse im Mauerwerk, der Keller ist undicht und ein Estrich, der schon brüchig ist. Fallen dem Bauherrn diese Mängel erst nach der Abnahme und Bezahlung der Bauleistung auf, so sind Ersatzansprüche schwer durchzusetzen. Hier ist anwaltlicher Rat gefragt. Denn nach der Abnahme trägt nicht mehr der Bauunternehmer, sondern der Bauherr die Beweislast für die behaupteten Mängel. Auf keinen Fall darf der Bauherr voreilig selbst die Mängel korrigieren oder durch Dritte beseitigen lassen.

Fristen angemessen und wirksam setzen
Unbedingt müssen Mängel am Bau gegenüber dem Bauunternehmer ausdrücklich und am besten schriftlich gerügt werden. Dabei ist es unerlässlich, dem Bauunternehmer für die Beseitigung eine angemessene Frist mit konkretem Datum zu setzen. Es genügt nicht, die Baufirma aufzufordern, innerhalb der Frist lediglich ihre Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären. Ausreichend ist es jedoch, wenn der Bauherr die Fehler laienhaft und nach ihrem äußeren Erscheinungsbild beschreibt. Sollte der Unternehmer die Frist als unangemessen kurz rügen, muss er dem Arbeitgeber mitteilen, welche Frist er benötigt. Zu Recht begehrte Fristverlängerungen sollten ihm gewährt werden.

Ersatzvornahme durchsetzen
Erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist darf der Bauherr die Mängel entweder selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen. Dafür kann er einen Kostenvorschussanspruch geltend machen und diesen gegebenenfalls auch gerichtlich mit einer Vorschussklage einfordern. Die Kosten braucht der Bauherr dabei nur grob zu schätzen, die Mängel muss er später aber mit dem erstrittenen Betrag beheben. Um den Vorschussanspruch zu untermauern, ist es ratsam, sich das Angebot einer anderen Baufirma vorlegen zu lassen.

Um einen Vorschuss zu bekommen, muss der Bauherr nach Abnahme das Vorliegen der Mängel beweisen – es sei denn, er hat sie sich bereits bei der Abnahme vorbehalten.  In der Regel geschieht das durch einen Sachverständigen, der vom Gericht beauftragt wird. Ein beliebtes Mittel ist es, vor dem eigentlichen Zahlungsprozess ein selbständiges Beweisverfahren zu führen. Oft hilft diese vorweggenommene Beweisaufnahme sogar, einen Prozess zu vermeiden, denn häufig führt bereits ein solches Gutachten dazu, dass sich Auftragnehmer und Auftraggeber hinsichtlich der Mängel einigen.

Pflichtverweigerung zur Gewährleistung
Sollte die Baufirma die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigern, bereits untaugliche Beseitigungsversuche unternommen haben oder während der vorgerichtlichen Auseinandersetzung beharrlich die Mängel verneinen, darf der Bauherr im Ausnahmefall Fristen übergehen und eine Ersatzvornahme durchführen.

Private Beweissicherung bei gravierenden Mängeln
Problematisch wird es dann, wenn gravierende Mängel vorliegen, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet, beispielsweise weil es durchregnet. In jedem Falle muss sich der Bauherr auch bei solchen Mängeln an die oben beschriebenen Grundsätze halten. Jedoch kann der Bauherr die Frist kurz setzen, im Ausnahmefall kann dies auch mit der Aufforderung an den Unternehmer verbunden werden, sich sofort telefonisch oder per Email zu erklären, ob und wann er die Mängel beseitigt. Tut er dies nicht, sollte der Arbeitgeber zwingend Beweise sichern, bevor er zur Ersatzvornahme schreitet. Andernfalls können Mängel nach deren Beseitigung nicht mehr bewiesen werden. Da der Bauherr nach Abnahme dafür beweispflichtig ist, dass von ihm behauptete und im Wege der Ersatzvornahme – ohne vorherige gerichtliche Beweissicherung – beseitigte Mängel auch tatsächlich vorhanden waren, trägt er das Risiko einer unterlassenen privaten Beweissicherung.

Da im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens selten Aussicht auf ein kurzfristiges Gutachten besteht, sollte der Bauherr einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu Rate ziehen. Dieser führt sofort eine private Beweissicherung durch und dokumentiert vor der Ersatzvornahme den akuten Zustand sehr genau. Zwar gilt solch ein Privatgutachten nicht als vollwertiges gerichtlich zugelassenes Beweismittel – in jedem Falle ist es mehr wert als gar keine Beweissicherung. Außerdem zählt der Sachverständige in einem folgenden Prozess als sachverständiger Zeuge, dessen Kosten der Unternehmer darüber hinaus in der Regel ebenfalls erstatten muss.

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09.05.2015 – Schadensmanagement der Versicherungen Faire Einigung oder Mogelpackung?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wenn zwei sich über einen Schaden streiten und ein Dritter vorschlägt, man solle sich gütlich einigen, dann ist das zunächst einmal eine gute Sache. Wenn dieser Dritte jedoch auch derjenige ist, der für den Schadenersatz aufkommen soll, dann ist Vorsicht geboten.

Bei dem von manchen Versicherungen angebotenen Einigungsverfahren fragt ein von der Versicherung des Schadenverursachers beauftragter Schlichter telefonisch bei der Gegenseite an, welche Lösungsmöglichkeiten sich der Geschädigte vorstellen kann. Danach ruft er den Schadenverursacher an und übermittelt ihm das Ergebnis. Der nächste Schritt besteht aus vielen Telefonaten, in denen der Schlichter versucht, eine Einigung zu erzielen, die mit einer Abschlussvereinbarung endet.

Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer warnt Geschädigte davor, sich auf eine solche Einigung einzulassen. Der Schlichter wird von der Versicherung bezahlt, und die Versicherung muss für den Schaden aufkommen. Dass hier keine objektive Beratung stattfindet, liegt auf der Hand. Dem Geschädigten wird suggeriert, dass der Schlichter auch seine Interessen wahrnimmt. Ob der Schlichter im Sinne der Geschädigten handelt, ist zweifelhaft, vor allem da die Dienstleister auf weitere Aufträge der Versicherer hoffen. Gelingt eine Einigung, so spart die Versicherung Geld.

Will ein Versicherungsnehmer sich selbst einen echten Mediator aussuchen, lehnen viele Versicherungsgesellschaften eine Kostenübernahme ab. Das Recht, dass die Konfliktparteien ihren Mediator selbst auswählen, ist eigentlich eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen einer erfolgversprechenden Mediation (§ 2 Abs. 1 MediationsG). Der Mediator kann eine Einigung nur erzielen, wenn beide Seiten ihm vertrauen.

Betroffene sollten sich nicht ohne Kenntnis der Sachlage auf eine gütliche Einigung einlassen. Um die Situation richtig einschätzen zu können, sollte sich ein Versicherungsnehmer bei einem Anwalt über die Möglichkeiten der Schadensabwicklung beraten lassen. Erst nach einer fachlichen Einschätzung der Situation kann eine Mediation in Betracht gezogen werden. Eine faire Einigung beruht immer auf der Informiertheit der Parteien im Schadensfall.

Ein Mediator kann und darf auch vom Gesetzgeber her niemals einen Rechtsanwalt ersetzen. Der Mediator soll die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien fördern und ihnen helfen, selbständig eine Lösung ihres Konflikts zu finden. Der Mediator darf keine eigenen Regelungsvorschläge unterbreiten. Er wirkt im Falle einer Einigung nur darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen.

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08.04.2015 – Per Mausklick zum Vertrag Günstige Online-Verträge können teuer werden

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Verträge sind in vielen beruflichen und privaten Lebensbereichen unerlässlich. Inzwischen kann sich jeder selbst auf Online-Portalen und für wenig Geld einen Vertrag erstellen: Entlang eines virtuellen Frage-und-Antwort-Katalogs und ohne viel Aufwand klickt sich der Nutzer zu seinem Schriftstück – jedoch ohne rechtliche Garantie. Wer einen Sachverhalt nicht richtig beurteilt und einmal falsch klickt, muss nachher die Folgen tragen, die unter Umständen viel Geld kosten können. Komplexere und umfassendere Verträge sollten daher mit einem Anwalt angefertigt werden.

Egal, ob Wohnungsmietverträge, Autokaufverträge, Arbeitsverträge, Patientenverfügungen oder Testamente – all diese Dokumente kann man sich heute im Internet scheinbar unkompliziert und selbstständig zusammenstellen. Der digitale Fragebogen, der die Nutzer zu ihrem individuellen Vertrag geleitet, scheint ein schneller, günstiger und unkomplizierter Service zu sein.

Doch besonders für Ungeübte können sich die individualisierbaren Vorlagen als Falle erweisen. Wer nicht nur auf Standardklauseln angewiesen ist und komplexe Einzelfälle verschriftlichen muss, wie beispielsweise Geschäftsführerverträge, sollte besser einen Anwalt konsultieren. Denn falls etwas schief geht, haftet nicht das Online-Portal, sondern man selbst. Außerdem sind bestimmte Dokumente, wie spezielle Vollmachten, Erbverträge oder GmbH-Verträge nur dann gültig, wenn sie notariell beglaubigt werden. Testamente müssen eigenhändig geschrieben werden. Die Vorlagen aus dem Internet taugen allenfalls als Formulierungshilfen, ersetzen aber keine Rechtsberatung.

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06.03.2015 – Präzedenzfälle beeinflussen Gerichtsurteile – Deutsches Recht kennt keine Musterfälle

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Rechtsuchende denken oft, sie müssten nur einen sogenannten Präzedenzfall finden, und schon wird sich das Gericht an diesem orientieren. Das ist nicht der Fall. Die Urteilsfindung anhand von Präzedenzfällen kennen viele zwar aus dem Fernsehen. Dass deutsche Gerichte nach dem Vorbild von Präzedenzfällen urteilen, ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum.

Präzedenzfälle sind Musterfälle, die von Gerichten in den meisten angelsächsischen Ländern als Maßstab für ihre Urteile genutzt werden. Das Rechtssystem dieser Länder ist darauf ausgelegt, in erster Linie Musterfälle als Quelle für die Entscheidung eines Rechtsstreits heranzuziehen. Fehlen Musterfälle, werden sie neu geschaffen und erlangen dann für zukünftige, vergleichbare Fälle eine Art Gesetzeskraft.

In Deutschland sind nur die Urteile des Bundesverfassungsgerichts für alle Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie für alle Gerichte und Behörden bindend. Entscheidungen über die Verfassungsmäßigkeit von Bundes- oder Landesrecht, also die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, haben sogar Gesetzeskraft.

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09.02.2015 – Lückenlose Krankschreibung entscheidend – Verlust des Krankengeldanspruchs droht

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine ernsthafte Erkrankung, die zu wochenlanger Arbeitsunfähigkeit führt, kann belastend sein. Versäumt der Patient für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen, riskiert er auch noch seinen Anspruch auf Krankengeld.

Wenn Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben sind, zahlt der Arbeitgeber die Lohnkosten nach der sechsten Woche nicht mehr. Stattdessen erhält der Mitarbeiter von der Krankenkasse Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Laut der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien, nach denen sich auch Vertragsärzte richten müssen, darf die Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht rückwirkend bescheinigt werden. Falls eine Dienstunfähigkeit auch an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen besteht, muss der Patient zusätzlich für diesen Zeitraum krankgeschrieben werden. Um eine Folgebescheinigung ausgestellt zu bekommen, ist der Betroffene verpflichtet, am letzten Tag seiner Arbeitsunfähigkeit erneut einen Arzt aufsuchen.

Dass Hausarztpraxen an Feiertagen meist geschlossen sind, genügt als Begründung für eine lückenhafte Krankschreibung nicht. In solchen Fällen müssen sich Betroffene an einen anderen Arzt oder an die Notfallambulanz eines Krankenhauses wenden.

Die Rechtfertigung des Patienten, die strengen Voraussetzungen nicht gekannt oder ein Versäumnis des Arztes, den Patienten nicht pflichtgemäß krankgeschrieben zu haben, lassen die Krankenkassen unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht gelten. Nur extreme Ausnahmetatbestände wie geistige Verwirrtheit entschuldigen den Patienten. Generell muss der Versicherte selbst für eine lückenlose Krankschreibung sorgen. Eine nachträgliche Krankschreibung ist nicht rechtmäßig.

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07.12.2014 – Ohne Vertrauen keine Vorkasse – Kunden gehen bei Vorleistung Risiko ein

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Einkaufen im Internet ist bequem. Besonders in der Vorweihnachtszeit lässt sich mit ein paar wenigen Klicks viel Zeit und Nerven sparen. Doch der sorglose Geschenkekauf im Internet hat auch seinen Preis. Um Zahlungsausfälle säumiger Kunden zu meiden, bestehen Verkäufer im Online-Handel häufig auf das Bezahlprinzip der Vorkasse – eine präventive Maßnahme, die aber für Käufer mit einem Risiko verbunden sein kann. Wird die bezahlte Ware trotz Vorabüberweisung nicht geliefert, bleiben die Kunden auf den Kosten sitzen und der zu Beschenkende ohne Gabe – eine bittere Überraschung.

Zunächst setzt Vorkasse voraus, dass beide Parteien einen Kaufvertrag geschlossen haben und der Verkäufer die Bestellung des Verkäufers angenommen haben muss. Eine gesetzlich vorgeschriebene „Bestellbestätigung“ schließt dies oft noch nicht ein. Nachdem der Kaufvertrag abgewickelt und die Zahlung getätigt wurde, muss der Kunde dem Käufer eine gewisse Lieferzeit einräumen. Je nach Lagerbestand, Lieferweg und Lieferart kann diese variieren. Seit Inkrafttreten der Verbraucherrechterichtlinie im Juni 2014 ist der Verkäufer verpflichtet, eine Lieferfrist anzugeben.

Wenn die Lieferfrist abgelaufen, die Ware aber noch nicht geliefert worden ist, liegt es nun am Kunden, dem Verkäufer eine neue Frist zu setzen. Dies kann formlos erfolgen. Was als angemessene Frist gilt, hängt vom Einzelfall ab. Länger als eine Woche dürfte der Kunde aber nicht warten müssen.

Sollte der Verkäufer nun auch die vom Verbraucher festgelegte Frist nicht eingehalten haben, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückzuverlangen. Dafür reicht eine einfache Erklärung gegenüber dem Verkäufer aus. Falls der Betroffene den gekauften Artikel nun anderweitig beschaffen, dafür aber mehr zahlen muss, kann er darüber hinaus Schadenersatzansprüche geltend machen. Reagiert der Verkäufer auch darauf nicht, bleibt dem Käufer nur noch der gerichtliche Weg. Doch das kann unter Umständen ein äußerst langwieriges Unterfangen sein.

Wenn die Zahlung nicht durch alternative Bezahlsysteme oder Dienstleister abgesichert ist, bedeutet Vorauskasse immer ein Risiko. Selbst ein alternatives Bezahlsystem, das z.B. mit „Käuferschutz“ absichern will, bietet nur beschränkten Schutz. Denn abhängig von den Vertragsbedingungen kann der Zahlsystem-Anbieter eine einfache und schnelle Rückerstattung des Kaufpreises auch ausschließen

Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene von einem Anwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

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08.11.2014 – Digital ist nicht formal – Kündigung per Mail ist nicht gültig

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die meisten Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens sind formlos und damit mündlich gültig. In speziellen Vereinbarungen aber muss die Form gewahrt werden. Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis mündlich, per Email oder Fax beendet, ist diese Kündigung nicht wirksam – Schriftform und Unterschrift sind Pflicht.

Von einem Schriftformerfordernis spricht man dann, wenn bestimmte Verträge, Urkunden oder andere Schriftstücke schriftlich abgefasst und von beiden Vertragspartnern eigenhändig und mit voller Namensnennung unterschrieben werden müssen. Mietverträge, die länger als ein Jahre gehen, müssen in schriftlicher Form abgeschlossen oder gekündigt und von beiden Parteien unterzeichnet werden. In der Arbeitswelt gilt das gleiche für Kündigungen oder Zeugnisse. Auch Bürgschaftserklärungen, Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnisse werden nur anerkannt, wenn die Schriftform eingehalten wird.

Dabei ist es unwesentlich, wie der Text geschrieben wird. Ob gedruckt, mit dem Computer, mit der Schreibmaschine oder per Hand – entscheidend ist, dass das Schriftstück durch Namenszug eigenhändig unterzeichnet wird. Sollten die Parteien bzw. sollte ein Vertragspartner die erforderliche Form nicht eingehalten haben, ist der Vertrag aufgrund des Formmangels ungültig (§ 125 BGB).

Das Formerfordernis signalisiert die besonderen Risiken des Geschäfts und soll die Vertragsparteien vor übereilten Bindungen schützen. Zudem gilt das Dokument als Beweis – anhand des Schriftstücks kann nachvollzogen werden, ob und mit welchem Inhalt das Geschäft zustande gekommen ist.

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14.10.2014 – Kündigung wegen Eigenbedarf – Nutzung als Zweitwohnung legitim

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, muss sich der Mieter in der Regel eine neue Bleibe suchen. Doch damit der ausgesprochene Eigenbedarf wirksam wird, müssen strenge formelle Voraussetzungen erfüllt werden und nachvollziehbare Gründe vorliegen. Nach der neuesten Rechtsprechung darf ab Mai 2014 der ursprünglich vermietete Wohnraum auch als Zweitwohnung genutzt werden. Bei der Interessenabwägung berücksichtigen die Gerichte auch die Interessen des Vermieters.

Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn er Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Voraussetzung ist, dass der Vertrag zeitlich unbegrenzt und eine ordentliche Kündigung nicht ausgeschlossen war. Der Eigentümer ist dazu verpflichtet, die Gründe für den Eigenbedarf plausibel und nachvollziehbar offenzulegen.

Der Eigenbedarf gilt auch dann, wenn der Vermieter die Wohnung nur als Zweitwohnung nutzt. Seine Gründe müssen nachvollziehbar sein.

Wird dem Mieter aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, sollte er die formellen Erfordernisse und die Begründung der Kündigung von einem Fachanwalt prüfen lassen. Häufig fällt die Begründung des Selbstnutzungsinteresses des Vermieters nur dürftig und nicht ordnungsgemäß aus. Falls eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist, hat der Mieter die Möglichkeit, den Eigenbedarf des Vermieters abzuwehren und Widerspruch einzulegen. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses kann er dann verlangen, wenn die Bedingungen des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Eine Härte liegt auch dann vor, wenn ein angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Auch bei Suizidgefahr, Schwerbehinderteneigenschaft sowie bei einem sehr schlechten Gesundheitszustand kann der Mieter die Nutzungsabsicht des Vermieters zurückweisen.

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08.09.2014 – Verpasster Arzttermin – Wann Patienten zur Kasse gebeten werden

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Häufig finden sich in deutschen Wartezimmern Aushänge mit dem Hinweis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Arzttermine dem Patienten in Rechnung gestellt werden. Ermahnungen dieser Art führen jedoch nicht immer zu einem Schadensersatzanspruch des Arztes. Ob terminsäumige Patienten zahlen müssen, entscheidet der Einzelfall.

Gerichte entscheiden von Fall zu Fall
Zwar haben sich bisher zahlreiche deutsche Gerichte mit dem Ausfallhonoraranspruch von Ärzten und Zahnärzten beschäftigt, eine einheitliche Rechtsprechung existiert bislang aber nicht. Teilweise werden Schadensersatz- oder Ausfallhonoraransprüche des Arztes mit der Begründung abgelehnt, dass Terminabsprachen nur dem geregelten Praxisablauf dienen. Zudem könne der Behandlungsvertrag als „Dienstvertrag“ jederzeit gekündigt werden, wobei bereits das bloße Nichterscheinen eines Patienten als eine solche Kündigung gewertet wird. Entgangene Einnahmen müsse der Patient durch sein jähes Fernbleiben nicht ersetzen.

Terminsäumige Patienten in der Pflicht
Andere Urteile rechtfertigen einen Ausfallhonoraranspruch der Ärzte in Einzelfällen damit, dass die Vereinbarung eines festen OP-Termins nicht nur einem zeitgemäßen Behandlungsablauf dient, sondern letztlich auch dem Interesse des Patienten entspricht. Dieser Anspruch besteht in der Regel aber nur unter engen Voraussetzungen, nämlich dann, wenn es sich um einen fest vereinbarten Termin handelt, wenn die Praxis des Arztes keine Durchlauftermine vergibt, sondern eine Bestellpraxis mit zeitintensiven „Exklusiv-Terminen“ betreibt, wenn der Patient dem Termin unentschuldigt fernbleibt oder wenn er diesen nicht rechtzeitig absagt. Relevant ist auch, ob der Arzt den Termin nicht anderweitig nutzen konnte, ob der Patient möglichst schriftlich über die Konsequenzen eines verpassten Behandlungstermins informiert worden ist und ob schließlich von einem „Verschulden“ des Patienten ausgegangen werden kann.

Höhe des Schadensersatzes
Zum Teil kann dem Patienten der Betrag in Rechnung gestellt werden, den der Arzt aufgrund der Behandlung hätte berechnen können. Davon müssen jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Einnahmen des Arztes abgezogen werden. Teilweise wird Ärzten auch eine doppelte Verweilgebühr nach Nr. 56 GOÄ (1,8-facher Satz) zuerkannt. Ist in einer Terminvereinbarung eine Pauschale vereinbart worden, können Ärzte auch diese geltend machen – dies allerdings nur, wenn die Höhe angemessen ist.

Dabei finden sich in Terminvereinbarungen auch häufig Hinweise zur „Rechtzeitigkeit“ einer Terminabsage. Solche Fristen, z.B. 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, sind rechtmäßig, solange sie nicht in zeitlicher Hinsicht zu weit vorgreifen und dadurch den Patienten unverhältnismäßig belasten.

Um am Ende nicht Gefahr zu laufen, für eine nicht in Anspruch genommene Behandlung zur Kasse gebeten zu werden, sollte jeder Patient fest vereinbarte Behandlungstermine rechtzeitig im Voraus absagen – vor allem, da die unklare Rechtslage dem Patienten keine Garantie für die Folgen seines Fehlbleibens gibt.

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15.08.2014 – Versicherungsdeutsch – Anwälte übersetzen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Versicherungen sind des Deutschen liebstes Kind. Heutzutage kann man sich gegen fast alles versichern. Doch wer versteht eigentlich den Vertrag, den die Versicherungen ihren Kunden zur Unterschrift vorlegen? Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu verstehen, ist für den Kunden sehr wichtig, denn hier stehen die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers.

Komplizierte Klauseln bei Lebens- und Rentenversicherungen
Große Probleme haben die Versicherer vor allem, wenn sie ihren Versicherungsnehmern erläutern sollen, wie sie die Berechnung von Kapitalwerten in Lebens- und Rentenversicherungen vornehmen. So heißt es in den Verträgen häufig:

Werden zur Sicherstellung von Garantieleistungen dauerhaft Beitragsteile Ihres Vertrages angelegt, erfolgt bei Beendigung des Vertrages eine Beteiligung an den ggf. vorhandenen Bewertungsreserven.

Gemeint ist damit, dass der Versicherungsnehmer zum Ende der Vertragslaufzeit den tatsächlichen Wert der mit seinem Geld erworbenen Kapitalanlagen erhält. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch in der Klausel steckt eine Ausnahmeregelung. Der Versicherungsnehmer erhält den tatsächlichen Wert nur für die Kapitalanlagen, die zur Sicherstellung von Garantieleistungen erworben worden. Das sind die Leistungen, die das Versicherungsunternehmen auf jeden Fall an den Versicherungsnehmer auszahlen muss. Die Kapitalanlagen, aus denen Überschüsse erzielt wurden, sind von der Klausel ausgenommen. Das heißt, hier erhält der Versicherungsnehmer von seiner Versicherung nur den wesentlich geringeren Buchwert.

Wir kommen nur für Folgeschäden auf .
Den genauen Sinngehalt kann selbst der Experte bei folgender Klausel einer Betriebshaftpflichtversicherung nur nach längerer Betrachtung ermitteln:

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Sachschäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten und erfasst insoweit auch die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadensbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wieder herzustellen.

Auf den ersten Blick hört es sich so an, als wollte der Versicherer z.B. die Kosten übernehmen, die entstehen, um eine Wand zu öffnen, in die der Versicherungsnehmer ein Elektrokabel mit zu geringem Durchschnitt verlegt hat. Doch weit gefehlt: Durch die Einschränkung auf „Sachschäden als Folge“ soll in Wahrheit Versicherungsschutz nur gewährt werden für die Beseitigung von Folgeschäden, also z.B. für das Öffnen der Wand an der Stelle, wo wegen des falschen Kabels ein Trafo durchgebrannt ist. Die Kosten für die Beseitigung des vom Versicherungsnehmer eingebauten Fehlers will der Versicherer hingegen nicht übernehmen.

Kein Ersatz der MehrwertsteuerDie Klausel:

Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt hat.

scheint eindeutig. Übersetzt aus dem Versicherungsdeutsch heißt es jedoch: Der Versicherer ersetzt die Mehrwertsteuer nur, wenn sie für eine Reparatur gezahlt wurde und nicht für ein Ersatzfahrzeug.

Unverständliche ABV können unwirksam seinSind die AVB unverständlich, so können sie unwirksam sein. Die Unwirksamkeit muss in einem Rechtsstreit, in dem es auf die entsprechende Klausel ankommt, durch das Gericht festgestellt werden. So ist es z. B. der zuletzt zitierten Mehrwertsteuer-Klausel ergangen, und es kommt regelmäßig zu Gerichtsurteilen, die einzelne AVB-Klauseln für unwirksam erklären.

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03.07.2014 – Nicht verheiratete Paare mit Kindern – Bei Trennung besteht Anspruch auf Unterhalt

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennen sich nicht verheiratete Eltern, herrscht große Unsicherheit zum Thema Unterhalt. Dass das gemeinsame Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat, ist vielen bekannt. Aber auch der für die Kindererziehung zuständige Elternteil kann ohne Trauschein von seinem Ex-Partner Unterhalt verlangen.

Anspruch auf Unterhalt
Verdiente beispielsweise der erziehende Elternteil vor der Geburt des Kindes und werden diese Einkünfte nicht durch das Elterngeld ausgeglichen, so besteht nach § 1615 I BGB ein Anspruch auf Unterhalt bis zur Summe des Differenzbetrages. Bei der Berechnung des Unterhaltsanspruches werden das frühere Einkommen um die sogenannten berufsbedingten Aufwendungen, wie z. B. Fahrtkosten und das Elterngeld, um 300 Euro gekürzt. Der Unterhaltsanspruch besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Er verlängert sich z. B. wenn die Belange des Kindes eine besondere Betreuung erfordern.

Ehemaliger Verdienst muss ersetzt werden
Fällt das Elterngeld für den erziehenden Elternteil weg und entschließt sich dieser keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen, so muss der andere Elternteil im Rahmen seiner Möglichkeiten den ehemaligen Verdienst ersetzen. Der zum Unterhalt verpflichtete Ex-Partner muss jedoch nur zahlen, wenn er nach Abzug des Kindesunterhalts noch über ein Mindesteinkommen von 1.100 Euro verfügt.

Pauschaler Unterhaltsanspruch von 880 Euro
War der erziehende Elternteil vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig, hat er einen pauschalen Unterhaltsanspruch in Höhe von 880 Euro. Diese Summe entspricht dem Existenzminimum für nicht Erwerbstätige. Erhält der Elternteil Elterngeld, so muss dieses abzüglich 300 Euro von den 880 Euro abgezogen werden. Der Unterhaltsanspruch entspricht dann dem Differenzbetrag.

Auch Schwangere bekommen Unterhalt
Trennt sich das Paar vor der Geburt des Kindes und kann die Mutter aufgrund der Schwangerschaft ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen, so beginnt die Unterhaltspflicht frühestens vier Monate vor der Geburt. Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung entstehen, hat der Vater zu tragen. Der Vater muss diesen Unterhaltsverpflichtungen allerdings nur in der Höhe nachkommen, die ihm ein Mindesteinkommen von 1.100 Euro sichert.

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11.06.2014 – Verkehrsunfall im Ausland – Wie verhalte ich mich als Geschädigter?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Millionen deutscher Touristen verreisen jedes Jahr ins Ausland, etwa die Hälfte davon ist mit dem eigenen Wagen unterwegs. Kommt es auf den vollen Straßen zum Unfall, ist der Ärger meist groß, denn auch ein im Verkehrsrecht versierter deutscher Rechtsanwalt kann mit der Regulierung von Auslandsschäden Probleme haben.

Innerhalb der EU und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gibt es jetzt aber erhebliche Erleichterungen. Nach einer EU-Richtlinie kann die Schadensregulierung nach Auslandsunfällen nicht nur im Unfallland über die Haftpflichtversicherung des Schädigers, sondern auch im Land des Geschädigten über einen so genannten Schadensregulierungsbeauftragten der verantwortlichen Versicherung erfolgen. Das Regulierungsverfahren wird erheblich erleichtert, da in der eigenen Sprache korrespondiert werden kann. Auskunftsstelle für die von den ausländischen Versicherern in Deutschland eingerichteten Regulierungsbeauftragten ist der Zentralruf der Versicherer GDV Dienstleistungs GmbH & Co. KG, Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg.

Grundsätzlich muss aber Folgendes beachtet werden: Für die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Und hier sind die Unterschiede gravierend: Zum Beispiel sind in Italien die Kosten eines privat hinzugezogenen Sachverständigen nicht erstattungsfähig; in der Schweiz werden Mietwagenkosten generell nur dann bezahlt, wenn eine berufliche Notwendigkeit für die Inanspruchnahme nachgewiesen werden kann; in der tschechischen Republik werden Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Wertminderung überhaupt nicht ersetzt.

Wesentlich einfacher ist die Rechtslage bei Unfällen mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland. Für die Abwicklung ist hier deutsches Recht maßgeblich. Soweit z.B. für außereuropäische Länder kein Regulierungsbeauftragter in Deutschland ansprechbar ist, übernimmt das „Deutsche Büro Grüne Karte e.V.“ in Hamburg die Schadensregulierung. Es benennt die deutsche Versicherung, welche die Abwicklung des Schadensfalles für die ausländische Versicherung durchführt.

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04.05.2014 – Im Krankenhaus oder auf Kur – Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe?

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer krank ist und sich stationär im Krankenhaus oder in einer Kurmaßnahme befindet, denkt in erster Linie daran, schnell wieder gesund zu werden. Doch während der Abwesenheit muss auch der Haushalt weitergeführt werden. Gibt es dort ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe. Wichtig ist, dass die Haushaltshilfe nicht vom Arzt verordnet wird, sondern der Versicherte bei seiner Krankenkasse einen Antrag stellen muss. Er sollte bei dieser Gelegenheit einen Blick in die Satzung seiner Krankenkasse werfen. Dort sind Regelungen darüber zu finden, ob auch noch unter weniger strengen Voraussetzungen eine Haushaltshilfe gewährt wird.

Um zu klären, ob man einen Anspruch darauf hat, muss die Frage beantwortet werden, ob es einen Lebensgefährten oder Angehörigen gibt, der in der gleichen Wohnung lebt und dem die Fortführung des Haushalts zugemutet werden kann. Das kann auch ein weiteres, älteres Kind sein, wenn es dadurch nicht gezwungen wird, eine Ausbildung zu unterbrechen. Ehe- oder Lebenspartnern ist es in der Regel zumutbar, den Haushalt in ihrer Freizeit weiterzuführen. Sind sie durch eine Erwerbstätigkeit zeitlich gebunden, kann die Krankenkasse auch Teilleistungen erbringen.

Bei Bewilligung des Antrags erhält man Hilfe für alle Tätigkeiten im Haushalt, von der Reinigung der Wohnung sowie der Kleidung und Wäsche über die Zubereitung von Mahlzeiten bis zur Betreuung von Kindern. Solange der Versicherte krank ist und sonstige Voraussetzungen gegeben sind, gibt es keine zeitliche Befristung für die Hilfe.
Wenn die Krankenkasse keine Person für die Haushaltshilfe stellt, kann man sich selbst eine Hilfskraft besorgen und die Kosten dafür erstattet verlangen.

Wer diese Aufgaben stattdessen lieber einer Person aus dem Verwandtenkreis anvertrauen möchte, dem zahlt die Krankenkasse nichts. Nur die Fahrtkosten und der Verdienstausfall des Verwandten können erstattet werden, sofern die Beträge im Vergleich mit den Kosten für eine zugewiesene Haushaltshilfe nicht unangemessen sind.

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