Anwaltssuche

Für den Anwaltssuchservice kann jedes Mitglied der Rechtsanwaltskammer bis zu fünf Rechtsgebiete benennen. Diese sind als Interessenschwerpunkte bezeichnet und beruhen auf der gewissenhaften Selbsteinschätzung der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwaltes.

Die Führung von Fachanwaltsbezeichnungen ist erlaubt, sofern die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt in einem förmlichen Verfahren besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Fachgebiet nachgewiesen hat.

Bei Abruf werden unter Berücksichtigung der Suchkriterien nach einem Zufallsmodus fünf Rechtsanwälte in nachrückender Reihenfolge genannt.

Im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis, das bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt wird, finden Sie die Mitgliedsdaten aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der 28 Rechtsanwaltskammern. Das Verzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Einsicht in das Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.

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